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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 2/2026 vom 25.02.2026

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie drei Zuhörer.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen

wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 1/2026 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Vorstellung einer Projektarbeit eines Forsttechnikers „Wiederbewaldung nach Borkenkäferbefall“

Leider ist der Forsttechniker, der die Projektarbeit vorstellen sollte, verhindert, weshalb die Vorstellung auf einen anderen Zeitpunkt verschoben wird.

I.2.

Bauantrag, Wohnhauserweiterung und Einbau einer Einliegerwohnung in das vorhandene Nebengebäude, Hofstattweg 12, 97783 Karsbach, Ortsteil Heßdorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 05.02.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2026 „Wohnhauserweiterung und Einbau einer Einliegerwohnung in das vorh. Nebengebäude“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 811, Hofstattweg 12, Gemarkung Heßdorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „An der Hofstatt, 1. Änderung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Allgemeinem Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben in vorgelegter Form zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach plant der Bauherr im Erdgeschoss seines bestehenden Anwesens kleinere Umbauten vorzunehmen. Der Raum über der angrenzenden bestehenden Garage soll zu Wohnzwecken umgebaut werden. Zudem soll hier in Richtung Ortsstraße ein weiterer Raum mit einer Größe von 9,44 qm angebaut werden, sodass vor der bestehenden Garage durch den geplanten Anbau ein Carport entsteht. Die Stützung des Anbaus erfolgt durch Holzstützen. Das Dach der bestehenden Garage soll eine kleine Dachgaube erhalten. Das Dach des Anbaus soll dem bestehenden Satteldach in der Dachneigung (38°) sowie in der Dachziegelfarbe angepasst werden. Die Innenraumaufteilung und die jeweilige Nutzung der Räume wurden ordnungsgemäß in die Planung aufgenommen und eingezeichnet. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2026 „Wohnhauserweiterung und Einbau einer Einliegerwohnung in das vorh. Nebengebäude“ sein Einverständnis. Er wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weitergegeben.

13 : 0

I.3.

Bauantrag, Umnutzung eines Geflügelstalles in Lagerräume, Mühlberg 2, 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 04.02.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 2/2026 „Umnutzung eines Geflügelstalles in Lagerräume“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1, Mühlberg 2, Gemarkung Höllrich, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Auch ist die Erschließung gesichert. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben

bauplanungsrechtlich zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen im Detail aufgezeigt. Hiernach plant der Bauherr die bestehende Halle, die zuvor als Geflügelstall genutzt wurde, künftig als Lagerräume zu nutzen. Es werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Die Raumaufteilung in der Halle wurde ordnungsgemäß in die Planung mit aufgenommen.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Umnutzung eines Geflügelstalles in Lageräume“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

I.4.

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Karsbach

Die Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Frau Stefanie Försch, trägt den Bericht zur Rechnungsprüfung und Feststellung vor.

Die Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2024 wurde am 24.11.2026, von

17.00 Uhr bis 20.30 Uhr in der VG Gemünden a. Main durchgeführt. Die Prüfung erfolgt digital im System der AKDB. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus Daniela Försch, Brigitta Brandt, Martin Strohmenger und Stefanie Försch durchgeführt.

Die Belege wurden geprüft und mit den Buchungen abgeglichen. Jährlich wiederkehrende Buchungen wie z. B. Gewerbesteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, Hundesteuer usw. wurden in Stichproben geprüft.

Die Prüfung war ohne Beanstandungen. Die Kassenführung war ordentlich und zu den Buchungen waren die entsprechenden Belege vorhanden.

Bei der Rechnungsprüfung haben sich verschiedene Fragen ergeben, die durch Bürgermeister Göbel erläutert werden. Es wurde nachgefragt, ob eine Vollkaskoversicherung für den L200 noch notwendig war. Da die Gemeinden durch die Bayerische Versicherungskammer sehr gute Konditionen erhalten, wurde an der Form der Versicherung bis zum Verkauf 2025 nichts geändert.

Die Mitgliedschaft bei MSP-Link, in der ein Beitrag von 100 € jährlich zu zahlen ist, ist weiterhin erforderlich. Weitere Stromleitungen wie die DC41 und 42, sowie das Atommüllendlager sind präsente, wichtige Themen, die in diesem Zusammenschluss beraten und weitere Vorgehen entschieden werden.

Außerdem wurde eine Haushaltsstelle angesprochen, bei der die registrierten Auszahlungsbeiträge noch nicht abgewickelt wurden. Hier handelt es sich um noch nicht endgültig bearbeitete Gewerbesteuerbescheide, sowie Rückzahlungen von Zinsen auf verschiedenen Konten. Aufgrund der geänderten Verzugszinsen haben sich viele Auszahlungsbeiträge angesammelt. Nach der Bearbeitung der Fälle mussten keine Auszahlungen mehr erfolgen und die Haushaltsstelle ist somit komplett auf Null gestellt.

Die Einnahmen wie auch die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beliefen sich im Jahr 2024 auf 4.189.489,58 €. Im Vermögenshaushalt war es sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe in Höhe von 4.683.775,75 €.

Dies ergibt einen Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.873.265,33 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 880.793,47 € und der Überschuss bei 2.868.327,11 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2024 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

13 : 0

I.5.

Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 abs. 4 GO

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Karsbach wurde soeben im Gemeinderat Karsbach beraten und festgestellt. Die Prüfung hat zu

keinen Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann gem. Art. 102 Abs. 4 GO beschlossen werden. Der Gemeinderat Karsbach erteilt auf Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung für die Jahresrechnung 2024.

Beschluss: 12:0 (Bgm. Martin Göbel gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen)

Über die förmliche Entlastung der Jahresrechnung wurde eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt wird und Bestandteil dieser Niederschrift ist.

I.6.

Förderung für die Ortsvereine und Kirchengemeinden in der Gemeinde Karsbach für bauliche Maßnahmen und weiteren Investitionen

Anhand einer Aufstellung (welche als Anhang Bestandteil der Niederschrift ist) werden die ausgezahlten Zuschüsse an die Ortsvereine und Kirchengemeinden seit 2017 dem Gemeinderat Karsbach vorgelegt. Die Maßnahmen der Vereine wurden durch Gemeinderatsbeschluss mit 15 % bezuschusst, bei den Kirchen mit 10 oder 15 %.

Der Gemeinderat Karsbach diskutiert, unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse an die Ortsvereine und Kirchen gewährt werden sollten.

Einig ist man sich darüber, dass, wie bisher, jeder Antrag separat durch den Gemeinderat Karsbach beraten und beschlossen werden sollte. Eine Zuschusszahlung kann auch immer nur in Abhängigkeit von der finanziellen Lage der Gemeinde Karsbach in Aussicht gestellt werden. Verschiedene Varianten werden ausführlich besprochen und die Meinungen hierzu ausgetauscht.

Als finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen an oder in den Vereinsheimen und Kirchengebäuden sollen weiterhin 15 % der Materialkosten in Aussicht gestellt werden.

Über weitere Fördermöglichkeiten für Anschaffungen und sonstige Vereinsutensilien wurde eine intensive Diskussion geführt. Hierbei werden z.B. die Förderung für den Kauf eines Rasenmähers, für Festgarnituren und Veranstaltungsutensilien ausführlich diskutiert.

Im Ergebnis verständigt man sich darauf, dass, für größere Anschaffungen eine Fördermöglichkeit geschaffen werden sollte. Es wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Ortsvereine und Kirchengemeinden selbstständig abwägen sollen, ob ein Zuschussantrag an die Gemeinde Karsbach erforderlich ist.

An Ende verständigt man sich darauf, dass Anschaffungen, die dem Vereinszweck, wie z.B. bei einem Sportverein der Kauf eines Rasenmähers mit 10 % gefördert werden können.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach stellt ihren Ortsvereinen einen Zuschuss von 15 % für bauliche Maßnahmen an den Vereinsgebäuden in Aussicht.

Weitere Zuschüsse können für größere Anschaffungen, die dem Vereinszweck dienlich sind, mit 10 % übernommen werden. Eine Förderung muss weiterhin bei der Gemeinde Karsbach beantragt und im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.

12 : 1

I.7.

Antrag vom Sportverein Weyersfeld für die Erneuerung von Eingangstüren und Fenster im Sportheim in Weyersfeld

Der Sportverein Weyersfeld hat die Haupteingangstür, Fenster und Türen (Umkleidekabine) und eine Nebeneingangstür erneuert. Mit Schreiben vom 16.01.2026 beantragt er einen Zuschuss zu dieser Sanierungsmaßnahme. Die Rechnungen dazu wurden vorgelegt und belaufen sich auf 9.667,84 € brutto.

Die Gemeinde Karsbach bezuschusst bauliche Maßnahmen von Ortsvereinen mit

15 %. Hier würde sich ein Betrag von 1.450,18 € ergeben.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem Zuschuss an den SV Weyersfeld in Höhe von 1.450,18 € zu.

13 : 0

I.8.

Antrag des FC Germania Karsbach auf Zuschuss zum Kauf eines Rasenmähers

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vertagt und heute erneut behandelt. Der FC Germania Karsbach kauft einen Rasenmähroboter für die Pflege des Sportplatzrasens. Mit Schreiben vom 04.12.2026 beantragt er einen Zuschuss für die Beschaffung. Die Angebotssumme beläuft sich auf ca. 20.000,00 € brutto.

Wie in der heutigen Gemeinderatssitzung unter Punkt I.6 beschlossen, bezuschusst die Gemeinde Karsbach sonstige Maßnahmen von Ortsvereinen, die dem Vereinszweck dienlich sind, mit 10 % der Investitionssumme. Hier würde sich ein Zuschussbetrag von ca. 2.000 € ergeben. Der genaue Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung ermittelt.

Gemeinderat Bernhard Mennig stellt zur Diskussion, dass der Antrag vom FC Germania Karsbach vor den heute gefassten Regelungen (TOP I.6. Förderung für die Ortsvereine und Kirchengemeinden in der Gemeinde Karsbach für bauliche Maßnahmen und weiteren Investitionen) gestellt wurde und somit mit 15 % erfolgen sollte. Dies wird im Gemeinderat Karsbach besprochen und nicht für sinnvoll erachtet, da man die Regelungen in der heutigen Gemeinderatssitzung grundsätzlich erst in Aussicht gestellt hat.

Bürgermeister Göbel, schlägt folgenden Beschluss vor:

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem Zuschuss für einen Rasenmähroboter an den FC Germania Karsbach in Höhe von 10 % der Rechnungssumme zu.

8 : 5

I.9.

Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle (Holzbau) im Außenbereich auf der Fl.Nr. 1442/1, Gemarkung Weyersfeld

Die Göbel-Kirchner eGbR hat mit Schreiben vom 15.12.2025 einen Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Außenbereich auf der Fl. Nr. 1442/1, Gemarkung Weyersfeld, beim AELF Karlstadt beantragt. Anhand einer Flurkarte wird die betroffene Flurnummer, sowie Alternativgrundstücke dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt.

Eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 1442/1 wurde bereits zweimal aufgeforstet. Wegen der geringen Bodenauflage sind diese Pflanzen nicht angewachsen.

Das Landratsamt Main-Spessart hat am 02.02.2026 mitgeteilt, dass vor Beginn der Baumaßnahme ein gültiger Rodungsbescheid vom AELF Karlstadt vorliegen muss. Um diesen erteilen zu können, muss die Gemeinde Karsbach dem AELF Karlstadt sein Einverständnis mit dem Rodungsvorhaben mitteilen.

Antragssteller und Bürgermeister Martin Göbel hat aus diesem Grund eine Ortsbesichtigung mit dem Zweiten Bürgermeister Berthold Hautsch und dem Bauhofleiter und Gemeinderat Matthias Reuter durchgeführt. Zweiter Bürgermeister Hautsch bestätigt dem Gemeinderat, dass bis auf Sträucher und Büsche, keine Bäume gerodet werden müssen. Bürgermeister Göbel ergänzt noch, dass mit dem Forstamt und der Unteren Naturschutzbehörde bereits Ortstermine stattgefunden haben. Beide Bereiche haben signalisiert, dass sie mit der Maßnahme einverstanden sind.

Zweiter Bürgermeister Berthold Hautsch schlägt aus diesem Grund vor, dass der Gemeinderat Karsbach sein Einverständnis mit der Rodung der betroffenen Teilfläche der Fl. Nr. 1442/1, Gemarkung Weyersfeld, erteilt. Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem zu.

12 : 0 (1. Bürgermeister Martin Göbel aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

I.10.

Auftragsvergabe für die Baugrunduntersuchung im Ind.- u. GW-Gebiet „Schönauer Weg“ in Karsbach

Das Ingenieurbüro ISB hat die Vergabe der Baugrunduntersuchung für das Industrie- und Gewerbegebiet „Schönauer Weg“ in Karsbach durchgeführt und ausgewertet. Zwei Angebote wurden abgegeben.

Das Ingenieurbüro empfiehlt, das Büro PGU mit der geprüften Auftragssumme von 11.288,34 € zu beauftragen.

Der Gemeinderat Karsbach folgt der Empfehlung und beauftragt das Büro PGU für die Baugrunduntersuchung mit der Auftragssumme von 11.288,34 €.

13 : 0

I.11.

Verschiedenes

Aus dem Gemeinderat Karsbach wird vorgetragen, dass zum einen Bayernwerk angeblich die Oberleitung zum Industriegebiet „Schönauer Weg“ abbauen und in den erst neu hergerichteten Feldweg einbauen möchte. Hierzu erklärt Bürgermeister Göbel, dass ihm hierzu nichts bekannt ist.

Des Weiteren werden derzeit Bodengrunduntersuchungen für die Standorte der neuen Strommasten für die P43 Stromtrasse durchgeführt.

Nachdem aus anderen Gemeindegebieten Beschwerden zwecks Schäden an den Feldwegen zu hören sind, wird nachgefragt, ob hier eine Beweissicherung in der Gemeinde Karsbach durchgeführt wurde. Bürgermeister Göbel wird sich um diese Angelegenheiten kümmern.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.30 Uhr