Die Jagdgenossenschaft hat bei ihrer Versammlung am 24.11.2024 beschlossen, dass der Jagdpachtschilling für die Instandsetzung der Wege in Eigenregie zu verwenden ist.
Jeder Jagdgenosse kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht während des folgenden Monats nach Bekanntgabe der Beschlussfassung schriftlich geltend gemacht wird.
Mögliche Auszahlungsanteile sind im Zeitraum vom 30.11 bis zum 30.12.2024 beim Genossenschaftsvorsitzenden einzureichen.