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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 3/2025 vom 13.03.2025

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 3. Gemeinderatssitzung recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders den Gemeindearbeiter, Herrn Rüger, die Kindergartenleiterin, Frau Mathes, den 1. Vorstand des Kindergartenvereins St. Radegundis, Herrn Pfeifer, die Kassierin, Frau Feser, den Vertreter der Presse, Herrn Hussong, sowie die Zuhörer herzlich willkommen.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2025 vom 13.02.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von zwei weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Beschluss: 9 : 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 10.04.2025 statt.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Bauantrag – Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Fl.Nr. 2606/11, Obere Eichenau 13

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2025 „Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/11, Obere Eichenau 13, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:

1. Dacheindeckung

Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist als Dacheindeckung Ziegel oder Dachsteine in naturroter oder rotbrauner Farbe vorgesehen. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton Schieferton. Es soll eine PV-Anlage auf der Dachfläche verbaut werden. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche zum größten Teil ab. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich einer Dacheindeckung in dem Farbton anthrazit eine Befreiung erteilt wurde und auch die nachbarschaftlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

2. Kniestock

Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist ein Kniestock bis zu 0,50m festgesetzt. Geplant wird ein Kniestock mit 1,25m. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich der Kniestockhöhe eine Befreiung erteilt wurde, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht ebenfalls zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.

Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 4/2025 „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau – Homburgstraße“ hinsichtlich der Dacheindeckung sowie der Kniestockhöhe sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

9 : 0

I.2. Antrag Kindergartenverein St. Radegundis, Gössenheim

I.2.a) Zuschussantrag

Vom Kindergartenverein St. Radegundis e.V. liegt ein Zuschussantrag vom 05.02.2025 aufgrund des hohen Defizites des Kindergartenvereins im Rechnungsjahr 2024 in Höhe von 100.000,- € vor. Der 1. Vorstand des Kindergartenvereins St. Radegundis, Herr Pfeifer, erläutert, dass der Verein dazu die Maßnahme ergriffen und die Elternbeiträge ab 01.01.2025 erhöht hat.

Aufgrund der außergewöhnlichen Höhe des beantragten Zuschusses wird dem Gemeinderat eine Aufstellung der Jahresrechnungen 2022 bis 2024 und der Haushaltsplan 2025 per Beamer zur Kenntnis gegeben. Daraus ist ersichtlich, dass das hohe Defizit vor allem den Personalkosten mit den Inflationskostenausgleichsprämien und den Stromkosten im Ausweichquartier des Containerkindergartens geschuldet ist. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kinderhauses könne die Stromkosten künftig jährlich um 5.000,00 € entlasten.

Nach ausführlicher Beratung schlägt der Gemeinderat Gössenheim vor, für den Haushalt im kommenden Jahr einen höheren Betrag für den Posten einzustellen und zu berücksichtigen und stimmt dem Zuschussantrag in Höhe von 100.000,- € an den St. Radegundis Kindergartenverein e.V. zu.

Beschluss: 10 : 0

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Pfeifer für seine Ausführungen.

I.2.b) Lagerhalle für Altpapiersammlung

Mit Schreiben vom 10.02.2025 bittet der Kindergartenverein St. Radegundis die Gemeinde Gössenheim zur Sammlung und Lagerung des Altpapiers eine Lagerhalle zur Verfügung zu stellen.

Ein Gemeinderat schlägt vor, einen Container bei der Firma Kirsch zu besorgen und für die Altpapiersammlung herzurichten. Hierfür müsste ein geeigneter Stellplatz gefunden werden. Die alternative Nutzung einer Lagerhalle muss abgeklärt werden. Auch der FC Gössenheim sucht eine Lagerhalle. Eine Entscheidung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen.

Ohne Beschluss

I.3. Gründung eines Regionalwerks Main-Spessart GmbH

Die Unterlagen zum geplanten Regionalwerk Main-Spessart wurden dem Gemeinderat zur Information im Vorfeld zugestellt.

Im November wurde bei der Bürgermeisterdienstbesprechung die Gründung eines Regionalwerks Main-Spessart vorgestellt. Durch den Landkreis Main-Spessart soll ein Regionalwerk Main-Spessart mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Main-Spessart und den im Landkreis tätigen Energieversorgungsunternehmen geschlossen werden. Gegenstand der Regionalwerk Main-Spessart GmbH ist die Förderung der Energiewende im Landkreis, insbesondere durch gemeinschaftliche Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.

Dabei übernimmt das Regionalwerk bzw. dessen Tochtergesellschaften im Sinne eines Dienstleisters für seine Gesellschafter insbesondere folgende Aufgaben:

  • Konzeption, Planung und Erstellung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung der erzeugten regenerativen Energien
  • Betrieb von und Beteiligung an solchen Anlagen
  • Vermarktung der in den Anlagen erzeugten regenerativen Energie

Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regionale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.

Durch dieses Modell haben auch Kommunen ohne eigenes Flächenpotenzial die Möglichkeit, über eine Beteiligung an Erneuerbare Energie-Projekten im Landkreis finanziell zu profitieren.

Das Ziel dieses Zusammenschlusses soll die regionale Wertschöpfung und Einflussnahme durch Bündelung von Ressourcen sein sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern im Bereich der Energieerzeugung.

Das Aufgabengebiet des Regionalwerks ist

  • Akquise und Priorisierung von EE-Projekten, Flächensicherung durch Pool- oder Einzelverträge, Vorprüfung (z.B. Potentialanalyse, Beauftragung von Gutachten), Öffentlichkeitsarbeit
  • Veräußerung der geschaffenen Projektrechte und Sicherung von Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgerbeteiligungsgesellschaften und Dritte nach Abschluss der Projektentwicklung.

Die Rolle der Energieversorgungsunternehmen ist

  • Unterstützung des Regionalwerks mit bereits vorhandenem Know-How
  • Mögliche Partner des Regionalwerks für die Projektentwicklung

Die Städte und Gemeinden sollen paritätisch 50 % in dieser GmbH vertreten sein, der Landkreis Main-Spessart mit 15 % und die EVUs ebenfalls paritätisch mit 35 %.

Aus dem zu gründenden Regionalwerk Main-Spessart GmbH gehen unterschiedliche Projektgesellschaften hervor, z.B. Bürgerbeteiligung, Projektentwickler, Städte/Gemeinden/Werke/EVUs sowie Dritte (z.B. regionale Unternehmen/Investoren) hervor.

Im Gemeinderat wird diskutiert, ob die Umsetzung von z. B. Windenergie- und Photovoltaikanlagen in der Region Gössenheim realisierbar ist und welchen Nutzen die Kommune ziehen kann, wenn sie keine solche Flächen besitzt. Ebenso stehen Fragen zur jährlichen Anschubfinanzierung von bis zu 6.400,- € im Raum.

Bürgermeister Schäfer wird beauftragt, Herrn Kühl, Landkreisentwicklung und Herrn Mähler, Klimaschutz, beide vom Regionalwerk Main-Spessart GmbH, Karlstadt, für die nächste Gemeinderatssitzung einzuladen, um nochmals ausführliche Informationen zu erhalten und vertagt den TOP auf die nächste Gemeinderatssitzung.

Ohne Beschluss

I.4. Wasserleitung Gössenheim – Ringleitung FC Sportgelände und Systec

Bei einem Wasserleitungsschaden der Fa. Systec wurde festgestellt, dass nicht geklärt ist, wer Eigentümer der Wasserleitung auf dem Gelände der Fa. Systec ist. Die Trinkwasserleitung der Gemeinde Gössenheim verläuft teilweise auf dem Gelände der Firma Systec. Daher möchte die Gemeinde am Sportgelände des FC Gössenheim Abhilfe schaffen. Gemeindearbeiter Michael Rüger erklärt anhand eines Lageplans die Verlegung der Ringleitung. Sie würde vor der Sporthalle beginnen, dann 80,08 m am Sportplatz entlanglaufen, an der Ecke des Sportplatzes weiter mit 90,05 m bis zum nächsten Hydranten und schließlich noch 117,86 m entlang des Sportplatzes verlegt werden. Für den Bau der Ringleitung sollen entsprechend Angebote eingeholt werden. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat Gössenheim folgenden

Beschluss:

Der Bau der Ringleitung soll wie vorgezeigt nach Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Gössenheim in Angriff genommen werden.

11 : 0

I.5. Hallenneubau am Bauhof Gössenheim

Am Bauhof in Gössenheim soll eine neue Lagerhalle errichtet werden. Aufgrund eines Vorentwurfes wurden drei Angebote für die Ausführungen in Stahl-, Holz- und Mauerbauweise eingeholt. Die Kosten für alle drei Ausführungen liegen in etwa in der gleichen Größenordnung. Deshalb entscheidet sich der Gemeinderat Gössenheim, eine Halle aus Stein zu bauen. Weiterhin soll die Halle nach der Darlegung des Gemeindearbeiters Michael Rüger etwas größer gebaut werden, um auch die Kleingeräte wie Rasenmäher usw. unterzubringen. Der Gemeinderat Gössenheim fasst nach ausführlicher Diskussion folgenden

Beschluss:

Die Halle am Bauhof Gössenheim soll in der Größe von 10 m x 18 m in Stein gebaut werden. Planung und Ausschreibung sollen erfolgen.

10 : 1

I.6. Antrag auf Erneuerung und Sanierung Spielplatz „Hinterm Dorf“

Von Eltern aus der Gemeinde liegt ein Antrag auf Erneuerung und Sanierung des Spielplatzes in der Straße „Hinterm Dorf“ mit einer Unterschriftenliste mit der Bitte vor, jetzt im Frühling mit der Planung und Umsetzung zu beginnen. Das Schreiben vom 26.02.2025 wird von Bürgermeister Schäfer vollinhaltlich verlesen. Dabei missfiel einigen Gemeinderäten der Ton des recht fordernden Schreibens. Es heißt darin, dass die zukünftige Generation der Gemeinde immer wieder zurückstecken muss. Es wird an die Zusage erinnert, dass die Planung des öffentlichen Spielplatzes in Angriff genommen wird, sobald die Außenanlage des Kinderhauses gestaltet ist. Weiterhin heißt es, dass Planungen ihre Zeit benötigen und weitere Jahre vergehen können. Gemeinderat Freiherr von Thüngen betont, dass mit der Sanierung des Kinderhauses und der Herrichtung des Außenbereiches qualitativ und finanziell viel für die Kinder getan wurde. Man hätte erst einmal dankbar dafür sein sollen, anstatt neue Forderungen zu stellen.

Bürgermeister Schäfer erklärt, dass der öffentliche Kinderspielplatz, der unterhalb des Kinderhauses liegt, während der Bauzeit teilweise für die Baustelleneinrichtung benutzt wurde. Deshalb möchte er jetzt einen Entwurf von einem Landschaftsplaner erstellen lassen. Da es noch einen weiteren Kinderspielplatz in der Nähe des Sportgeländes gebe, sei diese Wartezeit zumutbar.

Ohne Beschluss

I.7. Informationen des Bürgermeisters

Weitere Informationen sind im öffentlichen Teil der Niederschrift nicht vorhanden.

Ende der öffentlichen Sitzung