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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 2/2025 vom 26.02.2025

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer. Der Gemeinderat Matthias Reuter hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 13/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Bauantrag – Erweiterung Siloanlage, Schönauer Weg 28, 97783 Karsbach

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 30.01.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2025 „Erweiterung Siloanlage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert. Hierzu werden dem Gemeinderat Karsbach verschiedene Ausführungspläne des Bauvorhabens vorgelegt.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1613, Schönauer Weg 28, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem „beschränkten Industriegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach plant die Bauherrschaft die bestehende Siloanlage um ein weiteres, etwas schmälere Silo aus verzinktem Stahlblech, in Richtung Süden des Grundstückes zu erweitern. Um die Silotürme herum soll eine neue Asphaltdecke mit aufgebracht werden. Für die betriebliche Erweiterung sei es notwendig, das Silo in Richtung Süden anzuordnen, da nur so die Verkehrswege und der funktionale Ablauf der technischen Anlage gewährleistet werden könne. Dazu soll die Asphaltdecke auf dem Grundstück Fl.Nr. 1613 und teilweise auf dem gemeindlichen Grundstück, Fl.Nr. 1613/6 errichtet werden. Diese Teilflächen sollen in Kürze an die Bauherrschaft verkauft werden.

Obwohl das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“ entspricht, ist dennoch ein umfassendes Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO durchzuführen, da es sich bei dem genannten Vorhaben um einen Sonderbau handelt.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2025 „Erweiterung Siloanlage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

I.2. Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Main-Spessart

Der Landkreis Main-Spessart, die Städte und Gemeinden des Landkreises Main-Spessart und die im Landkreis tätigen Energieversorgungsunternehmen beabsichtigen ein Regionalwerk Main-Spessart GmbH zu gründen. Ziel ist es, die regionale Wertschöpfung und die Einflussnahme durch die Bündelung von Ressourcen zu organisieren. Hierbei geht es speziell um die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaften im Bereich der Energieerzeugung. Zu Beginn geht es im Besonderen um erneuerbare Energieprojekte, bei denen die Flächensicherung durch Pool- oder Einzelverträge ausgeführt werden sollen. Für diese Projekte sollen die Vorprüfungen in Bezug auf die Potenzialanalysen und die Beauftragung von Gutachten im Vordergrund stehen.

Auf Grund der zukünftigen Entwicklung bei der Nutzung von erneuerbaren Energien wurde u. a. vom Regionalen Planungsverband Würzburg/Main-Spessart die Regionalplanung für die Nutzung von erneuerbaren Energien, hier speziell Windkraftnutzung, umfassend erarbeitet. Dabei wurden in der Vorprüfung viele Flächen als Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Um die Wertschöpfung nicht allein den Unternehmen, bzw. Genossenschaften zu überlassen, ist man der Meinung, dass die Wertschöpfung auch für die Städte und Gemeinden verbessert werden müsse. Deshalb wurden auch mit den verschiedenen Energieversorgungsunternehmen (EVU´s) Verhandlungen geführt, sich an diesem Regionalwerk anteilmäßig zu beteiligen.

Nach derzeitigem Stand haben 39 von 40 Kommunen im Landkreis Main-Spessart eine Beteiligung in Aussicht gestellt. Bei den EVU´s sind es derzeit 6.

Die Hauptaufgabe des Regionalwerks ist die Vorprüfung von Projekten. Hier sind die örtliche Nähe und der Zugang zu den Kommunen entscheidende Vorteile des Regionalwerks. Es ergeben sich dadurch finanzielle Chancen für Städte und Gemeinden, bzw. für den Landkreis Main-Spessart. Darüber hinaus ergeben sich auch weitere Investitionsmöglichkeiten durch die Beteiligung an fertigen erneuerbaren Energieprojekten. Die Verwaltungsstruktur wird ähnlich wie bei einer Genossenschaft erstellt.

In der weiteren Beratung werden noch verschiedene Punkte angesprochen und beraten. Die Vertragsangelegenheiten werden in nichtöffentlicher Sitzung nochmals ausführlich besprochen.

I.3. Anfrage für eine Kostenbeteiligung für einen Erste-Hilfe-Kurs für aktive Feuerwehrleute

In den nächsten Tagen wird ein Erste-Hilfe-Kurs in der Gemeinde Karsbach angeboten. Hierzu kam vor kurzem eine Anfrage, ob sich die Gemeinde Karsbach an den Kosten für die jungen Feuerwehrfrauen/-männer beteiligen würde. Diese müssen im Rahmen ihrer Ausbildung einen modularen Feuerwehrkurs absolvieren. Hierzu wird auch ein Nachweis für den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses benötigt.

Es wird angesprochen, dass grundsätzlich jeder im Rahmen der Führerscheinausbildung bzw. beruflichen Ausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren muss. Des Weiteren wird hinterfragt, ob man dann nicht auch weitere ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen und Ortsgruppen eine Kostenbeteiligung in Aussicht stellen müsste.

In der weiteren Beratung wird darauf hingewiesen, dass eventuell eine Kostenbeteiligung über die Berufsgenossenschaft möglich sei.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären, ob über die gemeindliche Berufsgenossenschaft eine Förderung zu bekommen ist.

13 : 0

I.4. Anfrage für eine Kostenbeteiligung für den Grundkurs eines Motorsägescheins für aktive Feuerwehrleute

Eine weitere Anfrage kam bezüglich der Beteiligung an den Kosten für einen Motorsägenkurs. Hier gibt es mittlerweile mehrere Module. Die Anfrage bezieht sich auf den Grundkurs Modul A.

Es wird darauf verwiesen, dass im Einsatzfall eventuell auch unter erschwerten Bedingungen der Einsatz mit der Motorsäge anfällt. Deshalb sollte auch grundsätzlich die Motorsäge nur von einer Person geführt werden, die einen entsprechenden Umgang mit der Motorsäge bereits erlernt hat. Dies sollte man im Einsatz auch dementsprechend beachten.

Beschluss:

Dem Antrag für eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Karsbach für den Grundkurs eines Motorsägenscheins für aktive Feuerwehrleute stimmt der Gemeinderat Karsbach zu.

0 : 13 (Somit gilt der Antrag als abgelehnt.)

I.5. Verschiedenes

I.5.1. Baugenehmigung für den Neubau der Kläranlage Karsbach mit vorgeschaltenem Regenüberlaufbecken

Am 17.2.2025 ist der Bescheid für die Baugenehmigung für die neue Kläranlage in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Der Gemeinderat Karsbach wird sich in einer Ortsbesichtigung am Freitag, 07.03.2025, die Kläranlage in Oberleichtersbach anschauen. Hierbei wird vom Ingenieurbüro Arz nochmals ausführlich der vorgesehene Neubau unserer neuen Kläranlage vorgestellt.

Aufgrund der Entwicklung im Bezug auf Phosphatrückgewinnung aus dem Klärschlamm wird man sich in den nächsten Wochen mit der Gründung eines Zweckverbandes zur Klärschlammentsorgung beschäftigen, so dass sich eine neue Möglichkeit für die Klärschlammverwertung ergeben wird. Dies sollte bei dem jetzt anstehenden Neubau der Kläranlage baulich berücksichtigt werden.

Zur Information.

I.5.2. Sportlerehrung des Landkreis Main-Spessart

Der Landkreis Main-Spessart ehrt jedes Jahr erfolgreiche Sportler und Sportlerinnen aus dem zurückliegenden Jahr. Die diesjährige Ehrung findet am 28.03.2025 in der Sporthalle in Karsbach statt.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:50 Uhr