Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Bachgrund hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 06.02.2023 bis 13.02.2023 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.01.2023, Az.: 21-027.0.19-23, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekanntgegeben:
des Schulverbandes Bachgrund
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 150.000 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 23.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 121.840 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 81 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.504,20 Euro festgesetzt. |
| 4. | Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf: |
|
| Gemeinde Gössenheim 30 Verbandsschüler — 45.126 Euro |
|
| Gemeinde Karsbach 51 Verbandsschüler — 76.714 Euro |
|
| Gesamtumlage 81 Verbandsschüler — 121.840 Euro |
| 5. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.