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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 2/2023 vom 15.02.2023

vom 15.02.2023

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 2. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 1/2023 vom 19.01.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

GR Philipp Wagenpfahl verlässt den Ratstisch, da er am nachfolgenden TOP persönlich beteiligt ist.

1.1. Bauantrag auf „Dachsanierung des vorh. Satteldaches am Altbau, Rückbau von zwei Gauben“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 170, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 24.01.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2023 „Dachsanierung des vorh. Satteldaches am Altbau, Rückbau von zwei Gauben“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 170, Kirchweg 11, Gemarkung Gräfendorf liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebiets-charakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Zudem befindet sich das Baugrundstück im Fördergebiet der Dorferneuerung Gräfendorf 3. Außerdem befindet es sich zum größten Teil im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Da jedoch durch die geplante und nachfolgend erläuterte Baumaßnahme keine zusätzliche Fläche versiegelt wird, hat sie hierauf keine Auswirkung.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – die Baumaßnahme wurde ordnungsgemäß in der Planung eingetragen. Demnach soll das Satteldach des alten Gebäudeteiles saniert werden, die vorhandenen Dachgauben auf der südöstlichen Seite werden rückgebaut. Die vorhandene Dachkonstruktion wird mittels neuer Dachsparren aufgedoppelt und erhält eine Vollsparrendämmung, wodurch das Dach um ca. 40 cm erhöht wird. Die Dachneigung mit ca. 51° wird an den Bestand angepasst. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2023 „Dachsanierung des vorh. Satteldaches am Altbau, Rückbau von zwei Gauben“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0 (GR Philipp Wagenpfahl nach Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)

GR Philipp Wagenpfahl kehrt an den Ratstisch zurück.

1.2. Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich Fl.Nr. 86, Gemarkung Schonderfeld

Mit E-Mail vom 09.02.2023 teilt der Antragsteller der Gemeinde Gräfendorf mit, dass er seinen Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens vorerst ruhen lassen möchte. Daher wird dieser Punkt von der Tagesordnung genommen.

1.3. Sanierung der Quelle Weickersgrüben; hier: weiteres Vorgehen

In dieser Angelegenheit fand am 26.01.2023 eine Besprechung in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main statt, an der Geologe, Herr Joachim Scharf und Herr Daniel Feldmann vom Wasserwirtschaftsamt, Herren Alexander Rohner und Johannes Schmelz von der Verwaltung sowie 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl und GRe Christian Fischer und Eberhard Freye teilnahmen. Herr Scharf empfiehlt, die Quellfassung zu sanieren, wenngleich sich nach seiner Ansicht die Schüttung dadurch jedoch nicht wesentlich verbessern wird. Herr Feldmann stellte der Gemeinde eine 70 %-ige Förderung nach der RZWas in Aussicht, die jedoch nur noch bis Ende 2024 Gültigkeit hat; der Förderantrag müsste also bis Ende 2024 eingereicht sein. Sie empfehlen weiterhin aus grundsätzlichen Erwägungen, eine Verbundleitung zur Wasserversorgungsanlage Gräfendorf herzustellen. Diese Maßnahme würde jedoch nur mit 80,00 Euro/lfm. Leitung gefördert werden.

Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Schöll schlägt dieser die Verlegung einer solchen Verbundleitung über bestehende Feldwege vor. Die Trasse würde am ehemaligen Wasserhaus beginnen und würde nach Michelau über bestehende Forstwege führen. Dem Gemeinderat wird der mögliche Trassenverlauf auf einem Lageplan aufgezeigt. Die Kosten hierfür werden vom Ingenieurbüro auf ca. 800.000 Euro geschätzt. Hierfür wird eine Förderung in Höhe von 80,00 Euro pro laufenden Meter, also ca. 240.000 Euro, erwartet. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 600.000 Euro selbst zu tragen hätte.

Die Fa. Scharpf, die die Kamerabefahrung der Quelle durchführte, teilte der Gemeinde mit, dass sie die Kosten für eine Quellfassung auf ca. 190.000 Euro bis 250.000 Euro schätzt.

Weiterhin wurden seitens der Gemeinde Überlegungen dahingehend angestellt, dass im Zuge des Ausbaus des Radwegs von Michelau nach Weickersgrüben/Roßmühle eine Verbundleitung mit in den Radweg verlegt werden könnte. Mit dem Ausbau des Radwegs wird allerdings erst begonnen, wenn eine Förderung in ausreichender Höhe und die Genehmigung des Bauantrages durch die Regierung von Unterfranken gegeben ist. Mit dieser Variante würde man gleichzeitig der Roßmühle die Möglichkeit bieten, sich an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass hierdurch kein Anschlusszwang der Roßmühle entsteht. Hierbei würden sich die Kosten für die Verlegung der Verbundleitung reduzieren, die Förderung bliebe jedoch bei 80,00 Euro pro laufenden Meter verlegte Leitung. In diesem Falle würde man die Verlegung der Verbundleitung soweit planen und ruhen lassen, bis der Ausbau des Radwegs von Michelau nach Weickersgrüben/Roßmühle angegangen wird.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf saniert die Riedquelle in Weickersgrüben. Dazu wird der Bürgermeister beauftragt, ein Gespräch mit Herrn Feldmann vom Wasserwirtschaftsamt und dem Gesundheitsamt Main-Spessart zur Klärung der Wasserversorgung während der Bauzeit zu führen. Parallel dazu wird mit dem Ingenieurbüro FKS abgestimmt, wie der Bau einer Verbundleitung in den Bau des Radwegs von Michelau zur Roßmühle integriert werden kann.

13 : 0

Im Zuge dieser Diskussionen trat zu Tage, dass die Gemeinde seit längerem keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Riedquelle hat. Diese muss neu beantragt werden. Das Ingenieurbüro Gartiser, Germann & Piewak, Bamberg, die bereits das Wasserschutzgebiet in Gräfendorf zu unserer vollsten Zufriedenheit beplanten, haben zur Erstellung des Wasserrechtsantrags Riedquelle ein Honorarangebot mit einem Angebotspreis in Höhe von 5.898,18 Euro unterbreitet. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Zur Verlängerung der Entnahmemöglichkeit aus der Riedquelle Weickersgrüben ist eine vorherige Untersuchung erforderlich. Das Ingenieurbüro Gartiser, Germann & Piewak wird entsprechend ihrem Angebot vom 13.02.2023 mit einem Angebotspreis in Höhe von 5.898,18 Euro beauftragt, die Planung zur Erstellung des Wasserrechtsantrags Riedquelle zu erstellen.

13 : 0

1.4. Bestätigung des neu gewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelau

Herr Johannes Dittmeier wurde in der Jahreshauptversammlung am 21.01.2023 zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelau neu gewählt. Er muss als 1. Kommandant von der Gemeinde Gräfendorf bestätigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, Herrn Johannes Dittmeier das Amt des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelau mit Wirkung ab 29.01.2023 mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Amtszeit dauert 6 Jahre, soweit nicht andere Beendigungsgründe (z.B. Krankheit mit der Folge einer dauernd nicht leistbaren Amtsführung, o.ä.) eintreten. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.

13 : 0

1.5. Bestätigung des neu gewählten 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelau

Herr Florian Dittmeier wurde in der Jahreshauptversammlung am 21.01.2023 zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelau neu gewählt. Er muss als 2. Kommandant von der Gemeinde Gräfendorf bestätigt werden. Herr Dittmeier wurde seitens der Kreisbrandinspektion in der Wahlversammlung darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist an der Staatl. Feuerwehrschule mit Erfolg abzuschließen und nachzuweisen sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, Herrn Florian Dittmeier das Amt des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelau mit Wirkung ab 29.01.2023 mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Amtszeit dauert 6 Jahre, soweit nicht andere Beendigungsgründe (z.B. Krankheit mit der Folge einer dauernd nicht leistbaren Amtsführung, o.ä.) eintreten. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.

13 : 0

1.6. Verschiedenes

1.6.1. Wasserversorgung Gräfendorf; hier: Ergebnis der Mischbarkeitsprüfung der Wasserversorgungen Wartmannsroth und Gräfendorf

Das Institut Dr. Nuss, Bad Kissingen, untersuchte die Mischbarkeit des Wassers aus dem Ortsnetz Gräfendorf mit dem Wasser aus dem Ortsnetz Wartmannsroth. Mit Schreiben vom 13.02.2023 teilen sie der Gemeinde Gräfendorf mit, dass die Wässer des Ortsnetzes Gräfendorf und der Wässer des Ortsnetzes Wartmannsroth mischbar sind, solange der Anteil des Wassers aus dem Ortsnetz Gräfendorf 50 % und mehr beträgt. Die Mischung der Wässer kann im Hochbehälter oder im Ortsnetz erfolgen. Bei der Mischung im Ortsnetz ist auf eine ausreichend lange Vermischungsstrecke zu achten. Eine Umkehr der Fließrichtung des Wassers sollte vermieden werden. Je nach Beschaffenheit der Leitungen kann es sonst durch Beschädigung der Deckschichten zu Braunfärbungen und Korrosionsschäden kommen. Ein möglichst konstantes Mischverhältnis der beiden Wässer sowie die Überprüfung der mikrobiologischen Qualität des Mischwassers wird empfohlen. Das Wasserwirtschaftsamt befürwortet ebenfalls die Trinkwassernotversorgung der Gemeinde Gräfendorf über die Trinkwasseranlage der Gemeinde Wartmannsroth. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.6.2. Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Schönau und Wolfsmünster

Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte mit E-Mail vom 31.01.2023 der Gemeinde mit, dass die Fahrbahndecke der Staatsstraße 2302 zwischen Schönau und Wolfsmünster in der Zeit von 24.04.2023 bis 02.06.2023 erneuert wird. Hierfür wird die Straße in der Zeit vom

- 24.04. – 05.05.2023 halbseitig

- 08.05. – 26.05.2023 voll und

- 29.05. – 02.06.2023 halbseitig

gesperrt. Die großräumige Umleitungsstrecke verläuft über Hammelburg und ist ausgeschildert.

1.6.3. Flurbereinigungsverfahren Michelau und Weickersgrüben

Auf Nachfrage teilte das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken der Gemeinde Gräfendorf mit Schreiben vom 30.01.2023 mit, dass unser Antrag auf Flurbereinigungsverfahren in den Ortsteilen Michelau und Weickersgrüben zur Kenntnis genommen wurde. Sie können unserem Antrag jedoch nicht sofort nachkommen, da gerade die Nachfrage nach Waldneuordnungsverfahren extrem hoch sei. Aufgrund der Vielzahl der Anträge wird die Gemeinde um Geduld gebeten.

1.6.4. Dorferneuerung Gräfendorf; hier: Antrag auf Förderung zum Abriss zweier Gebäude im Ortsteil Michelau

Auf Nachfrage nach dem Sachstand in dieser Angelegenheit beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Würzburg wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass sich die Sachbearbeiterin derzeit in Elternzeit befindet, eine Vertretung konnte nicht gefunden werden, somit ruht derzeit unser Antrag. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.6.5. Glasfaserausbau in Gräfendorf durch die Fa. HABNet

Zur Verbesserung der Internetversorgung erfolgt der Glasfaserausbau in Gräfendorf mit der Fa. HABNet. In diesem Zusammenhang müssen verschiedene Straßenzüge geöffnet werden. Bei einer Entscheidung bis zum 31.03.2023 ist der Hausanschluss an das Glasfaserkabel im Fördergebiet kostenlos. Bei zusätzlichem Vertragsabschluss erhalten die Bürgerinnen und Bürger in den ersten 6 Monaten einen monatlichen Sondertarif. Zur Erläuterung des gesamten Projektes findet am 02.03.2023 um 19.00 Uhr ein Infoabend im Pfarrheim Gräfendorf statt. Hierzu werden die betroffenen Grundstückbesitzer noch gesondert eingeladen.

1.6.6. Inbetriebnahme des Sendemastes Schonderfeld

Auf Nachfrage teilte die Telekom der Gemeinde Gräfendorf mit E-Mail vom 08.02.2023 mit, dass der Standort in Schonderfeld in der 7. Kalenderwoche in Betrieb gehen wird und spätestens am Wochenende die verbesserte Versorgung bemerkbar sein sollte. Dies wurde seitens eines Gemeinderates von Wolfsmünster bestätigt.

Ende der öffentlichen Sitzung