Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 1/2024 vom 25.01.2024

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 1. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 12/2023 vom 07.12.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt. Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Es wird beantragt, den Top „Bauantrag auf Errichtung eines Stahlgittermastes h=53,61 m zur Nutzung für das Mobilfunknetz der Firma Vodafone GmbH und anderer Nutzer, Aufstellung Technikschränke neben Mastfundament auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 828, Gemarkung Weickersgrüben “ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

10 : 0

1.0. Bauantrag auf Errichtung eines Stahlgittermastes h=53,61 m zur Nutzung für das Mobilfunknetz der Firma Vodafone GmbH und anderer Nutzer, Aufstellung Technikschränke neben Mastfundament auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 828, Gemarkung Weickersgrüben

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 22.01.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 2/2024 „Errichtung eines Stahlgittermastes h=53,61 m zur Nutzung für das Mobilfunknetz der Firma Vodafone GmbH und anderer Nutzer; Aufstellung Technikschränke neben Mastfundament“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert. Das zu bebauende Grundstück Fl.-Nr. 828, Gemarkung Weickersgrüben liegt bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich. Das Grundstück befindet sich zwar nicht im Eigentum des Bauherren, dies steht jedoch einer evtl. Baugenehmigung nicht entgegen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO um einen Sonderbau, da der Mast die Höhe von 30 m überschreitet.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Anlage ist die Rückbauverpflichtung im Fall ihrer dauerhaften Aufgabe. Diese liegt dem Bauantrag bei. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Für die Netzerweiterung soll ein Stahlgittermast und eine zugehörige Versorgungseinheit auf einem entsprechenden Fundament errichtet werden. Es wird festgestellt, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen sowie die Straßen mäßige Erschließung gesichert ist. Zum geplanten Standort führt derzeit ein unbefestigter Waldweg, der auf einer Länge von 160 m auf eine Breite von ca. 3,5 m aufgeschottert werden soll. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht vonnöten. Das Baugrundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet, das eine naturschutzrechtliche Prüfung erforderlich macht. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 2/2024 „Errichtung eines Stahlgittermastes h=53,61 m zur Nutzung für das Mobilfunknetz der Firma Vodafone GmbH und anderer Nutzer; Aufstellung Technikschränke neben Mastfundament“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

10 : 0

1.1. Bauantrag auf Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 54, Gemarkung Gräfendorf

Der Bauantrag BV-Nr. 12/2023 „Neubau Terrassenüberdachung“ ist am 27. Dezember 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 54, Neuer Weg 9, Gemarkung Gräfendorf liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert. Zudem befindet sich das Baugrundstück im Fördergebiet der Dorferneuerung Gräfendorf 3. Laut vorliegenden Unterlagen, die dem Gemeinderat aufgezeigt werden, wird lediglich die bestehende Terrasse überdacht. Nachdem die Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,91 m geplant wird, ist das Verfahren nicht frei sondern genehmigungspflichtig. Die geplante Baumaßnahme wurde ordnungsgemäß in der Planung aufgenommen und eingezeichnet. Demzufolge fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung ein. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 12/2023 „Neubau Terrassenüberdachung“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

10 : 0

1.2. Bauantrag Energetische Dachsanierung, Neubau Nebengebäude, Neubau Schuppen/Carport auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 531, Gemarkung Wolfsmünster

Der Bauantrag BV-Nr. 1/2024 „Energetische Dachsanierung, Neubau Nebengebäude, Neubau Schuppen/Carport“ ist am 3. Januar 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 531, Heuberg 2, Gemarkung Wolfsmünster liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Allgemeinen Wohngebiet“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert. Laut vorliegenden Unterlagen, die dem Gemeinderat aufgezeigt werden, ist Folgendes geplant:

1.

Beseitigung des bestehenden Schuppens

Der bestehende Holzschuppen an der nord-östlichen Grundstücksgrenze wird beseitigt.

2.

Neubau eines neuen Schuppens mit Carport (zwei Pkw)

Der Carport/Schuppen wird auf dem Standort des ehemaligen Schuppens an der nord-östlichen Grundstücksgrenze erbaut. Das Tragwerk wird aus Holz geführt. Das Dach besteht aus Trapezblech und weißt ein Gefälle von 7 % in Richtung Osten auf.

Nach Norden und nach Osten hin werden die Wände geschlossen errichtet. Die Einfahrtseite befindet sich südlich.

3.

Neubau eines Nebengebäudes auf der nord-westlichen Grundstücksgrenze

An der nord-westlichen Grundstücksgrenze wird ein Gebäude auf der bestehenden Betonmauer (Höhe 3 m) errichtet. Das Nebengebäude teilt sich in einen Aufenthalts-/Ruheraum und einer überdachten, seitlich offenen Gartenlaube. Der Aufenthaltsraum befindet sich über 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Die überdachte Gartenlaube reicht bis an die Grundstücksgrenze in nördlicher Richtung. Die Dächer von dem Nebengebäude und das Wohnhausdach werden aneinandergebaut. Das Dach wird als Satteldach ausgeführt und mit Ziegel gedeckt.

4.

Energetische Dachsanierung des Wohnhauses

Das Hausdach wird samt Sparren erneuert und gem. BEG gedämmt. Als Eindeckung werden rote Ziegel verwendet. Durch die Sanierung entsteht kein zusätzlicher Wohnraum. Die Innenmaße des Dachbodens bleiben gleich. Auch der Dachüberstand bleibt gleich.

Die geplante Baumaßnahme wurde ordnungsgemäß in der Planung aufgenommen und eingezeichnet. Demzufolge fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung ein.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 1/2024 „Energetische Dachsanierung, Neubau Nebengebäude, Neubau Schuppen/Carport“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

10 : 0

1.3. Bestätigung des wieder gewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster

Herr Daniel Füller, Kirchberg 5, 97782 Gräfendorf-Wolfsmünster, wurde in der Jahreshauptversammlung am 05.01.2024 wieder zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster gewählt. Auch der Kreisbrandrat befürwortet die Bestätigung. Somit wird Herr Füller als 1. Kommandant von der Gemeinde Gräfendorf bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.

10 : 0

1.4. Bestätigung des wieder gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster

Herr Jochen Lauerer, Baumgartenweg 10, 97782 Gräfendorf-Wolfsmünster, wurde in der Jahreshauptversammlung am 05.01.2024 wieder zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster gewählt. Auch der Kreisbrandrat befürwortet die Bestätigung. Somit wird Herr Lauerer als stellvertretender Kommandant von der Gemeinde Gräfendorf bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.

10 :0

1.5. Erneuerung/Auflassung/Verkleinerung von Eisenbahnbrücken auf der Bahnstrecke Gräfendorf-Gemünden auf dem Gebiet der Gemeinde Gräfendorf; hier: Stellungnahme der Gemeinde

Die DB Netz AG plant, im Jahr 2028 im Gemeindegebiet Gräfendorf vier Bahnbrücken zu erneuern. Hiervon betroffen ist zwei Bahnbrücken im Ortsteil Wolfsmünster, eine in Gräfendorf und eine Bahnbrücke, die in der Gemarkung Michelau über den Michelbach führt. Dem Gemeinderat werden Lagepläne mit den eingezeichneten betroffenen Brücken aufgezeigt. Die DB Netz AG bittet die Gemeinde um Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen. Dem Gemeinderat werden die geplanten Maßnahmen und die Durchführungsvorschläge der Bahm vorgestellt.

1. Brücke bei Bahnkilometer 8,635 (in Wolfsmünster über Ortsstraße „Am Schloß“)

Dem Gemeinderat werden die fünf Varianten aufgezeigt. Nach vier Vorschlägen soll u. a. der Durchgang ganz geschlossen oder deutlich verkleinert werden. Lediglich die 5. Variante sieht beim Ersatzneubau eine verbleibende lichte Höhe von ca. 4,05 m vor. Der Gemeinderat ist sich einig, dass nur diese Variante zum Zuge kommen darf. Aus diesem Grunde fasst er folgenden

Beschluss:

Bei der Eisenbahnbrücke bei Bahnkilometer 8,635 handelt es sich um die Durchfahrt der gemeindlich gewidmeten Straße „Am Schloß“. Hier kann aus Sicht der Gemeinde ausschließlich die Durchführung der Variante 5 Anwendung finden, um den bisherigen Stand zu erhalten.

10 : 0

2. Brücke bei Bahnkilometer 8,804 (in Wolfsmünster über die ST 2302

Dem Gemeinderat werden die drei Varianten aufgezeigt. Bei den Varianten 1 und 2 wäre die verbleibende lichte Höhe des Ersatzneubaus ca. 3,24 m bzw. 3,59 m. Lediglich die Variante 3 sieht eine verbleibende lichte Höhe von ca. 4,20 m vor. Der derzeitige Bestand hat eine Durchfahrtshöhe von 3,80 m. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Zu der Eisenbahnbrücke bei Bahnkilometer 8,804 wird festgestellt, dass es sich bei der unterführenden Straße um die Staatsstraße ST 2302 in der Baulastträgerschaft des Staatlichen Bauamtes Würzburg handelt. Deswegen ist die Angelegenheit mit dem Straßenbauamt abzustimmen. Die Gemeinde empfiehlt die Variante 3 mit einer lichten Höhe von ca. 4,20 m beim Ersatzneubau.

10 : 0

3. Brücke bei Bahnkilometer 12,465 (Gräfendorf über die Schondra)

Dem Gemeinderat werden die drei Varianten mit den Erläuterungen hierzu vorgestellt. Variante 1 sieht einen Mehrfeldrahmen als integrales Bauwerk vor, Variante 2 ist als Stahlüberbau als Einfeldträger vorgesehen und Variante 3 ist als 2-Feld-Bauwerk geplant. Aufgrund der lichten Höhe und der verbleibenden Straßen- bzw. Gehwegbreite spricht sich der Gemeinderat für Variante 3 aus. Er fasst somit folgenden

Beschluss:

Es ist der Gemeinde Gräfendorf wichtig, dass vor allem Rettungsfahrzeuge zu dem dahinter liegenden Sportgelände gelangen können. Deshalb soll Variante 3 mit einem 2-Feld-Bauwerk zur Ausführung kommen.

10 : 0

4. Brücke bei Bahnkilometer 14,526 (Gemarkung Michelau über den Michelbach)

Dem Gemeinderat werden die zwei Varianten vorgestellt. Beide Varianten sind für den Gemeinderat akzeptabel. Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Bei diesem Bauwerk werden seitens der Gemeinde Gräfendorf keine Vorgaben gemacht.

10 : 0

1.6. Antrag auf Förderung gem. Richtlinie zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten für das Grundstück, Fl.Nr. 1109, Schondratal 31, Gemarkung Gräfendorf

Der Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 2/2023) ist am 20. Dezember 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Der Antragsteller plant das bestehende Gebäude (= Barthelmühle), das nicht denkmalgeschützt ist, teilweise abzureißen und mit großem Aufwand wieder instand zu setzen bzw. zu rekonstruieren, damit in Zukunft wieder eine Wohnnutzung stattfinden kann. Der Antrag ist zulässig, da sich das Gebäude Fl.-Nr. 1109, Schondratal 31, Gemarkung Gräfendorf im Altortbereich befindet, seit mehr als 50 Jahren errichtet wurde und seit mind. 12 Monaten unbewohnt ist. Es muss beachtet werden, dass das vorgenannte Grundstück bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist - siehe Bauantrag BV-Nr. 8/2023. Jedoch liegt es damit auch zweifelsohne im Altortbereich der Gemeinde Gräfendorf - das spiegelt auch der Geltungsbereich des laufenden Dorferneuerungsverfahrens Gräfendorf 3 wieder. Als Erleichterung wurde von Seiten des Bauamtes die Fördergebietskarte des Dorferneuerungsverfahrens beigelegt.

Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 10 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,00 € je Anwesen. Es muss beachtet werden, dass bereits angefallenen Kosten, die vor dem Eingangsstempel des Antrages entstanden sind, nicht mehr berücksichtig werden können. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (§ 2 Abs. 2 der Richtlinien).

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf stimmt dem Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 2/2023, Fl.-Nr. 1109, Schondratal 31, Gemarkung Gräfendorf) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 5.000,00 €. Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn die anfallenden Rechnungskopien sowie eine Meldebestätigung (= Hauptwohnsitz) vorgelegt werden.

10 : 0

1.7. Verschiedenes

1.7.1. Abbruchanzeige „Abriss einer alten Maschinenhalle bestehend aus Holzbalken und Dachziegeln“

Die Anzeige des genehmigungsfreien Abbruchs BV-Nr. 11/2023 „Abriss einer alten Maschinenhalle bestehend aus Holzbalken und Dachziegeln“ ist am 13. Dezember 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Die abzutragende Halle (Gemarkung Gräfendorf, Fl.-Nr. 630, Am Bahnhof 4) wurde in den vorliegenden Unterlagen entsprechend markiert und der genehmigungsfreien Abbruchanzeige beigefügt - ein Lageplan wird aufgezeigt. Die Abrissanzeige wurde am 13. Dezember 2023 an das Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet.

Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt Kenntnis.

1.7.2. Bauvorhaben „Bau einer Gerätehalle zum Unterstellen von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten zur Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen“ auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 514, Gemarkung Gräfendorf; hier: Entscheidung des Landratsamtes Main-Spessart

Bereits 2022 beantragte der Bauherr die Genehmigung des Baus der Gerätehalle. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens musste die Privilegierungsvoraussetzung geprüft werden, da das Baugrundstück im Außenbereich liegt. Diese ist gegeben, sodass das Vorhaben baurechtlich verfahrensfrei ausgeführt werden kann. Der Vorbescheidsantrag zum Bauvorhaben hat sich damit erledigt. Das Verfahren wurde vom Landratsamt Main-Spessart eingestellt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.3. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Abbruch zweier Gebäude sowie Herstellen von Pflaster, Stellflächen und Grünflächen (Freiflächengestaltung) im Innenbereich von Michelau a.d. Saale; hier: aktueller Sachstand

Bereits im Jahre 2020 beantragte die Gemeinde Gräfendorf die Gewährung einer Zuwendung für den Abriss des alten Feuerwehrhauses in Michelau. Am 01.09.2023 fand nun eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt. Der Gemeinde wurde die Zusendung des Bescheides bis Ende des Jahres zugesagt. Nachdem dieser nicht bei der Gemeinde eintraf, wurde Rücksprache mit dem Amt gehalten. Der Gemeinde wurde erklärt, dass der Zuwendungsbescheid erstellt und zur Prüfung im Hause weitergegeben wurde. Vor Prüfungsschluss wurde seitens der Regierung eine Haushaltssperre verhängt, sodass derzeit keine Zuwendungsbescheide erlassen werden dürfen. Sobald die Sperre aufgehoben wird, geht die Sachbearbeiterin davon aus, dass der Zuwendungsbescheid der Gemeinde zugestellt wird. Wann die Aufhebung der Haushaltssperre sein wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.4. Biosphärenregion Spessart

Die Machbarkeitsstudie zur Biosphärenregion Spessart ist erstellt. Der Gemeinderat hat in absehbarer Zeit darüber zu entscheiden, ob Gräfendorf ein Teil der möglichen Biosphärenregion werden und sich ggf. mit Stilllegungsflächen einbringen möchte. Es wird angeregt, Herrn Sebastian Kühl vom Landratsamt Main-Spessart in eine Gemeinderatssitzung einzuladen, damit der Gemeinderat ausführlich über dieses Thema informiert wird. Mit dieser Vorgehensweise ist der Gemeinderat einverstanden.

1.7.5. Harvestereinsatz im Gemeindewald Gräfendorf

Auf Nachfrage wird der Gemeinderat darüber informiert, dass derzeit im Gemeindewald Gräfendorf, Ortsteil Weickersgrüben, der Harvester im Einsatz ist. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung