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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr.12/2022 vom 08.12.2022

vom 08.12.2022

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie drei Zuhörer. Die Gemeinderäte Stefanie Försch, Anna Wirthmann, Walter Bregenzer und Berthold Hautsch haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschriften Nr. 11/2022 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Bauantrag, „Wohnhauserweiterung mit Doppelgarage“, Heßdorfer Weg 21, 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 14.11.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 12/2022 „Wohnhauserweiterung mit Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 723/1, Heßdorfer Weg 21, Gemarkung Höllrich liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geisberg“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergibt sich folgende notwendige Befreiung zum Bebauungsplan „Geisberg“:

1. Dachform lt. Bebauungsplan „Satteldach“ - die Erweiterung wird mit einem Flachdach geplant

Das Satteldach des bestehenden Wohnhauses bleibt erhalten – die Erweiterung wird dagegen mit einem Flachdach geplant. Aufgrund der Topographie des Baugrundstückes sowie der geplanten Dimension der Erweiterung wird dies augenscheinlich von der Straße kaum wahrnehmbar sein. Zudem sind lt. Bebauungsplan bereits Garagen/Nebengebäude mit einem Flachdach zulässig.

Somit kann der beantragten Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 12/2022 „Wohnhauserweiterung mit Doppelgarage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg“ hinsichtlich der Dachform sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

9 : 0

I.2. Beteiligung zur 1. Bebauungsplanänderung „Schoppen-Franz“,

Gemeinde Gössenheim

Anhand eines Lageplans wird die von der Bebauungsplanänderung „Schoppen-Franz“ betroffene Fläche aufgezeigt. Die Änderungspunkte werden mit einer Gegenüberstellung dargelegt. Die bauliche Nutzung wird genauer formuliert, so lautet der Beschrieb wie folgt:

„Betriebe eines Beherbergungsgewerbes“, „Schank und Speisewirtschaften“, „Räume für Seminarbetriebe und Sport“, „Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber, deren Angehörige und Betriebsleiter“

Nach einer kurzen Beratung nimmt der Gemeinderat Karsbach die Bebauungsplanänderung zur Kenntnis und hat keine Einwände.

8 : 1

I.3. Verschiedenes

I.3.1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

In der vorangegangenen Sitzung wurde die Umrüstung auf LED Straßenbeleuchtung beschlossen. Nach Rücksprache mit Bayernwerk informiert Bürgermeister Göbel den Gemeinderat Karsbach, dass die bereits installierten LED-Lampen in den Nachtstunden von 1:00 – 5:00 Uhr gedimmt werden.

Bei der Umstellung wird das Dimmprofil neu festgelegt, so dass es möglich ist, die Dimmzeit von 0:00 – 5:00 für die Straßenbeleuchtung zu erweitern.

Zur Information.

I.3.2. Weihnachtsspende der Firma Bayernwerk an den Kindergarten Karsbach

Durch den Kommunalbetreuer, Herrn Frank Schneider, wurde dem Kindergarten Karsbach eine Spende in Höhe von 1.000 € überreicht. Hierzu wird im nächsten Mitteilungsblatt ein Artikel erscheinen.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies wohlwollend zur Kenntnis.

I.3.3. Einladung zu den Seniorennachmittagen in Karsbach und Heßdorf

Im Mitteilungsblatt Nr. 49/2022 wurde nochmals zu den Seniorennachmittagen in Karsbach und Heßdorf eingeladen. Die Senioren wurden in diesem Jahr schriftlich eingeladen, um besser planen zu können.

Der Zuspruch ist erfreulich hoch. Im Ortsteil Karsbach liegen 75 Anmeldungen vor und in Heßdorf 61.

Für den Ortsteil Weyersfeld wird der Seniorennachmittag für den 29.01.2023 geplant und in Höllrich für den 05.02.2023. Auch hier gehen wieder schriftliche Einladungen mit Rückantwort raus.

I.3.4. IL-Holzbestellungen

Mittlerweile sind 140 Holzbestellungen á 4 Festmeter eingegangen. Diese

werden nach Eingang abgearbeitet und bedient.

Auf dem Uhlberg wurde die Durchforstung der dürren Kiefern und Buchen durch einen Unternehmer durchgeführt. Es haben sich 10 Polter IL-Hartholz und ein Polter IL-Kiefer ergeben. Das im Bestand anfallende Brennholz wird von den Holzrechtlern aufgearbeitet. Bürgermeister Göbel lobt an dieser Stelle das Engagement von Förster Johannes Pietron, der die Maßnahme zügig umgesetzt hat.

I.3.5. Gemeindliche Infopoints bei Blackout

Im Falle eines längeren Stromausfalles sind die Feuerwehren angehalten, die Feuerwehrhäuser zu besetzen und als Infopoint zu fungieren. Bei Ernstfällen besteht so für die Bürger die Möglichkeit, trotz Stromausfall einen Notruf abzusetzen bzw. weitere nötige Hilfe anzufordern.

Hierüber wird im Mitteilungsblatt noch umfangreicher informiert.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19.24 Uhr