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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 2/2026 vom 26.02.2026

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 2. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Presse und den Gast. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

1.1. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Herr Steffen Schultheis, berichtet über die Prüfung der örtlichen Jahresrechnung 2024, die am 19.01.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main stattfand. Die Ergebnisse werden wie folgt vorgetragen: Die Jahresrechnung wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.059.129,06 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 3.948.578,99 Euro und den Vermögenshaushalt 5.110.550,07 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 778.076,23 Euro. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beläuft sich auf 3.368.635,58 Euro. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die dem Protokoll beigefügt und Bestandteil der Niederschrift ist. Zusammenfassend gibt es keine Beanstandungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2024 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

13 : 0

1.2. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

12 : 0 (Bgm. Wagenpfahl nach Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da pers. beteiligt.)

1.3. Bauantrag BV-Nr. 13/2025 „Errichtung eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung", Baugrundstück, Fl.Nr. 40/1, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 18.11.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 13/2025 „Errichtung eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung" eingegangen ist.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 40/1, Nähe Baugolfstraße, Gemarkung Wolfsmünster, liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)" nach BauNVO. Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert. Bei der Straße vor dem Baugrundstück handelt es sich um einen asphaltierten gut ausgebauten Fußweg. Zur Vermeidung und Absicherung von Straßenschäden, verursacht durch den Bauherrn, ist mit diesem eine Vereinbarung über die Befahrung des Fußweges abzuschließen. Die notwendigen Erschließungsvoraussetzungen zum Anschluss des Grundstückes, Fl.Nr. 40/1 Gemarkung Wolfsmünster, an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden seitens der Gemeinde Gräfendorf hergestellt, wenn der Gemeinde eine genehmigte Bauplanung und eine Gestattungsvereinbarung zur Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen über das Grundstück, Fl.Nr. 42, Gemarkung Wolfsmünster, vorliegen.

Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Die auf dem Grundstück derzeit noch befindliche Halle soll abgerissen werden. Anschließend soll auf diesem Grundstück auf den Grundstücksgrenzen ein ca. 61 qm großes Gebäude für eine Hackschnitzelheizung errichtet werden. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° und einer Trapezblecheindeckung erhalten. Die Innenraumaufteilung und die jeweilige Nutzung wurden ordnungsgemäß in die Planung aufgenommen und eingezeichnet. Es wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.

Nach § 6 Abs. 2 BayBO müssen Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Bei diesem Bauvorhaben überschreitet die Abstandsfläche beim angrenzenden gemeindlichen Weg, Fl.Nrn. 623/19 und 611/21, Gemarkung Wolfsmünster, die Mitte. Der Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde könnte zugestimmt werden.

Erforderliche Abstandsflächenübernahmen durch Nachbarn werden im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag „Errichtung eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung" mit Übernahme der Abstandsflächen zum gemeindlichen Weg, Fl.Nrn. 623/19 und 611/21, Gemarkung Wolfsmünster, unter Vorbehalt des Abschlusses einer Vereinbarung zur Befahrung des Fußweges vor dem Baugrundstück sein Einverständnis. Er wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weitergegeben.

13 : 0

1.4. Antrag auf Rechtbauholz für das Bauvorhaben Erneuerung Gerätehalle am Kulturheim in Wolfsmünster

Mit E-Mail vom 27.01.2026 teilt der Vorsitzende des TSV Wolfsmünster, Herr Florian Rodius der Gemeinde mit, dass sie beabsichtigen, im Laufe des Jahres die Gerätehalle am Kulturheim zu erneuern, da die Halle baufällig und dessen Dach undicht ist. Sie bitten die Gemeinde, ihnen hierfür Bauholz in Höhe von ca. 5 fm kostenlos zu gewähren. Die Arbeiten selbst führt der TSV in Eigenleistung durch. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, dem TSV Wolfsmünster für die Erneuerung der Halle am Kulturheim 5 fm Bauholz zur Verfügung zu stellen.

13 : 0

1.5. Antrag des ASC Forelle Gräfendorf auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Jugendarbeit

Der ASC Forelle Gräfendorf stellte mit Schreiben vom 15.01.2026 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Jugendarbeit. Dem Verein gehören derzeit 12 Jugendliche an, denen der ASC verschiedene Veranstaltungen anbietet. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt dem ASC Forelle Gräfendorf für seine Jugendarbeit für das Vereinsjahr 2026 wieder einen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 Euro.

13 : 0

1.6. Antrag der Katholischen Öffentlichen Bücherei Wolfsmünster auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses

Die Katholische Öffentliche Bücherei Wolfsmünster bietet seit langem ein aktuelles und ansprechendes Angebot an Büchern und anderen Medien an. Das Mitarbeiterteam engagiert sich ehrenamtlich. Mit der Entfernung des Altkleidercontainers in Wolfsmünster hat die Bücherei eine wichtige Einnahmequelle für den Erwerb neuer Bücher verloren. Das Team konnte mit durchschnittlich 250,00 Euro im Jahr rechnen, die wiederum in neue Medien investiert wurden. Das Bücherei-Team stellt nun einen Antrag auf einen jährlichen Zuschuss in dieser genannten Höhe. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat unterstützt die Katholische Öffentliche Bücherei Wolfsmünster für das Jahr 2026 mit einem Zuschuss in Höhe von einmalig 250,00 Euro. Für das Folgejahr wird um eine neue Antragstellung gebeten.

13 : 0

1.7. Verschiedenes
1.7.1. Bürgerversammlungen 2026

Die Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen haben zwischenzeitlich stattgefunden. Die Bürgeranliegen wurden protokolliert. Sie werden dem Gemeinderat aufgezeigt. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten, die größtenteils von den Mitarbeitern des Bauhofes erledigt werden können. Die Arbeiten werden nach und nach durchgeführt bzw. teilweise konnte bereits Abhilfe geschaffen werden. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.2. Vollsperrung der Hauptstraße in Gräfendorf im Bereich der „Neuen Mitte/Saaletaler Höfe"

Im Zuge der Bauarbeiten rund um die „Neue Mitte/Saaletaler Höfe" muss die Hauptstraße in diesem Bereich in der Zeit vom 09.03.2026 bis voraussichtlich 20.03.2026 für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Fußgänger können den Bereich passieren. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.3. Ergebnis zum Gespräch mit der Fa. TenneT über den Verlauf der P43

Wegen dem geplanten Verlauf der Stromtrasse P43 in der Waldabteilung „Bauwald" im Ortsteil Weickersgrüben wurde der unterbreitete Vorschlag der Gemeinde Gräfendorf seitens der Fa. TenneT noch einmal geprüft. Mit E-Mail vom 20.01.2026 teilt Herr Wagner, Fa. TenneT, der Gemeinde mit, dass der Alternativvorschlag der Gemeinde Gräfendorf mit deutlich höherem Aufwand verbunden wäre als der geplante Trassenverlauf der Fa. TenneT. Außerdem würde erheblich mehr Wald in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grunde würden sie den von ihnen geplanten Trassenverlauf weiterverfolgen. Der Gemeinde stünde es jedoch frei, ihre Argumente im formalen Genehmigungsverfahren noch einmal einzubringen. Nachdem der Alternativvorschlag der Gemeinde intensiv mit der Fa. TenneT auch vor Ort besprochen und letztendlich abgelehnt worden ist, wird auf eine Argumentation im formalen Genehmigungsverfahren verzichtet. Der Gemeinderat schließt sich der Vorgehensweise an.

1.7.4. Freistellungsbescheid für das Grundstück, Fl.Nr. 3/107, Gemarkung Gräfendorf

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass mit Freistellungsbescheid vom 29.01.2026 das von uns erworbene Grundstück, Fl.Nr. 3/107, Gemarkung Gräfendorf, zum 02.03.2026 von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.5. Schäden an Rabattensteinen

Ein Gemeinderat trägt vor, dass durch das Schnee schieben einige Rabattensteine in Wolfsmünster zu Schaden gekommen sind, die ausgebessert werden sollten. Die Mitarbeiter des Bauhofes werden dies überprüfen.

Ende der öffentlichen Sitzung