Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Landschaftspflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten 2024/25

Der Landschaftspflegeverband Main-Spessart beabsichtigt im Auftrag der Regierung von Unterfranken und der Unteren Naturschutzbehörde in den Naturschutzgebieten des Landkreises Main-Spessart Pflegemaßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien durchzuführen. Zweck der Pflege ist die Erhaltung des charakteristischen Zustandes der Schutzgebiete, welcher ursprünglich zur Ausweisung bzw. Unterschutzstellung geführt hat. Bei unterlassenen Pflegemaßnahmen würde sich der Lebensraum verändern, sodass die betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht mehr die Bedingungen vorfinden, die sie benötigen.

Durch die Pflegemaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die bestehenden Lebensräume erhalten bleiben und die Schutzgebiete ihren charakteristisch wertvollen Zustand behalten.

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden soll das Naturschutzgebiet „Ruine Homburg“ gepflegt werden.

In der Gemarkung 532 Karsbach ist folgendes Grundstück betroffen: Fl.-Nrn. 883/0

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten hierdurch keine Kosten entstehen.

Die derzeitige Nutzungsart des Grundstücks wird durch die Pflegemaßnahme für die Dauer von 5 Jahren festgeschrieben.

Soweit Grundstückseigentümer nicht mit der Pflegemaßnahme einverstanden sind, bitten wir dies dem Landschaftspflegeverband Main-Spessart e.V., Bodelschwinghstraße 83, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/793-1806 innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung, mitzuteilen.

Landschaftspflegeverband Main-Spessart e. V.
Karlstadt, 12.11.2024
Lisa Berger