Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders Herrn Johannes Schmelz vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, den Gemeindearbeiter Michael Rüger, den Vertreter der Presse, Herrn Hussong sowie die Zuhörer willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 11/2023 vom 09.11.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.
Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von 4 weiteren Tops im öffentlichen Teil und einen Top im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: 12 : 0
I.4. Wegebau durch die Jagdgenossenschaft Gössenheim, hier: Beteiligung der Gemeinde
I.5. Bauantrag - Einhausung einer bestehenden Überdachung und Neubau zweier Überdachungen
I.6. Bauantrag - Dachgaubenumbau und Neubau einer Flachdachüberdachung
I.7.a) Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten
I.7.b) Benennung des neuen Datenschutzbeauftragten
Bürgermeister Schäfer erinnert an die Jahresschlusssitzung am Freitag, den 15.12.2023 beim Weingut Hack.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 18.01.2024 statt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Schotterwerk“ zwischen der Gemeinde Gössenheim und der Fa. MK Grümbel Bauges. mbH & Co.KG
Der Bürgermeister gibt dazu das Wort an den anwesenden Bauamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Johannes Schmelz. Er trägt vor, dass es sich bei diesem Bauleitplanverfahren „Am Schotterwerk“ um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, d.h. es geht um ein bestimmtes Vorhaben und zwar nur um die Aufstellung von Schüttboxen, um die bestehende Baustoffaufbereitung unter der Hochspannungsleitung umzulagern. Auf die Planung eines Hallenbauwerkes wurde nunmehr vollends verzichtet. Er erläutert kurz den Verlauf.
Mit dieser Angelegenheit befasste sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 28.11.2019. Der Gemeinderat stimmte in dieser Sitzung dem vorgetragenen Durchführungsvertrag vorbehaltlich der Änderung durch die Träger öffentlicher Belange und nach Ergänzung der Angabe einer Frist zur Umsetzung des Vorhabens zu – dieser Beschluss wird dem Gemeinderat nochmals aufgezeigt. Die im Bauleitplanverfahren durchgeführten Anhörungen der Träger öffentlicher Belange haben keine Änderung des Durchführungsvertrages ergeben. Die Umsetzung des Vorhabens wurde nun mit einer Frist von 6 Monaten aufgenommen. Ansonsten wurden lediglich redaktionelle Änderungen, wie z.B. bei der Präambel, vorgenommen. Der neue Durchführungsvertrag ist zu beschließen und wird per Beamer aufgezeigt, wie auch die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Ergänzend zum Beschluss vom 28.11.2019 beschließt der Gemeinderat Gössenheim den in der aktuellen Fassung vorgetragenen Durchführungsvertrag.
12 : 0
I.2. Errichtung einer Lagerhalle am Bauhof in Gössenheim
Im Jahr 2001 wurde der Bauantrag „Neubau eines Bauhofes“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 5668, Gemarkung Gössenheim der Gemeinde Gössenheim vom Landratsamt genehmigt.
Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass zur Lagerung von Materialien und Utensilien des Bauhofs eine Unterstellhalle (ca. 10m x 15m) für den Bauhof errichten werden könnte. Der Standort der Halle wird so gewählt, dass die Anbauverbotszone zur B27 nicht tangiert wird.
Entsprechende Skizzen dazu werden aufgezeigt. Der anwesende Gemeindearbeiter Michael Rüger erhält das Wort und erläutert die Notwendigkeit einer solchen Halle.
Er berichtet, dass in der vorhandenen Halle am Bauhof alles sehr beengt ist und immer wieder rangiert werden muss, um die 3 Traktoren und die Hänger abzustellen oder zur Nutzung herauszuholen. Außerdem wird Material außerhalb des Bauhofes in einer Halle neben der Fa. MK Grümbel und im ehemaligen Gmelch-Haus gelagert, so dass bei Bedarf hier immer Fahrtwege und Zeit anfallen. Er trägt vor, wie eine neue Lagerhalle aussehen könnte. Eine Halle mit Schiebetore und evtl. teilweise offener Bauweise, aufgeteilt in drei Abteile, um die Materialien zusammengehörig zu lagern, beschreibt er eine Variante der Möglichkeiten. Herr Rüger würde die Halle in Massivbauweise selbst mauern. Diese Bauweise findet er stabiler als in Holzbauweise oder eine Halle aus Blech.
Herr Schmelz vom Bauamt klärt auf, dass er dazu in Sachen Hochwasserschutzgebiet bereits mit dem Landratsamt gesprochen hat. Das festgesetzte Hochwasserschutzgebiet verläuft neben dem Bauhof und somit ist der Bauhof aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet herausgenommen.
Das Gremium tauscht sich aus. Die Errichtung einer neuen Halle am Bauhof wird positiv gesehen.
Es ist zu bedenken, dass bei der Wahl einer Blechhalle die Planung und Aufstellung seitens der Herstellerfirma erfolgt, bei der Massiv- oder Holzbauweise ist ein Planer erforderlich. Es wird angeregt, Angebote für diese unterschiedlichen Bauweisen einzuholen, um die Kosten der unterschiedlichen Bauarten zu ermitteln. Danach kann abgeklärt werden, ob eine Umsetzung des Hallenbaus im Hinblick auf die Kosten erfolgen kann oder evtl. für die Zukunft eingeplant werden muss.
Ein Vorentwurf anhand der entsprechenden Angaben der Bauhofmitarbeiter ist zu erstellen, der dem Gremium vorgelegt wird. Aufgrund des Entwurfes sollen Angebote eingeholt werden, um einen Überblick über die Preise der unterschiedlichen Bauweisen, wie Stahl, Holz und Massivbauweise zu erhalten.
Beschluss: 12 : 0
Nachdem Gemeindearbeiter Michael Rüger anwesend ist, bittet Bürgermeister Schäfer ihn um Erläuterung zur Digitalisierung der Ablesung der Wasseruhren, was in der zurückliegenden Sitzung behandelt wurde, aus Sicht der Bauhofmitarbeiter und zieht somit Top I.8.a) vor.
I.8.a) Informationen - Digitalisierung der Wasserablesung
Der Bürgermeister trägt kurz eine Beispielrechnung zu den Kosten eines Funkwasserzählers vor. Eine Umstellung wäre jedoch nur sinnvoll, wenn sich auch andere Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft daran beteiligen würden, um die Kosten zu reduzieren und eine gewisse Anzahl an Uhren bei der Beschaffung erforderlich ist.
Herr Rüger erklärt, dass die digitale Ablesung der Wasseruhren viele Vorteile bringt und dem Bauhof sowie der Verwaltung die Arbeit erleichtert. Zur Erfassung der Zählerstände fahren die Gemeindearbeiter durch die einzelnen Straßen und durch Funkübertragung übernimmt das entsprechende System die Ablesestände der einzelnen Funkwasserzähler. Ablesefehler sind so gut wie ausgeschlossen. Auf Knopfdruck werden die Ablesedaten in das Verrechnungssystem der Verwaltung übertragen. Somit erhält die Verwaltung alle Ablesedaten und muss nicht auf nachgeforderte Zählerstände warten. Wasserverluste können frühzeitig erkannt werden. Die digitale Uhr sendet Fehlermeldung, so dass der Bauhof tätig werden kann. Herr Rüger beschreibt kurz die Funktion dieser Funkwasserzähler. Die Eichzeit der gesamten Zähler kann von 6 auf 12 Jahre verlängert werden. Dazu müssen ca. 50 Uhren (können aus unterschiedlichen Gemeinden genommen werden) zur Kontrolle eingeschickt werden. Sofern diese für in Ordnung befunden werden, wird die Eichzeit aller Uhren verlängert. Eine Verkeimung der Uhren durch eindringendes Wasser, wie bei den herkömmlichen Uhren, ist ausgeschlossen. Auch eine stichtaggenaue Erfassung der Zählerstände ist möglich. Die Funkwasserzähler werden mit einer Batterie betrieben, die eine Lebensdauer von 15 Jahren hat. Die Daten sind verschlüsselt und können nur mit der entsprechenden Software gelesen werden.
Er teilt mit, dass die Wasseruhren in Gössenheim 2024 gewechselt werden müssen.
Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Rüger für seine Ausführungen.
Ab diesem Top ist Gemeinderat Karsten Heeschen anwesend.
I.3. Wegebau durch die Jagdgenossenschaft Sachsenheim
Hier: Beteiligung der Gemeinde Gössenheim
Die Jagdgenossenschaft Sachsenheim möchte den Erdweg in der Flurlage „Hofäcker“ (Weg parallel zum Schleifenweg) herrichten. Ebenso soll der geschotterte Weg im „Löhlein“ instandgesetzt werden. Das Angebot der Fa. MK Grümbel Bauges. mbH & Co.KG wird dazu aufgezeigt und beläuft sich auf 24.238,34 € brutto. Die Jagdgenossen Sachsenheim haben sich bei der zurückliegenden Versammlung dafür ausgesprochen, die beiden Maßnahmen durchzuführen, wenn sich die Gemeinde Gössenheim an den Kosten angemessen beteiligt.
Das Gremium tauscht sich zur Herrichtung der Wege und der Höhe der Beteiligung ausführlich aus.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat sich am Wegebau durch die Jagdgenossenschaft Sachsenheim mit 12.000,- € zu beteiligen.
Beschluss: 12 : 1
I.4. Wegebau durch die Jaggenossenschaft Gössenheim
Hier: Beteiligung der Gemeinde Gössenheim
Die Jagdgenossenschaft Gössenheim hat sich bei ihrer letzten Jagdgenossenschaftsversammlung darauf geeinigt, den Weg im Altfeld Instand setzen zu lassen. Das Angebot der Fa. MK Grümbel Bauges. mbH & Co.KG in Höhe von 11.755,12 € wird aufgezeigt. Die Jagdgenossenschaft fragt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Gössenheim an.
Der Gemeinderat einigt sich darauf, sich mit 5.500,- € an den Kosten für den Wegebau zu beteiligen.
Beschluss: 13 : 0
I.5. Bauantrag - Einhausung einer bestehenden Überdachung und Neubau zweier Überdachungen
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 30.11.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 5/2023 „Einhausung einer bestehenden Überdachung und Neubau zweier Überdachungen“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 64, Hauptstraße 36 und 36a, Gemarkung Gössenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs sowie im Fördergebiet der Dorferneuerung Gössenheim 3. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die bestehende Überdachung soll aufgrund von optimierten Betriebsabläufen eingehaust werden. Die bestehende Dacheindeckung (= Trapezblech) soll durch Isopaneele ausgetauscht werden. Die zwei neu geplanten Überdachungen mit den Maßen 14,70m x 8,46m und 7,29m x 5,39m werden hingegen wieder mit Trapezblech eingedeckt. Aufgrund des fehlenden Grenzabstands von mind. 3,00m zum Grundstück Fl.-Nr. 70 (= gemeindlicher/öffentlicher Parkplatz) wird zusätzlich eine Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO notwendig.
Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben problemlos nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Herr Schmelz vom Bauamt und Bürgermeister Schäfer beantworten die aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 5/2023 „Einhausung einer bestehenden Überdachung und Neubau zweier Überdachungen“ sowie der erforderlichen Abstandsflächenübernahme sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 1
I.6. Bauantrag - Dachgaubenumbau und Neubau einer Flachdachüberdachung
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 30.11.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2023 „Dachgaubenumbau und Neubau einer Flachdachüberdachung“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 64, Hauptstraße 36 und 36a, Gemarkung Gössenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs sowie im Fördergebiet der Dorferneuerung Gössenheim 3. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Das bestehende Gebäude wurde im Jahr 1996 errichtet – das Obergeschoss wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht ausgebaut und befindet sich demzufolge noch im Rohbau. Diese Räumlichkeiten sollen nun zum Wohnen ausgebaut werden. Im Zuge dessen wird das Dach mittels neuer Dämmung dem aktuellen Standard angeglichen. Sämtliche bestehenden Satteldachgauben werden zu Schleppdachgauben zurückgebaut und im Hofbereich wird eine Flachdachüberdachung geplant. Diese Flachdachüberdachung kann sodann auch als Dachterrasse genutzt werden. Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben problemlos nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen. Die beantragte Abweichung bzgl. der Abstandsfläche zu Fl.-Nr. 5655, Gemarkung Gössenheim wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 4/2023 „Dachgaubenumbau und Neubau einer Flachdachüberdachung“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollbuchauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
13 : 0
I.7.a) Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten
Die Gemeinde Gössenheim wird durch die Firma „actago GmbH“ als externer Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz betreut.
Aufgrund von personeller Umstrukturierung bei der actago GmbH wird der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden und deren Mitgliedsgemeinden ein neuer Ansprechpartner für den Bereich Datenschutz zugewiesen.
Aus diesem Grund muss die bisherige Datenschutzbeauftragte, Frau Pia Pieringer, mit Wirkung zum 30.11.2023 gemäß Art. 37 DSGVO von beiden Parteien einvernehmlich widerrufen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten, Frau Pia Pieringer, mit Wirkung zum 30.11.2023.
13 : 0
I.7.b) Benennung des neuen Datenschutzbeauftragten
Wie im vorgenannten Top vorgestellt, wechselt der Datenschutzbeauftragte der actago GmbH gemäß Art. 37 DSGVO.
Ab 01.12.2023 ist der neu zu benennende Datenschutzbeauftragte der actago GmbH Herr Thomas Sturm.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Benennung des neuen Datenschutzbeauftragten, Herrn Thomas Sturm, zum 01.12.2023.
13 : 0
I.8. Informationen des Bürgermeisters
I.8.a) siehe Anschluss I.2.
I.8.b) Kommandanten der Freiweilligen Feuerwehr Gössenheim
Der stellvertretende Kommandant Michael Feser hat sein Amt als stellvertretender Kommandant zum 13.01.2024 niedergelegt. Damit ist das Amt sowohl des 1. als auch des stellvertretenden Kommandanten am 13.01.2024 neu zu besetzen.
I.8.c) Geplante Stromtrasse Fulda-Main-Leitung P43 und SuedWestLink
Über die geplante Stromtrasse berichtete Bürgermeister Schäfer in der vergangenen Sitzung und legte die Stellungnahme der Gemeinde Gössenheim zur geplanten Trassenführung (Abschnitt B) vor, die zwischenzeitlich an die Bundesnetzagentur verschickt wurde.
Er teilt mit, dass er zusammen mit Herrn Bürgermeister Göbel am vergangenen Dienstag in München im Landtag beim bayerischen Wirtschaftsminister, Herrn Hubert Aiwanger, wegen des geänderten Trassenkorridors vorstellig wurde. Sie haben ihre Einwände dargelegt und hoffen, eine positive Wirkung für die Region zu erzielen. Das Wirtschaftsministerium will nun an die Bundesnetzagentur schreiben, da dies eine noch größere Wirkung erzielen könnte als das Schreiben der Gemeinde. Er berichtet kurz über den Ablauf und Inhalt des Gespräches.
2. Bürgermeister Erich Fenn war parallel bei einer Veranstaltung in Karlstadt zum Thema „Erneuerbare Energien – vier Gleichstromtrassen gehen in schnelleres Genehmigungsverfahren“.
Er berichtet zum vorgetragenen Thema, zu dem nur kommunale Mandatsträger geladen waren. Die Übertragungsnetzbetreiber Tennet, 50 Hertz und Transnet BW haben sich zusammengeschlossen und wollen von neuen gesetzlichen Regelungen Gebrauch machen und ein verschlanktes Verfahren anwenden, das im vergangenen Jahr für Stromleitungsprojekte eingeführt wurde. Sie wollen vier Großprojekte, die wichtige Bausteine für den Umbau zur klimaneutralen Stromversorgung sind, gemeinsam angehen. Er erklärt ausführlich die Änderung zum Verfahren der Trassenleitungen sowie die Vorgehensweise.
Das sogenannte Präferenzraumverfahren bildet die erste Stufe des neuen Genehmigungsverfahrens. Die Bundesfachplanung entfällt und die Übertragungsnetzbetreiber müssen keine geeigneten Räume mehr für einen Trassenverlauf suchen. Stattdessen entwickelt die Bundesnetzagentur einen fünf bis zehn Kilometer breiten Präferenzraum, der sich nicht verändern wird. In diesem planen dann die Übertragungsnetzbetreiber im direkt anschließenden Planfeststellungsverfahren den grundstücksgenauen Verlauf der Verbindungen. Von den vier Großprojekten wird der SuedWestLink durch unsere Region, parallel zu einem anderen Link verlaufen. Es handelt sich um eine Gleichstromverbindung, die im Erdverfahren verlegt wird. Auf den Flächen dieser Stromtrassen ist der Anbau für die Landwirtschaft weiterhin möglich, Waldflächen gehen jedoch verloren. Er erläutert kurz, dass für den SuedWestLink 2 Gräben gebaut werden, in denen je 3 Leitungen verlaufen. Bereits für Februar 2024 sind Gespräche der ausführenden Firmen mit den Kommunen geplant, bis Juni 2024 soll die Einreichung der Pläne bei der Bundesnetzagentur erfolgen und die Fertigstellung ist für 2037 vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich. Herr Fenn beschreibt den Verlauf der Leitungen für den SuedWestLink. Eine Stellungnahme der Gemeinde kann dazu eingereicht werden.
Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei 2. Bürgermeister Fenn für seine Ausführungen.
Ende der öffentlichen Sitzung