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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 9/2022 vom 16.11.2022

vom 16.11.2022

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 9. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Presse und den Gast. Besonders begrüßt er Herrn Dipl.Ing. (FH) Otmar Körner von der Energieagentur Unterfranken. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 8/2022 vom 13.10.2022 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Abschluss eines Servicevertrages für die Luftreiniger im Kindergarten St. Sebastian Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

13 : 0

Dieser TOP wird nach TOP 1.1. als TOP 1.1.1. behandelt.

1.1. Konzeptvorstellung der Energieagentur Unterfranken für die Errichtung eines Nahwärmenetzes für die Schule, die Kirche und das Dorfzentrum in Gräfendorf

Im Rahmen des Baus der „Neuen Mitte“ werden Überlegungen über die Errichtung eines Nahwärmenetzes angestellt, woran das neue Dorfzentrum, die Schule, die Kirche sowie das Gebäude Hauptstraße 29 angeschlossen werden sollen. Diesbezüglich wurden bereits Vorgespräche mit der Firma Basis Plan GmbH, Frau Katja Manger, geführt. Nachdem dieses Projekt nun eine größere Dimension annimmt, wurde seitens der Gemeinde Kontakt mit der Energieagentur Unterfranken aufgenommen. Die Energieagentur Unterfranken ist ein gemeinnütziger Verein, der unabhängig in den Bereichen Klimaschutz und nachhaltige Ressourcennutzung aus der Region berät. Der Verein wurde im Jahr 2006 gegründet. Hier sind u.a. Techniker, Architekten und Ingenieure tätig, die eine Zusatzausbildung als Energieberater absolviert haben. Sie sind neutraler Ansprechpartner für unterfränkische Kommunen und deren Bürger, Landkreise und Gemeinde-Allianzen, öffentliche Institutionen und Bildungseinrichtungen. Mitglieder der Agentur sind die Landkreise Würzburg, Main-Spessart, Miltenberg, Schweinfurt und Rhön-Grabfeld sowie die Diözese Würzburg. Es wurden mit Herrn Dipl.-Ing.(FH) Otmar Körner von der Energieagentur Vor-Ort-Besichtigungen und auch Vorgespräche, an denen auch Frau Manger teilnahm, durchgeführt. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt nun das Wort an Herrn Körner. Herr Körner stellt sich dem Gemeinderat kurz vor. Er stellt zuerst die Gründe für eine Nahwärmeversorgung heraus. Dies sind das ökologisch sinnvolles Handeln, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, Unabhängigkeit von politischer Willkür, steigende Energiepreise und Wertschöpfung der Region. Anschließend zeigt er auf, dass die Holzheizung gegenüber anderen fossiler und erneuerbarer Wärme die geringsten Treibhausgas-Emissionen hat. Auch im dargestellten Preisvergleich der Energieträger schneidet die Hackschnitzelheizung als stabilste und preisgünstigste Variante ab. Dem Gemeinderat wird ein Lageplan aufgezeigt, dem man den ersten geplanten Trassenverlauf entnehmen kann. Demnach ist die Heizzentrale unterhalb der Grundschule vorgesehen. Von dort aus soll neben der Evang. Kirche eine Leitung zur Neuen Mitte und der Kirche gelegt werden. Es wird erläutert, dass es sich hier um einen ersten Plan handelt, der sich noch ändern kann. Bei einem angenommenen Energieverbrauch von 645.600 kWh im Jahr bei einer angenommenen Leitungslänge von 336 lfm hätte die Wärmebelegungsdichte einen sehr guten Wert von 1921 kWh/m*Jahr. Der Wärmeverlust wäre mit 3,62 % verhältnismäßig gering. Die Nahwärmerohre würden in offener Bauweise, in Spülbohrverfahren oder im Einpflügverfahren verlegt werden. Die Kosten für das Nahwärmenetz werden bei einer Trassenlänge von 336 m auf 73.920 Euro geschätzt. Die Brennstoffkosten werden zum derzeitigen Stand auf 31.770 Euro/Jahr geschätzt. Die Kosten für die Biomassenheizzentrale bei einem 300 kW Kessel mit einem Pufferspeicher mit 12 cbm werden für die Anlagetechnik mit 258.000 Euro und für das Heizzentralgebäude mit 320.000 Euro angenommen. Diese Preise sind jedoch durch konkrete Angebote zu ermitteln. Hinzu kommen noch die geschätzten Kosten für die Wärmeübergabestation und Planungskosten in Höhe von je 10.000 Euro. Somit betragen die geschätzten Kosten für die Heizzentrale und das Netz nach Abzug einer 20 %igen bzw. 25 %igen Förderung insgesamt 533.840 Euro. Die Maßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugeführt werden. Um hier eine Förderung erhalten zu können muss der Ölkessel ausgebaut werden und der Pufferspeicher muss 30 l/kWh haben. Eine zusätzliche 5 %ige Förderung wird bei besonders emissionsarmen Kesseln mit weniger als 2,5 mg/cbm bis Ende des Jahres gewährt. Es wäre zu prüfen, ob eine Förderung von der KfW bei dem Nahwärmenetz evtl. besser ist. Außerdem erläutert Herr Körner, dass das bayerische Förderprogramm Bio Klima im nächsten Jahr eventuell wieder aufgelegt wird, dem das Projekt dann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zugeführt werden könnte. Des Weiteren führt Herr Körner aus, dass bei geschätzten Gesamtkosten pro Jahr in Höhe von 67.537 Euro und einer Abnahme von 645.600 kWh die Gesamtkosten pro kWh 11,55 ct. netto betragen. Auch ist zu berücksichtigen, dass angenommen wird, dass künftig die Preise für Holzpellets, Heizöl und Erdgas steigen werden, dagegen werden die Preise für Holzhackschnitzel relativ konstant und günstig bleiben. Zusammenfassend erklärt Herr Körner, dass zwar zunächst etwas höhere Investitionskosten anfallen werden, die Nahwärmeversorgung jedoch, gerade durch den eigenen Wald, die kostengünstigste langfristige Lösung ist. Zudem ist sie ökologisch sinnvoll. Die Vorteile sind neben der Wertsteigerung der Immobilie, die Wartung von nur einer Anlage sowie die Unabhängigkeit von anderen Anbietern.

In der nachfolgenden Diskussion wird nachgefragt, ob sich auch private Anwesen an die Nahwärmeversorgung anschließen könnten. Dies ist jedoch derzeit nicht vorgesehen, zum einen wegen den Investitions- und Abrechnungsmodalitäten und zum anderen ist vorgesehen, die Anlage im Sommer auszuschalten, was bei dem Anschluss von privaten Anwesen nicht möglich wäre.

Derzeit ist geplant, die Heizzentrale unterhalb der Schule zu errichten, die vom Schulhof aus mit Hackschnitzeln befüllt werden könnte. Es werden dahingehend Bedenken geäußert, dass das Fahren der LKW´s zum Schulhof hin auf Dauer schwierig sein wird. Es wird vorgeschlagen, die Heizzentrale auf der gegenüberliegenden Seite neben der Tankstelle vorzusehen. Da dieses Gebiet laut dem Wasserwirtschaftsamt mögliches Überschwemmungsgebiet ist, kann sie hier nicht errichtet werden. Die daneben liegenden Grundstücke sind nicht im Eigentum der Gemeinde Gräfendorf. Unter diesen Umständen wird vorgeschlagen, die Befüllung der Heizzentrale so zu planen, dass die LKW´s bereits auf halber Höhe des Berges auf das Grundstück einbiegen und die Befüllung der Heizzentrale vornehmen können, sodass die LKW´s nicht den kompletten Berg befahren müssen.

Mit diesen Erkenntnissen soll nun mit der Basis Plan GmbH weitere Gespräche geführt werden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Auf Basis des vorgestellten Konzeptes wird das Büro Basis Plan GmbH, Marktheidenfeld, mit der Projektierung eines Nahwärmenetzes für die Gemeinde Gräfendorf beauftragt.

13 : 0

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei Herrn Körner für sein Kommen und seine Ausführungen. Er verabschiedet ihn und wünscht ihm einen guten Nachhauseweg.

1.1.1. Abschluss eines Servicevertrages für die Luftreiniger im Kindergarten St. Sebastian Gräfendorf

Im August 2021 kaufte der Schulverband Saaletal vier Luftfiltergeräte für die Grundschule Gräfendorf von der Fa. Kemper. Im Zuge dessen erwarb die Gemeinde Gräfendorf zwei gleiche Luftfiltergeräte für den Kindergarten St. Sebastian Gräfendorf. Diese Geräte müssen von der Fa. Kemper gewartet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.500 Euro brutto, wobei bei gemeinsamer Wartung ein 10 %iger Nachlass gewährt wird. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. In der nachfolgenden Diskussion waren einige Gemeinderäte der Meinung, dass dieser Preis sehr hoch sei. Leider können diese Geräte nur von der Fa. Kemper selbst gewartet werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt dem Wartungsvertrag mit der Fa. Kemper gemäß deren Angebot vom 10.11.2022 in der vorgelegten Form zu.

9: 4

GR Christian Fischer verlässt wegen persönlicher Beteiligung am nachfolgenden TOP den Ratstisch.

1.2. Bauantrag auf „Neubau mehrerer Laufhöfe und Erweiterung des best. Rinderstalles auf dem Grundstück, Fl.Nrn. 452 und 453, Gemarkung Weickersgrüben

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 02.11.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 15/2022 „Neubau mehrerer Laufhöfe und Erweiterung des bestehenden Rinderstalles“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Die zu bebauenden Grundstücke Fl.-Nrn. 452 und 453, Gemarkung Weickersgrüben liegen bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich. Aufgrund dessen müssen die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sein, damit das o.g. Bauvorhaben errichtet werden kann. Dies wird u.a. nochmals von den Fachbehörden überprüft.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – die entsprechend vorgesehenen Baumaßnahmen wurden ordnungsgemäß in der Planung eingetragen. Demnach ergeben sich folgende Erweiterungsflächen gegenüber dem eigentlichen Bestand:

- Liegefläche ca. 90m²

- Futtertisch ca. 82m²

- Vordach ca. 29m²

- Kälberstall ca. 72m²

- Neubau Laufhöfe 1 bis 5 ca. 321m²

Eine Erschließung mit den gemeindlichen Versorgungsleitungen Wasser/Kanal sind für das o.g. Bauvorhaben nicht angedacht. Vielmehr wird das anfallende Niederschlagswasser in die bestehende Sickermulde und das anfallende Schmutzwasser in den bestehenden Güllebehälter eingeleitet. Die Wasserversorgung erfolgt weiterhin durch den Brauchwasserbrunnen und die straßenmäßige Erschließung (= Zufahrt) ist über die Kreisstraße MSP 17 gewährleistet.

Schlussendlich wird festgestellt, dass der Planung bzw. dem Bauvorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 15/2022 „Neubau mehrerer Laufhöfe und Erweiterung des bestehenden Rinderstalles“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0 (GR Christian Fischer nach Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)

GR Christian Fischer kehrt an den Ratstisch zurück.

1.3. Bauantrag auf „Neubau eines Nebengebäudes“ auf dem Grundstück, Fl.Nrn. 610/2 und 611/2, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 08.11.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 16/2022 „Errichtung eines Nebengebäudes“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 611/2, Trieb 7, Gemarkung Wolfsmünster liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gebeint“; das Bauvorhaben erstreckt sich jedoch noch auf das Baugrundstück Fl.-Nr. 610/2, dass dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet wird. Der Gebietscharakter entspricht bei beiden Planungsbereichen einem „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Gebeint“:

1. Überschreitung Baugrenze

Als Begründung für die Baugrenzüberschreitung wird von der Bauherrschaft aufgeführt, dass das zu bebauende Grundstück noch für ein zu errichtendes Wohnhaus vorgesehen ist und dadurch das geplante Nebengebäude aus Platzgründen über die Baugrenze rücken muss. Infolgedessen konnte vom angrenzenden Grundstück Fl.-Nr. 610/1 eine Teilfläche erworben werden, dass bei der jetzigen Planungsgrundlage sowie der gesamten Nutzung des Grundstückes entsprechend berücksichtigt wurde.

2. Dachneigung lt. Bebauungsplan 38°-45° - geplant wird eine Dachneigung von 25°

Die Firsthöhe soll niedriger ausfallen, da der Dachraum ungenutzt bleiben soll. Daher wurde eine flachere Dachneigung als festgesetzt gewählt.

Der o.g. Bebauungsplan setzt für das Baugebiet einen ca. 5,00m breiten Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenzen der einzelnen Baugrundstücke fest – ein Auszug aus dem Bebauungsplan wird aufgezeigt. Bei dem o.g. Baugrundstück wurde aufgrund der damaligen Grundstückssituationen und Grenzverläufe sogar eine größere Grünfläche im rückwärtigen Bereich vorgesehen. Die nun angedachte Bebauung liegt komplett innerhalb dieses Pflanzgebotes. Der beantragten Befreiung kann daher aus bauplanungsrechtlicher Sicht nur zugestimmt werden, wenn eine Ausgleichsbepflanzung an geeigneter Stelle auf dem Baugrundstück nachgeholt wird. Der überbaute Anteil des festgesetzten Pflanzgebotes bzw. die Flächeninanspruchnahme sowie die notwendig vorgesehene Ausgleichsbepflanzung muss zwingend in den Genehmigungsunterlagen aufgenommen werden. Nur dann wären die Grundzüge der Planung nicht berührt und es könnte städtebaulich als vertretbar angesehen werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 16/2022 „Errichtung eines Nebengebäudes“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gebeint“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung, unter der Beachtung Ausgleichsbepflanzung, sowie der abweichenden Dachneigung sein Einverständnis. Sofern in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart für die Ausgleichspflanzung Einvernehmen zur Ausführung auf einem Ersatzgrundstück des Bauwerbers erzielt wird, stimmt der Gemeinderat dem zu. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

1.4. Erste Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Gräfendorf (Entwässerungssatzung – EWS)

Laut § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gräfendorf darf die Gemeinde eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Die überörtliche Rechnungsprüfung teilte der Gemeinde mit, dass es hierfür an einer formal-gesetzlichen Rechtsgrundlage fehle und die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen seien. Die entsprechende Änderungssatzung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet. Sie wird dem Gemeinderat aufgezeigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Ersten Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Gräfendorf (Entwässerungssatzung – EWS -) in der vorgelegten Form zu.

13 : 0

1.5. Zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gräfendorf

Laut § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gräfendorf entsteht die Beitragsschuld mit Abschluss einer Sondervereinbarung. Die überörtliche Rechnungsprüfung teilte der Gemeinde mit, dass laut Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes die Beitragsschuld bei Abschluss einer Sondervereinbarung erst entsteht, wenn das Grundstück an die öffentliche Einrichtung angeschlossen worden ist. Die BGS-WAS wäre dahingehend zu ändern. Die Verwaltung arbeitete dazu die zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gräfendorf aus. Sie wird dem Gemeinderat aufgezeigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gräfendorf in der vorgelegten Form zu.

13 : 0

1.6. Antrag auf Förderung gem. Richtlinie zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten für das Grundstück Fl.Nr. 1, Hauptstraße 1, Gemarkung Gräfendorf

Der Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2022) ist am 14. Oktober 2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.

Der Antragsteller hat eine leerstehende Immobilie in Gräfendorf gekauft und wird diese sanieren, damit in Zukunft wieder eine Wohnnutzung stattfinden kann. Der Antrag ist zulässig, da sich das Gebäude Fl.-Nr. 1, Hauptstraße 1, Gemarkung Gräfendorf im Altortbereich befindet, seit mehr als 50 Jahren errichtet wurde und seit mind. 12 Monaten unbewohnt ist.

Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 10 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,00 € je Anwesen (gem. § 2). Es muss beachtet werden, dass bereits angefallenen Sanierungskosten, die vor dem Eingangsstempel des Antrages entstanden sind, sowie der eigentliche Kaufpreis bei der Förderung nicht mehr berücksichtig werden können.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (§ 2 Abs. 2 der Richtlinien).

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf stimmt dem Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2022, Fl.-Nr. 1, Hauptstraße 1, Gemarkung Gräfendorf) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 5.000,00 €.

Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn die anfallenden Rechnungskopien, ein Grundbuchauszug sowie eine Meldebestätigung (= Hauptwohnsitz) vorgelegt werden.

13 : 0

1.7. Verschiedenes;

1.7.1. Mobiles Impfteam im Feuerwehrhaus Gräfendorf

Am Freitag, den 09.12.2022 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr gibt es nochmals die Möglichkeit, sich durch das mobile Impfteam des Landkreises Main-Spessart im Feuerwehrhaus Gräfendorf impfen zu lassen. Es stehen verschiedene Impfstoffvarianten, auch der Kinderimpfstoff, zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

1.7.2. Inbetriebnahme des Sendemastes Schonderfeld

Auf Nachfrage teilte die Deutsche Telekom der Gemeinde Gräfendorf mit, dass derzeit noch nicht bekannt sei, wann der Standort in Schonderfeld in Betrieb gehen könne. Die Glasfaserverbindung sei fertiggestellt, der Standort müsse jedoch noch in eine Netzdefinition aufgenommen werden. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2023 geschehen.

1.7.3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung Gräfendorf auf LED-Lampen

Die Bayernwerk AG teilte der Gemeinde mit, dass bis jetzt bereits sechs Leuchten auf LED umgerüstet wurden. Die Umrüstungsarbeiten werden in der 47. oder 48. Kalenderwoche fortgesetzt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung