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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gräfendorf

Satzung der Gemeinde Gräfendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Gräfendorf folgende erste Änderungssatzung:

§ 1

(1) § 5 erhält folgende neue Fassung:

„(1) 1Die Gebühr für die Benutzung

a)

des Leichenhauses mit Aussegnungshalle beträgt am ersten Tag der Benutzung 75,00 Euro und für jeden weiteren Tag der Benutzung 25,00 Euro,

b)

der Aussegnungshalle beträgt 50,00 Euro je Tag der Benutzung.

2Die Gebühr für das Öffnen und Schließen des Leichenhauses beträgt 50,00 Euro. 3Bei Überführungen von Leichen wegen der Kühlung wird eine Gebühr in Höhe von 95,00 Euro erhoben.

(2) Die Gebühr für die Trauerfeier mit Bestattung (einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes) beträgt je Grabstätte

a)

bei Grabaushub mit Normalbelegung

430,00 €,

b)

bei Grabaushub mit Tieferlegung

540,00 € und

c)

bei Kindergräbern

225,00 €.

(3) Die Gebühr für die Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne beträgt

a)

bei einem Urnenerdgrab

150,00 €,

b)

bei einer Gemeinschaftsurnenanlage

150,00 € und

c)

bei einer Urnenröhre

75,00€.

(4) Die Gebühren nach den Abs. 2 und 3 erhöhen sich um jeweils 25 %, wenn die Arbeiten an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen, sowie an Werktagen nach 17 Uhr durchgeführt werden.“

(2) § 6 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) Die Gebühr für das Einebnen von Gräbern beträgt 300,00 Euro,“

(3) § 6 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

„(5) Die Gebühr für das Entfernen von Grabdenkmälern und Einfassungen etc. beträgt 300,00 Euro.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Gräfendorf, den 15. Dezember 2022
Gemeinde Gräfendorf (Siegel)
gez.
Johannes Wagenpfahl
1. Bürgermeister