Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 2. Gemeinderatssitzung im Jahr 2025. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong, sowie die Zuhörer herzlich willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 1/2025 vom 16.01.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 13.03.2025 statt.
I.1. Antrag Kindergartenverein St. Radegundis, Gössenheim
An dieser Stelle sollte der Antrag des Kindergartenvereins St. Radegundis auf Erstattung des vorhandenen Defizites behandelt werden. Bürgermeister Schäfer erläutert dazu, dass bei der letzten Sitzung des Bayerischen Gemeindetages empfohlen wurde, mit den Zahlungen noch abzuwarten, da seitens des Landes Bayern noch Zahlungen des Personalkostenzuschusses ausstehen.
Der Top wird vertragt.
Ab diesem Top Gemeinderat Karsten Heeschen und Gemeinderat Reinhold Rüger anwesend.
I.2. Tektur zur Baueingabe Pultdach, Anwesen Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Sachenheim, Ringelbach 1
Der Änderungsantrag (BV-Nr. 1/2025) zum bereits genehmigten Verfahren BW-2024-322 „Anbau, Umbau und energetische Sanierung eines Einfamilienwohnhauses zur Nutzung als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten (Schaffung von Wohnraum im Bestand),“ ist im Zuge der digitalen Antragstellung beim Landratsamt Main-Spessart eingereicht worden. Hierüber wurde die Gemeinde Gössenheim am 30.01.2025 informiert. Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung Gössenheim vom 11.04.2024 behandelt und befürwortet. Da sich nun verschiedene Änderungen zum genehmigten Bauantrag ergeben haben, musste eine Tekturplanung erstellt und zur erneuten Genehmigung vorgelegt werden.
Die Planunterlagen und die Beschlussbuchvorlage werden per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 570/1, Ringelbach 1, Gemarkung Sachsenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ringelbach“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Folgende Punkte sollen gegenüber der Baugenehmigung aus dem Jahr 2024 geändert werden:
1. Rückbau des Satteldaches und Wiedererrichtung des Dachgeschosses mit einem Pultdach
2. Errichtung von zwei Terrassenüberdachungen
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen per Beamer aufgezeigt. Demnach soll nun das bestehende Satteldach zurückgebaut und, anstatt des bisher geplanten Zwerchgiebels, ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° errichtet werden. Die geplante Terrasse im Erdgeschoss sowie die Terrasse im Dachgeschoss sollen nunmehr mit einer Stahlkonstruktion mit Glasscheibenabdeckung überdacht werden. Die geplanten Änderungen wurden im Bauplan ordnungsgemäß eingezeichnet.
Es ergeben sich aufgrund der vorliegenden Planung folgende notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ringelbach“:
1. Dachform sowie Dachneigung:
Anstelle des eigentlich geplanten Zwerchgiebels soll nun ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° errichtet werden. Die ursprünglich geplante zusätzliche Wohnfläche im Dachgeschoss bleibt erhalten. Im Bebauungsplan „Ringelbach“ ist als Dachform ein Satteldach und als Dachneigung sind 26° bis 38° festgelegt. Nachdem sich an der eigentlichen Höhe des Hauses nichts ändert und das Ortsbild durch die Änderung nicht negativ beeinträchtigt wird, kann der beantragten Befreiung hinsichtlich des Pultdaches und mit ihm der abweichenden Dachneigung zugestimmt werden.
2. Dacheindeckung
Als Dacheindeckung ist eine Einblechung mit dem Farbton Anthrazit geplant. Der Bebauungsplan „Ringelbach“ sieht Ziegel in roter oder rotbrauner Farbe vor. Es wird eine PV-Anlage auf der Dachfläche vorgesehen. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2025 „TEKTUR: Rückbau des Satteldaches und Wiedererrichtung des Dachgeschosses mit einem Pultdach sowie Errichtung von zwei Terrassenüberdachungen“ und dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ringelbach“ hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
10 : 2
Die Schlussrechnung der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg vom 31.12.2024 liegt nach Prüfung und Korrektur durch das Architekturbüro Kraus in Höhe von 165.148,92 € vor.
Nach Absprache mit der Fa. Schwarz wurden Leistungen durch die Fa. Hofmann ausgeführt, die die Fa. Schwarz in Auftrag hatte. Dadurch wurden bei der Abrechnung der Fa. Schwarz Kosten eingespart, die bei der Fa. Hofmann zu Buche schlagen.Dies wurde vom Büro Kraus, Herrn Buchta, mit E-Mail vom 28.01.2025 näher erläutert und wird ebenfalls wie die Schlussrechnung per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.
Nach Abzug der Einsparungen bei der Fa. Schwarz, ergeben sich bei der Fa. Hofmann Kosten für Massenmehrungen in Höhe von 12.464.97 €. Das entspricht ca. 6 % von der Auftragssumme und befindet sich somit im Rahmen der VOB-Regelung.
Der Gemeinderat Gössenheim tauscht sich dazu aus. Die Aufführung des Postens „Entsorgen von überschüssigem Aushubmaterial, einschließlich Deponiegebühren“ in der Rechnung wird moniert, da für die Gemeinde Gössenheim der Aushub kostenfrei am Schotterwerk angeliefert werden kann. Bürgermeister Schäfer wird dies klären und dazu Rücksprache mit dem Architekturbüro und dem Schotterwerk nehmen.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der aufgezeigten Rechnung nach Klärung der besagten Kosten, wie vorgetragen, zu.
Beschluss: 12 : 0
Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung dazu informiert.
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 3/2025 „Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/12, Obere Eichenau 18, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem
Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:
1. Dacheindeckung
Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist als Dacheindeckung Ziegel oder Dachsteine in naturroter oder rotbrauner Farbe vorgesehen. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton anthrazit.
Es soll eine PV-Anlage auf der Dachfläche verbaut werden. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich einer Dacheindeckung in dem Farbton anthrazit eine Befreiung erteilt wurde und auch die nachbarschaftlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
2. Dachform Carport
Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist als Dachform für Garagen/Carports ein Sattel oder Flachdach vorgesehen. Geplant ist ein Pultdach mit 6° Dachneigung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich in der deutschen Bauordnung, also nicht nur in der Bayerischen Bauordnung, keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern findet. Jedoch
ist nach herrschender Meinung von einem Flachdach bis max. 7° oder weniger auszugehen.
Aus diesem Grund kann der beantragten Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
3. Kniestock
Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist ein Kniestock bis zu 0,50m festgesetzt. Geplant wird ein Kniestock mit 1,25m. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich der Kniestockhöhe eine Befreiung erteilt wurde, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht ebenfalls zugestimmt werden Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.
Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Die Planunterlagen sowie der Beschlussbuchauszug werden aufgezeigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 3/2025 „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau – Homburgstraße“ hinsichtlich der Dacheindeckung, der Dachform (= Carport) sowie der Kniestockhöhe sein Einverständnis.
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
Beschluss: 12 : 0
Die Anwohner des Simonsweges 8 haben mit E-Mail vom 03.02.2025 um Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Straßenlaterne gegenüber ihrer Ausfahrt gebeten. Bei der Ausfahrt aus ihrem Grundstück fehlt die Einsicht in den Straßenraum durch die angrenzende nachbarliche Mauer. Damit können PKW’s, Radfahrer und Fußgänger, die auf dem Radweg aus Richtung Karsbach kommen, nicht gesehen werden. Es wird um eine Lösung für diese Gefahrenstelle gebeten. Das E-Mail und entsprechende Bilder der Ausfahrt, die die mangelnde Einsicht in den Straßenraum belegen, werden dazu per Beamer aufgezeigt.
Der Gemeinderat bespricht die Situation. Man möchte durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels keinen Präzedenzfall schaffen. Es wird jedoch gestattet, dass der Anlieger einen Spiegel auf eigene Kosten am gemeindlichen Laternenmast anbringen darf.
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, dem Anlieger die Anbringung eines Spiegels am gemeindlichen Laternenmast auf eigene Kosten zu erlauben.
Beschluss: 12 : 0
Erweiterung der bestehenden Anlage der Nahwärme Gössenheim eG durch einen Hackgutkessel und einen Holzvergaser i.V.m. einer Verbrennungsmotoranlage, Fl.Nr. 719, Gemarkung Gössenheim
Die Fa. Nahwärme Gössenheim eG betreibt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719 der Gemarkung Gössenheim eine Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungseinrichtung. Die bestehende Anlage (5 Hackschnitzelheizungen, Hackschnitzellager mit 2 Trocknungsboxen, 5 Lagerboxen und 1 Tagesbehälter) ist mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 16.07.2014, Az. 41-177-502-M genehmigt.
Mit diesem Genehmigungsbescheid wurde bereits eine Holzvergasungsanlage (bestehend aus 2 Linien) mit einer maximalen Gesamtfeuerungswärmeleistung von 992 kW zur Erzeugung von Strom und Wärme genehmigt. Diese konnte allerdings nicht betrieben werden, sodass die Genehmigung für diese Teilanlage gemäß § 18 BImSchG wieder erloschen ist.
Nun soll die bestehende Anlage um eine weitere Anlage zur Verfeuerung von Holzhackgut (Hackgutkessel) des Typs Hack VR 350 der Firma ETA sowie eine Anlage zur Verfeuerung von Holzhackgut in einem Holzvergaser des Typs v5.90S i. V. m. einer Verbrennungsmotoranlage Typ ECO220 der Firma Burkhardt mit einer Feuerungswärmeleistung von 400 kW in dem bestehenden Gebäude erweitert und betrieben werden. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung erhöht sich durch das Vorhaben von den genehmigten 1.900 kW für die Hackgutkessel auf insgesamt 2.280 kW für die Hackgutkessel und zusätzlich 400 kW für den Holzvergaser i.V.m. einer Verbrennungsmotoranlage. Das führt insgesamt zu einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 2.680 kW.
Für die Ableitung der Abgase der neuen Anlagen ist eine Schornsteinhöhe von 21,5 m über Grund erforderlich. Die bestehenden, aber noch nicht in Betrieb befindlichen Schornsteine (14 m Höhe) werden entsprechend erhöht bzw. ggf. neu errichtet.
Das beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG dar und bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sodass hierzu auch die Gemeinde Stellung nehmen muss. Die Pläne und Beschlussvorlage werden per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt sein Einvernehmen.
11 : 0
Gemeinderat Heeschen nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt
I.7. Informationen des Bürgermeisters
I.7.a) Kreisumlage 2025
Die Gemeinde Gössenheim hat 2025 eine Kreisumlage in Höhe von 903.607,- € zu leisten. Im Jahr 2024 waren es 601.576,- € Das sind Mehrkosten von 302.032,-€.
I.7.b) Grenzüberbauung am Rod, Gemarkungsgrenze Wernfeld/Sachsenheim
Seitens eines Anwohners am Rod wurde per E-Mail vom 27.01.2025 dem Bürgermeister mitgeteilt, dass die vorhandene Überbauung der Gemarkungsgrenze Sachsenheim durch aufgestellte Hallen bis Ende Mai 2025 zurückgebaut wird.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Im Juni 2025 sollte dazu Einsicht genommen werden.
I.8. Verschiedenes
I.8.a) Kirchturmbeleuchtung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung um die Kirche herum nach wie vor nicht richtig eingestellt ist und sich erst um 20.00 Uhr abends einschaltet und am Morgen um 9.00 Uhr immer noch brennt.
Bürgermeister Schäfer gibt den Mangel an die ausführende Firma weiter.
I.8.b) Fläche am ehemaligen Containerkindergarten in Gössenheim
Aus den Reihen es Gremiums wird angefragt, welche Arbeiten auf der Fläche am ehemaligen Containerkindergarten in Gössenheim ausgeführt werden. Dazu wird vorgetragen, dass der hier vorhandene Schotter abgefahren und an der Baustelle am Hag eingebaut wurde.
I.8.c) vorhandene Bautafel des Kinderhauses Gössenheim am angrenzenden Spielplatz
Es wird vorgetragen, dass die Bautafel für die Sanierung des Kindergartens, die am Spielplatz aufgerichtet ist, nicht sicher steht. Der Bürgermeister klärt ab, ob diese noch benötigt wird oder beseitigt werden kann.
I.8.d) Beleuchtung an der Schule Gössenheim
Die Beleuchtung am Treppenaufgang der Schule funktioniert nach wie vor nicht. Es wird angefragt, wann die beauftragte Firma die Beleuchtung einrichtet. Der Bürgermeister nimmt dazu Rücksprache mit der Firma.
I.8.e) Fangnetze am Bolzplatz in Sachsenheim
Ein Gremiumsmitglied erinnert daran, dass die Fangnetze am Bolzplatz in Sachsenheim noch aufzuhängen sind.
I.8.f) Mitteilung des Bürgermeisters
Bürgermeister Klaus Schäfer teilt mit, dass er bei den Kommunalwahlen 2026 nicht mehr als Bürgermeister kandidieren wird.
Ende der öffentlichen Sitzung