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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Gemeinderatssitzung Karsbach Nr. 15/2023 vom 11.12.2023

vom 11.12.2023

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und Frau Heim als Schriftführerin. Die Gemeinderäte Finger und Brandt haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 14/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wurden keine Einwände und Ergänzungen vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Am Beginn der Sitzung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme von weiteren Tagesordnungspunkten, die beschlussmäßig behandelt werden müssen:

I.2.a)

Nutzungsänderung von Räumen und Kindergartenerweiterung, Angebot für Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehreinsatzplan und Brandschutzordnung

I.2.b)

Nachtragsangebot für die Renovierung der Holztreppe im Treppenhaus im Kindergarten Karsbach

I.2.c)

Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragen Frau Pia Pieringer

I.2.d)

Benennung des neuen Datenschutzbeauftragen Herrn Thomas Sturm

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme der oben genannten TOP´s zu.

11 : 0

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Bauantrag, Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus, Flurstraße 11, 97783 Karsbach

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 04.12.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 12/2023 „Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus“ eingegangen ist.

Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes konnte durch Vorsprache des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main beim Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass es sich bei dem o.g. Bauantrag vielmehr um eine sogenannte Genehmigungsfreistellung handelt.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO kommt daher zum Tragen, da das Baugrundstück Fl.-Nr. 1449, Flurstraße 11, Gemarkung Karsbach im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Sondergebiet für Landwirtschaft und beschränktes Gewerbe“ liegt und das beantragte Bauvorhaben alle Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplanes einhält.

Infolgedessen wird die entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt Kenntnis.

I.2. Verschiedenes

I.2.a) Nutzungsänderung von Räumen und Kindergartenerweiterung, Angebot für Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehreinsatzplan und Brandschutzordnung

Aufgrund des Umbaus wird es laut Brandschutznachweis des IB Renninger erforderlich einen Flucht- und Rettungsplan, einen Feuerwehreinsatzplan sowie eine Brandschutzordnung zu erstellen. Diese Unterlagen sind in der Grundbeauftragung des Architekturbüro Kraus, Gemünden a. Main, nicht enthalten und müssen aus diesem Grund noch beauftragt werden.

Da der Sicherheitsaspekt vor geht, werden die Dokumente für das gesamte Gebäude (Umbau- und Bestand) ausgearbeitet. Nachdem dem Architekturbüro Kraus sämtliche Grundlagen vorliegen und auch die Örtlichkeiten bekannt sind, ist es am effektivsten, dass diese auch die Erstellung der geforderten Unterlagen übernehmen.

Die Anfertigung der Unterlagen wird mit einem Gesamtbetrag von 4.165,00 € brutto angeboten.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Beauftragung des Architekturbüros Kraus für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes, eines Feuerwehreinsatzplanes und einer Brandschutzordnung gemäß vorgelegtem Angebot zu.

11 : 0

I.2.b) Nachtragsangebot für die Renovierung der Holztreppe im Treppenhaus im Kindergarten Karsbach

Die Umbau- und Erweiterungsarbeiten im Kindergarten Karsbach gehen so langsam dem Ende entgegen. Es zeichnet sich ab, dass man bereits in einigen Wochen die neuen Räumlichkeiten benutzen kann. Mit Vertretern vom Landratsamt Main-Spessart wurde bereits eine Begehung durchgeführt und die erweiterte Betriebserlaubnis beantragt. Die Wände im Treppenhaus werden derzeit neu gestrichen und die Treppengeländer wurden mit zusätzlichen Handlaufstäben nachgebessert. Nachdem nun im oberen Stockwerk alles schön hergerichtet ist, schlägt Bürgermeister Göbel vor, dass der Treppenbereich in das Obergeschoss und die Wangenelemente im unteren Bereich der Treppe noch abgeschliffen und neu versiegelt werden.

Von der Firma Breitenbach, Aschfeld, wurde ein Angebot für die Renovierung der Holztreppe im Treppenhaus des Kindergartens Karsbach eingeholt.

Die Renovierung der Treppe, die über 3 Stockwerke verläuft, wurde mit einem Gesamtbetrag von 7.700,00 € brutto angeboten.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Renovierung der Holztreppe gemäß vorgelegtem Angebot an die Firma Breitenbach, Aschfeld, zu.

11 : 0

I.2.c) Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten Frau Pia Pieringer

Die Gemeinde Karsbach wird durch die Firma „actago GmbH“ als externer Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz betreut.

Aufgrund von personeller Umstrukturierung bei der actago GmbH wird der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main und deren Mitgliedsgemeinden ein neuer Ansprechpartner für den Bereich Datenschutz zugewiesen.

Aus diesem Grund muss die bisherige Datenschutzbeauftragte Frau Pia Pieringer mit Wirkung zum 30.11.2023 gemäß Art. 37 DSGVO von beiden Parteien einvernehmlich widerrufen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach beschließt die Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten Frau Pia Pieringer mit Wirkung zum 30.11.2023.

11 : 0

I.2.d) Benennung des neuen Datenschutzbeauftragen Herrn Thomas Sturm

Wie im vorhergehenden Beschluss vorgestellt, wechselt der Datenschutzbeauftragte der actago GmbH gemäß Art. 37 DSGVO.

Der neu zubenennende Datenschutzbeauftragte der actago GmbH wird ab 01.12.2023 Herr Thomas Sturm sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach beschließt die Bennenung des neuen Datenschutzbeauftragten Herrn Thomas Sturm zum 01.12.2023.

11 : 0

Ende der öffentlichen Sitzung: 19.19 Uhr