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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 11/2022 vom 09.11.2022

vom 09.11.2022

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Rohner, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Herrn Steigerwald, Sachbearbeiter Feuerwehrwesen der VG, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie die Kommandanten der Ortsteile und Zuhörer. Der Gemeinderat Jürgen Finger hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen

wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschriften Nr. 8/2022 und 9/2022 wurden dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die Niederschriften gelten somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Karsbach auf energiesparende LED-Beleuchtung

Vom Leitungsnetzbetreiber Bayernwerk wurde eine Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung in den vier Ortsteilen der Gemeinde Karsbach erstellt. Diese wird dem Gemeinderat Karsbach anhand einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Dabei wird aufgezeigt, dass in den zurückliegenden Jahren in den Ortsstraßen, wo Erschließungsmaßnahmen durchgeführt wurden, überall LED-Leuchten installiert wurden. Insgesamt beträgt die LED-Quote der Gemeinde Karsbach aktuell 22 %. Es sind 235 Leuchten noch mit Gelblicht und 17 sogenannte Betonpeitschen mit LSL-Leuchtmitteln in Betrieb.

Bei Antragsstellung bis 31.12.2022 besteht die Möglichkeit, eine Förderung für die Einsparung von Energie im Bereich Straßenbeleuchtung zu beantragen. Von Bayernwerk wird vorgeschlagen, die zukünftigen LED-Leuchten wie bisher mit dem Fabrikat Schreder Teceo in der Lichtfarbe 3.000 K (warmweiß) auszustatten. Neuerdings besteht die Möglichkeit das Licht in der Nacht zu dimmen, z.B. von 1:00 bis 5:00 Uhr. In dieser Zeit wird nochmals eine Reduzierung von 50 % des Energieverbrauchs erreicht. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre.

Die Kosten für die Umstellung auf LED belaufen sich inklusive Montage auf netto ca. 92.000 €. Die Energieeinsparung würde ca. 58.000 kWh/Jahr betragen, wodurch Energiekosten in Höhe von ca. 9.850 € netto/Jahr eingespart werden könnten. Weiterhin würden die Wartungskosten, die bei LED-Leuchten nicht erforderlich sind, um ca. 1.170 € geringer anfallen. Die Umstellung auf LED würde sich in 8,3 Jahren amortisieren, mit der Förderung bereits nach ca. 6 Jahren.

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU gibt es eine Fördermöglichkeit von ca. 25 %, was ca. 27.300 € brutto wären.

In der Diskussion werden noch zwei weitere wichtige Punkte angesprochen, die evtl. noch berücksichtigt werden sollten. Zum einen sollte die Nachtabsenkung von 0 Uhr bis 5 Uhr um eine Stunde erweitert werden. Zum anderen sollte geprüft werden, ob ein Umbau der bereits vorhandenen LED-Leuchten mit einer Nachtabsenkung möglich und wirtschaftlich ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach spricht sich für eine Umstellung auf LED-Beleuchtung aus und beantragt die Förderung für diese Maßnahme.

12 : 0

I.2. Umbau der Kreuzung B27/Kreisstraße MSP 16 durch den Landkreis Main-Spessart in der Gemarkung Karsbach – Grunderwerb

Mit Schreiben vom 18.10.2022 informiert der Landkreis Main-Spessart über den beabsichtigten Ausbau der Verbindungsstraße von der MSP 16 in die Staatsstraße B27. Das Schreiben wird vollinhaltlich verlesen und die beigefügten Lagepläne aufgezeigt.

Es ist beabsichtigt, die Kreisstraße von der Zufahrt zum Sportgelände bis zur B27 neu auszubauen. Dabei soll sie in südwestlicher Richtung verbreitert und die Ausfahrt auf die B27 im 90° Winkel errichtet werden. Zusätzlich wird ein Ausfahrtstreifen entlang der B27 in die Kreisstraße geplant.

Mit dem oben angeführten Schreiben wurde die Gemeinde Karsbach und auch die weiteren betroffenen Grundstücksbesitzer zwecks dem Grunderwerb für die benötigten Flächen angeschrieben. Die Gemeinde Karsbach ist mit vier Feldwegeflächen und insgesamt 319 m² betroffen. Der Landkreis Main-Spessart bietet einen Kaufpreis von 2,00 €/m² an.

Bürgermeister Göbel berichtet davon, dass er von den weiteren Grundstückseigentümern angesprochen wurde, dass die benötigte Fläche mit ca. 5 m Breite zu viel und auch der Kaufpreis für die aktuelle Zeit zu gering sei.

Mit dem Landratsamt Main-Spessart wurde bereits Kontakt aufgenommen. Es ist beabsichtigt, einen gemeinsamen Termin mit allen Grundstückseigentümern durchzuführen, um die offenen Fragen zu klären.

Beschluss:

Nach einer umfangreichen Diskussion spricht sich der Gemeinderat Karsbach ausdrücklich für den Ausbau der Straße und den Umbau der Kreuzung aus. Hinsichtlich der Ausbauplanung und dem Grunderwerb soll ein gemeinsamer Vororttermin mit den betroffenen Grundstücksbesitzern und dem Landratsamt Main-Spessart stattfinden. Einem Verkauf der benötigten Fläche von Seitens der Gemeinde wird in Aussicht gestellt.

12 : 0

I.3. Zukünftige Investitionsmaßnahmen im Bereich des Brandschutzes und Feuerwehrwesens in der Gemeinde Karsbach

Brandschutz und Feuerwehrwesen sind die Pflichtaufgabe einer Gemeinde. Vor einigen Jahren wurde mit dem neuen Feuerwehrfahrzeug in Karsbach ein für die Bedürfnisse der Gemeinde Karsbach gut ausgestattetes Fahrzeug angeschafft. Nichts desto Trotz werden in der Zukunft weitere Anschaffungen von Fahrzeugen und Ausstattungen notwendig sein. Deshalb hat im Sommer eine Zusammenkunft mit den Feuerwehrkommandanten der vier Ortswehren und den Landkreisverantwortlichen, Kreisbrandrat List, Kreisbrandinspektor Egert und dem Kreisbrandmeistern Schwertfeger sowie den Sachbearbeiter der VG, Herrn Steigerwald, stattgefunden.

Die Gemeinde Karsbach hat laut Stärkemeldung zum 31.12.2021 in den vier Ortsfeuerwehren 177 aktive Feuerwehrleute. Im Jahr 2020 wurde ein neues Feuerwehrfahrzeug beschafft. Die weiteren drei Feuerwehrfahrzeuge sind 1995 angeschafft worden. Anhand von den Flächennutzungsplänen der vier Ortsteile zeigt Bürgermeister Göbel die verschiedenen Gebietscharakter, wie Wohn-, Dorf- Gewerbe- und Industriegebiete sowie Biogasanlage auf. Die Orte haben verschiedene Strukturen und somit auch unterschiedliche Gefahrenpotenziale, da z.B. eine reine Wohnbebauung anders zu beurteilen ist, als Industriegebiete oder landwirtschaftliche Gebäude.

Im Ergebnis der Aussprache vom Sommer wurde deutlich, dass eine gleichwertige Ausstattung aller vier Ortsteile nicht möglich ist. Ein zusätzliches Feuerwehrfahrzeug, evtl. mit Löschwassertank wäre für den nördlichen Bereich der Gemeinde Karsbach sinnvoll. Die Planungen für einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Karsbach sollten angegangen werden. Bei günstiger Lage wäre eine gemeinsame Nutzung der FFW Karsbach und Heßdorf möglich. Zwecks dem Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses gibt im Gemeinderat unterschiedliche Meinungen. Zum einen wäre ein zentraler Standort wichtig und zum anderen im Bereich der personell starken Ortsfeuerwehr Karsbach angebracht. Hierzu erläutert Herr Steigerwald von der VG, dass rechtliche Vorgaben einzuhalten sind. Dabei sind die örtliche Infrastruktur, die jeweiligen Nutzungen und umfangreiche Ortskenntnisse erforderlich. Diese könnten in Zusammenarbeit mit den Kommandanten der vier Ortsfeuerwehren der Gemeinde Karsbach gemeinsam in einem Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet werden. Diese Gruppe kann sich dann auch gezielt auf die weitere Entwicklung des Brandschutzkonzeptes austauschen und sinnvolle Lösungen erarbeiten. Diese Ergebnisse könnten dem Gemeinderat vorgestellt werden.

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass die Zusammenarbeit der jeweiligen Kommandanten in den vier Ortsteilen gut funktioniert. Deshalb werden diese auch bei der Erstellung des Feuerwehrplans zusammenarbeiten, um die verschiedenen Kriterien in Absprache mit der Gemeinde und den Landkreisverantwortlichen abstimmen. Der entstandene Feuerwehrbedarfsplan bildet dann die Grundlage für die weitere Entwicklung der gemeindlichen Feuerwehren und den zukünftigen Investitionen in der Gemeinde Karsbach im Bereich des Feuerwehrwesens.

Abschließend beauftragt der Gemeinderat Karsbach die Verwaltung, mit dem oben genannten Personenkreis die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Karsbach auszuarbeiten.

12 : 0

I.4. Restaurierung des durch einen Verkehrsunfall beschädigten Flurkreuzes an der Verbindungsstraße B27 zur Staatsstraße 2303

Anfang Juli 2022 wurde das Flurkreuz an der Ortsverbindungsstraße von der B27 zur Staatsstraße 2303 von einem Fahrzeug so stark beschädigt, dass es zusammengebrochen ist.

Mit Schreiben vom 13.09.2022 hat die Staatsanwaltschaft Würzburg das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Tatzeit 03.07.2022 bis 04.07.2022, Tatort Am Steingraben 18, Steinkreuz beschädigt, eingestellt.

Für die Instandsetzung des Flurkreuzes wurde ein Angebot der Firma Dittmeier, Wernfeld, eingeholt. Dieses beläuft sich auf eine Gesamtsumme von ca. 6.100 €.

Bürgermeister Göbel informiert, dass eine denkmalpflegerische Erlaubnis über das Landratsamt Main-Spessart für das Wiederaufstellen des Flurkreuzes erforderlich ist. Dabei soll auch abgeklärt werden, ob eine finanzielle Förderung über die Kulturstiftung möglich ist. Des Weiteren wurde Kontakt mit der Vorsitzenden des OGV Karsbach aufgenommen, ob von diesem Verein möglicherweise auch finanzielle Unterstützung möglich wäre.

Der Gemeinderat Karsbach zeigt sich enttäuscht, dass der/die Schädiger nicht ausfindig gemacht werden konnten und die Allgemeinheit nun wieder auf den Kosten sitzen bleibt. Trotzdem spricht er sich für die Wiederherstellung des Flurkreuzes aus und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Förderanträge und Genehmigungen einzuholen.

12 : 0

I.5. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2018 der Gemeinde Karsbach

- erneute Beanstandungen

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Main-Spessart hat die Jahresrechnungen 2010 – 2018 der Gemeinde Karsbach überörtlich geprüft. Zu den 22 angeführten Beanstandungen wurde von seitens der Gemeinde Karsbach mit Schreiben vom 17.08.2021 Stellung genommen. Mit Schreiben vom 12.10.2022 teilt das Landratsamt Main-Spessart folgendes mit:

Die Textziffern 1 - 10, 15 – 17 sowie 19 - 22 des Prüfberichts getroffenen Feststellungen werden als erledigt betrachtet.

Die weiteren Beanstandungen werden nun nochmals vorgetragen.

I.5.a) Verleih von eigenen Maschinen

Die Gemeinden dürfen im Regelfall, vorbehaltlich spezifischer Regelungen für

ihre wirtschaftliche Betätigung, wirtschaftliche Leistungen außerhalb der Daseinsvorsorge nur erbringen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und sie von privaten Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erbracht werden können. Bisherige wirtschaftliche Betätigungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens der öffentlichen Hand bleiben unberührt. Die Regelungen in Satz 1 dient ausschließlich öffentlichen Interessen (Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Satz 1 Bayer. Mittelstandsfördergesetz – MfG).

Des Weiteren ist bei einer gemeindlichen Leihe die Frage nach der Haftung, des Abnutzungssatzes, die Rückgabepflichten, uvm. (§§ 598 ff BGB) detailliert zu klären. Bei einer entgeltlichen Überlassung sollte zudem die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer (§ 2 UStG) berücksichtigt werden.

Der Verleih von Maschinen ist weder eine Aufgabe des eigenen noch des übertragenen Wirkungskreises einer Gemeinde.

Die Entscheidung des Gemeinderates vom 04.03.2021, den Verleih weiterhin als Service für den Bürger anzubieten, ist somit rechtswidrig. Einen derartigen Beschluss darf der erste Bürgermeister gem. Art. 59 Abs. 2 GO nicht vollziehen.

Aus den vorgenannten Gründen ist der Verleih gemeindlicher Maschinen einzustellen und die künftige Beachtung sicherzustellen.

In der Beratung wird angesprochen, dass die Gemeinde Karsbach grundsätzlich auf Gemeinschaft und Zusammenarbeit ausgerichtet ist. Es gibt auch viele Situationen, wo die Gemeinde selber gerne etwas von anderen ausleihen möchte.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Ausführungen des Landratsamtes Main-Spessart zur Kenntnis und wird den Verleih gemeindlicher Maschinen einstellen.

11 : 1

I.5.b) 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung incl. Änderung der Bestattungsgebühren

Bei den weiteren Textziffern handelt es sich ausschließlich um formelle Satzungsänderungen. Bei der Anpassung der Friedhofsgebührensatzung wird zusätzlich nun noch über die Änderung der Bestattungsgebühren beraten. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen Joa aus Wernfeld wurden die Bestattungsgebühren seit Mai 2007 nicht mehr angepasst. Aufgrund der gestiegenen Lohn-, Material- und Energiekosten bittet die Firma um eine Anpassung der Gebühren. Hierzu wurde eine Kalkulation von der Firma Joa vorgelegt, die den Gemeinderäten vorab zugestellt wurde. Anhand einer Tabelle werden die bisherigen Gebührensätze der VG Gemeinden der Neukalkulation gegenübergestellt. In der Diskussion wird deutlich, dass deine deutliche Erhöhung entstehen würde, die in der jetzigen Zeit eigentlich nicht umsetzbar ist. Nach einer ausführlichen Beratung verständigt sich der Gemeinderat auf die unten angeführten Bestattungsgebühren.

Der Entwurf der Änderungssatzung (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Karsbach wird vom Geschäftsstellenleiter und Kämmerer, Herrn Rohner, vorgetragen. Im Rahmen der Änderung werden die Bestattungsgebühren wie folgt angepasst:

Grabaushub bei Normalbelegung

430 €

Grabaushub bei Tieferlegung

540 €

Kindergräber

150 €

Urnenerdgräber

150 €

Urnenbaumgräber und Gemeinschaftsurnenanlage

180 €

Öffnen und Schließen des Leichenhauses

50 €

Überführung wegen Kühlung

95 €

Umbettungen

550 €

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der vorgelegten Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung), zu. Die Änderungssatzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.

12 : 0

I.5.c) Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung

Aufgrund von einigen Gesetzesänderungen und Verweisen muss die Erschließungsbeitragssatzung – EBS neugefasst werden. Herr Rohner weist auch hier auf die Änderungen hin und trägt die Änderungssatzung auszugsweise vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der vorgelegten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeitragsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) zu. Die Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.

12 : 0

I.5.d) 1. Änderung der Entwässerungssatzung

Weiterhin erläutert Herr Rohner die neuen Texte zur ersten Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Karsbach (Entwässerungssatzung – EWS).

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der ersten Änderung der Satzung für die Entwässerungsanlage der Gemeinde Karsbach wie vorgetragen zu. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

12 : 0

I.5.e) 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Bei der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach wird nur eine geringfügige Änderung vorgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zu. Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

12 : 0

I.6. Verschiedenes

I.6.a) Information zum Radweg von Obereschenbach nach Weyersfeld

Die Straßenbauämter Schweinfurt und Würzburg beschäftigen sich seit einiger Zeit mit dem Ausbau einer Radwegeanbindung von dem Ortsteil Weyersfeld in den Nachbarlandkreis Bad Kissingen nach Obereschenbach. Beide Häuser haben ihre Planungen in den letzten Monaten erstellt.

Anhand eines Lageplanes zeigt Bürgermeister Göbel die von dem Straßenbauamt Würzburg geplante Maßnahme. Am Kreuzungsbereich B27/Kreisstraße auf der Hainbuche soll ein Verkehrskreisel entstehen. Der Radweg von Oberschenbach wird größtenteils über einen bestehenden Feldweg ausgebaut und über den alten Hainbuchenweg zur Landkreisgrenze hochgeführt. Am neu entstehenden Verkehrskreisel führt der Radweg über die B27 und wird dann neben der B27 nach Weyersfeld weiter ausgebaut. Auf halber Höhe wird der Radweg dann auf einen bestehenden Asphaltweg in Richtung Bauhof weiter verlaufen.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.

I.6.b) Information zur Löschung eines Birnbaumes als Naturdenkmal

Mit Schreiben vom 24.10.2022 informiert die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart, dass der Birnbaum bei den FlNrn. 294, 300 und 301 der Gemarkung Heßdorf aus dem Schutzbereich des Naturdenkmals gelöscht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht des Baumes vom Landkreis Main-Spessart wieder auf den jeweiligen Grundstückseigentümer übergeht.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.

I.6.c) Vorbereitungsmaßnahmen für einen längeren Stromausfall

Aufgrund der angespannten Energieversorgungslage wird über das Landratsamt Main-Spessart darauf hingewiesen, dass die Kommunen sich Gedanken über erforderliche Maßnahmen bei einem längeren Stromausfall machen sollen.

Dies wurde vor einigen Wochen bereits mit dem gemeindlichen Bauhof abgestimmt. In der gesamten Entwässerungsanlage bis zur Kläranlage sind bei der Gemeinde Karsbach keine Pumpwerke eingebaut. Für die Klärtechnik ist ab und zu eine Belüftungsanlage einzuschalten. Eine hohe Dringlichkeit ist hierbei nicht gegeben.

Für die Wasserversorgung sind in der Regel die Hochbehälter so voll, dass sie für mindestens zwei Tage ohne Strom die gesamten Haushalte versorgen können. Trotzdem ist es angebracht, in der Brunnenanlage in Karsbach einen Notstromanschluss für einen Stromerzeuger einzurichten.

Für die Beschaffung eines Stromgenerators wurden Angebote für unterschiedliche Ausführungen eingeholt. Für einen 48 kW Generator liegt der derzeitige Angebotspreis bei ca. 9.720 € netto. Nachdem die Lieferzeit ca. 1 Jahr betragen wird, kann dieser Preis allerdings nicht garantiert werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, von einem Landwirt in Weyersfeld einen solchen Generator für die Gemeinde Karsbach zu nutzen. Deshalb verständigt sich der Gemeinderat darauf, dass er vorerst keinen Generator kauft und die Anschaffung zurückstellt wird.

I.6.d) Information zum Kartierbericht und Nachpflanzungen im Rahmen der Bauleitplanung im Industrie- und Gewerbegebiet „Schönauer Weg“

In den zurückliegenden Monaten wurde ein Kartierbericht über die Gehölzkontrolle und die Erfassung der Feldvögel vom Büro Fabion GbR erstellt. Im Rahmen der Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes sollen zehn Obstbäume gefällt werden. Bei vier Apfelbäumen waren Bruthöhlen für Fledermäuse vorzufinden. Nachdem die Fällung dieser Obstbäume in der Frist vom 15.09. bis 31.10. eines Kalenderjahres ausgeführt werden mussten, wurden diese Arbeiten Ende Oktober 2022 von den Gemeindearbeitern umgesetzt. Anhand von Bildern aus dem Kartierbericht wurde die Maßnahme den Gemeinderäten erläutert.

Weiterhin wurden 10 Fledermauskästen im angrenzenden Gemeindewald aufgehängt.

Im Rahmen einer Begehung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde die großflächige Bepflanzung unterhalb des Industrie- und Gewerbegebietes angeschaut. Durch die diesjährige langanhaltende Trockenheit sind einige Pflanzen verdorrt. Deshalb sind nochmals Nachpflanzungen erforderlich. Hierzu wurde die ausführende Firma Garten- und Landschaftsbau Vogt beauftragt, Ergänzungspflanzungen mit ca. 800 Pflanzen durchzuführen.

I.6.e) Information zu den IL-Holzbestellungen

Es wurden mittlerweile 135 Bestellungen á 4 Festmeter bei der Gemeinde Karsbach abgegeben. Somit sind 540 Festmeter bestellt.

I.6.f) Termine – Bürgerversammlungen

Die Termine für die Bürgerversammlung sind wie folgt:

Karsbach Freitag, 18. November 2022, Sporthalle

Weyersfeld Samstag, 19. November 2022, Sportheim

Höllrich Mittwoch, 30. November 2022, Schützenhaus

Heßdorf Freitag, 02. Dezember 2022, Sportheim

Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.18 Uhr