Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer. Der Gemeinderat Axel Höfler hat sich für diese Sitzung entschuldigt.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 12/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
Zu Beginn der Sitzung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme eines zusätzlichen TOP´s: I.4.a. Kauf einer neuen Rüttelplatte für den gemeindlichen Bauhof. Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes zu.
12 : 0
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Bauantrag - Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Bankfiliale, Hauptstraße 30, 97783 Karsbach
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 29.11.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 14/2024 „Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Bankfiliale“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.Nr. 31, Hauptstraße 30, Gemarkung Karsbach, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – hiernach ist geplant, ein Mehrgenerationenhaus mit den Maßen 12,82 m x 18,02 m zu errichten. In dem Erd-, Ober- und Staffelgeschoss sollen eine Bankfiliale und insgesamt sechs Wohneinheiten mit Balkon bzw. Terrasse eingerichtet werden. Durch das geplante Flachdach erhält das Gebäude eine akzeptable Höhe von ca. 10,00 m, wodurch es sich auch problemlos in die vorhandene Bebauung einfügt. Auf dem benachbarten Grundstück, Fl.Nr. 35, Gemarkung Karsbach sollen die erforderlichen 12 Autostellflächen entstehen. Nach § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Von dem Bauherrn wurde zwei Tage vor der heutigen Gemeinderatssitzung mitgeteilt, dass das Landratsamt Main-Spessart, Baubehörde, Bedenken wegen dem obersten Stockwerk (Staffelgeschoss) geäußert hat. In den Vorgesprächen mit der Gemeinde Karsbach hatte man sich darauf verständigt, dass im Obergeschoss statt einer großen Wohnung (ca. 120 m² Wohnfläche) zwei kleinere mit ca. 70 m² geplant werden sollten. Dadurch müsste man mit den Außenmauern auf der nördlichen und der östlichen Seite bis auf die Außenmauern planen. So ist es jetzt auch in dem vorliegenden Bauplan eingezeichnet.
Aus dem Gremium wird vorgetragen, dass das Bauvorhaben in einem Dorfgebiet entsteht und dass im direkten Umfeld einige große Wohnhäuser bzw. auch sehr große Scheunen (bezüglich Firsthöhe) vorhanden sind. Der Gemeinderat Karsbach möchte, dass kleinere Wohnungen errichtet werden und stimmt aus diesem Grund der vorgelegten Planung zu.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von dem Bauherrn zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Bankfiliale“ sein Einverständnis. Er wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weitergegeben.
12 : 0
I.2. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller und einer Doppelgarage, Weinbergstraße 18, 97783 Karsbach, OT Weyersfeld
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 04.12.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 15/2024 „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 323/9, Weinbergstraße 18, Gemarkung Weyersfeld liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bei den Hofweinbergen II, 1. Änderung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach wird das Wohnhaus mit einem Unter-, Erd- und einem Obergeschoss geplant. Die Dachform des Neubaus entspricht einem ortstypischen Satteldach; die Garage soll dagegen mit einem Flachdach errichtet werden. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum o.g. Bebauungsplan:
1. Dachneigung lt. Bebauungsplan 25° bis 30°
Die Dachneigung wurde aus wirtschaftlichen Gründen minimal um 3° auf 22° reduziert.
2. Traufhöhe talseits lt. Bebauungsplan max. 6,00 m
Aufgrund der bestehenden Geländetopographie und der geplanten Höheneinstellung unter Berücksichtigung des Untergeschosses, der Zufahrt sowie der Rückstauebene wird die zulässige Traufhöhe im Mittel um 36 cm überschritten.
3. Höhe der Garage zur Straße lt. Bebauungsplan max. 2,75 m
Aufgrund der bestehenden Geländetopographie und Anbindung der Garage an das Wohnhaus wird die max. zulässige Höhe der Garage zur Straße inkl. einer straßenseitigen Attika um ca. 83 cm überschritten.
Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main teilt die ordentlich ausgeführte Planung inkl. der entsprechenden Begründungen. Es handelt sich hierbei nur jeweils um geringfügige Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Somit kann den beantragten Befreiungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 15/2024 „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen II, 1. Änderung“ hinsichtlich der Dachneigung, der max. zulässigen talseitigen Traufhöhe sowie der Höhe der Garage zur Straße sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
I.3. Beschlussfassung über die Beteiligung am Projekt „Wir wollen uns erinnern! DenkOrt Deportation e.V.“
Der Gemeinderat Karsbach hat sich in seiner letzten Gemeinderatssitzung ausführlich zu dem Thema jüdische Geschichte im Ortsteil Heßdorf und der Deportation von jüdischen Mitbürgern informiert. Eine Beschlussfassung wurde vorerst zurückgestellt, damit man diese Informationen nachwirken lassen konnte.
Der Protokollauszug zu diesem Tagesordnungspunkt wird dem Gemeinderat Karsbach vollinhaltlich verlesen. Es wird darauf verwiesen, dass sich die Gemeinde Karsbach mit der Geschichte bereits mehrmals auseinandergesetzt hat und sowohl am Gemeindehaus Heßdorf eine Tafel zur Erinnerung an die jüdische Gemeinde und auf dem Dorfplatz hinter dem Gemeindehaus Heßdorf eine Gedenktafel für die vier Deportierten jüdischen Mitbürger/innen angebracht hat. Eine zusätzliche Beteiligung am DenkOrt Deportation in Würzburg wird ausführlich besprochen.
Gemeinderat Mennig bringt vor, dass er sich in den letzten Tagen mit einer Person unterhalten hat, die bereits Gepäckstücke für dieses Projekt hergestellt hat. Herr Mennig sieht es mittlerweile etwas anders und er wäre dafür, dass sich die Gemeinde Karsbach bei dem Projekt miteinbringt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach beteiligt sich mit zwei Gepäckstücken an dem DenkOrt Deportation in Würzburg.
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I.4. Verschiedenes
I.4.a. Kauf einer neuen Rüttelplatte für den gemeindlichen Bauhof
Nachdem die Rüttelplatte vom gemeindlichen Bauhof defekt und eine Reparatur unwirtschaftlich ist, wurden verschiedene Angebote für eine Ersatzbeschaffung eingeholt.
Das Angebot der Firma Stöcker GmbH, Mainstockheim, bietet die Rüttelplatte Weber Typ CR 3 zu einem Gesamtpreis von 6.003,55 € an.
Der Gemeinderat Karsbach beschließt die Rüttelplatte der Firma Stöcker gemäß dem vorgelegten Angebot zu erwerben.
12 : 0
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.10 Uhr