Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Erste Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage EWS Gössenheim

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO), Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes(BayWG) erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende

Erste Änderung der Satzung

für die öffentliche Entwässerungsanlage

der Gemeinde Gössenheim

(Entwässerungssatzung - EWS -)

§ 1

In § 17 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ ersatzlos gestrichen.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gössenheim, 10.11.2022
Gemeinde Gössenheim —  (Siegel)
gez.
Klaus Schäfer
1. Bürgermeister