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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 1/2024 vom 31.01.2024

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, den Geschäftsstellenleiter der VG, Herrn Rohner, Frau Heim als Schriftführerin, von der Presse Herrn Hussong sowie drei Zuhörer. Die Gemeinderäte Bregenzer, Emmert und Wirthmann haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen

wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 15/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wurden keine Einwände vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Am vergangenen Sonntag ist der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld, Herr Christian Hofmann, überraschend verstorben. Bürgermeister Göbel bittet alle Anwesenden aufzustehen. In Gedenken an den Verstorbenen wird in einer Schweigeminute innegehalten.

I.

ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Trinkwasserversorgung,

Umstellung von manuellen auf digitale Wasserzähler und Beschaffung eines Systems „WasserzählerApp“

Derzeit sind in allen drei Gemeinden analoge Wasserzähler im Einsatz. In

Gössenheim und Gräfendorf läuft die Eichfrist im Jahr 2024 ab, in der Gemeinde Karsbach anteilmäßig verschiedene Mengen in den nächsten vier Jahren. Von den Bauhöfen wurde angeregt, auf digitale und funkauslesbare Zähler umzustellen, weil diese verschiedene Vorteile haben, z. B. bei der Fehlersuche. Außerdem werden Erleichterungen und Zeiteinsparungen in der Verwaltung erwartet; Zahlendreher und Übertragungsfehler werden vermieden. Ferner gibt es Systeme, die auch bei der Eigenüberwachung Vorteile und Lösungen anbieten. Nachteil des Ganzen ist, dass digitale Zähler wesentlich teurer sind als herkömmliche, selbst wenn man die mögliche Eichfristverlängerung um sechs Jahre berücksichtigt. Der Wechsel der Zähler ist unter gewissen Voraussetzungen erst nach zwölf Jahren (statt nach sechs bei analogen Zählern) vorgesehen. Vom Gemeindearbeiter Michael Rüger, Gössenheim, wurde deswegen am 08.11.2023 eine Vorführung im Sitzungssaal der VG initiiert. Herr Rüger hat sich mit der Thematik beschäftigt und sich verschiedene Systeme angesehen und mit Praktikern Vor- und Nachteile erörtert. Als bestes System wird das von Waterloo erachtet. Die Präsentationen zeigen eine bereits in der Praxis bewährte Software. Deswegen hat die Verwaltung von der Fa. Symvaro ein Angebot für das Programm "Waterloo", abgestimmt auf die Gemeindeverhältnisse, eingeholt. Die Vergleichsangebote hat Herr Rüger eingeholt.

Für die erstmalige Einrichtung fallen folgende Kosten an:

WATERLOO Meter Setup (Einrichten von Organisation, Admin u. Schnittstellen)

Waterloo

Derago

Kamstrup

2.992,50 €

3.385,00 €

1.633,00 €

WATERLOO AirRead Setup (Freischaltung der Funkablesung für unterstützte Modelle)

Waterloo

Derago

Kamstrup

524,25 €

1.008,00 €

1.121,82 €

Bluetooth Receiver MBWBLUE 868 (für Waterloo AirRead)

Waterloo

Derago

Kamstrup

1.797,00 €

1.437,00 €

2.310,00 €

Summe:

5.313,75 €

5.830,00 €

5.064,82 €

Die Verwaltung empfiehlt bisher das System von WATERLOO und je einen Receiver für die Bauhöfe zu beschaffen. Allerdings ergaben sich vor Kurzem neue Informationen, mit denen die Angebote nochmals ausführlich geprüft werden müssen.

In den Haushalten der Gemeinde Karsbach sind ca. 700 Wasserzähler eingebaut. Bei dieser Größenordnung ergeben sich jährliche Kosten von ca. 2.087,00 € für eine Softwarelizenz.

Für analoge bzw. digitale Wasserzähler wurden ebenfalls Angebote eingeholt:

Anbieter

Gerät

Preis

Ferrum Handel

DS-TRP

analog

21,60 €

Kamstrup, Mannh.

MC21/flow

digital

70,15 €

Kamstrup, Mannh.

flowIQ2xx

digital

91,38 €

Mösslein, Lohr

HYDRUS 2.0

digital

87,90 €

Mösslein, Lohr

Corona MNR4

analog

25,90 €

Muffenrohr, Asch.

R 80

analog

19,90€

Muffenrohr, Asch.

iPERL

digital

84,90 €

Zenner

digital

68,50 €

Sensus

digital

75,00 €

Diehl

Hydros

digital

92,00 €

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MWSt, die als Vorsteuer absetzbar ist.

Im Gemeinderat Karsbach wird ausführlich über die Umstellung der Wasserzähler diskutiert. Die Umstellung auf digitale Wasserzähler umfassen bei 700 Zählern einen Kostenaufwand von ca. 55.000 - 60.000 €, die im Laufe der nächsten vier Jahre anfallen. Die Umstellung sollte im Rahmen des anstehenden Wasserzählerwechsels (wenn Eichzeit abgelaufen ist) erfolgen. Diese Kosten würden über die Wassergebühren umgelegt.

Einzelne digitale Wasserzähler werden nach 6 Jahren vom Eichamt geprüft, wenn keine Fehlmessungen festgestellt werden, können alle digitalen Wasserzähler nochmal 6 Jahre eingebaut bleiben. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Anschaffung der Wasserzähler langfristig halbiert werden.

Weitere Vorteile sind die einfache Handhabung bei der digitalen Ablesung und die schnelle Einspielung der Daten in der Verwaltung. Des Weiteren können unregelmäßige Wasserverbräuche einfacher festgestellt werden. Die sogenannte Zählergebühr muss deshalb nicht erhöht werden.

Nach einer ausführlich geführten Diskussion verständigt man sich darauf, dass man grundsätzlich die jetzige Situation nutzen und auf digitale Wasserzähler umstellen sollte. Langfristig werden sich die Kosten amortisieren.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach wird im Laufe der nächsten Jahre beim Austausch der Wasserzähler auf digitale funkablesbare Zähler umstellen. Die derzeit vorliegenden Angebote werden derzeit in der Verwaltung gemeinsam mit allen drei Gemeinden geprüft und das Ergebnis wird dann in einer weiteren Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

9 : 1

I.2.

Geschwindigkeitsmessungen in der Ortsdurchfahrt Höllrich (B27) durch RadarWacht GmbH aus Würzburg – weitere Vorgehensweise

Seit Juni 2023 werden von der RadarWacht Würzburg Geschwindigkeitsmessungen in der Ortsdurchfahrt Höllrich (B27) durchgeführt. Der Auftrag wurde für 12 Monate abgeschlossen und umfasst fünf Messtage im Monat (á 6 Netto-Messstunden).

Anhand einer Aufstellung werden die monatlichen Kostenaufwendungen aufgezeigt. Sie umfassen für die 7 Monate im Jahr 2023 insgesamt 40.705,00 €. In dieser Zeit wurden 472 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Hierfür sind Bußgelder von 16.483,00 € eingegangen. Dies bedeutet für sieben Monate einen Fehlbetrag von ca. 24.200 €.

Seit Dezember 2023 hat die Gemeinde Gössenheim einen Teil der vertraglich vereinbarten Messstunden (10) übernommen, so dass die nächsten Monate in der Gemeinde Karsbach weniger gemessen wird.

In der Diskussion wird festgestellt, dass der Fehlbetrag nicht unerheblich ist. Die Einhaltung der Geschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer hat sich augenscheinlich verbessert. Allerdings ist auch auffällig, dass während der Messtage vernünftiger gefahren wird. Deshalb wird das Thema einer festen Blitzersäule wieder angesprochen. Diese hätte den Vorteil, dass die Verkehrsteilnehmer tagtäglich diese wahrnehmen und nicht wissen, wann Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Eine Blitzersäule ist sehr kostenaufwendig und braucht einen eigenen Stromanschluss. Aus dem Gremium werden auch die einzelnen Messstandorte und -zeiten hinterfragt. Hierzu erklärt Bürgermeister, dass die meisten Überschreitungen Richtung Ortsausgang Weyersfeld festgestellt werden. Im Kreuzungsbereich bei der Gaststätte sind nur wenige Überschreitungen feststellbar. Hinsichtlich der Messzeiten ist es so, dass für Messungen außerhalb der Zeiten von 8-18 Uhr zusätzliche Kosten anfallen. Die anhand des gemeindeeigenen Messgerätes festgestellten Überschreitungen in den Nachtstunden sind nur vereinzelt. Für die Messungen in den Nachtstunden wäre der finanzielle Aufwand unverhältnismäßig hoch.

Die eigentliche Vertragslaufzeit endet Ende Februar 2024. Allerdings sind durch den verspäteten Beginn der Messungen noch die ersten drei Monate nachzuholen. In dieser Zeit werden noch ein Teil der Messtage durch die Gemeinde Gössenheim übernommen.

Im Ergebnis verständigt sich der Gemeinderat Karsbach darauf, bei der nächsten Beratung die aktuellen Zahlen nochmals vorzulegen und eine Kostenaufstellung für die Installation einer Blitzersäule vorzulegen. Bürgermeister Göbel verweist auch darauf, dass dann auch ein Mitarbeiter der Firma RadarWacht mitanwesend sein wird.

I.3.

Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an der Burgruine Homburg – Finanzierungsaufstellung

Im Rahmen der letzten Sanierungsmaßnahme an der Burgruine Homburg wurden mehrere Mauerbereiche freigelegt bzw. instandgesetzt. Des Weiteren wurden an verschiedenen Stellen Bewuchs an den Mauern beseitigt sowie speziell in der Hauptburg die Gewölbekellerdecken abgedichtet, so dass das Regenwasser so schnell wie möglich aus den Kellerbereichen abfließen kann.

Nachdem es im Sommer 2021 öfters geregnet hat, konnte die ausführende Firma beim Sanieren der Kellerdecken, den Verlauf des Wassers kurzfristig lokalisieren und das Sanieren der Kellerdecken zügig erledigen. Dadurch wurden deutlich weniger Arbeitsstunden benötigt und die kalkulierten Baukosten unterschritten. Deshalb hat man sich nochmals mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt, dass man die Mauern vom sogenannten Schafstall (links nach dem Eingangstor) auch noch sanieren konnte. Der Efeubewuchs wurde entfernt und die Fugen an den dann freiliegenden Mauern vermörtelt und ausgebessert. Des Weiteren wurden im Eingangsbereich des Burghofes neue Mauerbereiche und ein Teil einer Eingangstüre vom Erdmaterial freigelegt. Auch diese Mauern wurden ordentlich vermörtelt.

Bei der folgenden Kostenaufstellung wird die Kostenschätzung mit den tatsächlich angefallenen Kosten gegenübergestellt.

Kostenberechnung

Gewerke

Kostenveranschlagung

tatsächliche Kosten

Rohbauarbeiten

230.800,00 €

260.026,13 €

Baumfällarbeiten

6.000,00 €

6.000,50 €

Architektenkosten

38.000,00 €

33.870,68 €

Projektant Statik

13.000,00 €

0,00 €

Projektant Artenschutz

12.000,00 €

5.094,39 €

Bauforschung

6.000,00 €

0,00 €

Gesamtsumme

305.800,00 €

304.991,70 €

Mittlerweile sind alle Rechnungen eingegangen und die Zuwendungen konnten abgerechnet werden. Dies stellt sich wie folgt dar:

Zuwendungs-/Zuschussgeber – Finanzierung

Zahlstelle

beantragte Zuwendung

tatsächliche Zuwendung

Zuwendung Bay. Landesstiftung

27.000,00 €

27.000,00 €

Zuschuss Bay. Landesamt für Denkmalpflege

67.000,00 €

67.000,00 €

Zuschuss Bay. Landesamt für Denkmalpflege - Bundesmittel

150.000,00 €

147.976,91 €

Gemeindeanteil Gössenheim

28.000,00 €

28.000,00 €

Gemeindeanteil Karsbach

28.000,00 €

28.000,00 €

Bezirk Unterfranken

5.000,00 €

5.000,00 €

Homburg- und Denkmalschutzverein

1.000,00 €

2.014,79 €

Gesamtsumme

306.000,00 €

304.991,70 €

In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden fünf größere Sanierungsmaßnahmen an der Burgruine Homburg durchgeführt. Aufgrund der großzügigen finanziellen Unterstützung der Denkmalpflege und dem Land Bayern wurden alle Maßnahmen großzügig gefördert, so dass durch die Eigentümergemeinden Gössenheim und Karsbach höchstens 10 % der Investitionssummen übernommen werden mussten. Positiv für die Antragstellung ist auch immer wieder die Unterstützung durch den Homburg- und Denkmalschutzverein.

Zur Kenntnis des Gemeinderates.

I.4.

Raiffeisenlagerhaus in Karsbach – Informationen zu den Nutzungen und einer anstehenden Reparaturmaßnahme

Gemeinsam mit den Karsbacher Gemeinderäten hat eine Besichtigung des

Raiffeisenlagerhauses in Karsbach stattgefunden. In diesem Gebäude haben verschiedene Vereine und eine Privatperson Gerätschaften, Festutensilien usw. eingelagert. Der Keller ist an eine Musikband und der dahinterliegenden Hofbereich an eine Privatperson verpachtet.

Man verständigte sich darauf, dass die betroffenen Ortsvereine ihre Lagerbestände prüfen und das ein oder andere ausräumen sollten. Des Weiteren wurden verschiedene Überlegungen für eine eventuelle weitere Nutzung diskutiert.

Nachdem die Dachentwässerung in einem schlechten Zustand ist, wurde überlegt, ob man diese erneuern sollte. In der Diskussion im Gemeinderat wird darauf verwiesen, dass man dann gleich das Dach neu eindecken sollte. Bevor man allerdings größere Investitionskosten tätigt, sollte man sich aber über die zukünftige Nutzung nochmals Gedanken machen.

Für die Ortsvereine in Karsbach sind diese Räumlichkeiten wichtig, weshalb man dies auch langfristig sicherstellen sollte. Alternativ wäre nach Abriss des Gebäudes ein Bauplatz möglich. Als Standort für ein zukünftiges Feuerwehrgerätehaus scheidet es aus, weil die Grundstücksfläche vermutlich zu gering ist und ein Standort mitten im Ort nicht empfehlenswert ist.

Abschließend verständigt man sich darauf, dass der komplette Gemeinderat sich das Gebäude anschaut und dann über weitere Möglichkeiten diskutiert wird.

I.5.

Flurkreuz an der Ortsverbindungsstraße von der B27 zur Staatsstraße 2303 in Karsbach

- Zuschuss vom Obst- und Gartenbauverein Karsbach

Für den Wiederaufbau des Flurkreuzes in Karsbach, bei Fl. Nr. 1266, Gemarkung Karsbach hat der Obst- und Gartenbauverein Karsbach bei seiner Jahreshauptversammlung eine Spende in Höhe von 1.000,00 € an die Gemeinde Karsbach überreicht.

Bürgermeister Göbel bedankt sich nochmals bei den beiden anwesenden Vorsitzenden des Obst- und Gartenbauvereins Karsbach, Frau Goldstein und Frau Schäfer, für die großzügige Spende. Die Restaurierung des Flurkreuzes hat insgesamt 6.970 € gekostet. Hiervon wurden von der Kulturstiftung 1.178 € gezahlt. Mit der jetzigen Spende hat sich der Aufwand für die Gemeinde Karsbach deutlich reduziert.

Darüber hinaus bedankt er sich auch für die ganzjährige Unterstützung bei der Pflege von Grünanlagen und Blumenschmuck im Ortsteil Karsbach.

I.6.

Kauf eines Salzstreuers für den gemeindlichen Winterdienst im Bauhof

Der Salzstreuer für den Winterdienst ist nach 25 Jahren defekt und beim letzten Einsatz vor ca. 2 Wochen wurde ein extrem hoher Salzverbrauch festgestellt. Eine Reparatur ist unwirtschaftlich.

Das Bauhofteam hat sich mit dem Thema befasst und drei Angebote für verschiedene Modelle eingeholt. Herr Reuter erläutert dem Gemeinderat die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Bei den drei Angeboten der Firma BayWa AG handelt es sich um zwei Dreipunkt-Streuer-Duplex und einen Selbstladesteuer. Dieser kann nach hinten abgekippt und somit am Streusalzhaufen direkt beladen werden.

Nach kurzer Beratung entscheidet sich der Gemeinderat Karsbach für einen Duplex-Streuer und das günstigste Angebot mit einem Gesamtpreis von

19.873,00 €/brutto. Dieser kann auch kurzfristig an den Bauhof angeliefert werden.

Beschluss: 10 : 0

I.7.

Verschiedenes

I.7.a)

Bestellung von Industrie- und Langholz in der Gemeinde Karsbach

Im Mitteilungsblatt 4 und 5/2024 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wurde folgende Information veröffentlicht:

Wegen dem starken Befall von Eichenprachtkäfern an den Eichen mussten in der Waldabteilung Heeg in Karsbach viele Eichen eingeschlagen werden. Deshalb fallen in diesem Winter ausschließlich Eichen als Industrie-Langholz an. Der Holzeinschlag ist soweit abgeschlossen. Die IL-Polter sind größtenteils vermessen. Somit besteht die Möglichkeit ab sofort mit dem jetzigen Schreiben IL-Brennholz zu bestellen. Die Menge je Polter umfasst ca. 3-5 Festmeter.

Folgende Kriterien werden vorgegeben:

-

Verkauf nur an Haushalte innerhalb der Gemeinde Karsbach

-

Je Haushalt wird die Menge je Haushalt auf 3-5 Festmeter begrenzt

-

Der Verkaufspreis beträgt 72 € je Festmeter/brutto

-

Bestellungen werden bis 07.Februar 2024 angenommen

-

Sollten bis zu diesem Zeitpunkt mehr Bestellungen eingehen wie IL-Polter vorhanden sind, werden die Polter verlost. Termin und Ort wird vorher bekannt gegeben.

Die Bestellscheine wurden abgedruckt und sind an die VG zurückzuschicken.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis. Weiterhin wird aus dem Gemeinderat Karsbach nachgefragt, ob auch Weichholz bestellt werden kann, dies wird durch Bürgermeister Göbel bestätigt.

I.7.b)

Information zu NordWestLink und SuedWestLink

Mit Email vom 18.01.2024 bittet die TransnetBW um ein persönliches Gespräch mit der Gemeinde Karsbach um das Vorgehen bei der Kommunikation des Trassenvorschlags für den NordWestLink und SuedWestLink zu besprechen.

Dieses Gespräch findet jetzt gemeinsam mit den Gemeinden Gössenheim und Gräfendorf am Montag, 05.02.2024, 13.30 Uhr in der VG statt.

I.7.c)

Hausnummer für Gemeindehäuser

Gemeinderätin Brigitta Brandt stellt fest, dass nicht an allen Gemeindehäusern Hausnummern angebracht sind. Sie fragt an, ob dies für alle gemeindlichen Gebäude möglich ist. Bürgermeister Göbel wird die Häuser ermitteln und eine Anschaffung veranlassen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.55 Uhr