Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen sind.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Es wird um Beachtung gebeten.