Der Gemeinderat Gössenheim trifft sich heute in der Grundschule Gössenheim zur Ortsbegehung. Bürgermeister Schäfer eröffnet die heutige Gemeinderatssitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Nachdem in der zurückliegenden Sitzung die Rechnung zur Umrüstung der Klassenzimmer mit HDMI-Anschluss und Steckdosen behandelt wurde, werden heute zwei Klassenzimmer der Grundschule dazu besichtigt.
Hausmeister Edwin Haas erläutert die erforderliche Stromkabelverlegung der neu eingebauten digitalen Tafeln in Kabelkanäle mit HDMI-Anschluss und zusätzlichen Steckdosen. Diese Arbeiten wurden in allen 4 Klassenzimmern bereits vorgenommen. Neue Deckenleuchten wurden bisher nur in einem Klassenzimmer eingebaut. Die 3 weiteren Klassenzimmer sollen ebenfalls mit neuen Deckenleuchten ausgestattet werden. Er informiert, dass die übrigen Leuchtstoffröhren aus den Klassenzimmern zum Austausch für andere Räume der Schule aufbewahrt werden.
Das Gremium nimmt die Klassenzimmer mit der entsprechenden neuen Ausstattung in Augenschein.
Anschließend führt der Gemeinderat seine Sitzung im Sitzungssaal der Zehntscheune fort.
Der Bürgermeister begrüßt noch einmal zur 13. Gemeinderatssitzung alle recht herzlich, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong. Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 12/2024 vom 07.11.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren TOPs im öffentlichen und eines weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
I.7. Weitere Vorgehensweise zum Anschluss von Wasser und Kanal der Köbleinsmühle aufgrund der Anfrage
Beschluss: 10 : 0
Ab hier Gemeinderat Karsten Heeschen anwesend.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 16.01.2025 statt.
Bürgermeister Schäfer erinnert an die anstehende Seniorenweihnachtsfeier der Gemeinde am kommenden Sonntag in der Zehntscheune. Der Aufbau dazu findet am Samstag statt. Am Sonntag starten die Helfer um 12.15 Uhr.
Ab hier Gemeinderat Felix Feser anwesend.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Beschluss zur Ausstattung der weiteren Klassenzimmer in der Schule mit Steckdosen und HDMI-Anschluss
Hier: nur Deckenleuchten
Das Gremium hat sich im Vorfeld zwei Klassenzimmer der Grundschule angesehen. Es wurde festgestellt, dass bereits in allen Klassenzimmern Kabelkanäle mit den Anschlüssen für die neuen digitale Tafeln und Steckdosen verlegt wurden.
Die Umrüstung des Klassenzimmers durch die Fa. Vetter belief sich auf 5.350,43 €. Die Deckenleuchten sind bisher nur in einem Klassenzimmer erneuert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, in den weiteren 3 Klassenzimmern die Deckenlampen zu erneuern.
12 : 0
Der ursprünglich zufassende Beschluss zur Ausstattung der weiteren Klassenzimmer in der Schule ist hinfällig, da die Arbeiten bereits ausgeführt wurden.
Die Ausführung dieser Arbeiten wurde im Schulverband beschlossen.
I.2. Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2023
Bürgermeister Schäfer übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Bernhard Mühlrath. Herr Mühlrath trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 vom 14.11.2024 vor.
Die Belege und dazugehörige Buchungen wurden in Stichproben geprüft.
Die geprüften Belege waren ordnungsgemäß verbucht. Es gab keine Beanstandungen. Die Feststellung des Ergebnisses wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Der Gesamthaushalt der Gemeinde Gössenheim, der sich aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt zusammensetzt, betrug 6.833.704,88 €. Im Vorjahr betrug dieser 5.280,529,31 €.
Die Mehrausgaben im Jahr 2023 ergeben sich zum Großteil aus der Baumaßnahme des Kinderhauses Gössenheim.
Das Haushaltsergebnis des Jahres 2023 war insgesamt sehr positiv. Ein Überschuss in Höhe von 1.430.544,15 € ist zu verzeichnen.
Er merkt an, dass 2023 keine neuen Kredite aufgenommen werden mussten. Die Arbeiten zur Sanierung des Kinderhauses Gössenheim sind weitgehend abgeschlossen. Der Kindergartenbetrieb im neuen Gebäude wurde aufgenommen. Der Großteil der Rechnungen aus der Kindergartensanierung sind beglichen.
Einige Rechnungen stehen noch aus.
Auch im Jahr 2025 stehen sicherlich nicht unerhebliche Aufgaben in den Bereichen Wasser, Abwasser mit Kanalreparaturen, evtl. Entscheidungen zur Kläranlage und vielleicht die Fortführung der Dorferneuerung an.
Aus der sich verschlechternden Wirtschaftssituation könnten sich gravierende Änderungen bei den gemeindlichen Einnahmen ergeben, was auch im Auge zu behalten ist.
Der Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird zugestimmt. Die Niederschrift über die festgestellten Ergebnisse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss: 12 : 0
I.3. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
Beschluss: 11 : 0
(Bürgermeister Klaus Schäfer nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)
Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Mühlrath für die geleistete Arbeit und seine Ausführungen.
I.4. Neue Brennstellen in der Frühlingstraße – Angebot Bayernwerk
Aus der Bevölkerung kam der Hinweis, dass die Frühlingstraße zu dunkel und eine zusätzliche Lampe nötig ist.
Gemäß Bayernwerk sind 2 Brennstellen zur Ausleuchtung der Straße erforderlich. Ein Angebot von Bayernwerk mit 2 Brennstellen in Höhe von 7.576,60 € liegt vor und wird per Beamer aufgezeigt. Ebenso eine Flurkarte mit den geplanten Standorten der Leuchten. Der Gemeinderat tauscht sich zur Ausleuchtung der Straße aus.
Bürgermeister soll zum Setzen der Lampen in Bezug auf die genauen Standorte mit den Bayernwerk Kontakt aufnehmen.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten Angebot für 2 Brennstellen in der Frühlingstraße Gössenheim in Höhe von 7.576,60 € zu.
Beschluss: 12 : 0
I.5. Angebot Sektionaltore für den Bauhof
Da durch die Berufsgenossenschaft (BG) die Sektionaltore des Bauhofgebäudes beanstandet wurden, sollen 3 neue Sektionaltore beschafft werden.
Dazu wurden 3 Angebote eingeholt.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot liegt von der Fa. Bratke & Eder GbR aus Oberleichtersbach in Höhe von netto 16.586,15 € vor. Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um „Hörmann-Tore“, die von den beiden anderen Firmen angeboten wurden.
Da die seitlichen Drahtseilführung der Tore offen liegt, entsprechen sie nicht mehr den Sicherheitsvorgaben. Das Gremium bespricht den Austausch dieser Tore ausführlich. Aus den Reihen des Gremiums stört man sich daran, dass die funktionierenden Tore getauscht werden sollen. Eine Verkleidung der Seilführung wird angeregt und soll geprüft werden. Der Prüfbericht der BG mit Mängelliste wird angefragt. Seitens des Gremiums wird bei Angelegenheiten des Bauhofes die Anwesenheit eine Gemeindearbeiters in den Sitzungen gewünscht, der Stellung zum Thema nehmen kann. Bei einem erforderlichen Austausch der Tore würde man den etwas teureren „Hörmann-Toren“ den Vorzug gegeben. Man verspricht sich dabei bessere Qualität und eine gesicherte Ersatzteilversorgung.
Beschluss:
Es wird aktuell keine Notwendigkeit zum Austausch der Tore gesehen.
Sollte der Austausch erforderlich sein, soll ein Gemeindearbeiter in der nächsten Sitzung Stellung dazu beziehen und der Mängelbericht der BG vorlegt werden.
Bei der Fa. Bratke & Eder GbR, bei der die aktuellen Tore bezogen wurden, soll eine mögliche Verkleidung der Seilführung angefragt werden.
12 : 0
I.6. Angebot bzw. Kostenvoranschlag für Erstpflege der Pflanzflächen am Kinderhaus Gössenheim
Im Frühjahr benötigen die neu gepflanzten Gehölze und Stauden am Gelände des Kinderhauses Gössenheim einen Rückschnitt und die Pflanzflächen müssen gemulcht sowie die Verunkrautung beseitigt werden.
Daher hat die Firma Schwarz, Kirchheim, einen Kostenvoranschlag für die Erstpflege vorgelegt. Er beläuft sich auf 7.891,50 € netto. Der Gemeinderat Gössenheim tauscht sich dazu aus und ist der Meinung, dass diese Arbeiten vom Elternbeirat des Kindergartens durchgeführt werden könnten. 2. Bürgermeister Fenn informiert, dass er bei der Abnahme der Außenfläche durch einen Sachverständigen des TÜV anwesend war. Dabei wurden sehr explizit Details geprüft. Auch die Höhe des eingebrachten Rindenmulches muss den Vorschriften entsprechen. Er hält es für durchaus sinnvoll, die Erstpflege durch die Fa. Schwarz ausführen zu lassen. Herr Schwarz würde den Hausmeister des Kinderhauses hinzuziehen und den fachgemäßen Rückschnitt des Gehölzes erklären. Das Mulchen könnte durch die Eltern der Kindergartenkinder übernommen werden.
Beschluss:
Die Erstpflege der Sträucher und Gehölze sowie die Verunkrautung soll durch die Fa. Schwarz erfolgen. Der Hausmeister des Kinderhauses soll dabei für den fachgerechten Rückschnitt angeleitet werden. Die Mulcharbeiten sollen von den Eltern der Kindergartenkindern/Elternbeirat übernommen werden. Die im Angebot aufgeführte Entsorgung des anfallenden Grüngutes wird in der Gemeinde vorgenommen und kann entfallen. Bürgermeister Schäfer soll mit der Firma Schwarz verhandeln und ein dementsprechendes Angebot anfordern.
11 : 1
I.7. Weitere Vorgehensweise zum Anschluss von Wasser und Kanal der Köbleinsmühle aufgrund der Anfrage
Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass zur Verlegung eines Wasser- und Kanalanschlusses zum Anwesen Köbleinsmühle ein Angebot von der Fa. MK Grümbel angefordert wurde.
Gemäß der Fa. Grümbel könnte ein Angebot nur für die Verlegung der Wasserleitung erstellt werden. Für ein Angebot zur Verlegung eines Kanales bedarf es einer Vorplanung durch ein Ingenieurbüro. Im Hinblick auf die anfallenden hohen Gesamt- und auch Unterhaltskosten gilt es zu überlegen, ob ein solcher Vorentwurf inclusive Grundlagenermittlung erstellt werden soll.
Der Gemeinderat Gössenheim tauscht sich dazu aus. Ein Kanalanschluss wird technisch nur kompliziert herzustellen und mit hohen Kosten verbunden sein.
Die anderen Anwesen auf der Strecke von der Bahnhofstraße bis zur Köbleinsmühle, eventuell bis auf das Clubhaus des Angelsportvereines Gemünden, haben kein Interesse an einem Anschluss. Es wird vorgebracht, dass eine Verlegung der Wasserleitung zusammen mit der anstehenden Stromtrassenverlegung von Aschfeld nach Gambach durchgeführt werden könnte.
Man einigt sich auf folgende Vorgehensweise:
Beschluss:
Die Option einer Anschließung nur mit einer Wasserleitung ohne Verpflichtung eines Kanalanschlusses soll in der Verwaltung abgeklärt werden. Ebenso ist mit dem Wasserwirtschaftsamt die Möglichkeit zur Verlegung einer Trinkwasserleitung im Vorfeld zu besprechen. Erst dann wird der Bürgermeister mit den Eigentümern der Köbleinsmühle den ausschließlichen Anschluss von Wasser erörtern.
12 : 0
I.8. Informationen des Bürgermeisters
I.8.a) Neue Reifen für den gemeindlichen Traktor
Für den gemeindlichen Traktor wurden neue Reifen benötigt. 3 Angebote lagen vor und werden per Beamer aufgezeigt. Der wirtschaftlich günstigste Anbieter, Fa. Riedmann, Landmaschinen-Service, Gemünden, mit 4153,10 € brutto wurde beauftragt, neue Reifen zu montieren.
I.8.b) Übernahme des Auswärtigenzuschlages der Musikschule für Schüler der Gemeinde Gössenheim
Bürgermeister Schäfer wurde im Vorfeld auf die Übernahme des Auswärtigenzuschlages der Musikschule durch die Gemeinde angesprochen. Er gibt den Gemeinderatsbeschluss vom 17.10.2019 per Beamer zur Kenntnis. Dieser besagt, dass die Gemeinde Gössenheim den Auswärtigenzuschlag der Musikschulen für Kinder aus Gössenheim und Sachsenheim, die ein Instrument lernen, übernimmt, um diese zu fördern, unabhängig davon, ob sie sich im örtlichen Musikverein einbringen.
Das Gremium möchte dazu die Zahlen, um wie viele Kinder es sich aktuell handelt.
I.9. Verschiedenes
I.9.a) Altes Feuerwehrauto der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenheim
Es wird darauf hingewiesen, dass das alte Feuerwehrauto der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenheim noch am Bauhof in Gössenheim steht.
Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass die Ausschreibung des Fahrzeuges sowie die Veräußerung von der Verwaltung übernommen wird.
Ende der öffentlichen Sitzung