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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 14/2023 vom 23.11.2023

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Forstdirektor Kirchner vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, Herrn Pietron als Betriebsleiter Forst, Herrn Kaufmann als Revierförster, Frau Heim als Schriftführerin und Herrn Kamm von der Presse sowie zwei Zuhörer.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 13/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wurden keine Einwände und Ergänzungen vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Vor dem Beginn der Tagesordnung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme von einem zusätzlichen Punkt:

I.5.a) Austausch des defekten Gasbrennwertgerätes im Feuerwehrhaus in Weyersfeld

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des oben genannten TOP´s zu.

13 : 0

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Beratung über die vorzeitige Erstellung einer neuen Forstbetriebseinrichtung für den Gemeindewald Karsbach

Der Betriebsleiter Herr Pietron führt kurz in das Thema ein und übergibt das Wort an Herrn Kirchner.

Herr Kirchner erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Vorschlag, für die „vorgezogene Neuerstellung der Forsteinrichtung mit permanenten Stichprobeninventur in der Gemeinde Karsbach“. Hierbei geht er explizit auf

  1. die Erforderlichkeit der Forsteinrichtung
  2. Notwendigkeit einer vorgezogenen Forsteinrichtung
  3. Erfordernis der Anpassung und Digitalisierung der Standortserkundung
  4. Notwendigkeit einer permanenten Stichprobeninventur
  5. Kosten (Aufteilung und Höhe)
  6. Nächste Schritte und weiterer Ablauf

ein.

Forsteinrichtung (Inventur) des Gemeindewaldes Karsbach

Information, Beratung und Beschlussfassung

Die gesetzliche Grundlage für die Forsteinrichtung im Körperschaftswald ist § 19, Abs. 2 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) sowie § 1-5 der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (KWaldV).

Die Forsteinrichtung in Form einer mittel- und langfristigen Inventur und Planung für den Kommunalwald findet in periodischen Zeitabständen mit einer 20-jährigen Hauptrevision und dazwischen eingeschoben eine 10-jährige Zwischenrevision statt.

Die Aufgaben im Einzelnen sind:

  • den Waldzustand aufzunehmen (Zustandserfassung)
  • das Ergebnis des bisherigen Vorgehens zu überprüfen und zu bewerten (Erfolgsprüfung/-kontrolle) sowie
  • Maßnahmen ausgerichtet an der ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielvorstellung für den nächsten Zeitabschnitt und darüber hinaus festzulegen (Planung). Besondere Bedürfnisse der Körperschaften sind dabei in angemessener Weise zu berücksichtigen (Art. 19, Abs. 1 BayWaldG und § 2, Abs. 1 KWaldV).

Die Forsteinrichtung ist somit eine wesentliche Grundlage um die gesetzlich vorgeschriebene vorbildliche Waldbewirtschaftung umzusetzen und die Nachhaltigkeit sicherzustellen.

Die Ergebnisse werden im Forstwirtschaftsplan zusammengefasst. Sie sind die Grundlage für

  • die nachhaltig nutzbare Holzmenge,
  • die mittelfristige betriebswirtschaftliche Planung,
  • die jährliche Betriebsplanung,
  • den Betriebsvollzug und die Betriebskontrolle,
  • die Sicherung der Waldfunktionen und der Naturschutzbelange.

Die Forsteinrichtung dient damit der Steuerung des gesamten Betriebsablaufes.

Die Ziele und die geplanten Maßnahmen der Forsteinrichtung sind verbindlich und sollen im Planungszeitraum erfüllt und umgesetzt werden.

Der derzeit gültige Forstwirtschaftsplan war das Ergebnis der letzten Forsteinrichtung in Form einer Hauptrevision mit Stichtag zum 01.01.2008.

Seine Laufzeit wurde vom AELF Karlstadt für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 01.01.2027 festgelegt.

Aufgrund der zahlreichen Kalamitäten der letzten 10 Jahre und der dadurch bedingten gravierenden Veränderungen am Waldzustand, sowie die dadurch folgenden Auswirkungen auf den Forstbetrieb, erscheint nach Auflassung der Forstverwaltung jedoch eine vorzeitige Durchführung FE unumgänglich.

Deshalb hat der Forstbetriebsleiter mit der Forstverwaltung, vertreten durch Herrn Kirchner AELF Karlstadt und Herrn Otter als Koordinator für die Forsteinrichtung vom AELF Würzburg, ein Behördengespräch mit anschließender Begutachtung des Gemeindewaldes durchgeführt.

Bei der Forsteinrichtung unterscheidet man das Standartverfahren mit einer betriebsweisen Stichprobeninventur und der Forsteinrichtung mit einer permanenten Stichprobeninventur. Herr Kirchner, wie auch die beiden Förster Pietron und Kaufmann plädieren für eine permanenten betriebsweisen Inventur. Der Vorteil liegt in der umfangreicheren Bestandsaufnahme, wo eine Vielzahl von Bäumen digital und mittels Magneten, an der immer gleichen Stelle (permanent) erfasst werden. Die Inhalte und Aufstellungen einer Forsteinrichtung werden von freiberuflich tätigen Sachverständigen im Auftrag der unteren Forstbehörde erstellt. Das heißt konkret, dass die amtliche Forstverwaltung in Zusammenarbeit mit dem AELF die Angebotseinholung in Abstimmung mit der Gemeinde ausführt. Die Forstverwaltung wertet die Angebote aus und schließt mit dem wirtschaftlichsten Anbieter einen Werkvertrag. Zum Ende des Verfahrens hat sich die Kommune mit 50 % an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Für den Wald der Gemeinde Karsbach können anhand von aktuellen Erfahrungswerten Gesamtkosten von 94.000 € erwartet werden. Somit ergebe sich ein Kostenanteil von 47.000,00 € für die Gemeinde Karsbach.

Zu verschiedenen Aussagen von Herrn Kirchner werden aus dem Gremium Fragen gestellt, die von Herrn Kirchner und auch den beiden Förstern beantwortet und erläutert werden.

Folgende Argumente sprechen im Einzelnen dafür:

  • Die klimatischen Veränderungen zeigen sich schon jetzt stellenweise massiv im Gemeindewald und werden sich in den nächsten Jahren, nach jetziger Einschätzung, noch weiter negativ auswirken. Hier ist eine wiederkehrende fundierte Datenerfassung (Zuwachs/Schädigungen/Abgänge) eine wichtige Grundlage für den Forstbetrieb.
  • Zahlreiche größere kommunalen Forstbetriebe, die in den letzten Jahren eine neue Forsteinrichtung durchführten, haben auch eine Stichproben-inventur in Auftrag gegeben.
  • Darüber hinaus sollte im Zuge dieser vorgezogenen Forsteinrichtung auch die Standortskarte digitalisiert werden, dies entspricht dem Stand der Technik und ist daher auch gesetzlich erforderlich.

I.2. Auftragsvergabe für die Erstellung einer neuen Forsteinrichtung

Auf Grund der vorgenannten Argumente und des Sachvortrags des Herrn Kirchner erfolgt folgender Beschlussvorschlag:

Die Durchführung einer neuen Forsteinrichtung soll zum baldmöglichsten Zeitpunkt mit permanenter betriebsweisen Stichprobeninventur und Digitalisierung sowie Anpassung der Standortskartierung erfolgen.

Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 94.000,00 €, wobei der gesetzliche, gemeindliche Eigenanteil 50% mithin ca. 47.000,00 € beträgt.

Voraussichtlich frühester Laufzeitbeginn ist der 01.01.2026

13 : 0

I.3. Vorstellung der Jahresbetriebspläne 2023/2024

Der Revierförster Herr Kaufmann stellt den diesjährigen Jahresbetriebsplan vor. Hierzu erläutert er die Ausgaben, Einnahmen und die verschiedenen Holzeinschläge und Durchforstungsmaßnahmen für 2023/2024.

Aufstellung der Ausgaben:

Holzeinschlag

2.500 Fm x 30,00 €/Fm

=

75.000,00 €

Jungbestandspflege

15 ha x 700,00 €/ha

=

10.500,00 €

Kulturpflege

8,00 ha x 450,00 €/ha

=

3.600,00 €

(bei einmaligem Durchgang)

Zaunbau

4,00 ha x 3.000,00 €/ha

=

12.000,00 €

Pflanzung

Wiederaufforstung

Abt. Buchleite

3,0 ha x 12.000,00 €/ha

=

36.000,00 €

Diverse Waldorte

1,0 ha x 8.000,00 €/ha

=

8.000,00 €

Ergänzungspflanzung/Nachbesserung

Abt. Hohmall

500 Pflanzen (0,2 ha) x 2,50 €/Pflanze

=

1.250,00 €

Wegepflege- und instandsetzung

(Mulchen, Freischneiden, Grädern)

=

10.000,00 €

Beförsterung

Waldpflegevertrag mit der Stadt Gemünden

Betriebsleitung und -ausführung

(Pietron + Kaufmann)

=

35.000,00 €

inkl. Wegeentschädigung und Steuer

Summe Ausgaben

=

191.350,00 €

Aufstellung der Einnahmen:

Holzverkauf:

2.500 Fm x 80,00 €/Fm

=

200.000,00 €

Zuwendungen vom Staat

Waldbauliche Förderungen,

Gemeinwohlausgleich

=

40.000,00 €

Summe Einnahmen

=

240.000,00 €

Summe Einnahmen

=

240.000,00 €

Summe Ausgaben

=

191.350,00 €

Gewinn

=

48.650,00 €

Abschließend wird von Herrn Pietron und Herrn Kaufmann darauf hingewiesen, dass diese Beträge von vielen verschiedenen Faktoren abhängig sind und sich jederzeit ändern können.

Aufstellung der geplanten Hiebe:

Abteilung

Fläche ha

Nutzungsart

Kalamität

Fm

Einschlagsart

Ruh

10

AD

ZE

360

Motormanuell

Ruh

12

AD

ZE/PL

840

Motormanuell

Riedberggraben

13

VN/AD

600

Motormanuell

Hohmall

9

AD

250

Maschinell

Jahrberg

3

AD

120

Maschinell

Zwischensumme

47

2170

Betholz

3

JD

60

Rechtler

Hottegrund

2

JD

40

Rechter

Bauholz

2

JD/Gassen

30

Rechtler

Zwischensumme

7

130

ZE Fichte

200

Summe

54

2500

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem von Herrn Kaufmann vorgestellten Jahresbetriebsplan für 2023/2024 zu.

13 : 0

Im vergangenen Jahr gab es sehr viele IL-Holzbestellungen, die nicht alle bedient werden konnten. Nachdem aktuell noch nicht absehbar ist, wie viele Polter IL-Holz anfallen, soll die Ausschreibung erst nach dem Einschlag erfolgen. Die IL-Polter sollen dann für zwei bis drei Wochen an die Gemeindebürger ausgeschrieben und im Losverfahren vergeben werden. Der Festmeter soll wie im vergangenen Jahr für 72,00 €/fm inkl. der gesetzlichen MwSt. veräußert werden.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Vorgehensweise zu.

13 : 0

I.4. Widmungsänderung der gemeindlichen Ortsstraße „Schönauer Weg“ Karsbach

Nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.07.1974 (GVBl. S. 333) muss die Gemeinde für die in ihrem Gebiet liegenden Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentlichen Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentlichen Wege und Eigentümerwege (wenn diese nicht in der alleinigen Baulast des Freistaates Bayern, kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zweckverbandes stehen) Bestandsverzeichnisse anlegen.

Die Gemeinde Karsbach hat das Industrie- und Gewerbegebiet „Schönauer Weg“ erschlossen. Dementsprechend hat sich die Ortsstraße „Schönauer Weg“ im Endpunkt und in der Länge verändert. Ein entsprechender Lageplan bzw. ein Luftbild werden aufgezeigt. Die Baulast bleibt für den Bereich Fl.-Nr. 1581, Gemarkung Karsbach nach wie vor bei der Fa. Kirsch & Sohn GmbH gem. § E3 Abs. 1 des Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan v. 08.05.1998. Im Gegensatz dazu wird nun die Gemeinde Karsbach für den Bereich Fl.-Nrn. 1590, 1591, 1617 sowie 1618, Gemarkung Karsbach Baulastträger.

Aus diesem Anlass wird die folgende Widmung vorgenommen.

Die Straße wird in folgendem Umfang zur öffentlichen Ortsstraße gewidmet:

Name des Weges:

„Schönauer Weg“

Fl.-Nrn. des Weges:

1581, 1590, 1591, 1617 sowie 1618, Gemarkung Karsbach

Anfangspunkt bei:

Einmündung in die Staatsstraße 2303

Endpunkt bei:

1. Grundstück Fl.-Nr. 1659

(= Einfahrt Recyclingpark – Fa. Kirsch & Sohn GmbH)

2. Grundstück Fl.-Nr. 1619

(= Einfahrt Fa. Werm Beteiligungs GmbH & Co.KG)

3. Wendehammer bei Fl.-Nr. 1589/1 sowie 1594

(= in Nähe des RÜBs und des Umformers)

Länge des Weges in Meter:

650 m

290 m

940 m

Widmungsbeschränkungen:

keine

Baulastträger:

1. Gemeinde Karsbach für 290 m

(Fl.-Nrn. 1591, 1617, 1618)

2. Fa. Kirsch & Sohn GmbH für 650 m

(Fl.-Nr. 1581)

Beschluss:

13 : 0

I.5. Verschiedenes

I.5.a) Austausch des defekten Gasbrennwertgerätes im Feuerwehrhaus in Weyersfeld

Bei der letzten Wartung der Heizung im Feuerwehrhaus in Weyersfeld wurde festgestellt, dass das Gasbrennwertgerät defekt ist. Die Heizung ist mittlerweile 25 Jahre alt. Eine Reparatur wäre aufgrund des Umfanges unwirtschaftlich.

Die Firma Haustechnik Emmert hat den Austausch des defekten Gasbrennwertgerätes mit einem brutto Angebotspreis von 10.881,82 € vorgeschlagen.

Nach kurzer Beratung, verständigt sich der Gemeinderat Karsbach darauf, den Auftrag an die Firma Haustechnik Emmert gemäß dem vorgelegten Angebot vom 20.11.2023 zu erteilen.

13 : 0

I.5.b) Wortmeldungen aus dem Gemeinderat

Gemeinderätin Stefanie Försch fragte nach, ob die Heizung im Gemeindehaus in

Weyersfeld wieder funktioniert. Es wurden mittlerweile verschiedene Teile ausgetauscht, so dass die Heizung wieder gehen sollte.

Weitere Wortmeldungen wurden nicht vorgebracht.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19.50 Uhr