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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweite Änderung der Satzung für die BGS-WAS der Gemeinde Gräfendorf vom 16.11.2022

vom 16.11.2022

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gräfendorf folgende

zweite Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Gräfendorf

§ 1

§ 3 erhält folgende neue Fassung:

„§ 3 Entstehen der Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme.

(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gräfendorf, den 16. November 2022
Gemeinde Gräfendorf — (Siegel)
gez.
Johannes Wagenpfahl
1. Bürgermeister