Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 11/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wurden keine Einwände und Ergänzungen vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Vor dem Beginn der Tagesordnung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme von einem zusätzlichen Punkt:
I.4.a. Erstellung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „An den Furtwiesen/Mühlstraße“ der Gemarkung Heßdorf in den Kuhbach
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des oben genannten TOP´s zu.
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I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Informationen zu den Geschwindigkeitsmessungen durch Radarwacht in der Ortsdurchfahrt B27 im Ortsteil Höllrich
Mit der RadarWacht, Würzburg, wurde ein Dienstleistungsvertrag zur kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs für die Ortsdurchfahrt Höllrich (B27) mit Datenaufbereitung/Innendiensttätigkeit abgeschlossen. Seit dem 06.06.2023 haben nun an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden. Die monatlichen Abrechnungsprotokolle wurden in der folgenden Aufstellung zusammengefasst:
| Monat | Mes- sun- gen | verwert- bare Verstöße | Kosten für Radar Wacht | Einnahmen für Verstöße |
| Juni 2023 | 11 | 50 | 5.304,92 € |
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| Juli 2023 | 10 | 81 | 5.911,57 € |
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| August 2023 | 12 | 94 | 7.221,02 € |
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| September 2023 | 12 | 80 | 6.192,00 € |
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| Oktober 2023 | 10 | 59 | 5.670,59 € |
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| Gesamt | 55 | 364 | 30.300,10 € | 9.642,20 € |
Bezüglich der Einzahlungen ist anzumerken, dass noch nicht alle 364 verwertbaren Messungen eingezahlt haben. Legt man die durchschnittlichen Beträge von 33,83 € (285 Einzahlungen = 9.642,20 €) zu Grunde, errechnen sich Einnahmen von ca. 12.314,00 €, somit ergibt sich für die fünf Monate eine Unterdeckung von ca. 18.000,00 €.
Anhand eines Luftbildes werden die verschiedenen Messpunkte nochmals erläutert. Ein weiterer Messpunkt bei der Ortseinfahrt von Heßdorf kommend wurde nun bei der Polizei beantragt. Aufgrund der bisherigen Messungen kann man feststellen, dass für die Ortseinfahrt von Weyersfeld nur wenig Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden. Von den Mitarbeitern der RadarWacht wurde gesagt, dass die Verkehrsinsel deutlich zur Geschwindigkeitsverringerung beiträgt. Die meisten Überschreitungen sind am Ortsausgang Richtung
Weyersfeld.
Nach Gesprächen mit Anliegern wird von diesen geäußert, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgreich ist und die Verkehrsteilnehmer langsamer durch die Ortsdurchfahrt fahren. Mittlerweile ist in der Umgebung bekannt, dass in Höllrich regelmäßig geblitzt wird.
Gemeinderat Bernhard Mennig kritisiert den deutlichen Fehlbetrag und beurteilt dies als Steuerverschwendung. Axel Höfler meint hier zu, dass die Verkehrssituation an der B27 sehr angespannt sei und das Ziel der Geschwindigkeitsreduzierung der Fahrzeuge erreicht wurde. Auch Gemeinderat Jürgen Finger führt aus, dass die Situation in der Ortsdurchfahrt in Höllrich nicht mit anderen Straßenbereichen vergleichbar sei.
Mit der Firma RadarWacht wurde ein Vertrag bis Ende März 2024 abgeschlossen.
Nachdem in der Gemeinde Gössenheim ebenfalls das Problem mit zu hohen Geschwindigkeiten in den Ortsdurchfahrten in Gössenheim und Sachsenheim diskutiert wird, besteht eventuell die Möglichkeit, dass die Gemeinde Gössenheim in den jetzigen Vertrag mit einsteigen könnte. In der heutigen Gemeinderatssitzung in Gössenheim wird dieses Thema von Herrn Dadrich von der Firma RadarWacht vorgestellt. Dadurch würde der bestehende Vertrag erfüllt.
Ob bei der Verkehrsüberwachung ein Defizit von ca. 18.000 € in fünf Monaten für die Gemeinde Karsbach tragbar ist, wird im Gemeinderat Karsbach rege diskutiert. Grundsätzlich kann man feststellen, dass eine Verbesserung eingetreten ist. Es wird auch angesprochen, dass als weitere Lösung eine festinstallierte Verkehrssäule, in die in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessgeräte eingebaut werden könnten, eine dauerhafte Verkehrsberuhigung schaffen könnte. Zu diesem Punkt wird allerdings angemerkt, dass die Kosten von der Firma RadarWacht damals schon für hoch eingestuft wurden.
Zum Abschluss der Beratung wird festgestellt, dass die vertraglich vereinbarten Messtage bis März 2024 noch durchgeführt werden müssen. Falls die Gemeinde Gössenheim zwei oder drei Messtage im Monat übernehmen würde, würde sich der monatliche Aufwand verringern. Nach Abschluss der Vertragslaufzeit kann man eine Gesamtbetrachtung mit Kosten- und Nutzungsfaktoren durchführen. Dann kann man sich auch mit dem Thema einer festinstallierten Verkehrssäule auseinandersetzen.
Der Gemeinderat Karsbach beschließt, wenn sich die Gemeinde Gössenheim in den jetzigen Vertrag mit der Firma RadarWacht anschließen möchte, zwei bis drei Messtage übernehmen kann.
13 : 0
I.2. Stellungnahme zum Trassenkorridor P 43
Am 19.10.2023 fand in Gemünden a. Main eine Informationsveranstaltung zu dem nun festgelegten Trassenkorridor für die Fulda-Main-Stromleitung P43 statt.
Wenige Tage vorher wurde über die öffentlichen Medien bekannt, dass der Trassenkorridor westlich der vier Ortsteile der Gemeinde Karsbach verläuft. Erfreulich war, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Karsbach bei der Infoveranstaltung anwesend waren. Nun wurde eine Stellungnahme ausgearbeitet, die an die Bundesnetzagentur bis 05. Januar 2024 eingereicht sein muss.
Stellungnahme von der Gemeinde Karsbach an die Bundesnetzagentur zu der Einreichung des Trassenkorridors (Abschnitt B) zur geplanten Fulda-Main-Leitung
(Entwurf 9.11.2023)
Ende September 2023 wurden die Unterlagen nach § 8 NABEG von Tennet für die Trassenvorschläge des neuen Trassenkorridors für die Fulda-Main-Leitung an die Bundesnetzagentur eingereicht. Darin werden 2 Trassenkorridore ausführlich bewertet und der Strang A als Vorzugstrasse vorgeschlagen.
Vom 6.November 2023 bis 5.Januar 2024 können nun Stellungnahmen für die eingereichten Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Nach Durchsicht der Unterlagen und aufgrund von den Aussagen bei verschiedenen Info-Veranstaltungen von Tennet reicht die Gemeinde Karsbach deutliche Einwände gegen diesen Vorschlag ein.
Begründung:
| 1. | Die Trassenlänge von Strang A umfasst nicht 92 Kilometer, sondern deutlich mehr, nämlich mindestens 102 km (über 10 % Abweichung). Gegenüber der Alternativtrasse Strang B (84 km) ist die Vorzugstrasse A somit über 18 km länger (über 20 %). |
| 2. | Der Kostenfaktor für den Vorschlagskorridor ist mit dem 1,4-fachen Wert deutlich höher gegenüber der Alternativtrasse. Die angeblich „vergessene“ Trassenlänge ist vermutlich noch nicht mit eingerechnet. |
| 3. | Die Waldquerungslänge liegt mit 49 km erheblich über den 22 km vom Alternativvorschlag. Bei 10 Meter Breite ergibt sich eine Waldfläche von 27 Hektar, die dann zusätzlich gerodet werden müsste. Für Waldbereiche werden die Korridore mit bis zu 80 Meter beschrieben. Bedeutet, dass noch deutlich mehr Waldflächen gerodet und freigehalten werden müssen. |
| 4. | Der Trassenkorridor verläuft bei den Ortsteilen Höllrich und Weyersfeld durch das Trinkwasserschutzgebiet (Zone 3). Durch die vorliegenden Kalksteinschichten sollten Baumaßnahmen auch nur eingeschränkt möglich sein. Dabei verweisen wir auf die Argumentation zu dem Trinkwasserschutzgebiet in Römershag und die sollte/muss auch für unser Trinkwasserschutzgebiet gelten. |
| 5. | Die Schutzabstände zur Wohnbebauung in Weyersfeld unterschreiten den Grenzabstand von 400 Meter und zum Aussiedlerhof von 200 Meter. |
| 6. | In der Gemarkung Karsbach verläuft der Korridor in Richtung Adelsberg mitten durch ein regelmäßig genutztes Absprunggebiet für Fallschirmspringer des Bundeswehrstandortes in Hammelburg (u. a. Infanterieschule). |
| 7. | Indirekt verweisen wir auf den angrenzenden Flugplatz für Ultraleichtflieger in der Gemarkung Gössenheim, für den eine dauerhafte Einschränkung des Flugsports befürchtet, bzw. eine Ausweitung zukünftig nicht mehr möglich sein wird. |
| 8. | Ebenso verweisen wir auf den angrenzenden Campingplatz und Freizeitanlage in der Gemarkung Weickersgrüben, bei der nicht nur das Landschaftsschutzgebiet, sondern auch das Landschaftsbild an den Steilhängen im Saalegrund durch den Verlauf der Stromleitungen negativ beeinträchtigt wird. Des Weiteren wird eines der wenigen Urlaubs- und Ausflugsziele in unserer Region zerstört. |
| 9. | Nehmen wir Bezug auf unsere letzte schriftliche Stellungnahme vom 14.12.2021, in der detailliert auf unsere vorliegenden Raumwiderstandskriterien hingewiesen wurde. |
Fazit:
| - | Wurde absichtlich eine falsche Trassenlänge kommuniziert? Anhand der professionellen und sehr ausführlichen Ausarbeitung der Planunterlagen ist dies vorstellbar. |
| - | Grundsätzlich hat jede öffentliche Instanz nach wirtschaftlichen Kriterien zu handeln. Momentan werden 40-Prozent Mehrkosten angegeben. Wieviel bedeutet dies in Euro? Aufgrund der tatsächlichen Längen sind bis zu 50 Stahlgittermasten mehr zu errichten, die alle einen erheblichen Eingriff in die Kulturlandschaft bedeuten und zu einer enormen Kostensteigerung beitragen. |
| - | Es werden sehr viel mehr Waldflächen gerodet, die zukünftig freigehalten werden müssen. Die Waldflächen, sowie Habitate werden unwiderruflich zerstört. Dies ist mit dem derzeitigen sichtbaren Klimawandel nicht vereinbar und muss in dieser Form verhindert werden. Alle öffentlichen Bereiche und verantwortliche Personen sind gefordert und verpflichtet, Maßnahmen gegen den zunehmenden Klimawandel anzugehen. Es wird schwierig, Menschen zu motivieren Bäume zu pflanzen und weiterhin zu pflegen. |
| - | Gesellschaftspolitisch ist der jetzige Vorschlag ein Armutszeugnis! Es werden in unserer Region immens viele Waldflächen gerodet, der Trassenunterhalt wird auf Dauer zusätzlich Kosten mit sich bringen und die Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben, weil die Mehrkosten irrsinnig hoch sind, die am Ende von den Stromabnehmern zu zahlen sind. |
Anmerkung:
Bei der Alternativtrasse Strang B wird das Trinkwasserschutzgebiet Römershag, bei Bad Brückenau als unüberwindbares Argument bewertet. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil
| - | vor wenigen Jahren Betonmasten für die Autobahnbrücke A 7 mit deutlich höheren Eingriffen in diesen Trinkwasserschutzgebiet genehmigt und gebaut wurden. Es gibt wissentlich andere Trinkwasserschutzgebiete in denen Strommasten errichtet werden durften. |
| - | eine Befreiung für die Beweidung von landwirtschaftlichen Flächen vom Landratsamt Bad Kissingen erteilt wurden. |
| - | die Planung einer Abwasserleitung (Riedenberg) mitten durch das Trinkwasserschutzgebiet soweit abgeschlossen ist und die Schutzgebietsbefreiung für den Einbau der Abwasserrohre bereits vorab erteilt wurde. |
| - | Eine Trassenführung im Randbereich des Trinkwasserschutzgebietes möglich ist. Es sind nur 2 oder 3 Masten erforderlich. |
Die Gemeinde Karsbach beantragt aufgrund der vorgetragenen Einwände und Gründe die Änderung des Vorschlagskorridors. Wir behalten uns auch vor, weitere rechtliche Schritte anzugehen.
In der anschließenden Beratung wird nochmals auf die verschiedenen Punkte eingegangen. Weitere gewichtige Argumente werden derzeit nicht erkannt. Falls weitere Sachverhalte bekannt werden, sollen diese an die Gemeinde Karsbach weitergeleitet werden.
Bürgermeister Göbel wird in den nächsten Tagen die Stellungnahme noch überarbeiten und dann bei der Bundesnetzagentur, MSP-Link und verschiedenen Abgeordnete, einreichen.
Der Gemeinderat Karsbach ist mit der vorgetragenen Stellungnahme einverstanden und spricht sich vehement gegen den jetzigen Trassenvorschlag aus.
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Auch Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen auf verschiedenen Wegen, schriftlich oder elektronisch, im genannten Zeitraum bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
I.3. Termine für die Seniorennachmittage in den 4 Ortsteilen
Folgende Termine sind für die Seniorennachmittage vorgesehen. Die Einladungen werden wieder mit Rückantwort versehen, um besser planen zu können.
| Karsbach: | Samstag, den 25. November 2023, 14.00 Uhr |
| Sportheim Karsbach |
| Obst- und Gartenbauverein Karsbach |
| Heßdorf: | Sonntag, den 17. Dezember 2023, 14.00 Uhr |
| Sportheim Heßdorf |
| Freiwillige Feuerwehr Heßdorf |
| Weyersfeld: | Sonntag, den 28. Januar 2024, 14.00 Uhr |
| Sportheim Weyersfeld |
| Ortsvereine Weyersfeld |
| Höllrich: | Sonntag, den 25. Februar 2024, 14.00 Uhr |
| Schützenhaus Höllrich |
| KK-Schützenverein Höllrich |
I.4. Verschiedenes
I.4.a. Erstellung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „An den Furtwiesen/Mühlstraße“ der Gemarkung Heßdorf in den Kuhbach
Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „An den Furtwiesen/Mühlstraße“ der Gemarkung Heßdorf in den Kuhbach muss neu beantragt werden. Aufgrund von Gesetzesänderungen sind neue Berechnungen und verschiedene weitere Unterlagen erforderlich.
Nachdem teilweise zeit- und kostenintensive Fragen offen sind, ist es nicht möglich eine Honorarermittlung zu erstellen. Die Ingenieurgesellschaft SB mbH aus Laudenbach am Main hat ein Honorarangebot vom 06.11.2023 mit ihren Stundensätzen zzg. 5 % Nebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer angeboten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Auftragsvergabe für die Erstellung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „An den Furtwiesen/Mühlstraße“ der Gemarkung Heßdorf in den Kuhbach an die Ingenieurgesellschaft mbH zu den im Angebot vom 06.11.2023 genannten Sätzen zu.
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I.4.b. Information über eine freiwillige Zuwendung der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken für den Wiederaufbau des Flurkreuzes in Karsbach
Mit Schreiben vom 25.10.2023 hat die Unterfränkische Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege einen Zuschuss von 1.178 € für den Wiederaufbau des Flurkreuzes in Karsbach, bei Fl. Nr. 1266, Gemarkung Karsbach, festgesetzt. Die Zuwendung ist bereits bei der Gemeinde Karsbach eingegangen.
Des Weiteren beabsichtigt der Obst- und Gartenbauverein Karsbach einen finanziellen Zuschuss an der nächsten Jahreshauptversammlung an die Gemeinde Karsbach zu übergeben.
Zur Information des Gemeinderats.
I.4.c. Weitere Wortmeldungen aus dem Gemeinderat
Bereits in einer vorangegangenen Sitzung wurde durch Gemeinderat Mennig nachgefragt, ob die Situation von den Abwasserkanälen im Bereich des Seedammweges überprüft wurden, weil bei Starkregen mehrere Keller mit Wasser vollgelaufen waren. Das Thema ist der Gemeinde bekannt. Derzeit sind mit Vertretern von Ingenieurbüros kaum Termine möglich. Nichtsdestotrotz wird man sich in den nächsten Wochen mit diesem Thema auseinandersetzen.
Weiterhin informiert Gemeinderat Mennig, dass die Fläche am Container- und Grünschnittplatz unterhalb vom Steingraben aufgrund der Witterung verschmutzt ist und diese Fläche befestigt werden sollte.
Da aktuell keine weiteren Asphaltarbeiten in der Gemeinde geplant sind, ist eine Beauftragung der Fläche aktuell jedoch unwirtschaftlich. Das Problem wird zu gegebener Zeit angegangen.
Im Ortsteil Höllrich wurden einzelne Dachständer von der Firma Bellinger zurückgebaut. Gemeinderat Bregenzer äußert sich diesbezüglich, dass es für die Anwohner schön wäre, wenn man vorab informiert würde, dass diese Arbeiten durchgeführt werden sollen. Grundsätzlich werden die betroffenen Hauseigentümer informiert. Allerdings gibt es auch Situationen, wo aufgrund freier Arbeitskapazitäten noch kurzfristig solche Arbeiten ausgeführt werden. Falls es bei jemanden nicht passen sollte, kommen andere zum Zuge.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Höfler informiert Bürgermeister Göbel, dass die Glasfaserausbauarbeiten in diesem Jahr nicht abgeschlossen werden können. Verschiedene Faktoren, wie Witterung und krankheitsbedingte Ausfälle, spielen hier mit rein. Nach Rücksprache mit der Vergabestelle ist dies allerdings nicht förderschädlich.
Von Gemeinderätin Daniela Försch wird die neue Beleuchtung in Höllrich im Mühlberg lobend erwähnt.
Weitere Wortmeldungen wurden nicht vorgebracht.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.41 Uhr