Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte, besonders Frau Susanne Keller, die Managerin der ILE MainWerntal und Herrn Hussong von der Main-Post.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2026 vom 10.02.2026 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Auf Seite 2, Mitte, ist das Wort „Submission“ gegen „Förderung“ auszutauschen. Ansonsten werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt mit der Änderung als genehmigt.
Aufnahme von weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um die Aufnahme von 2 weiteren Tops im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: 9 : 0
Bürgerversammlung in Sachsenheim
Die Bürgerversammlung findet am Mittwoch, den 08.04.2026 um 18.00 Uhr
in Sachsenheim statt.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 09.04.2026 oder am Donnerstag, den 16.04.2026 statt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Allianz Region MainWerntal – Errichtung digitaler Infoterminals in den Gemeinden
In der zurückliegenden Sitzung wurden die digitalen Infoterminals bereits von einem Mitarbeiter der Fa. Cosmema GmbH, dem Softwareentwickler der Terminals vorgestellt. Frau Susanne Keller wurde zur Sitzung eingeladen, um die noch offenen Fragen aus dem Gremium abzuklären.
Bürgermeister Schäfer gibt das Wort an Frau Keller.
Frau Keller erläutert kurz, wie es zum Projekt der digitalen Infoterminals kam. Die ILE MainWerntal hatte sich für eine „Smarten ILE“ beworben und wurde dafür auch ausgewählt. Über 2 Jahre wurde die ILE von der Hochschule Deggendorf begleitet.
Handlungsfelder, die durch ILE angegangen werden sollten, wurden in den Arbeitskreisen der ILE MainWerntal, abgefragt. Dabei wurde auch das Thema Kommunikation und Vernetzung benannt, das unter anderem die Digitalisierung in den Gemeinden vorsieht.
Dazu will man Infoterminals in den Mitgliedsgemeinden aufstellen. Da die ILE MainWerntal nun zur „smarten ILE“ zählt, ist eine Förderung der Terminals von 50 % möglich und wurde beantragt. Die Förderzusage liegt vor. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2026. Der Verwendungsnachweis ist bis 31.10.2026 an die ALE Oberbayern einzureichen. Für die 5 Kommunen der ILE MainWerntal ist je 1 Terminal vorgesehen. Eine Förderung für ein 2. Terminal für Sachsenheim, so Frau Keller, ist nicht möglich. Sollte sich eine der Gemeinden/Stadt der ILE gegen ein Terminal entscheiden, könnte dieses geförderte Terminal von Gössenheim übernommen werden.
Die Beschlüsse zur Errichtung eines Terminals der einzelnen Kommunen dazu sind abzuwarten.
Die Kosten für die Bereitstellung und Einbindung eines Terminals durch die Fa. Cosmema belaufen sich nach Abzug der Förderung auf ca. 9.700,- €. Die Kosten für eine zusätzliche KI betragen ca. 4.490 €. Ein solches Infoterminal würde die kommunale Info-Angebote modernisieren und eine attraktive, digitale Bürgerbetreuung bieten.
Die bestehende Meinort-App der Verwaltung kann integriert werden, wie auch Informationen für die Bürger.
Bürgermeister Schäfer informiert, dass die Gemeinde Gräfendorf für die Gestaltung des neuen Dorfplatzes ebenfalls ein Infoterminal plant, ohne dass eine Förderung in Aussicht gestellt wurde.
Frau Keller erklärt, dass bei Bedarf eine zusätzliche KI später integriert werden kann. Ebenso könnte sich die Gemeinde Gössenheim zu einem späteren Zeitpunkt für ein zweites Infoterminal entscheiden.
Das Gremium diskutiert die Nutzung eines Infoterminals durch ortsansässige Bürger sowie Touristen mit den unterschiedlichsten Informationen und einen evtl. Standort ausführlich.
Auf Rückfrage teilt Frau Keller mit, dass ab dem 3. Jahr monatliche Kosten für Service und Wartung in Höhe von 49,- € fällig werden. Die Firma Cosmema würde sich wegen der zu schaffenden Voraussetzungen eines Standortes mit der Gemeinde in Verbindung setzen.
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Errichtung eines Infoterminals zu den genannten und bekannten Konditionen in der Gemeinde.
Beschluss: 5 : 4
Damit beteiligt sich die Gemeinde Gössenheim mit einem Infoterminal am Projekt der ILE.
Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Frau Susanne Keller für ihr Kommen und ihre Ausführungen und verabschiedet sie.
I.2. Bauantrag – Wohnhausneubau mit Stellplatz, Fl.Nr. 2606/15, Obere Eichenau 11, Gemarkung Gössenheim
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 13.02.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2026 „Wohnhausneubau mit Stellplatz“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/15, Obere Eichenau 11, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen per Beamer aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:
| 1. | Dachneigung |
|
| Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist eine Dachneigung von 35° bis 45° vorgesehen. Geplant ist eine Dachneigung von 30°, da dadurch eine funktionale und gestalterisch ausgewogene Nutzung des Dachgeschosses möglich sei. Diese geringe Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Auch wurden anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich der Dachneigung ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans erteilt. Dieser Befreiung kann somit aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden. |
| 2. | Dacheindeckung |
|
| Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist als Dacheindeckung Ziegel oder Dachsteine in naturroter oder rotbrauner Farbe vorgesehen. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton anthrazit. Es soll eine PV-Anlage auf der Dachfläche verbaut werden. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich einer Dacheindeckung in dem Farbton anthrazit eine Befreiung erteilt wurde und auch die nachbarschaftlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden. |
Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2026 „Wohnhausneubau mit Stellplatz“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau – Homburgstraße“ hinsichtlich der Dachneigung und der Dacheindeckung sein Einverständnis.
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
9 : 0
I.3. Antrag auf Zuschuss gemäß dem gemeindlichen Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der AllianzWerntal – Bäckergasse 2, Gemarkung Gössenheim
Der Antrag gemäß dem gemeindlichen Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Allianz MainWerntal (Nr. 1/2025) ist am 05. Dezember 2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Damit wurde der Förderantrag vor Beginn der Investition/vor dem Kauf bei der Gemeinde Gössenheim eingereicht.
Dem Antragsteller wurde das bestehende Anwesen Bäckergasse 2 in Gössenheim am 18. Dezember 2025 notariell überlassen. Die Überlassungsurkunde liegt der Gemeinde in Kopie vor. Laut seiner E-Mail vom 09.02.2026 möchte der Antragsteller sein angrenzendes Anwesen, Simonsgasse 10, mit dem neu erworbenen Anwesen zusammenlegen. Das Anwesen Bäckergasse 2 soll dann für eine Wohnraumerweiterung im 1. Obergeschoss herangezogen werden. Hierfür plant der Antragsteller den Abriss und einen Teilneubau des Hauptgebäudes. Weiterhin ist derzeit geplant, die bestehenden Nebengebäude des Anwesens Bäckergasse 2 abzureißen. Gemäß § 4 Abs. 3 des gemeindlichen Förderprogramms ist bereits der Erwerb einer solchen Immobilie förderfähig. Demzufolge ist der Antrag zulässig, da das Wohnhaus im Altortbereich von Gössenheim (Gemarkung Gössenheim, Fl.-Nrn. 123, Bäckergasse 2) liegt, vor über 50 Jahren errichtet wurde und seit mehr als 12 Monaten unbewohnt ist. Es befindet sich im Geltungsbereich des laufenden Dorferneuerungsverfahrens.
Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 30 % der nachgewiesenen Erwerbs- und Sanierungskosten, max. jedoch 10.000,00 € je Anwesen (gem. § 2). Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (siehe § 2 Abs. 3).
Beschluss:
Die Gemeinde Gössenheim stimmt dem Antrag gemäß dem gemeindlichen Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Allianz MainWerntal (Nr. 1/2025) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 10.000,00 €. Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn der Antragsteller die Rechnungskopien sowie einen Grundbuchauszug vorlegt und der Gemeinde der Fortführungsnachweis zur Grundstücksverschmelzung vorliegt.
9 : 0
Ab diesem Top ist Gemeinderat Felix Feser anwesend
I.4. Bezuschussung der Vereine durch die Gemeinde
Der gefasste Beschluss des Gemeinderates zur Bezuschussung der Vereine vom 10.10.2024 ist zu überarbeiten und neu zu fassen.
Bürgermeister Schäfer legt einen Beschlussvorschlag dazu vor.
Der Gemeinderat Gössenheim stellt zukünftig folgende Bezuschussung für die örtlichen Vereine aus Gössenheim und Sachsenheim bei Anbau, - Umbau - sowie Renovierungsarbeiten in Aussicht. Ausschlaggebend ist allerdings auch die jeweilige finanzielle Situation der Gemeinde Gössenheim. Der antragstellende Verein erhält bis zu 20% der anfallenden Materialkosten maximal 10.000,00 € nach Vorlage der Originalrechnungen. Der Antrag ist immer mit einem Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme zu stellen und wird in einer der folgenden Gemeinderatsitzungen separat behandelt. Ein Zuschussantrag bedarf immer einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.
Der Gemeinderat Gössenheim bespricht den Beschlussvorschlag ausführlich. Er zeigt Einverständnis damit.
Beschluss: 10 : 0
Dieser Beschluss ist ab sofort gültig und setzt den Beschluss vom 10.10.2024 außer Kraft.
I.5 Informationen des Bürgermeisters
I.5.a) Feldgeschworene Sachsenheim – neuer Obmann der Feldgeschworenen
Am 28.02.2026 fand eine Versammlung der Feldgeschworenen Sachsenheim mit Neuwahl des Obmannes und des Stellvertreters statt.
Herr Albin Münch wurde zum neuen Feldgeschworenenobmann von Sachenheim gewählt. Herr Elmar Sulm wurde zum stellvertretenden Ortsobmann von Sachsenheim gewählt.
Der Gemeinderat Gössenheim nimmt Kenntnis.
I.5.b) Spielplatz Hinterm Dorf – Vorstellung von Parkmöglichkeiten
Frau Siebenlist, die mit der Planung des Spielplatzes Hinterm Dorf beauftragt ist, hat Bürgermeister Schäfer und Gemeinderat Karsten Heeschen verschiedene Varianten der Einrichtung von Parkplätzen vorgestellt.
Eine Skizze mit 3 Varianten von Parkmöglichkeiten, die in Frage kämen, werden per Beamer aufgezeigt.
| 1. | Variante |
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| Eine Parktasche mit 6 Stellplätzen am Spielplatz, einreihig, entlang dem Fußweg und ca. 10 Stellplätze entlang der Straße |
| 2. | Variante |
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| 15 senkrechte Stellplätze im unteren Bereich des Spielplatzes auf der kompletten Länge |
| 3. | Variante |
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| Eine Parktasche mit 10 Stellplätzen, 2-reihig, im rechten unteren Eckbereich des Spielplatzes und 2 Behindertenparkplätze entlang der Straße vor dem Spielplatz |
Nachdem das Treffen mit Frau Siebenlist erst nach der Einladung zur Gemeinderatssitzung stattfand, bittet der Bürgermeister das Gremium nun um einen Vorschlag für eine der Varianten, damit Frau Siebenlist auf dieser Grundlage auch den Spielplatz beplanen kann, um nicht weitere Zeit zu verlieren. Bei der Planung des Spielplatzes soll auch die Bevölkerung einbezogen werden.
Der Gemeinderat bespricht die aufgezeigten Varianten ausführlich. Man einigt sich auf die 2. Variante. Dabei soll die Straße zur Einbahnstraße und Spielstraße werden, der vorhandene Gehweg entfällt, die Parkbuchten sollen schräg gestellt werden, um das Ausparken zu erleichtern.
Die Vorstellungen aus dem Gremium werden Frau Siebenlist mitgeteilt.
I.6. Verschiedenes
I.6.a) Bauschuttablagerungen
Ein Gemeinderatsmitglied teilt mit, dass Bauschutt in der Flurlage „Huh“ abgelagert wurde.
I.6.b) Entwendung des Straßenschildes „Spielstraße“
Es wird informiert, dass ein Schild „Spielstraße“ aus der Simonsgasse entwendet wurde.
Ende der öffentlichen Sitzung