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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 12/2023 vom 07.12.2023

vom 07.12.2023

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 12. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Gäste. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2023 vom 23.11.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Vorranggebiet WK3 Eidenbacher Hof; hier: Berufung von Mitgliedern für die Vergabegruppe“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

9 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

9 : 0

Außerdem wird beantragt, den TOP „Benennung eines neuen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

9 : 0

1.0.1. Vorranggebiet WK3 Eidenbacher Hof; hier: Berufung von Mitgliedern für die Vergabegruppe

Das Pooling ist nun aus Sicht des unterstützenden Fachbüros endura kommunal GmbH grundsätzlich abgeschlossen. Es war sehr erfolgreich. 78 % aller angesprochenen Flächeneigentümer mit insgesamt 94 % der Flächen haben die Poolingvereinbarung unterschrieben. Im Rahmen eines Interessenbekundgebungsverfahrens wird jetzt nach einem passenden Projektentwickler zur Planung und zum Bau der Anlage gesucht. Hierzu ist eine Vergabegruppe zu bilden. Die Mitglieder dieser Gruppe werden sich insgesamt zu folgenden drei Beratungen treffen:

1. Februar/März 2024:

Workshop zum Festlegen der Kriterien

2. Mai/Juni 2024:

Auswertungsworkshop

3. Ca. 4 Wochen später:

Bietergespräche

Der Vergabegruppe gehören zwei Vertreter der endura kommunal GmbH, 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl und zwei bis drei Vertreter der Flächeneigentümer sowie zwei bis drei Gemeinderatsmitglieder an. Als Mitglieder seitens des Gemeinderates werden die Herren Norbert Hutzelmann, Eberhard Freye und Ernst Reinhardt vorgeschlagen, die sich auch für eine Teilnahme bereit erklären.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Vorgehensweise und der Vergabegruppe in dieser Zusammensetzung zu.

10:0

1.0.2. Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Gräfendorf

Die Gemeinde Gräfendorf wird durch die Firma „actago GmbH“ als externer Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz betreut.

Aufgrund von personeller Umstrukturierung bei der actago GmbH wird der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main und deren Mitgliedsgemeinden ein neuer Ansprechpartner für den Bereich Datenschutz zugewiesen.

Aus diesem Grund muss die bisherige Datenschutzbeauftragte Frau Pia Pieringer mit Wirkung zum 30.11.2023 gemäß Art. 37 DSGVO von beiden Parteien einvernehmlich widerrufen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt die Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten Frau Pia Pieringer mit Wirkung zum 30.11.2023.

10 : 0

1.0.3. Benennung eines neuen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Gräfendorf

Wie im vorhergehenden Beschluss vorgestellt, wechselt der Datenschutzbeauftragte der actago GmbH gemäß Art. 37 DSGVO.

Der neu zu benennende Datenschutzbeauftragte der actago GmbH wird ab 01.12.2023 Herr Thomas Sturm sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt die Benennung des neuen Datenschutzbeauftragten Herrn Thomas Sturm zum 01.12.2023.

10 : 0

1.1. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; Bauvorhaben „Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück, Fl.Nr. 85, Gemarkung Michelau

Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schusteräcker, 1. Änderung“ (BV-Nr. 10/2023) und beinhaltet den „Neubau eines Carports“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 85, Am Berg 8, Gemarkung Michelau.

Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei, da es die vorgeschriebene Grundfläche von bis zu 50 m² sowie die mittlere Wandhöhe von 3,00 m nicht überschreitet. Jedoch soll der Carport außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet werden. Demzufolge benötigt die Bauherrschaft eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schusteräcker, 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
  4. und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist.

Im Bebauungsplan „Schusteräcker, 1. Änderung“ beginnt das Baufenster erst ab 3 m von der Straßenkante. Aufgrund dessen können Nebengebäude, die sich zur Straße orientieren, nur erschwert und mit einer entsprechenden Befreiung errichtet werden. Da durch den Carport kein Sichtschutzdreieck beeinträchtigt wird und sämtliche direkt angrenzende Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, kann der Carport außerhalb der Baugrenze errichtet werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat ist jedoch der Auffassung, dass der geplante Carport nicht direkt an der Straßenkante errichtet werden sollte, da die Straße in diesem Bereich eh sehr schmal ist. Er sollte mindestens einen Meter zurückgesetzt werden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schusteräcker, 1. Änderung“ (BV-Nr. 10/2023) hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung, unter Berücksichtigung eines Grenzabstandes von 1 m zur Straßenfront hin sein Einverständnis.

10 : 0

1.2. Information zur geplanten Starkstromtrasse SüdWestLink

Am 05.12.2023 fand zur Verlegung der geplanten Starkstromtrassen eine Informationsveranstaltung in Karlstadt statt.

Neben den Wechselstromtrassen sind weitere vier Gleichstromtrassen geplant, durch die der im Norden Deutschlands erzeugte Strom in den Süden gebracht werden soll.

Die Übertragungsnetzbetreiber Tennet, 50 Hertz und Transnet BW wollen diese vier Großprojekte (NordOstLink, OstWestLink, NordWestLink und SuedWestLink) gemeinsam angehen und bündeln sich nun in der Kooperation StromNetzDC.

Die bisherige Praxis z.B. wie bei SuedLink war die Bundesfachplanung als Basis mit Strukturierung Untersuchungsraum, Erfassung fundierter Datengrundlagen, Korridorfindung/Trassenkorridorvorschlag und schließlich die Festlegung des Trassenkorridors durch die Bundesnetzagentur.

Nach der neuesten Gesetzgebung entfällt die Bundesfachplanung. Statt eines Trassenkorridors wird ein Präferenzraum festgelegt. Dies ist ein durch die Bundesnetzagentur ermittelter und dem Umweltbericht zugrunde gelegter Gebietsstreifen, der für die Herleitung von Trassen im Sinne des § 18 Abs. 3c NABEG besonders geeignete Räume ausweist. Er bildet für die Trassenfindung die Grundlage. Es findet § 43m EnWG/EU-Notfallverordnung einschließlich weiterer Beschleunigungsmaßnahmen Anwendung. Die Bestandsdaten bilden hierbei die Datengrundlage. Durch dieses Präferenzraumverfahren reduziert sich der Antragsumfang und das Verfahren wird beschleunigt.

Die Präferenzraumermittlung erfolgt durch die Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur. Zunächst erfolgt eine Ermittlung aus vorhandenen Umwelt- und Raumdaten (Raum- und Bauwiderstände). Hierbei liegt der Fokus auf große Sachverhalte. Maßgeblich hierbei sind Netzverknüpfungspunkte aus der Netzentwicklungsplanung. Es erfolgt zunächst eine GIS-gestützte automatische Ermittlung, die dann fachplanerisch überprüft wird. Die Auswahl geeigneter Räume erfolgt anhand von Verbindungen mit den geringsten Widerständen, eine Vorort-Prüfung erfolgt nicht. Die Breite der Bereiche betragen i.d.R. 5-10 km. Die Bundesnetzagentur legte nun Bereiche fest. Für unser Gebiet liegt dieser Bereich zwischen Gräfendorf und Diebach, in der nun der exakte Trassenverlauf im Rahmen der Planfeststellung ermittelt wird. Die Leitungen NordWestLink (DC 41) und SuedWestLink (DC 42) sollen parallel durch unser Gebiet geführt werden. Sie sollen in drei Gräben mit je 3 Kabeln zwei Meter tief in die Erde verlegt werden. Die Schutzstreifen, die nach der Fertigstellung nur noch eingeschränkt genutzt werden können, betragen ca. 38 m. Dem Gemeinderat wird der Präferenzraum speziell für unser Gebiet aufgezeigt. Gerade in unserem Bereich müsse eine enorm große Fläche an Wald gerodet werden. Für unser Gebiet hätte das fatale Folgen. Die Gesetzgebung erlaubt diese beschriebene Vorgehensweise und die Gemeinde ist hier machtlos.

Die weitere Planung sieht vor, dass im Februar 2024 der Trassenvorschlag veröffentlicht werden soll, Mitte 2024 erfolgt dann der Planfeststellungsbeschluss, 2026 sollen die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden, 2028 soll der Baubeginn sein.

In diesem Zusammenhang wird noch erklärt, dass der Korridor für die Wechselstromtrasse P43, die oberirdisch verlegt wird, noch nicht festgelegt ist. Hier kämpft die Gemeinde weiter um die Verlegung der derzeit geplanten Trassenführung.

1.3. Jahresrückblick 2023

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt den Jahresschlussbericht 2023 vor. Er ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

1.4. Verschiedenes; hier: geplante Starkstromtrasse SuedWestLink

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den erforderlichen Ausgleichsflächen für die gerodeten Flächen zur Verlegung der Stromleitung. Durch die neue Gesetzgebung, § 43 EnWG/EU-Notfallverordnung, sind in diesem Falle keine Ausgleichsflächen erforderlich. Die Eigentümer erhalten gegen Eintragung einer Grunddienstbarkeit eine Entschädigungszahlung. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung