Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gräfendorf folgende
zweite Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Gräfendorf
§ 1
§ 3 erhält folgende neue Fassung:
„§ 3 Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme.
(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.