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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung Gössenheim Nr. 13/2022 vom 08.12.2022

vom 08.12.2022

Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die 13. Sitzung und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Johannes Schmelz vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Armin Kraus vom Architekturbüro Kraus, den Vertreter der Presse, Herrn Herbert Hausmann sowie den Zuhörer willkommen.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 12/2022 vom 10.11.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugesandt. Einwände werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt als genehmigt.

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 12.01.2023 statt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Grundsatzbeschluss wegen Teilverkauf des ehemaligen Geländes Machmerth

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass die Scheune auf dem ehemaligen Gelände Machmerth aktuell zur Unterstellung von Wohnwagen u.a. vermietet ist.

Dafür hat die Gemeinde Einnahmen von 550,- €. Das Dach der Scheune ist undicht. Bei einer Begehung und Einsichtnahme der Scheune mit einer Zimmererfirma wurde festgestellt, dass einige Sparren vermorscht sind und Eternitplatten Löcher aufweisen. Gemäß der Firma ist es zu gefährlich, das Dach für eine Reparatur zu begehen, daher müsste ein Kran eingesetzt werden. Für den Austausch von 2-3 Eternitplatten entstehen Kosten von ca. 3.000,- €.

Sollte das Grundstück nicht verkauft und die Halle weiterhin vermietet werden, müssen Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

Bei einem Verkauf der Fläche entfällt für die Gemeinde der Rückbau und die Entsorgung der vorhandenen Materialien. Dies wäre vom Käufer zu übernehmen.

Das Wort wird an Herrn Schmelz vom Bauamt der VG und an den Architekten, Herrn Armin Kraus, gegeben.

Herr Schmelz trägt vor, nachdem dieses Thema schon öfters Gegenstand der Diskussionen im Gremium war, blieben die Fragen zum allgemeinen Baurecht offen und auch, ob sich die Gemeinde durch einen vorzeitigen Verkauf der Fläche des ehemaligen Machmerth-Geländes nicht die Möglichkeit für eine sinnvolle zukünftige Bebauung nimmt.

Er erläutert, dass für das Machmerth-Gelände Baurecht nach § 34 BauGB besteht und somit sich auch die zu errichtenden Gebäude in das Gebiet einfügen müssen, d.h. sie dürfen nicht höher werden, als die vorhandene Bebauung.

Herr Schmelz bringt vor, dass sich die Gemeinde mit einem vorzeitigen Verkauf des besagten Geländes nichts „verbauen“ würde und genug Vorhaltefläche zur Erweiterung der zukünftigen Bebauung vorhanden ist. Ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan liegt vor. Herr Kraus berichtet weiter, dass es ohne diesen Flächennutzungsplan heute durch die strengen Auflagen und Vorgaben zum Natur- und Artenschutz in diesem Bereich keine Möglichkeit zur Bebauung mehr gäbe. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart, Herrn Baus, kann auf dem ehemaligen Machmerth-Gelände gebaut werden. Diese Bebauung gilt als Innenentwicklung nach § 34 BauGB. Für eine Erweiterung der Bebauung auf die dahinterliegenden Grundstücke ist eine Bauleitplanung erforderlich.

Herr Kraus erläutert kurz den Flächennutzungsplan dazu und zeigt die zwei Varianten der Bebauungspläne auf, die in der Vergangenheit ausgearbeitet, aber wegen der hohen Erschließungskosten nicht weiterverfolgt wurden.

Es werden Überlegungen im Gremium angestellt, wie die Straßenführung für die Erschließung der oberen Bauflächen verlaufen könnte. Die vorhandene Einfahrt vom Simonsweg wird angeregt. Bei einer Straßenführung oberhalb der zu erschließenden Grundstücke, könnten die einzelnen Bauplätze kleiner ausfallen. Dies könnte durch das Hinzumessen eines Streifens vom unteren Grundstück ausgeglichen werden.

Im Hinblick auf die Wasserleitung wird auf die Verlegung einer Ringleitung aufmerksam gemacht, die sich aus verschiedenen Gründen als bessere Variante eignen würde. Auch die Möglichkeit zur erforderlichen Pflege der vorhandenen Hecke soll dabei im Auge behalten werden. Eine „Baupflicht“ kann auf die Fläche entlang dem Geisweg auch ohne Bebauungsplan erteilt werden.

Ab hier Frau Gemeinderätin Gössl anwesend.

Herr Schmelz weist auf die erforderliche Ausschreibung für den evtl. Teilverkauf der Fläche hin und erläutert kurz die Vorgehensweise dazu.

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass Gössenheim durch fehlende Bauplätze zu den Orten zählt, die den geringsten Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen haben. Auch im Ortskern gibt es aktuell keine freien Objekte.

Herr Schmelz zeigt mögliche Vorhalteflächen für eine Bebauung in Sachsenheim auf, wo es sich um ebenerdiges Gelände handeln würde.

Er erklärt, dass heute nur ein Grundsatzbeschluss zum evtl. Teilverkauf des Geländes zu fassen ist. Weitere Modalitäten sind in einer zukünftigen Sitzung zu klären. Auf Nachfrage informiert er über unterschiedliche Wertungskriterien bei einem evtl. Verkauf.

Bei der ausführlichen Besprechung wird festgestellt, dass die angedachte Bebauung und Erschließung hinter dem ehemaligen Machmerth-Gelände trotz einem Teilverkauf des Geländes zu realisieren ist.

Der Gemeinderat Gössenheim spricht sich einstimmig für den Verkauf der bebauten Teilfläche des ehemaligen Geländes Machmerth aus.

Beschluss: 11 : 0

I.2. Sanierung Hohnsbergweg in Sachsenheim

Der Hohnsbergweg in Sachsenheim musste wegen Kabelverlegungen des Bayernwerkes aufgegraben werden. Da sich der Weg in einem sehr schlechten Zustand befindet, steht die Überlegung im Raum, den Weg im Rahmen dieser Arbeiten zu sanieren. Ein Angebot der Fa. MK Grümbel wurde eingeholt und wird aufgezeigt.

Eine Sanierung auf einer Strecke des Weges von ca. 140 m beläuft sich auf 18.551.73 € netto. Das Bayernwerk würde sich mit ca. 3.000,- € beteiligen, damit hätte die Gemeinde die restliche Summe von ca. 15.551,73 € netto zu tragen. Die Baustelleneinrichtung ist darin enthalten.

Es wird erläutert, dass der untere und ältere Teil des Weges in einem schlechten Zustand ist, der obere Teil wäre so weit noch in Ordnung. Bayernwerk würde nur den Streifen von 80 cm, in dem der Kabelkanal verlegt wurde, herrichten, der restliche Weg wäre damit weiterhin marode. Anhand einer Karte wird der besagte Wegabschnitt aufgezeigt.

Man tauscht sich dazu aus, dass hier die Müllabfuhr und sonstiger schwerer Verkehr fahren muss, weil diese Fahrzeuge die Bahnunterführung wegen der Höhe nicht passierten können. Auf die schlechte Ausführung des Unterbaus des Weges, durch die von Bayernwerk beauftragte Firma, was auch schon reklamiert wurde, wird hingewiesen. Die Fertigstellung für dieses Jahr war durch Bayernwerk zugesagt.

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Herrichtung des Hohnsbergweges von ca. 140 m im unteren Bereich wie vorgetragen zum aufgezeigten Angebot der Fa. MK Grümbel.

Beschluss: 11 : 0

I.3. Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Gössenheim

Mit Anträgen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen hat sich der Gemeinderat bereits in vergangenen Sitzungen befasst. Da immer wieder Anfragen gestellt werden, sollte der Gemeinderat Gössenheim einen Grundsatzbeschluss dazu fassen.

Im Gemeindegebiet befinden sich verschiedene Dachanlagen von privaten Hauseigentümern.

Der Verein Sonneninitiative e.V. hat 2016 in Gössenheim das Dach des Schulgebäudes und des Bauhofs angemietet und ein sog. Sonnenkraftwerk errichtet. Der Bürgerschaft wurde die Möglichkeit gegeben, sich Anteile der Anlage zu kaufen und zu Eigentümern von einzelnen Photovoltaikanlagen zu werden.

Bekanntermaßen liegt der Gemeinde eine Anfrage für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Gemeindegebiet von Gössenheim vor.

Im Interesse der Gemeinde und zur Wahrung des Ortsbildes, sollte ein Bereich geschaffen werden, der für die Errichtung dieser Anlagen geeignet ist. Folgende Vorgaben könnten festgelegt werden.

-

Die Gesamtfläche aller Anlagen im Gemeindegebiet von Gössenheim wird auf …ha begrenzt

-

Die Errichtung einer Anlage darf künftig nur im Rahmen einer Bürgerbeteiligung sein

-

Die Fläche darf nicht einsehbar sein

-

Es darf nur Boden mit geringer Bonität herangezogen werden

Interessenten sollten Vorgespräche mit kompetenten Firmen im Vorfeld geführt haben. Die Kapitalgeber sollten auch aus unserer Region kommen und zur Errichtung der Anlage Firmen aus unserer Region beauftragen.

Ab hier Herr Gemeinderat Heeschen anwesend.

Das Gremium bespricht sich dazu ausführlich.

Im Gemeindegebiet werden keine Flächen gesehen, die diese Kriterien erfüllen würden. Auch Gemeinde- oder VG-übergreifende Lösungen sind denkbar. Es wird angeregt, auf lange Sicht zu denken und keine wertvollen Bodenflächen dafür zu nutzen, stattdessen solche Anlagen auf vorhandenen Dächern einzurichten. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist für die Errichtung der Freiflächenanlagen erforderlich.

Der Gemeinderat einigt sich darauf, keinen bestimmten Bereich für solche Anlagen festzulegen, sondern folgende Vorgaben:

1.

Die Gesamtfläche aller Anlagen im Gemeindegebiet Gössenheim sollte auf 20 bis 30 ha begrenzt werden

2.

Die Errichtung einer Anlage darf künftig nur im Rahmen einer Bürgerbeteiligung sein

3.

Die Fläche sollte nicht einsehbar sein

4.

Es sollte nur Boden mit geringer Bonität herangezogen werden

5.

Eine Nachverdichtung auf vorhandenen Dächern sollte bevorzugt werden

Beschluss: 12 : 0

I.4. Antrag vom Flugplatzbetreiber wegen Stromanschluss

Vom Flugplatzbetreiber liegt eine Anfrage zur Einrichtung eines Stromanschlusses vor, die per Beamer zur Kenntnis gegeben wird.

Angedacht ist, die Leitung vom Aussiedlerhof Machmerth weiter bis zum Flugplatz zu verlegen. Dazu müsste der gemeindliche Weg gequert und die Leitung im Bankett bis zum Flugplatz verlegt werden. Der evtl. Verlauf der Stromleitung wird anhand eines Planes aufgezeigt.

Es wird betont, dass hier keine Erschließung erfolgen darf. Die Stromverlegung könnte im Rahmen einer Grunddienstbarkeit auf Gemeindegrund erfolgen oder vom Betreiben direkt beim Bayernwerk beantragt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist.

Der Gemeinderat tauscht sich zur Entwicklung des Fluggeländes kurz aus.

Bürgermeister Schäfer schlägt vor, den TOP zu vertagen, damit der Flugplatzbetreiber die offenen Fragen in einer Sitzung klären kann.

Beschluss: 12 : 0 Der Top wird vertagt.

I.5. Antrag auf eine Gedenktafel für aufgelöst Gräber

Aus der Bürgerschaft kam der Antrag, dass für die Verstorbenen, deren Gräber aufgelöst werden, eine Gedenktafel im Friedhof errichtet werden sollte.

Der Gemeinderat hat dazu einen Beschluss zu fassen, ob in den beiden Friedhöfen Gössenheim und Sachsenheim eine solche Gedenktafel aufgestellt werden soll.

Bei einer Anschaffung solcher Gedenktafeln müsste man sich Gedanken machen über

1.

die Größe der Tafel

2.

Anschaffungspreis

3.

Ab welchem Jahr werden die Verstorbenen auf der Tafel genannt

4.

Trägt die Gemeinde die Kosten oder können sie den Angehörigen in Rechnung gestellt werden

Der Gemeinderat Gössenheim bespricht eine evtl. Umsetzung einer solchen Gedenktafel in den Friedhöfen und ist sich einig, keine Gedenktafeln zu errichten.

Der Bürgermeister berichtet, dass in der Gemeinde Karsbach ein ehemaliger Bürger sich mit diesem Thema befasst hat. Auf Wunsch fotografiert er die Grabsteine mit den Daten und stellt diese ins Internet.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Kontakt aufzunehmen und Informationen einzuholen.

Der Gemeinderat Gössenheim lehnt den Antrag auf Gedenktafeln ab.

Die Veröffentlichung von Bildern der Grabsteine wird ins Auge gefasst.

Beschluss: 11 : 1

I.6. Informationen des Bürgermeisters

I.6.a) Danksagung der Sternstunden

Das Dankschreiben von Sternstunden e.V. wird per Beamer zur Kenntnis gegeben. Am Freitag, den 16. Dezember ist Sternstunden-Tag. Der Bayerische Rundfunk berichtet über weitere aktuelle Hilfsprojekte. Von 6 bis 23 Uhr kann in der Telefonzentrale für Kinder in Not gespendet werden. Die große Sternstunden-Gala wird ab 20.15 Uhr live im Bayerischen Fernsehen übertragen. Dabei sollen auch Aufzeichnungen vom Benefizkonzert in Gössenheim gesendet werden.

I.7. Verschiedenes

I.7.a) Mülleimer im Dorfbereich

Es wird angeregt den orangen Mülleimer am Gemeindehaus gegen einen optisch ansprechenderen auszutauschen.

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass die Mülleimer sehr teuer sind. Er will sehen, dass er eine andere Lösung findet.

I.7.b) Regionalbudget

Nach Rückfrage zur Veröffentlichung der Ausschreibung zum Regionalbudget für Vereine wird mitgeteilt, dass die Informationen zum Regionalbudget auf der Hompage der Gemeinde veröffentlicht wurden.

I.7.c) Stand der Bauplätze in der Eichenau

Der aktuelle Stand zur Ausweisung der Bauplätze in der Eichenau wird angefragt. Die Vermessung wurde durchgeführt. Herr Schmelz informiert, dass nur noch die Rechnung von Bayernwerk fehlt, um die Erschließungskosten zu ermitteln. Evtl. könnte in der nächsten Sitzung der Erschließungsbeitrag beschlossen werden.

I.7.d) Nationaler Katastrophentag

Es wird angefragt, ob die Gemeinde Gössenheim die Aufstellung eines Notfallplanes beabsichtigt.

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass aktuell ein Notfallplan ausgearbeitet wird und Anlaufpunkte in Gössenheim und Sachsenheim bestimmt werden.

I.7.e) Stromeinsparungen

Die Stromeinsparungen in der Gemeinde werden angefragt.

Der Bürgermeister berichtet, dass die Straßenbeleuchtung nicht ausgeschaltet werden darf. Die Beleuchtung des Kirchturmes sollte abgestellt und die Bodenbeleuchtung um die Kirche mit einer Zeitschaltuhr gesteuert werden. Die ausführende Firma wird erwartet.

Ende der öffentlichen Sitzung