1. Öffentliche Sitzung
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 1. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, den Pressevertreter, die Schriftführerin Silvia Schmelz und den Gast. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 12/2024 vom 12.12.2024 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte
Es wird beantragt, den TOP „Bauantrag auf Erweiterung vorhandener Carport, Fl.Nr. 611/16, Gemarkung Wolfsmünster“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
11 : 0
Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Antrag der Max Solar GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Waizenbach“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
11 : 0
1.0.1. Bauantrag auf Erweiterung vorhandener Carport, Fl.Nr. 611/16, Gemarkung Wolfsmünster
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 11. Februar 2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 3/2025 „Erweiterung vorhandener Carport“ eingegangen ist.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 611/16, Trieb 18, Gemarkung Wolfsmünster liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gebeint“ und ist als „allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet)“ ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Demzufolge ist das beantragte Bauvorhaben im vorgenannten Baugebiet zulässig.
Dem Gemeinderat Gräfendorf werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Die Erweiterung (7,50m x 7,86m) wird direkt an dem bestehenden Carport geplant. Des Weiteren kann man den Unterlagen entnehmen, dass ein Pultdach, analog zum Bestand, vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich in der deutschen Bauordnung, also nicht nur in der Bayerischen Bauordnung, keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern findet. Nach herrschender Meinung ist von einem Flachdach bis max. 7° oder weniger auszugehen; daher entspricht die geplante Dachform den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Jedoch wird die festgesetzte mittlere Wandhöhe von 3,00m überschritten. Die Bauherrschaft bzw. das Bauvorhaben benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gebeint“ hinsichtlich der mittleren Wandhöhe. Aufgrund der Tatsache das bei etwaigen Bauvorhaben bereits Befreiungen bzgl. der Wandhöhe erteilt wurde, kann auch diesem Befreiungsantrag zugestimmt werden.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 3/2025 „Erweiterung vorhandener Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gebeint“ hinsichtlich der „mittleren Wandhöhe“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.
10 : 0 (GR Jürgen Brönner gem. Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)
1.0.2. Antrag der Max Solar GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Waizenbach
Die Max Solar GmbH möchte auf den Grundstücken Fl.Nrn. 861 und 848 der Gemarkung Waizenbach, Gemeinde Warthmannsroth, Landkreis Bad Kissingen, drei Windenergieanlagen errichten und betreiben. Dem Gemeinderat Gräfendorf wird das Luftbild der Flurstücke aufgezeigt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Baugenehmigung und andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen mit ein.
Der Standort des Vorhabens liegt innerhalb des Vorbehaltsgebiets für Windenergie WK 50 „Kohlberg“. Das Vorbehaltsgebiet ist im Regionalplan Region Main-Rhön dargestellt.
Als Behörde wird die Gemeinde Gräfendorf durch das Vorhaben berührt. Der Landkreis Bad Kissingen bittet um eine Stellungnahme, die das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main ausführt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1.1. Bauantrag auf Erneuerung und Vergrößerung des vorhandenen Unterstandes für Weidetiere, sowie Neubau einer Gerätehalle mit Maschinenhalle und Räumen für Fleischverarbeitung, Baugrundstück, Fl.Nr. 859, Gemarkung Gräfendorf
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 03.01.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2025 „Erneuerung und Vergrößerung des vorhandenen Unterstandes für Weidetiere, sowie Neubau einer Gerätehalle mit Maschinenhalle und Räumen für Fleischverarbeitung“ eingegangen ist.
Diesbezüglich wurde bereits im vergangenen Jahr von der Bauherrschaft eine Bauvoranfrage zum „Bau landwirtschaftlicher Gebäude: Geräte- und Fahrzeughalle, Stall für Tierhaltung und Futterlagerung, Verarbeitungsraum, Gebäude mit Aufenthaltsraum, Toilette und Hofladen (Direktvermarktung)“ eingereicht und in der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024 behandelt. In dieser Sitzung wurde aufgrund der fehlenden Erschließung sowie der noch nicht vorliegenden Entscheidung der Fachbehörde bezüglich der Privilegierung nach § 35 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Nach Download der neuen Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nun das geplante Bauvorhaben erneut erläutert. Dem Gemeinderat Gräfendorf werden hierzu die detaillierten Unterlagen aufgezeigt – demzufolge soll der bestehende Unterstand abgerissen und durch einen neuen Unterstand sowie einer neuen Gerätehalle ersetzt werden.
Der Unterstand (11,00m x 12,25m) wird zweigeschossig mit einem 7° flachen Pultdach geplant. Das obere Geschoss soll sodann als Lager für Stroh- und Heuballen dienen. Die geplante Gerätehalle (26,06 m x 11,09 m) wird in einen Scheunenbereich und in einen massiven Bereich unterteilt. Als Dachform ist ebenfalls ein 7° flaches Pultdach vorgesehen. Der Scheunenbereich soll als Stall bzw. als Futterlager dienen. Im massiven Bereich ist eine Maschinenhalle, ein Zerlegeraum, ein Abstellraum, eine Dusche/WC, eine Schmutzschleuse sowie ein Vorraum vorgesehen. Im Obergeschoss sind zwei weitere Abstellräume eingeplant – eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 859, Gemarkung Gräfendorf im sogenannten Außenbereich liegt. Aufgrund dessen sind ausschließlich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Die Voraussetzungen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind ausschließlich von der Fachbehörde zu prüfen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt hat mit Schreiben vom 14.05.2024 die Erfüllung der umfangreichen Privilegierungsvoraussetzungen nach deren Dafürhalten bestätigt.
Bezüglich der Erschließung des Baugrundstückes wird folgendes festgestellt:
a) Anschluss an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen:
Laut Planunterlagen soll das Grundstück an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden. Derweil ist das Grundstück noch nicht mit den o.g. Leitungen angeschlossen und somit müssen neue Ver- und Entsorgungsleitungen durch eine Fachfirma, nicht durch die Bauherrschaft selbst, bis zum Grundstück verlegt werden.
Der Anschlusspunkt zur Wasserversorgung liegt unmittelbar neben dem Grundstück auf einem Privatgrundstück Fl.-Nr. 864/7. Es wird darauf hingewiesen, dass zwar der best. Wasserdruck größer als die Mindestforderung von 1,5 bar ist, jedoch die geforderte Löschwassermenge über 2 Stunden nicht erreicht werden kann. Im Zuge der Behandlung der Bauvoranfrage wurde der entsprechende Nachweis vom Ing.-Büro erbracht und den Fachbehörden (u.a. Brandschutz) zur weiteren Beurteilung zur Verfügung gestellt. In dem Bauantrag beigefügten „Konzept Bauvorhaben Landwirtschaftlicher Betrieb“ ist festgehalten, dass in Bezug der Wasserversorgung, auch hinsichtlich des Brandschutzes, gemäß den rechtlichen Vorgaben die benötigten Gegebenheiten auf Kosten des Bauwerbers berücksichtigt, eingehalten und wenn nötig geschaffen werden, wie z.B. durch einen Löschwasserteich, durch eine Druckerhöhungsanlage oder dergleichen.
Der Anschlusspunkt zur Abwasserbeseitigung (= Mischwasserkanal) liegt in ca. 15m Entfernung. Die Kanalverlängerung im öffentlichen Bereich muss auch von einer Fachfirma erstellt werden – die hierfür anfallenden Kosten werden gem. beiliegendem Konzept ebenfalls von der Bauherrschaft übernommen werden. Hierbei wird von Seiten der Gemeinde Gräfendorf hingewiesen, dass lediglich Schmutzwasser und nicht das anfallende Oberflächenwasser aufgrund der Belastung der Kläranlage sowie Dimensionierung des bestehenden Kanals eingeleitet werden darf. Auch die Verlegung des Kanals über das Drittgrundstück muss von Seiten der Bauherrschaft eigenständig mit dem Privateigentümer besprochen und sodann gesichert werden.
Das anfallende Oberflächenwasser der Dachflächen soll mithilfe von Regenfallrohren über das ca. 1 ha große Gelände versickern. Für eine ordentliche Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers muss der Eigentümer des Grundstücks/ die Antragsteller selbst vollumfänglich Sorge tragen. Hierfür ist laut dem Bauantrag beigefügten „Konzept Bauvorhaben Landwirtschaftlicher Betrieb“ geplant, die Flächen außerhalb der Grundflächen der Halle teilweise zu schottern. Es muss gerade im Hinblick auf die vorzunehmende bzw. vielmehr bereits vorgenommene erhebliche Auffüllung und auf die zunehmenden Starkregenereignissen eine etwaige Beeinträchtigung der talseitigen Wohnbebauung vollends ausgeschlossen werden.
Dies ist gleichermaßen im laufenden Genehmigungsverfahren von den beteiligten Fachbehörden zu berücksichtigen.
Wird das Grundstück mit neuen Hausanschlüssen erstmalig angeschlossen, sind Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal satzungsgemäß vollumfänglich zu entrichten (BGS/WAS und BGS/EWS). Dies hat die Bauherrschaft ebenfalls in dem „Konzept Bauvorhaben Landwirtschaftlicher Betrieb“ bestätigt.
b) Die straßenmäßige Erschließung:
Laut Planunterlagen soll die Zufahrt ausschließlich über den ca. 3 m breiten gemeindlichen Schotterweg (Fl.-Nr. 864) erfolgen. Ein anderweitiger Zufahrtsweg, z.B. direkt von der Kreisstraße aus, wird aufgrund der Sichtverhältnisse, äußerst kritisch gesehen. Neben dem Mindestmaß an Zugänglichkeit des Grundstückes muss auch die Feuerwehrzufahrt erfüllt sein. Hier muss der Brandschutz inkl. Zufahrtsweg der Rettungsfahrzeuge im weiteren Genehmigungsverfahren überprüft werden. Auch die dafür möglicherweise anfallenden Kosten ist der Bauherr/Antragsteller laut beigefügten „Konzept Bauvorhaben Landwirtschaftlicher Betrieb“ bereit, vollumfänglich zu übernehmen.
Somit ist festzustellen, dass die gesicherte Erschließung angenommen werden kann. Jedoch ausdrücklich nur dann, wenn eine Vereinbarung hinsichtlich der Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen von beiden Vertragsparteien, also zwischen der Gemeinde und den Antragstellern, erfolgreich geschlossen wurde. Diese muss von der Bauaufsichtsbehörde im weiteren Genehmigungsverfahren eingeholt werden, was wiederum die Gemeinde Gräfendorf mit der Bauherrschaft ausfertigen und beschließen muss. Erst nach Vorlage dieser unterschriebenen Vereinbarung kann von einer gesicherten Erschließung ausgegangen werden.
Die Auswirkung auf das Orts- und Landschaftsbild, u.a. durch die erheblichen Auffüllungen sowie die darauf geplanten zweigeschossigen Hallen des exponierten Grundstücks, muss gleichermaßen in die Beurteilung der Fachbehörden einfließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem vorliegenden Bauantrag BV-Nr. 1/2025 „Erneuerung und Vergrößerung des vorhandenen Unterstandes für Weidetiere, sowie Neubau einer Gerätehalle mit Maschinenhalle und Räumen für Fleischverarbeitung“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
Eine entsprechende Vereinbarung (Herstellung, Kostentragung, Bauträger etc.) wird von der Verwaltung erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt.
11 : 0
1.2. Neubau des neuen Dorfzentrums Neue Mitte/Saaletaler Höfe; hier: Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG 3 Gräfendorf für den Bau der Außenanlage
Der Abteilungsleiter vom Amt für Ländliche Entwicklung hat die Gemeinde Gräfendorf informiert, dass die Zuweisungen vom Land gekürzt wurden und laufende Maßnahmen auf einen längeren Zeitraum gestreckt werden müssen. Damit würde das Projekt Außenanlagen Neue Mitte/Saaletaler Höfe erst in 2028/2029 zur Ausführung kommen.
Der Erläuterungsbericht TG 3 Gräfendorf der Landschaftsarchitekten Dietz und Partner, Elfershausen wird von Bürgermeister Wagenpfahl vollinhaltlich vorgetragen.
Um den Bau Neue Mitte nach jetzigem Zeitplan fertigzustellen, wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Gräfendorf die Bauträgerschaft auch für die Außenanlagen übernimmt und mit den Gesamtkosten in Höhe von 481.160,00 Euro in Vorleistung geht. Mit dem Amt für Ländliche Entwicklung muss eine verbindliche Vereinbarung geschlossen werden, dass die Fördermittel in Höhe von 71 % = 341.624,00 Euro zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden.
Bürgermeister Wagenpfahl stellt die Vereinbarung (Kostenvereinbarung) zwischen der Gemeinde Gräfendorf als Maßnahmenträger und der Teilnehmergemeinschaft Gräfendorf 3 (TG) vor. Gegenstand der Vereinbarung ist, dass der Maßnahmenträger unter Kostenbeteiligung der TG die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen wie Platz- und Freiflächengestaltung als Umgriff zum Neubau „Ärztehaus/Neue Mitte/Saaletaler Höfe“ mit Grünmaßnahmen erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 481.160,00 Euro. Die Kostenbeteiligung der TG beträgt 341.624,00 Euro. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten Kostenvereinbarung mit der TG 3 Gräfendorf für den Bau der Außenanlage wie vorgetragen zu.
10 : 1
1.3. Antrag des Sportvereins 1921 Gräfendorf e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Renovierung der Kabinen des Sportheims
Der SV Gräfendorf möchte die Heim- und Gastkabine im Sportheim Gräfendorf renovieren lassen. Er bittet mit Schreiben vom 03.01.2025 um einen Zuschuss. Die Toiletten, Schiedsrichterkabine und Dusche wurden bereits komplett renoviert.
Die Wasserleitungen und Elektroinstallation werden in Eigenleistung modernisiert. Der Austausch der Fenster, das Verlegen der Fliesen, sowie die Trockenbau- und Malerarbeiten müssen von Fachfirmen ausgeführt werden. Die gesamten Kosten belaufen sich auf 16.148,10 Euro.
Bürgermeister Wagenpfahl informiert, dass das Sportheim auf einem Grundstück der Gemeinde mit Erbbaurecht steht. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, für die Erneuerungen der Kabinen des Sportheims nach Vorlage der Rechnungen die Materialkosten mit 50 %, maximal jedoch mit 10.000 Euro zu bezuschussen.
11 : 0
1.4. Verschiedenes
1.4.1. Regionaler Planungsverband Würzburg
Bürgermeister Wagenpfahl informiert, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg am 22.01.2025 beschloss, für die Teilfortschreibung im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windenergie“ (vormals „Windkraftnutzung“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Für die Gemeinde Gräfendorf sind die zwei Vorranggebiete „WK3 – Nördlich Gräfendorf“ und „WK 51 – Westlich Gräfendorf“ als Windkraftflächen eingeplant. Die Unterlagen werden in der Zeit vom 03.03.2025 bis 10.04.2025 auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter
Menüpunkt „Aktuell laufende Beteiligungsverfahren“ eingestellt. Gleichzeitig liegen die formellen Unterlagen (Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht) bei den Landratsämtern Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg, bei
der Stadt Würzburg sowie bei der Regierung von Unterfranken in Papierform aus.
Zudem gibt er bekannt, dass in der kommenden Gemeinderatsitzung am 20. März 2025 über den Beitritt zum Regionalwerk Main-Spessart beraten wird.
1.4.2.Termine für die Bürgerversammlungen 2025
Folgende Termine für die Bürgerversammlung in den Ortsteilen der Gemeinde Gräfendorf werden bekannt gegeben:
| Montag, 31.03.2025 | Weickersgrüben, Alte Schule |
| Mittwoch, 02.04.2025 | Gräfendorf, Sportheim |
| Donnerstag, 03.04.2025 | Michelau, Alte Schule |
| Montag, 07.04.2025 | Wolfsmünster, Kulturheim |
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1.4.3. Bekanntgabe der Kreisumlage
Die Kreisumlage erhöhte sich im Jahr 2025 geringfügig um 8.489,00 Euro auf 769.809,00 Euro.
1.4.4. Anzeige des genehmigungsfreien Abbruchs „Abriss des Dachgeschosses und 1. Stocks eines Nebengebäudes (Wohnhaus/Stallungen)“
Die Anzeige des genehmigungsfreien Abbruchs BV-Nr. 2/2025 „Abriss des Dachgeschosses und 1. Stocks eines Nebengebäudes (Wohnhaus/Stallungen)“ ist am 05.02.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.
Das Nebengebäude (Gemarkung Gräfendorf, Fl.-Nr. 625, Am Bahnhof 4), bei dem der 1. Stock und das Dachgeschoss abgetragen werden sollen, wurde in den vorliegenden Unterlagen entsprechend markiert und der genehmigungsfreien Abbruchanzeige beigefügt. Das Erdgeschoss soll für einen etwaigen Garagenumbau bestehen bleiben. Ein Lageplan wird aufgezeigt. Die Abrissanzeige wurde am 07.02.2025 an das Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet.
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung