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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 12/2022 vom 10.11.2022

vom 10.11.2022

Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die 12. Sitzung und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Alexander Rohner, Geschäftsstellenleiter der VG, Frau Susanne Keller, Managerin der Allianz MainWerntal sowie Herrn Architekten Ernst Vogtmann, Frau Architektin Petra Schmidt, Frau Storath und den anwesenden Zuhörer willkommen.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 11/2022 vom 13.10.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugesandt. Einwände werden nicht erhoben, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

Aufnahme eines weiteren Tops in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren Tops im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

I.7. Antrag Tierschutzverein Main-Spessart, Lohr auf Erhöhung des Mitgliedsbeitrages

Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.

Beschluss: 12 . 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung bitte für Donnerstag, den 08.12.2022 vormerken.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Allianz MainWerntal – Vorstellung der neuen Managerin, Frau Susanne Keller

Bürgermeister Schäfer gibt das Wort an Frau Susanne Keller, die seit Februar 2022 vollzeitlich als Managerin der Allianz MainWerntal eingesetzt ist. Sie ist unter anderem 3. Bürgermeisterin in Eußenheim. Sie stellt sich kurz vor und erläutert anhand einer Präsentation was die ILE Allianz MainWerntal ist und wofür sie gebraucht wird, welche Akteure es gibt, welche Chancen und Risiken bestehen, und welche Handlungsfelder bearbeitet werden.

Es schließen sich immer mehr Gemeinden freiwillig in einer sogenannten ILE zusammen, um das Potenzial ihrer Region gemeinsam besser zu nutzen, ihren Schwächen gemeinsam zu trotzen und ihren Lebens-, Arbeits-, und Erholungsraum gemeinsam zu stärken.

Im Jahre 2014 haben sich die fünf Kommunen Arnstein, Eußenheim, Gössenheim, Karlstadt und Thüngen zusammengeschlossen und in einem ILEK (integriertes ländlichen Entwicklungskonzept - Leitbild) die Handlungsfelder und Ziele definiert.

ILE =

Integrierte

Gemeinsam in interkommunaler und freiwilliger Kooperation

Ländliche

Den ländlichen Raum in seiner Eigenart erhalten und stärken

Entwicklung

Orte weiterzuentwickeln und lebendig zu halten

Frau Keller informiert, dass eine solche ILE sinnvoll ist, um gemeindeübergreifend und vernetzt zu handeln, um die Grund- und Nahversorgung zu verbessern, (regionaler Kreisläufe und Wertschöpfungsketten), um kommunale Dienstleistungen gemeinsam zu nutzen, um Dörfer durch Innenentwicklung zu stärken und zukunftsgerecht zu entwickeln, um die Digitalisierung ländlicher Räume zu unterstützen und digitale Lösungen und Werkzeuge anzubieten, aber auch um wirksamen und effizienten technischen Umweltschutz zu fördern

Um Bürgerengagement, Ehrenamt und Gemeinschaftsleben als Entwicklungspotenzial für die Umsetzungsprojekte und die Zukunft zu unterstützen.

Die 5 ILE-Bürgermeister sind für ILE-Prozesse verantwortlich und können die Projekte benennen und priorisieren. Sie sind für die Finanzierung zuständig und sind das Bindeglied zum Gemeinderat, zur Verwaltung, Wirtschaft und Bürger.

Sie sind auch der Motor und Motivator für die Zusammenarbeit und müssen den Mehrwert der ILE kommunizieren und sind somit auch verantwortlich für die Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit in der Kommune.

Der ILE-Vorsitzende hat die Geschäfte der ILE zu führen, Arbeitsaufträge an ILE Manager zu geben und zu prüfen. Er ist das Zugpferd der ILE, Repräsentant nach außen und für Öffentlichkeitsarbeit sowie Moderation und Mediation zuständig.

Die ILE-Managerin ist Kümmerer und Projektmanagerin für Projekte.

Zu den Aufgaben zählen die Erstellung projektbezogener Finanzierungspläne, Controlling und Evaluierung, die Erstellung des Rechenschaftsberichtes und des Tätigkeitsnachweises, die Einhaltung der Sitzungsformalien, Protokolle führen, Netzwerkarbeit und Moderation. Sie ist das Bindeglied zwischen ALE-Mitarbeitern und Bürgermeistern, der kreative Kopf, Motivator der ILE sowie zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und Begleitung neuer aktueller Themen und fungiert als Fördermittellotse.

Sie muss sich Fachkompetenz zu relevanten Themen erwerben.

Der Betreuer der ALE unterstützt bei der Erstellung des Leistungsbildes für ein ILEK und ist aktiver Prozessbegleiter und Berater der Lenkungsgruppe sowie Initiator von Projekten, Impulsgeber und Ideengeber zu Handlungsfeldern.

Er gibt Unterstützung und hält engen Kontakt zur Umsetzungsbegleitung und berät zu Instrumenten der Ländlichen Entwicklung und Fördermöglichkeiten.

Die Lenkungsgruppe bestimmt den ILE Sprecher und trifft und regelt alle wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen.

Die Lenkungsgruppe fasst Beschlüsse. Jede Gemeinde hat eine Stimme. Unterschiedliche Auffassungen sind auf Antrag in der Niederschrift festzuhalten.

Die Mitglieder der LG sind Bindeglied zum Gemeinderat.

Die Lenkungsgruppe ist Multiplikator.

Die Handlungsfelder und Projekte sind die Innenentwicklung, Wasser erleben, die Direktvermarkter, die Digitalisierung, das Kernwegenetz, das Regionalbudget, das Vernetzen und Aktuelles. Sie trägt die verschiedenen Projekte und Konzepte der einzelnen Handlungsfelder vor, die von der ILE bisher erarbeitet wurden.

Innenentwicklung

Kommunale Förderprogramme und die Impulsbauberatung wurden ins Leben gerufen und in Kooperation mit dem Landratsamt einen „Spaziergang im Ort“ durchgeführt, bei dem im Ortskern sanierte Häuser zur Besichtigung geöffnet wurden.

Wasser erleben

Ein Konzept wurde in Auftrag gegeben und entwickelt. Ein Arbeitskreis, der gegründet wurde, hat zu prüfen, was davon umgesetzt werden kann und dem Lenkungsausschuss vorgetragen wird.

Direktvermarkter

Im Jahr 2022 fanden verschiedene Netzwerkstreffen statt. Das Projekt „Vom Acker und Stall in die Großküche“ und der Regionalmarkt im Oktober in Gössenheim wurden gut angenommen.

Digitalisierung

Die Stadt Karlstadt hat sich für dieses Projekt beworben und wird dabei von der Hochschule Deggendorf begleitet.

Kernwegenetz

Ein Konzept zum Kernwegenetz wurde vergangenes Jahr fertiggestellt und wird aktuell genutzt.

Regionalbudget

Für dieses Förderprogramm gingen 26 Bewerbungen ein, 16 davon haben den Zuschlag bekommen. Auch die Einrichtung des „Gedichtlesweges“ vom Musikverein Gössenheim wurde gefördert. Durch das Regionalbudget wurden bisher 85.000,- € in die Kommunen gegeben.

Frau Keller ruft alle Vereine dazu auf, sich zu bewerben und Ideen einzureichen.

Das Regionalbudget wurde wieder ausgeschrieben, der Anmeldeschluss ist der 15.01.2023

Hier können sich nur Vereine bewerben, Kommunen sind nicht zugelassen. Somit können Bürger sich mehr für ihre Projekte einsetzen.

Plakate dazu sollen ausgehängt und auch auf der Homepage soll darauf hingewiesen werden.

Aktuelles

Frau Keller informiert, dass sie dieses Jahr in allen Gemeinden der ILE an einer Gemeinderatssitzung teilnimmt. Am 21.10.2023 findet eine gemeinsame ILE-Gremiumssitzung mit allen Gemeinde-/Stadträten der ILE statt.

Am 22.10.2023 wird wieder ein Regionalmarkt durchgeführt.

Fragen, Wünsche und Anregungen

Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt Frau Keller mit, dass man an der Aufnahme eines neuen Handlungsfeld „Erneuerbare Energien“ arbeitet.

Bürgermeister Schäfer merkt zum geförderten „Gedichtlesweg“ an, dass es seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Beanstandungen zu den aufgestellten Pfählen, an denen die Tafeln mit Gedichten befestigt sind, gab.

Außerdem kam es zum Vandalismus, es wurden Pfähle herausgerissen und beschmiert.

Aus den Reihen des Gremiums wird zum Handlungsfeld „Wasser erleben“ angeregt, in allen kleinen Gemeinden und innerhalb der Orte Projekte dazu umzusetzen. Diese sind positiv für die Bevölkerung und auch bezahlbar.

Das Wassertretbecken von Gössenheim wird von den Bürgern gut genutzt.

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Frau Keller für Ihr Kommen und Ihre Ausführungen und verabschiedet sie.

I.2. 1. Beschleunigtes Bauleitplanverfahren „Schoppenfranz, 1. Änderung“ der Gemeinde Gössenheim gem. § 13a BauGB;

hier: Billigung des Planentwurfs mit Begründung und Auslegungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021 beschloss der Gemeinderat Gössenheim einstimmig den qualifizierten Bebauungsplan „Schoppenfranz“ zu ändern. Ziel und Zweck der ersten Änderung sind die Anpassung bzw. Berücksichtigung der nun vorgesehenen Nutzung.

Aufgrund dessen wurde vom Architekturbüro Vogtmann ein Entwurf gefertigt – dieser Entwurf in der Fassung vom 13.06.2022 wurde zusammen mit der Begründung und einer Auflistung der Änderungspunkte den Gemeinderatsmitgliedern per E-Mail zugesandt.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen per Beamer aufgezeigt.

In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wurde die Art der baulichen Nutzung als sogenanntes „Sonstiges Sondergebiet (Fremdenverkehr)“ festgesetzt. Dadurch sind folgende Nutzungen zulässig:

-

Betriebe des Beherbergungsgewerbes

-

Schank- und Speisewirtschaften

-

Räume für Seminarbetrieb und Sport

-

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber, deren Angehörige und Betriebsleiter

Weiterhin wird die Vollgeschosszahl von I auf II erhöht; wie bisher ist die Firsthöhe mit 10,00 m talseitig festgelegt (Geländeschnitt). Aus diesem Grund soll auch die Kniestockhöhe ersatzlos entfallen. Eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen für Balkon-bzw. Treppenanlagen (1,50 m vorspringend und von 5,00 m Länge) soll nach § 23 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 BauNVO zulässig sein. Es wird nochmal deutlich hervorgehoben, dass der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes in keiner Weise vergrößert wurde. Auch die Baugrenzen und/oder Ausgleichsflächen wurden nicht geändert – dies wurde u.a. auch in verschiedenen Vorgesprächen mit den Fachbehörden erläutert.

Die Beschlussvorlage wird per Beamer aufgezeigt.

Es wird moniert, dass keine Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl festgelegt und im Bebauungsplan mit aufgenommen wurden. Auch die Nutzung der Toilettenanlage für die Öffentlichkeit wird gewünscht. Zu diesem Thema schließt sich eine Aussprache an. Bürgermeister Schäfer weist darauf hin, dass für die Änderung des Bebauungsplanes dieses Thema nicht relevant ist, sondern mit einer privatrechtlichen Vereinbarung zu regeln ist.

Architekt Vogtmann bringt auf Nachfrage vor, dass die Änderung erforderlich ist, damit dem Bauherrn mehr Gestaltungsfreiheit bei der Nutzung auf seinem Grundstück ermöglicht wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes „Schoppenfranz, 1. Änderung“ inkl. den Begründungen und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu. Der Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen – dieser Link wird bei der o.g. Bekanntmachung entsprechend veröffentlicht.

10: 2

Ab diesem Top ist Gemeinderat Felix Feser anwesend.

I.3. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)

Bürgermeister Schäfer gibt das Wort an den Geschäftsstellenleiter der VG, Herrn Rohner.

Herr Rohner informiert, dass die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) erforderlich ist, nach der letzten Mustersatzung vom November 2021. Er entschuldigt sich, da in der zurückliegenden Sitzung eine ältere Vorlage der Mustersatzung herangezogen wurde und daher dieser Top erneut zum Beschluss vorliegt.

Die Mustersatzung und der Entwurf der Satzung wird per Beamer aufgezeigt und die jeweiligen Änderungen zur bisherigen Satzung in den Paragraphen werden vorgetragen. Er merkt an, dass diese Satzung nur bei Abrechnungen für den Bau von neuen Straßen greift, z.B. bei Neubaugebieten.

Die neue Satzung tritt zum 01.12.2022 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 13.10.2022 außer Kraft.

Der Gemeinderat Gössenheim erlässt die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) wie vorgelegt.

Beschluss: 13: 0

I.4. Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Gössenheim (Entwässerung -EWS-) – 1. Änderung

Bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung wurde darauf hingewiesen, dass die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Gössenheim (EWS) zu ändern ist.

In § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung sind die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ ersatzlos zu streichen.

Der Entwurf der Satzung wird per Beamer aufgezeigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Gössenheim (Entwässerung – EWS) wie vorgetragen. Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

13 : 0

I.5. Satzung der Gemeinde Gössenheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – 1. Änderung

Das Bestattungsunternehmen Joa bittet mit Schreiben vom 02.11.2022 um Erhöhung der Kosten für verschiedene Friedhofstätigkeiten aufgrund des lange bestehenden Alt-Vertrages und der gestiegenen Lohn-, Material- und Energiekosten. Das Schreiben mit der Kostenkalkulation des Bestatters sowie die Gebührenaufstellung der VG-Gemeinden werden per Beamer zur Kenntnis gegeben, ebenso die Kostensätze des Bestattungsinstitutes Nicklaus aus Karlstadt zum Vergleich.

Geschäftsstellenleiter, Herr Rohner, erläutert die einzelnen Preisvorschläge für die verschiedenen Tätigkeiten im Friedhof. In der Verwaltung hat man sich dafür ausgesprochen, dass die Preise für diese Tätigkeiten in den Mitgliedsgemeinden einheitlich sein sollen. Zum besseren Verständnis erläutert Herr Rohner, dass die Friedhofskosten im Vergleich zu den Bestattungsgebühren kalkuliert werden und kostendecken sein müssen.

Das Gremium bespricht die einzelnen Preise und einigt sich wie folgt:

Grabaushub bei Normalbelegung

430 €

Grabaushub bei Tieferlegung

540 €

Kindergräber

150 €

Urnenerdgräber

150 €

Urnenbaumgräber und Gemeinschaftsurnenanlage

180 €

Öffnen und Schließen des Leichenhauses

50 €

Überführung wegen Kühlung

95 €

Umbettungen

550 €

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die festgelegten Preise.

Beschluss: 13 : 0

Der Entwurf der Änderungssatzung (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Gössenheim wird per Beamer aufgezeigt.

Gemäß der überörtlichen Rechnungsprüfung soll hier in § 1 bei den Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses „je Tag“ mit aufgenommen werden.

Der Entwurf der Änderungssatzung der Gemeinde Gössenheim wird vom Geschäftsstellenleiter, Herrn Rohner, vorgetragen. Die Bestattungsgebühren werden wie beschlossen angepasst.

Grabaushub bei Normalbelegung

430 €

Grabaushub bei Tieferlegung

540 €

Kindergräber

150 €

Urnenerdgräber

150 €

Urnenbaumgräber und Gemeinschaftsurnenanlage

180 €

Öffnen und Schließen des Leichenhauses

50 €

Überführung wegen Kühlung

95 €

Umbettungen

550 €

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der vorgelegten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung), 1. Änderungssatzung zu. Die Änderungssatzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.

13 : 0

I.6. Förderung des außerschulischen Sports 2022 in den Sportvereinen

Mit Schreiben vom 06.10.2022 bittet das Landratsamt Main-Spessart (LRA) die Gemeinde, die Sportvereine wieder mit einer Fördersumme finanziell zu unterstützen.

Für 2022 beträgt die Mitgliedereinheit für den 1. FC Gössenheim 9642.

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde eine Förderung von 0,25 € pro Mitgliedereinheit gezahlt. Daraus errechnet sich die Vereinspauschale 2022 für den FC Gössenheim in Höhe von 2.410,50 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat gewährt dem Sportverein Gössenheim einen Zuschuss und stimmt der Förderung von 0,25 € pro Mitgliedereinheit zu.

13 : 0

I.7. Antrag Tierschutzverein Main-Spessart, Lohr auf Erhöhung des Mitgliedsbeitrages

Durch die Erhöhung der Energiepreise, des Mindestlohnes, gestiegener Arztkosten und Rückgang von Spenden ist die finanzielle Situation des Tierschutzvereins Main-Spessart e.V. angespannt.

Mit E-Mail vom 8.11.2022 beantragt der Tierschutzverein die Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale von bisher 50 Cent auf 80 Cent pro Einwohner und Jahr.

Der Gemeinderat Gössenheim bespricht die Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale ausführlich und einigt sich darauf, die Pauschale von 0,50 € auf 0,60 € pro Einwohner zu erhöhen.

Beschluss: 10 : 2

I.8. Verschiedenes

I.8.a) Winterdienst in Gössenheim

Auf Nachfrage informiert der Bürgermeister, dass die Firma Agrar Többe den Winterdienst in Gössenheim weiterhin übernimmt.

I.8.b) Beleuchtung im Umfeld der Kirche und der Schule

Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass die Beleuchtung im Umfeld der Schule komplett ausgefallen ist. Bürgermeister Schäfer klärt auf, dass die beauftragte Fa. Vetter wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten auf die Lieferung des bestellten Materials wartet.

Die Bodenbeleuchtung um die Kirche soll durch eine Zeitschaltuhr gesteuert werden, damit die Beleuchtung nur in den Nachtstunden angeschaltet wird.

Die Beleuchtung des Kirchturmes soll abgestellt werden, um auch da Energie zu sparen.

I.8.c) Ausweisung der Simonsgasse zur Spielstraße

Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Schäfer mit, dass die Schilder zur Ausweisung der Spielstraße in der Simonsgasse bestellt sind und die Lieferung wegen Lieferschwierigkeiten nach wie vor aussteht. Er merkt an, dass die Verkehrsteilnehmer zwischenzeitlich langsamer durch die Simonsgasse fahren und das Parken außerhalb der Parkbuchten abgenommen hat.

In diesem Zusammenhang moniert ein Gremiumsmitglied die Parksituation in der Bäckergasse. Hier wird beidseitig geparkt, so dass die Durchfahrt für die Feuerwehr schwer werden könnte. Er bittet um Ausweisung der Parkflächen.

I.8.d) Beseitigung von Trauerweiden an der Wern in Sachsenheim

Einige der Trauerweiden an der Wern in Sachsenheim stellen eine Gefahr dar. Das Wasserwirtschaftsamt soll wegen der Beseitigung angeschrieben werden.

Es wird berichtet, dass im abgelaufenen Jahr bereits eine Vor-Ort-Besichtigung stattfand und die Beseitigung der Bäume für den kommenden Winter durch das WWA zugesichert wurde. Als Ersatz für die Weiden wurden bereits Säuleneichen gepflanzt. Der Bürgermeister wird sich mit dem WWA in Verbindung setzen.

Das Geländer an der Wern ist teils durchgerostet und sollte erneuert werden. Bei einer Gestaltung im Zusammenhang „Wasser erleben“ durch ILE soll die Erneuerung des Geländers berücksichtigt werden.

I.8.e) Bundeswaldprämie

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Förderprogramm der Bundeswaldprämie.

Dazu informiert Herr Rohner, dass eine Fördermöglichkeit für Gössenheim über das Programm der Bundeswaldprämie mit Herrn Harry Haas abgeklärt wurde. Es hat sich herausgestellt, dass Gössenheim mindestens 2 von 12 Punkten nicht erfüllen kann und somit diese Förderung für die Gemeinde Gössenheim nicht in Anspruch genommen werden kann.

I.8.f) Ehrung von Sportlern aus dem Landkreis

Es wird mitgeteilt, dass Frau Franziska Freudenberger, lt. Zeitungsbericht vom 09.11.2022, in Abu Dhabi bei den Ju-Jutsu Weltmeisterschaften eine Goldmedaille errungen hat. Sie soll beim Landratsamt für die Sportlerehrung gemeldet werden.

Ende der öffentlichen Sitzung