Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO), Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes(BayWG) erlässt die Gemeinde Gräfendorf folgende
Erste Änderung der Satzung
für die öffentliche Entwässerungsanlage
der Gemeinde Gräfendorf (Entwässerungssatzung - EWS -)
§ 1
In § 17 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ ersatzlos gestrichen.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.