I. Öffentliche Sitzung
Die Sitzung der Schulverbandsversammlung wird vom Schulverbandsvorsitzenden Martin Göbel eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Versammlung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Alle Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind anwesend. Damit ist die Schulverbandsversammlung beschlussfähig. Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 27. November 2023 wurde versandt. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.
I.1. Beratung Haushaltsplan 2024 und Erlass der Haushaltssatzung
Der Verwaltungshaushalt 2024 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 160.500 Euro vor. Der Ansatz liegt damit um 10.500 Euro über dem des Vorjahres, der 150.000 Euro betrug. Im Vermögenshaushalt sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 25.000 Euro veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahresansatz hat sich hier eine Erhöhung um 2.000 Euro ergeben. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 185.500 Euro und liegt um 12.500 Euro über dem Gesamtansatz des Vorjahres.
Die leicht gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt verteilen sich zwar auf verschiedene Positionen, lassen sich aber insbesondere an den deutlich höheren Personalkosten festmachen. Hier müssen auf Grund der Tarifverträge im Haushaltsjahr insgesamt 5.800 Euro mehr aufgewendet werden als im Vorjahr. Zudem steigen die Kosten der Schülerbeförderung um 3.000 Euro und die für die Turnhalle zu zahlende Miete um 990 Euro. Im Einnahmebereich steigt insbesondere die Schulverbandsumlage um 4.270 Euro, die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 4.000 Euro und die Zuweisungen vom Land für die Schülerbeförderung um 3.000 Euro. Sinkende Einnahmen sind lediglich bei der Miete der Schulkindbetreuung zu verzeichnen und zwar um 900 Euro. Bei den übrigen Kosten haben sich nur geringe Veränderungen bzw. Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.
Auf Grund der sparsamen Mittelbewirtschaftung und weil die allgemeine Rücklage auch dieses Jahr wieder zur Verfügung steht, kann der Haushalt 2024 erneut entlastet werden. Aus der allgemeinen Rücklage werden dieses Jahr 25.000 Euro entnommen. Der Umlagebetrag steigt trotzdem leicht von 121.840 Euro auf 126.110 Euro. Von diesem Betrag entfallen 41.524 Euro auf die Gemeinde Gössenheim mit 27 Schülern und 84.586 Euro auf die Gemeinde Karsbach mit 55 Schülern. Die Umlage je Schüler beläuft sich bei 82 Schülern für 2024 auf 1.537,93 Euro, während für das Jahr 2023 bei 81 Schülern noch 1.504,20 Euro an Umlage je Schüler zu entrichten waren. Die Umlage je Schüler steigt somit um 33,73 Euro.
Im Vermögenshaushalt sind Beträge in Höhe von 10.000 Euro für weitere Anschaffungen (Regale, Bürostühle, Systemkameras, Boxen und Musikinstrumente) veranschlagt sowie 1.000 Euro für eventuell erforderliche Umbauarbeiten. 14.000 Euro werden dem Verwaltungshaushalt zur Minderung der Schulverbandsumlage zugeführt. Als Einnahme im Vermögenshaushalt stehen dieses Jahr 25.000 Euro durch die Entnahme aus der Rücklage zur Verfügung. Im Stellenplan ist keine Änderung gegenüber dem Vorjahr veranlasst. Nach Beratung und Aussprache wird die Haushaltssatzung für 2024, die vollinhaltlich verlesen wird und einen Kassenkredit in Höhe von 26.750 Euro vorsieht, der Schulverbandsversammlung vorgetragen und zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss: 3 : 0
I.2. Beratung Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2027 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von insgesamt 11.000 Euro vorgesehen. Hier sind für weitere Anschaffungen (u. a. Regale, Bürostühle, Systemkameras, Boxen und Musikinstrumente) insgesamt 10.000 Euro veranschlagt und für eventuell notwendige Umbauarbeiten insgesamt 1.000 Euro. Im Haushaltsjahr werden dem Verwaltungshaushalt 14.000 Euro zugeführt.
Die Schulverbandsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 werden mit folgenden gerundeten Zahlen vorgeschlagen:
| Jahr | Investitionsprogramm | Finanzplan |
| 2023 | 13.000 Euro | 173.000 Euro |
| 2024 | 11.000 Euro | 186.000 Euro |
| 2025 | 11.000 Euro | 201.000 Euro |
| 2026 | 6.000 Euro | 173.000 Euro |
| 2027 | 6.000 Euro | 170.000 Euro |
Dieser Vorschlag wird von der Versammlung einstimmig angenommen.
Beschluss: 3 : 0
I.3. Feststellung der Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 wurde von der Schulverbandsversammlung vor der Sitzung geprüft. Dabei haben sich keine Beanstandungen ergeben, so dass jetzt die Feststellung der Jahresrechnung erfolgen kann. Die Jahresrechnung 2022 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 264.922,23 Euro festgestellt. Davon entfallen 153.139,00 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 111.783,23 Euro auf den Vermögenshaushalt. Ein Fehlbetrag ist nicht angefallen. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnungen wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.
Die Schulverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung des Jahres 2022 wie vorgetragen einstimmig fest.
Beschluss: 3 : 0
I.4. Entlastung der Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 des Schulverbandes Bachgrund wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Prüfung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann somit in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Über die förmliche Feststellung der Entlastung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.
Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden erteilt die Schulverbandsversammlung gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2022.
Beschluss: 2 : 0
(Schulverbandsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)
I.5. Aktueller Stand der Nachmittagsbetreuung in der Schule
Die Schulleiterin Sabine Vogel berichtet der Versammlung, dass die Begehung mit der Sachbearbeiterin bei der Regierung von Unterfranken, Frau Neubauer, am Freitag, den 16.02.2024, um 11 Uhr, stattfindet. Die Betreuungszeit in der Schule muss nach derzeitigem Stand bis 16 Uhr angeboten werden, 14 Uhr reicht nicht aus. Als problematisch werden weiterhin die Räumlichkeiten angesehen. Es wird eine Küche fürs Essen, ein Rückzugsraum und Gelegenheit zum Spielen außerhalb des Pausenhofes benötigt.
I.6. Verschiedenes
Nachdem hier keine Wortmeldungen ergehen, schließt der Schulverbandsvorsitzende die öffentliche Sitzung.
Ende der öffentlichen Sitzung: 15:10 Uhr