1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 10. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, die Schriftführerin, die Gäste und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 9/2022 vom 16.11.2022 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte
Es wird beantragt, den TOP „Untersuchung des Quellgebietes Weickersgrüben; hier: Bericht zur Quellfassung und weiteres Vorgehen“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
12 : 0
1.0. Untersuchung des Quellgebietes Weickersgrüben; hier: Bericht zur Quellfassung und weiteres Vorgehen
Nachdem die Schüttung der Quelle Weickersgrüben unregelmäßig ist, veranlasste die Gemeinde Gräfendorf die Kamerabefahrung des Quellgebietes. Diese wurde am 30.11.2022 von der Fa. Scharpf durchgeführt. Der entsprechende Bericht mit Videoaufzeichnungen wurde der Gemeinde am 14.12.2022 vorgelegt. Eine der Videoaufzeichnungen wurde dem Gemeinderat vorgeführt und der Bericht vorgetragen. Nach diesem Bericht besteht die Gefahr, dass bei falscher Bedienung beim Verschließen beider Schieber die Quellfassung eingestaut wird und sich dadurch irreparable Umläufigkeiten neben der Quellfassung ausbilden können. Die Befahrung zeigte neben Schotterablagerungen am Anfang vier gelbe Drainagerohre, die in das Transportrohr eingeschoben wurden. Diese verwendeten Rohre werden im normalen Tiefbau verwendet, die jedoch im Bereich der Trinkwassergewinnung keine Zulassung haben. Sie entsprechen nicht den technischen Anforderungen für den Ausbau einer Quellfassung. Eines dieser Drainagerohre konnte befahren werden. Bei dem Verlauf zeigte sich, dass der Strang nach oben abweicht und durch eine anschließende Ortung wurde eine Geländeüberdeckung von etwa 1,5 m festgestellt. Das Rohrende wurde mit einem Schlussstein verschlossen.
Außerdem wird in dem Bericht erläutert, dass das Gelände hinter der Quellfassung, das stark ansteigt, starken Bewuchs von Sträuchern aufweist. Der Baumbestand wurde vor kurzem entfernt, die zurückgebliebenen Wurzeln können jedoch ein direktes Eindringen von Oberflächenwasser begünstigen. Diese sind also zu entfernen.
Folgendes weitere Vorgehen wird von der Fa. Scharpf empfohlen:
| - | Roden des Fassungsgeländes mit anschließendem Geländeabtrag |
| - | Freilegen des alten Arbeitsraums der Sanierung von 2004 sowie der eigentlichen Quellfassung, zum Teil mit Grabenverbau aufgrund der eng angrenzenden benachbarten Grundstücke |
| - | Rückbau der eigentlichen Quellfassung, Freilegen der Quellaustritte, Feststellen der Fassungshöhen |
| - | Aufbau der neuen Quellfassung, die Entwässerung erfolgt über die Bestandsleitung. Für die weitere Versorgung mit dem Quellwasser könnte dies außerhalb der Arbeitszeiten nach Feststellung von Trübungsfreiheit genutzt werden. Dies sollte mit dem örtlichen Gesundheitsamt und Behörden abgestimmt werden |
| - | Herstellen der neuen Quellleitung bis zum Revisionsschacht DN 1500 mit Tonabdichtung, um Umläufigkeiten und Drainagewirkungen von der Quellfassung weg zu verhindern |
| - | Erstellen eines neuen Quellsammelschachtes, der immer einen freien Auslauf des Quellwassers ermöglicht, ohne Schieber und sonstige Barrieren |
| - | Anschluss der Rohrleitungen an Bestand |
| - | Rückverfüllen des Fassungsgeländes, je nach angetroffener Situation im Bereich der Quellfassung mit zusätzlicher Abdichtung im Zustrom zur Reduktion von Oberflächenwassereintritt und Erhöhen der Geländeüberdeckung |
Die Baukosten für die komplette Quellsanierung werden auf ca. 190.000 Euro bis 250.000 Euro geschätzt.
Diese Kosten sind sehr hoch. Es werden Überlegungen angestellt, ob es kostengünstiger käme, die Quelle zu schließen und den Ortsteil Weickersgrüben an die Wasserversorgung Gräfendorf anzuschließen, indem eine Wasserleitung von Michelau nach Weickersgrüben gelegt werden würde. Ein Gemeinderat trägt vor, dass die Weickersgrübener Ortsbürger gerne ihre Quelle behalten würden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister anhand des Berichtes der Fa. Scharpf vom 30.11.2022 Verbindung mit dem Wasserwirtschaftsamt aufzunehmen und die dort ausgesprochenen Empfehlungen zu besprechen und zu klären, ob die neue Herstellung der Quellfassung bzw. der Anschluss des Ortsteiles Weickersgrüben an die Wasseranlage der Gemeinde Gräfendorf die bessere Lösung darstellt. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung der jeweiligen Maßnahmen zu klären.
13 : 0
1.1. Bauantrag auf „Errichtung eines Nebengebäudes mit Pool“ auf dem Grundstück, Fl.Nr. 531/8, Gemarkung Wolfsmünster
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 06.12.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 17/2022 „Errichtung eines Nebengebäudes mit Stützwand und Pool“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 531/8, Nähe Heuberg, Gemarkung Wolfsmünster liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – das Nebengebäude und der Pool bzw. die Baumaßnahmen wurden ordnungsgemäß in der Planung eingetragen. Demnach wird das Nebengebäude in der vorderen Ecke des Grundstückes Fl.-Nr. 531/8 angrenzend an das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 531 und an die Ortsstraße „Heuberg“ errichtet. Hierbei soll auf der Grundstücksgrenze zum Grundstück Fl.-Nr. 531 eine Mauer/Wand mit einer Länge von 16,33 m und zur Ortsstraße „Heuberg“ mit einer Länge von 12,00 m errichtet werden. Laut Art. 6 BayBO darf die Länge von insgesamt 15 m jedoch nicht überschritten werden. Hierzu wird eine Abweichung beantragt. Die betroffenen Eigentümer des Nachbargrundstückes haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Jedoch sollte das Baugrundstück mit dem Hauptgrundstück verschmolzen werden (bezgl. Brandschutz). Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 17/2022 „Errichtung eines Nebengebäudes mit Stützwand und Pool“ sein Einverständnis und stimmt der Abweichung bezüglich der Grenzbebauung zu. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
13 : 0
1.2. Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Gräfendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass in der Friedhofsgebührensatzung unter § 5 Bestattungsgebühren die Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses mit Aussegnungshalle bzw. der Aussegnungshalle das Ausmaß der Benutzung zu ermitteln und in der Gebührensatzung festzulegen sei. Man einigt sich im Gemeinderat, dass die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses mit Aussegnungshalle am ersten Tag der Benutzung 75,00 Euro und für jeden weiteren Tag der Benutzung 25,00 Euro beträgt. Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle beträgt 50,00 Euro je Tag der Benutzung. Die Gebühr für das Öffnen und Schließen des Leichenhauses beträgt 50,00 Euro. Bei Überführungen von Leichen wegen der Kühlung wird eine Gebühr in Höhe von 95,00 Euro erhoben.
Des Weiteren teilte das Bestattungsunternehmen Joa, Wernfeld, der Gemeinde mit, dass die Gebühren für die Trauerfeier mit Bestattung, die in der Friedhofsgebührensatzung unter § 5 (2,3,4) geregelt sind, nicht mehr aufrechterhalten werden können. Diese wurden zuletzt im Jahr 2007 angepasst. Es werden folgende Gebühren festgelegt:
| Bei Grabaushub mit Normalbelegung | 430,00 Euro |
| Bei Grabaushub mit Tieferlegung | 540,00 Euro |
| Bei Kindergräbern | 225,00 Euro |
| Bei einem Urnenerdgrab und Urne in der | |
| Gemeinschaftsurnengrabanlage | 150,00 Euro |
| Urne in einer Urnenröhre | 75,00 Euro |
Diese Gebühren erhöhen sich um jeweils 25 %, wenn die Arbeiten an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen sowie an Werktagen nach 17.00 Uhr durchgeführt werden.
Die Gebühr für das Einebnen von Gräbern sowie für das Entfernen von Grabdenkmälern und Einfassungen etc. beträgt jeweils 300,00 Euro.
Die Verwaltung arbeitete einen entsprechenden Satzungsentwurf aus, der dem Gemeinderat aufgezeigt wird. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten ersten Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gräfendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Form zu. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft.
13 : 0
1.3. Bewerbung zur Aufnahme der Gemeinde Gräfendorf in das Waldförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunftsfester Wälder. In den nächsten fünf Jahren stehen 900 Millionen Euro für den Erhalt und den klimaangepassten Umbau der Wälder bereit. Für das laufende Jahr 2022 werden noch Fördergelder in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzer, die ihre Wälder 10 bzw. 20 Jahre nach Kriterien bewirtschaften, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC nachweislich hinausgehen. Folgende Voraussetzungen zur Aufnahme in das Förderprogramm müssen erfüllt sein:
| 1. | Vorausverjüngung ist Pflicht |
| 2. | Vorrang für Naturverjüngung |
| 3. | Standortheimische Baumarten verwenden |
| 4. | Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen |
| 5. | Größere Baumartendiversität schaffen |
| 6. | Keine Kahlschläge |
| 7. | Mehr Totholz |
| 8. | Mindestens 5 Habitatbäume je Hektar |
| 9. | Bei Neuanlage mindestens 30 Meter Rückegassenabstand |
| 10. | Verbot von Düngung und Pflanzenschutzmitteln |
| 11. | Wasserrückhalt verbessern und Rückbau von Entwässerungsinfrastruktur |
| 12. | Natürliche Waldentwicklung bzw. Nutzungsverzicht auf 5 % der Fläche |
Die meisten Kriterien werden im Gemeindewald bereits umgesetzt und müssen nur noch erweitert werden. So müssen im Bereich des Gemeindewaldes Gräfendorf ca. 5000 Habitatbäume (5 Bäume pro ha) ausgewiesen und dokumentiert werden. Da dies sehr zeitaufwendig ist, muss diese Arbeit fremd vergeben werden. Die Kosten werden auf ca. 15.000 Euro (3,00 Euro pro Baum) geschätzt. Im Bereich der Gemarkung Weickersgrüben befinden sich zwei Waldflächen, die der natürlichen Waldentwicklung zugeführt werden könnten, da deren Nutzungen gering sind und diese Flächen sowieso aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden sollen. Weiterhin kommt eine Fläche in Gräfendorf mit ca. 5 ha. dafür in Frage. Diese Flächen entsprechen nahezu den geforderten 5 % der Gesamtwaldfläche. Dem Gemeinderat werden die möglichen Flächen anhand einer Lagekarte aufgezeigt.
Auch müsste die Breite der Rückgassen dann künftig beachtet werden.
Nachteil der FSC-Zertifizierung sind die strengeren Auflagen, deren Einhaltung auch überprüft wird, so dürfen dann zum Beispiel die Waldflächen außerhalb der Rückegassen nicht befahren werden.
Allerdings steigt im Gegenzug durch die Einhaltung der Auflagen die Qualität des Waldes.
Die Gemeinde Gräfendorf könnte bei Aufnahme in das Förderprogramm 10 Jahre lang ca. 90.000 Euro pro Jahr an Fördermittel erhalten. Es muss jedoch noch geklärt werden, ob der Erhalt der Landesfördermittel für den Bezug der Bundesfördermittel förderschädlich ist. Dies konnte noch nicht geklärt werden.
Es besteht Einigung, dass kein rechtholzbelastetes Waldstück der geförderten Fläche zugeführt wird.
Der Wald der Juliusspitalstiftung Würzburg ist bereits FSC zertifiziert, die Stadt Hammelburg, die ebenfalls von der Juliusspitalstiftung mit betreut wird, wird ihre Waldfläche ebenfalls FSC zertifizieren lassen. Durch diesen Zusammenschluss könnte ein kostengünstigerer Gruppenvertrag geschlossen werden. Außerdem wäre die Handhabung durch die einheitliche Zertifizierung für die Juliusspitalstiftung einfacher. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die von der Betriebsleitung Forst festgelegten erforderlichen Stilllegungsflächen werden als geeignete Flächen vom Gemeinderat bestätigt.
Die genaue Abgrenzung erfolgt nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf die für das Förderprogramm notwendigen Flächen.
13 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, von der bisherigen Zertifizierung PEFC zu FSC zu wechseln unter der Maßgabe, dass hierfür ein Gruppenvertrag zusammen mit der Stadt Hammelburg und der Juliusspitalstiftung zustande kommt.
13 : 0
1.4. Einbau einer Heizung in die Werkstatt des Bauhofes Gräfendorf
In der Werkstatt des Bauhofes Gräfendorf sollte eine Heizung eingebaut werden, damit auch im Winter dort Reparaturen vorgenommen werden können. Das Verlegen der Werkstatt ist nicht möglich. Zu diesem Zweck muss dort ein Lufterhitzer eingebaut werden, der an die Hackschnitzelheizung angeschlossen wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 8.000,00 Euro. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf spricht sich für den Einbau eines Lufterhitzers zur Heizung der vorhandenen Werkstatt aus. Die Verwaltung wird beauftragt, drei entsprechende Angebote einzuholen.
13 : 0
1.5. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Gräfendorf auf Gewährung eines Zuschusses zum Kauf einer neuen Küche für das Feuerwehrgerätehaus
Die Freiwillige Feuerwehr Gräfendorf erläutert der Gemeinde Gräfendorf mit Schreiben vom 01.12.2022, dass sie planen, das Feuerwehrgerätehaus in mehreren Bauabschnitten auf die kommenden Jahre verteilt zu renovieren. Als erstes soll der Küchenbereich renoviert werden. Es liegt ein Kostenangebot in Höhe von 5.500 Euro brutto vor. Der Aufbau der Küche wird von den Vereinsmitgliedern in Eigenleistung durchgeführt. Da die Gemeinde Gräfendorf Eigentümer des Feuerwehrgerätehauses ist, stellt die Freiwillige Feuerwehr einen Antrag auf Bezuschussung der Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Einige Gemeinderäte sind der Meinung, dass die Küche kein notwendiges Inventar für den Feuerwehrdienst ist. Außerdem möchte man hier keinen Präzedenzfall schaffen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Im Zuge der Gleichbehandlung der Freiwilligen Feuerwehren und anderer Vereine wird die Anschaffung der Küche nicht unterstützt. Gleichwohl ist die Gemeinde bereit, für die Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Feuerwehrhaus Gräfendorf Unterstützung zu leisten.
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1.6. Jahresrückblick 2022
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt den Jahresschlussbericht 2022 in Auszügen vor. Der gesamte Bericht wird dem Gemeinderat ausgehändigt und ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
1.7. Verschiedenes;
hier: Abfeuern von Feuerwerkskörpern an Silvester
Eine besorgte Bürgerin meldete bei der Gemeinde Bedenken wegen des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern an Silvester an. Sie bat darum, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, hierbei Vorsicht walten zu lassen und Sorge dafür zu tragen, dass die Feuerwerkskörper keine Gebäude treffen. Der Bürgermeister wird einen entsprechenden Hinweis im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main veröffentlichen.
Ende der öffentlichen Sitzung