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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 12/2024 vom 12.12.2024

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 12. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2024 vom 14.11.2024 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Antrag auf Förderung gem. Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und Erwerb von Altbauten im Altortbereich Wolfsmünster“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

12 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Bauantrag auf Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Nebengebäude (Garage mit Lagerraum) auf Baugrundstück, Fl.Nr. 136, Gemarkung Wolfsmünster“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

12 : 0

1.0.1. Antrag auf Förderung gem. Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und Erwerb von Altbauten im Altortbereich Wolfsmünster

Der Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2024) ist am 10. Dezember 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.

Der Antragsteller hat eine leerstehende Immobilie in Wolfsmünster gekauft und wird diese sanieren, damit in Zukunft wieder eine Wohnnutzung stattfinden kann. Der Antrag ist zulässig, da sich das Gebäude Fl.-Nr. 98, Baugolfstraße 11, Gemarkung Wolfsmünster im Altortbereich befindet, seit mehr als 50 Jahren errichtet wurde und seit mind. 12 Monaten unbewohnt ist.

Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 10 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,00 € je Anwesen (gem. § 2). Es muss beachtet werden, dass bereits angefallene Sanierungskosten, die vor dem Eingangsstempel des Antrages entstanden sind, sowie der eigentliche Kaufpreis bei der Förderung nicht mehr berücksichtigt werden können. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (§ 2 Abs. 2 der Richtlinien).

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf stimmt dem Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2024, Fl.-Nr. 98, Baugolfstraße 11, Gemarkung Wolfsmünster) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 5.000,00 €. Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn die anfallenden Rechnungskopien, ein Grundbuchauszug sowie eine Meldebestätigung (= Hauptwohnsitz) vorgelegt werden.

12 : 0

1.0.2. Bauantrag auf Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Nebengebäude (Garage mit Lagerraum) auf Baugrundstück, Fl.Nr. 136, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 05.12.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 21/2024 „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Nebengebäude (Garage mit Lagerraum)“ eingegangen ist.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 136, Zur Mühle, Gemarkung Wolfsmünster liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert.

Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Das Wohnhaus wird mit einem Keller-, einem Erd- und einem Obergeschoss geplant. An der Süd-Ostseite des Hauses wird eine Garage mit einer darüberliegenden Terrasse angebaut. Zudem entsteht auf der Grundstücksgrenze zum Grundstück, Fl.Nr. 139, Gemarkung Wolfsmünster eine weitere Garage mit Lagerraum. Das Wohnhaus soll mit einem Satteldach (Dachneigung 18°) errichtet werden; die Garage wird dagegen mit einem Pultdach (Dachneigung ebenfalls 18°) geplant. Die Innenraumaufteilung, die jeweilige Nutzung der Räume und die geplante Geländeauffüllung wurden ordnungsgemäß in die Planung aufgenommen und eingezeichnet. Es wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Nebengebäude (Garage mit Lagerraum)“ sein Einverständnis. Er wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weitergegeben.

12 : 0

1.1. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Herr Steffen Schultheis, über die Prüfung der örtlichen Jahresrechnung 2023, die am 19.11.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main stattfand. Die Ergebnisse werden wie folgt vorgetragen: Die Jahresrechnung wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 8.619.983,80 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 3.618.528,71 Euro und den Vermögenshaushalt 5.001.455,09 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 921.430,10 Euro. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beläuft sich auf 3.385.653,79 Euro. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die dem Protokoll beigefügt und Bestandteil der Niederschrift ist. Zusammenfassend gibt es keine Beanstandungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2023 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

12 : 0

1.2. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

11 : 0 (Bgm. Wagenpfahl nach Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da pers. beteiligt.)

1.3. Schaffung von Bauplätzen im Ortsteil Weickersgrüben der Gemeinde Gräfendorf; hier: Erlass einer Einbeziehungssatzung im vereinfachten Aufstellungsverfahren gem. § 13 BauGB

Die Gemeinde Gräfendorf plant, in Weickersgrüben einige Bauplätze zu schaffen. Hierfür sollen die Grundstücke, Fl.Nrn. 382 und 383 sowie eine Teilfläche aus dem Grundstück, Fl.Nr. 370, herangezogen werden. Die Grundstücke werden im gültigen Flächennutzungsplan zwar als „Dorfgebiet“ vorgesehen, ein qualifizierter Bebauungsplan wurde hierfür jedoch nicht aufgestellt. Aus bauplanungsrechtlicher Betrachtungsweise kann nach Meinung der Verwaltung dieser Bereich dem Innenbereich zugeordnet werden, sodass kein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden muss. Etwaige Bauvorhaben könnten sodann im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren überprüft werden. Laut Abstimmung mit Fachbehörden, wie dem Wasserwirtschaftsamt, Tiefbauamt des Landkreises Main-Spessart und die Regierung von Unterfranken stehen dieser Vorgehensweise positiv gegenüber. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart teilte der Gemeinde mit, dass sie bezüglich der Teilfläche aus Grundstück, Fl.Nr 370, keine Bedenken habe und das Grundstück dem Innenbereich zugeordnet werden kann. Die Grundstücke, die aus den Fl.Nrn. 382 und 383 entstehen sollen, seien zwar hervorragend geeignet, sie können jedoch nicht dem Innen- sondern müssen dem Außenbereich zugeordnet werden. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl gab noch einmal schriftlich seine Bedenken gegen diese Einschätzung. Leider liegt der Gemeinde bis heute noch keine Antwort hierzu vor.

Falls das Landratsamt von seiner Einstellung nicht abweicht, bestünde die Möglichkeit, für diesen Bereich eine Einbeziehungssatzung aufzustellen. In diesem Bauleitplanverfahren wären sämtliche Träger öffentlicher Belange einzubeziehen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksbereiche, Fl.Nrn. 382 und 383, Gemarkung Weickesgrüben, befinden sich in einer im Flächennutzungsplan für den Ortsteil Weickersgrüben ausgewiesenen Dorfgebietsfläche (MD). Sie befinden sich aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und sind nach Auffassung des Landratsamtes Main-Spessart nicht Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB. Damit für etwaige private Bauvorhaben eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden kann, muss eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen werden. Aus diesem Grunde beschließt die Gemeinde Gräfendorf, eine Einbeziehungssatzung im vereinfachten Aufstellungsverfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen.

12 : 0

1.4. Kläranlage Gräfendorf; hier: Durchführungsbeschluss zur Errichtung einer Phosphatelimination

Für die Reduzierung der Phosphatwerte bei der Kläranlage Gräfendorf hat die Gemeinde eine Phosphateliminationsanlage zu errichten. Hierfür wurde eine Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas21) beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg beantragt. Die Sachbearbeiterin teilte der Gemeinde mit, dass u.a. der Beschluss zur Durchführung der Maßnahme nachgereicht werden muss. Dieser Beschluss wurde seitens des Gemeinderates noch nicht explizit gefasst.

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf beschließt, die geplante Phosphatfällmittelanlage bauen zu wollen.

12 : 0

1.5. Abschlussvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Gräfendorf 3 zum Projekt „Umfeld Alte Kirche-Neuer Weg“

Die Planung des Umfeldes Alte Kirche-Neuer Weg ist nun abgeschlossen, die Träger öffentlicher Belange sind gehört. Die Planung wird dem Gemeinderat aufgezeigt und erläutert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 719.143,00 Euro. Die förderfähigen Kosten werden von der Teilnehmergemeinschaft Gräfendorf 3 mit 72 % gefördert, sodass der Kostenanteil der Gemeinde 255.275,80 Euro beträgt. Der Gemeinde wurde eine Vereinbarung in dieser Angelegenheit vorgelegt. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Gräfendorf 3 über die Ausführung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung der Gemeinde Gräfendorf in Höhe von 255.275,80 Euro zu.

12 : 0

1.6. Errichtung einer Radabstellanlage beim Bahnhof Gräfendorf im Rahmen der BIKE+RIDE-Offensive

Im Rahmen der Bike+Ride-Offensive wird die Errichtung von Radabstellanlagen von der Deutschen Bahn gefördert. Die Anlagen müssen sich innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof befinden. Hierfür bietet sich das neu auszumessende Grundstück zwischen dem Anwesen Hauptstraße 1 und Flurweg 2 an. Auf diesem Grundstück soll im hinteren Bereich ein Fahrradabstellplatz und im rechten Bereich ein Autoparkplatz für die Eisenbahnbenutzer eingerichtet werden. Für die linke Seite muss noch eine Grunddienstbarkeit für den Eigentümer des Anwesens Flurweg 2 zur Nutzung des Grundstückes zum Be- und Entladen eingerichtet werden.

Wegen der Einrichtung eines Fahrradabstellplatzes fand mit einem Vertreter der Deutschen Bahn eine Online-Besprechung statt. Der daraufhin erarbeitete Planungsvorschlag wird dem Gemeinderat aufgezeigt. Bei Zustimmung durch den Gemeinderat würde die Deutsche Bahn die Flächen- und Gestattungsprüfung starten. Diese wäre für Kommunen über DB Immobilien auf der Grundlage dieses Vorschlags kostenfrei. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf ist mit der vorgeschlagenen Aufteilung in dem vorgelegten Planungskonzept einverstanden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Flächenprüfung durch die DB Immobilien zu beauftragen.

12 : 0

1.7. Jahresrückblick 2024

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl händigt den Mitgliedern des Gemeinderates den Jahresschlussbericht aus. Er ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

1.8. Verschiedenes;

1.8.1. Ausbau des Radwegs von Michelau zur Roßmühle mit Brückenbauwerk; hier: Förderfähige Kosten

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass laut Mitteilung der Regierung von Unterfranken bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten nur die Kosten zu berücksichtigen sind, die für eine Fahrbahnbreite von 2,50 m und einen Oberbau von 35 cm anfallen. Die Mehrkosten der geplanten Ausbaubreite von 4 m und einem Oberbau von 40 cm sind nicht förderfähig und somit von der Gemeinde selbst zu tragen. Laut Auskunft des Ingenieurbüros belaufen sich diese Kosten auf ungefähr 200.000 Euro brutto. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.8.2. Sanierung der Riedquelle Weickersgrüben

Laut Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 18.11.2024 werden der Gemeinde Gräfendorf für die Sanierung der Riedquelle in Weickersgrüben bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 300.000 Euro Zuwendungen bis zu 210.000 Euro gewährt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.8.3. Wolfvorkommen in Gräfendorf

Zur Information trägt ein Gemeinderat vor, dass vor einigen Wochen ein Damwild seines Geheges allem Anschein nach von einem Wolf gerissen wurde. Vor kurzem wurde ein zweites Tier gerissen. Zum Schutz bringt er nun einen zusätzlichen Elektrozaun an. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung