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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 11/2024 vom 14.11.2024

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 11. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Schriftführerin, die Presse und den Gast. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2024 vom 17.10.2024 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 (BayGrStG).

Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Die bisherigen Grundsteuerhebesätze verlieren mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes zum 01.01.2025 automatisch ihre Gültigkeit nach § 25 Abs. 2 GrStG, selbst wenn sie unverändert beibehalten werden.

Daher empfiehlt der BayGT eine rechtzeitige Festsetzung in 2024 für das Veranlagungsjahr 2025 ff., weil eine Bekanntmachung der Hebe-sätze 2025 über die Haushaltssatzung i.d.R. erst rückwirkend erfolgt. Auch die Festsetzung der Gewerbesteuer kann und wird künftig in dieser Satzung erfolgen.

Grundlage der Hebesätze wird somit künftig diese Realsteuerhebesatzsatzung sein, die im Bedarfsfalle rechtzeitig angepasst werden muss.

In der Haushaltssatzung werden die Hebesätze allerdings weiterhin deklaratorisch vermerkt.

Der Entwurf der Realsteuerhebesatzung wird hiermit aufgezeigt.

Die Festsetzung der Hebesätze soll gemäß Gesetzgeber aufkommensneutral erfolgen, d. h., dass die Gemeinden nach Umsetzung der Reform das Grundsteueraufkommen stabil halten sollten.

Da die Gemeinde jedoch bislang noch keine verlässlichen Zahlen vom Finanzamt übermittelt bekommen hat (offene Fälle von ca. 16 %) und eine hohe Wahrscheinlichkeit von Einsprüchen besteht, wird vom Bay. Gemeindetag deutlichst darauf hingewiesen, dass keine massiven Hebesatzsenkungen sinnvoll sind.

Aufgrund der Tatsache, dass die Inflation seit der letzten Anpassung der Hebesätze im Jahr 2005 um absolut 45,45 % gestiegen ist und zusätzlich die Kosten für die Gemeinden massiv ansteigen (Wegfall der Straßenausbaubeiträge, Erhöhung der Kreisumlage etc.), sollte maximal eine Verringerung der Hebesetze von 20-30 Punkten angestrebt werden. Zudem besteht auch in den Folgejahren die Möglichkeit, wenn die neuen Messbeträge endgültig ermittelt sind, die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Haushaltsberatung erneut anzupassen.

Die Gemeinden haben gemäß § 22 KommHV-Kameralistik den Haushalt auszugleichen und Zielvorgabe der Gemeinden soll sein, keine Fehlbeträge zu erwirtschaften.

Die Einnahmenbeschaffung gem. Art. 62 GO regelt ganz klar, dass die Einnahmen der Gemeinden vorranging durch Steuern, durch Beiträge und Gebühren und im akuten Bedarfsfall durch eine Kreditaufnahme zu beschaffen sind.

1. Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für 2025 ff. mit folgenden Hebesätzen:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b)

für Grundstücke (B)

310 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

11 : 0

2. Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gräfendorf vom 18.11.2024 in der vorgelegten Form zu.

Die Satzung ist Bestandteil dieser Niederschrift.

11 : 0

1.2. Restaurierung der Nepomuk-Figur, Brücke über die Schondra in Gräfendorf

Die Nepomuk-Figur auf der Brücke über die Schondra in Gräfendorf ist in Mitleidenschaft gezogen und muss restauriert werden. Dem Gemeinderat werden Bilder zu den Schäden aufgezeigt. Vom Natursteinbetrieb Dittmeier, Wernfeld, wurde ein Angebot zur Restaurierung eingeholt. Es beläuft sich auf 5.652,50 Euro. Außerdem empfiehlt die Fa. Dittmeier, die Figur noch vor dem Winter abzubauen um weitere Frostschäden zu vermeiden. Da Eile geboten ist, hat die Verwaltung bereits einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Main-Spessart, Untere Denkmalschutzbehörde, eingereicht. Die Entscheidung steht noch aus. Vom Bezirk Unterfranken kann mit einem Zuschuss in Höhe von 1.120 Euro gerechnet werden. Laut Aussage des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege kann eine Fördersumme erst nach Prüfung des Restaurationsangebotes sowie nach Absprache der tatsächlichen Restauration festgelegt werden. Auf Nachfrage eines Gemeinderates wird erklärt, dass der hiesige Obst- und Gartenbauverein die Maßnahme nicht bezuschussen kann, da sie u.a. die Gestaltung des Dorfplatzes so kräftig unterstützt haben, dass sie keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung haben. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf lässt die Nepomuk-Figur von der Fa. Dittmeier, Wernfeld, zur Trocknung und Restaurierung abbauen und nach Wernfeld bringen. Nach Abstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege werden die entsprechenden Förderanträge gestellt. Die dann verbleibende Restsumme wird von der Gemeinde Gräfendorf getragen.

11 : 0

1.3. Bauantrag der Gemeinde Gräfendorf auf Neubau des Feuerwehrgerätehauses Michelau, Baugrundstücke Fl.Nrn. 39 und 40/1, Gemarkung Michelau

Das von der Gemeinde Gräfendorf mit der Planung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Michelau beauftragte Büro Studio Englert, Seifriedsburg, hat der Gemeinde nun den Bauplan vorgelegt. Der Plan wird dem Gemeinderat aufgezeigt und erläutert. Das Feuerwehrhaus wird nach der DIN Norm gebaut, der Kreisbrandrat hat zum aufgestellten Plan sein Einverständnis gegeben. Die Kosten werden bei einer Bruttogrundfläche von 110 qm auf 330.000 Euro geschätzt. Für den Bau des Feuerwehrgerätehauses erhält die Gemeinde von der Regierung von Unterfranken eine Festpreisförderung in Höhe von 121.000 Euro. Für die Gestaltung der Außenanlage erhält die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 83 % der zuschussfähigen Kosten vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 39 und 40/1, Gemarkung Michelau, nach den vorgelegten Plänen des Studios Englert, Seifriedsburg, Der Bauantrag ist beim Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung einzureichen.

11 : 0

1.4. Verschiedenes
1.4.1. Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main sowie „MeinOrtApp“

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main ab 01.01.2025 vierzehntägig erscheint. Es wird künftig per Postzustellung an jeden Haushalt versandt. Des Weiteren werden die Bekanntmachungen, Neuigkeiten und Veranstaltungen der Mitgliedsgemeinden sowie der Verwaltungsgemeinschaft selbst ab sofort über die „MeinOrtApp“ veröffentlicht. Die App kann von jedermann kostenlos genutzt werden. Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, von der App bereits jetzt regen Gebrauch zu machen und, falls erforderlich, Verbesserungsvorschläge an die Verwaltung zu geben.

1.4.2. Suche nach Endlager für hochradioaktive Abfälle

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht derzeit im Auftrag des Bundes nach dem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die BGE hat 90 Teilgebiete festgelegt, aus denen nun Vorschläge für Standortregionen erarbeitet werden. Für die Ermittlung der Standortregionen aus den Teilgebieten sind die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wichtig. Hierbei werden die zur Verfügung stehenden geologischen Daten auf die Möglichkeit des sicheren Einschlusses der radioaktiven Abfälle hin untersucht. Die Teilgebiete werden dann in verschiedene Kategorien eingeteilt:

D – ungeeignet

C – geringe Eignung oder ungeeignet

B – gute Eignung

A – beste Eignung

Gebiete der Kategorie A werden dann von der BGE durch weitere Bearbeitungsschritte weiter eingeengt. Ende 2027 übermittelt dann die BGE ihren Vorschlag für Standortregionen an das Bundesamt für die nukleare Entsorgung.

Die Arbeitsstände der BGE ist im Internet unter der Webseite www.bge.de/navigator dargestellt. Die Gemeinde Gräfendorf wurde als nicht geeignet eingestuft und ist somit als Standort ungeeignet. Das Gebiet um die Gemeinde Gräfendorf herum ist jedoch noch nicht abschließend geprüft. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.4.3. Neubau des neuen Dorfzentrums Neue Mitte/Saaletaler Höfe; hier: Zuwendungsbescheid zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass der Gemeinde mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 28.10.2024 der Zuwendungsbescheid zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen mit einer Fördersumme von 909.000,00 Euro zugestellt wurde. Der Bürgermeister hat mit Eingang des Bescheids die Planer mit der Ausführung der Leistungsphase 5 beauftragt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.4.4. Neues Baugebiet Lagfeld; hier: aktueller Sachstand

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass laut Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege die archäologischen Voruntersuchungen noch nicht ganz abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass im südlichen Teil der Wiese, Fl.Nr. 558, mindestens zweimal gestaffelt Bohrungen angesetzt werden müssen. Die erste Reihe Bohrungen soll eventuell noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Zur Abstimmung findet am Montag, den 18.11.2024 um 13.30 Uhr eine Videokonferenz mit Herrn Miltz vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege statt.

1.4.5. Wahlhelfer für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025

Voraussichtlich am 23.02.2025 findet eine vorgezogene Bundestagswahl statt. Dies ist abhängig davon, ob Bundeskanzler Scholz am 16.12.2024 die Vertrauensfrage stellt. Um für einen reibungslosen Ablauf einer Bundestagswahl sorgen zu können, sollten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden. Aus diesem Grunde wird je einem Gemeinderat aus jedem Ortsteil eine Vorschlagsliste für Wahlhelfer verteilt mit der Bitte um Abstimmung mit den vorgeschlagenen Helfern.

Ende der öffentlichen Sitzung