Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich in der Zehntscheune. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Johannes Schmelz vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden und insbesondere den Vertreter der Presse, Herrn Herbert Hausmann willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 1/2023 vom 12.01.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Einwände werden nicht erhoben, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.
Aufnahme von weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von 3 weiteren Tops im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Es handelt sich um Vorkaufsrechte.
Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.
Beschluss: 11 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 16. März 2023 statt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Festlegung des Bodenwertes für das Neubaugebiet "Eichenau – Homburgstraße BA II" im Ortsteil Gössenheim
Bürgermeister Schäfer informiert, dass im vergangenen Jahr im Landkreis Main-Spessart 215.329 m² Wohnbauland für 17.724.578 € verkauft wurde. Der durchschnittliche Bauplatz ist 629 m² groß und kostet 91,60 €/m², bei einer Preisspanne von 25 €/m² bis 460,- €/m².
Die Bodenrichtwerte gemäß Bayernatlas betragen in
| Eußenheim | 50,- € bis 130,- € |
| Aschfeld | 55,- € bis 70,- € |
| Gambach | 60,- € bis 95,- € |
| Wernfeld | 60,- € bis 100,- € |
| Adelsberg | 30,- € bis 90,- € |
In der letzten Sitzung hat sich das Gremium bereits mit diesem Thema befasst. Nach Beratung bestimmt der Gemeinderat, dass die Bauplätze im Bauabschnitt II des Baugebietes „Eichenau – Homburgstraße“ zu einem Preis von 50 Euro/m² Grundstücksfläche zuzüglich der Straßenerschließungskosten und den Herstellungsbeiträgen für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage sowie die notwendigen Hausanschlussleitungen veräußert werden. Aufgrund dessen ergibt sich ein vollerschlossener Quadratmeterpreis von ca. 80 Euro/m². Die Beschlussvorlage des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft wird dazu aufgezeigt.
Bei seiner Preisbildung hat der Gemeinderat auf die exponierte Lage des Baugebietes inkl. öffentlichen Grüngürtel und dessen Pflegeaufwand sowie auf die gute Infrastruktur hingewiesen, ebenso auf die Förderung von Familien mit Kindern unter 8 Jahren.
Das Baugebot wird diskutiert. Herr Schmelz erläutert, dass das Baugebot in die Kaufurkunde mitaufgenommen wird – dieses beschreibt bzw. setzt fest, nach wie vielen Jahren ab Kauf ein Wohnhaus im Rohbauzustand hergestellt sein muss. Der Gemeinderat spricht sich wegen der aktuellen Lage am Bau- und Finanzmarkt für ein fünfjähriges Baugebot aus.
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, den Verkauf der Grundstücksflächen im Baugebiet „Eichenau-Homburgstraße BA II“ auf 50,- €/m² Verkaufspreis zuzüglich Erschließungskosten und mit einem fünfjährigen Baugebot festzusetzen.
Beschluss: 11 : 0
I.2. Festsetzung des Straßenerschließungsbeitragssatzes für das Neubaugebiet "Eichenau – Homburgstraße BA II" im Ortsteil Gössenheim
Nach Vorliegen der Schlussrechnungen für die Erschließungsbaumaßnahmen im Baugebiet „Eichenau – Homburgstraße BA II“ im Ortsteil Gössenheim wurde vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main der Erschließungsbeitragssatz ermittelt.
Als beitragspflichtiger Gesamtaufwand nach tatsächlich entstandenen Kosten ergeben sich 195.601,36 Euro. Abzüglich 10 %iger Anteil der Gemeinde von 19.560,14 Euro bleibt ein umzulegender Anliegeranteil von 176.041,22 Euro. Für die erschlossenen 13 Bauplätze/Grundstücke ergibt sich eine Umlegungsfläche von insgesamt 9.114 m². Daraus resultiert ein Straßenerschließungsbeitragssatz von 19,31 Euro/m².
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt den Straßenerschließungsbeitragssatz auf 19,31 Euro/m² festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragsbescheide zu erstellen.
Beschluss: 11 : 0
I.3. Förderbeitrag 2022 der Sozialstation St. Franziskus e.V. Gemünden
Mit Schreiben vom 28.12.2022, eingegangen am 30.01.2023, bittet die Caritas Sozialstation St. Franziskus e. V. Gemünden um finanzielle Unterstützung der Sozialstation. Das Schreiben wird aufgezeigt. Es wird um eine Spende auf Basis der Selbsteinschätzung gebeten für die ambulante Versorgung hilfsbedürftiger Menschen im Einzugsgebiet.
In der Sitzung Nr. 10/2022 vom 08.09.2022 wurde eine Förderung über einen konstanten Jahresbeitrag von 1,40 €/Einwohner vertagt, bis ein entsprechender Antrag der Sozialstation vorliegt. Somit liegt der Antrag der Sozialstation vor.
Der Gemeinderat berät sich über dieses Thema ausführlich. Im Rahmen der Gleichbehandlung wird vorgebracht, dass auch private Pflegedienste Unterstützung erfahren sollten, um die Versorgung für die Pflege in unserer Region zu gewährleisten. Die caritativen Pflegedienste alleine reichen nicht aus. Dieses wichtige Thema soll der Bürgermeister für die Tagesordnung der Bürgermeisterdienstbesprechung auf Landkreisebene mitnehmen, da die Situation nicht alleine durch die Gemeinde Gössenheim verbessert werden kann. Das Gespräch mit den Pflegediensten zum erforderlichen Bedarf und zu evtl. Änderungen sollte gesucht werden.
Da die Gemeinde Gössenheim Mitglied bei der Sozialstation St. Franziskus e.V. ist, will man weiterhin unterstützen.
Der Gemeinderat einigt sich darauf, eine Spende für das Jahr 2022 in der Höhe des bisherigen Mitgliedsbeitrages von 1.600,- € zu leisten. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, bei der Sozialstation St. Franziskus nachzufragen, welche außerordentliche Leistungen mit diesem Geld finanziert werden.
Beschluss: 11 : 0
I.4. Förderung 2023 des Caritasverbands für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Der Caritasverband bittet mit seinem Schreiben vom 27.01.2023 um einen Zuschuss in Höhe von 300,- € für das Jahr 2023 für die Tätigkeit der Alltagspartner „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ im Rahmen der Fachstelle für pflegende Angehörige im Raum Karlstadt und Arnstein. Das Schreiben wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Das Gremium beschließt einstimmig den Zuschuss an den Caritasverband in Höhe von 300,- € für das Jahr 2023.
Beschluss: 11 : 0
I.5.a) Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021
Bürgermeister Schäfer übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Bernhard Mühlrath. Herr Mühlrath trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vom 23.01.2023 vor.
Alle Rechnungen wurden ordnungsgemäß verbucht. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten gefunden. Es gab keinen Grund zur Beanstandung. Die Feststellung des Ergebnisses wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Das Haushaltsergebnis des Jahres 2021 war insgesamt positiv. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sowie im Vermögenshaushalt sind jeweils ausgeglichen. Vom Verwaltungshaushalt wurden 243.558,65 € dem Vermögenshaushalt zugeführt. Ein Überschuss in Höhe von 2.166.494,60 € war zu verzeichnen.
Um weiterhin eine gute Rechnungsprüfung zu gewährleisten, weist Herr Mühlrath jedoch darauf hin, dass bei Rechnungen und Lieferscheinen darauf zu achten ist, dass der Käufer oder Empfänger der Ware, evtl. das Fahrzeugkennzeichen und die Unterschrift des Abholers, vermerkt werden.
Im Zusammenhang mit Kosten für die Pflege gemeindlicher Pflanzbeete, die im Budget des Bürgermeisters lagen, bittet er um Information an den Gemeinderat auch über die Vergabe von Arbeiten, die im Budget des Bürgermeisters liegen und nicht vom Gremium zu beschließen sind, um bei Nachfragen aus der Bürgerschaft auf den aktuellen Stand zu sein.
Die hohen Gaskosten für die „Alte Schule“ in Sachsenheim, trotz der geringen Nutzung des Gebäudes, sind aufgefallen. Von 2020 bis Februar 2022 wurde Gas bezogen für 3.100,- €, 3.509,- € und 3.270,- €.
Auf einen sorgsamen Umgang mit der Energie soll hingewirkt werden, gerade im Hinblick auf die gestiegenen Energiepreise.
Neben der Fortführung der Dorferneuerung kam das Projekt der Kindergartensanierung dazu. Die Arbeiten haben begonnen. Die Angebote zeigten, dass die Kosten wohl deutlich über den Schätzungen liegen werden.
Die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird zugestimmt. Die Niederschrift über die festgestellten Ergebnisse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss: 11 : 0
I.5.b) Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
Beschluss: 10 : 0
(Bürgermeister Klaus Schäfer nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)
Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Mühlrath für seine Ausführungen.
I.6. Informationen des Bürgermeisters
I.6.a) Kirchplatz Gössenheim
Bürgermeister Schäfer informiert über die Kosten und den Zuschuss für die Herrichtung des Kirchplatzes in Gössenheim.
Gesamtkosten — 211.289,97 €
Zuschuss vom
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfr. (ALE) — 67.822,31 €
Investition der Gemeinde — 143.467,66 €
Das entspricht einem Zuschuss von 32,10 % und 67,90 % Eigenanteil der Gemeinde Gössenheim.
Die Zahlen für den Kirchplatz in Sachsenheim liegen noch nicht vor, der Zuschuss wurde noch nicht ausgezahlt.
I.6.b) Info Kläranlage
Der Gemeinderat Gössenheim hat sich am 28.01.2023 vor Ort in der Kläranlage getroffen, um sich ein Bild vom Zustand der Anlage und dem Ablauf der Arbeiten zu machen. Herr Michael Rüger stellte die Anlage und seine Aufgaben dem Gremium vor. Es handelt sich um eine Teichanlage, die nicht mehr den Anforderungen entspricht. Die Betriebserlaubnis läuft 2025 aus.
Der Bürgermeister teilt mit, dass er sich zwischenzeitlich mit dem Kommunalunternehmen (KU) der Stadt Gemünden und dem Ing.-Büro Jung, Kleinostheim in Verbindung gesetzt hat, um eine wirtschaftlich gute Lösung für die Gemeinde in Sachen „Kläranlage“ zu finden. Aus den Reihen des Gremiums wird auf die Nutzung der Restwärme der Haushaltsabwässer sowie die Nutzung des Klärschlamms als Heizmaterial hingewiesen. Herr Schmelz vom Bauamt erklärt, dass diese Themen im Wandel sind und umwelttechnische Fragen sowie CO ²-Bilanzen bei der Ermittlung der unterschiedlichen Varianten zum Bau/Betreiben der Kläranlagen Berücksichtigung finden.
Das beauftragte Ingenieurbüro Jung ist mit diesen Themen vertraut und wird bei der Ausarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten zum Bau/Betreiben einer Kläranlage auch diese Faktoren berücksichtigen und einfließen lassen.
I.6.c) Info Weiden an der Wern in Sachsenheim
Wie in der Sitzung Nr. 12/2022 beauftragt, hat sich der Bürgermeister mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) in Verbindung gesetzt, damit die Trauerweiden an der Wern in Sachsenheim, wie vom Amt zugesagt, beseitigt werden. Bürgermeister Schäfer berichtet, dass das WWA die Weiden an der Wern in Sachsenheim nicht fällen wird, da Naturschützer die Beseitigung der Weiden kritisiert haben. Da die Mehrzahl der Weiden auf gemeindlichen Grund steht, ist die Gemeinde für die Beseitigung zuständig. Die Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes liegt vor.
Aus Verkehrssicherheitsgründen möchte die Gemeinde die Bäum an der Wern fällen. Auch nach dem 28.02. dürfte eine Fällung aus naturschutzrechtlicher Sicht ausgeführt werden, wenn Äste abbrechen und damit eine Gefährdung vorliegt.
Es wird moniert, dass das WWA diese Aufgabe nicht übernimmt, obwohl der Gemeinde die Beseitigung der Weiden nach der ausgeführten Ersatzpflanzung von Säuleneichen zugesagt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass 2 Bäume bereits morsch sind. Der Bürgermeister wird versuchen eine Firma zu finden, die die Arbeiten ausführt.
I.7. Verschiedenes
I.7.a) Weinfest des 1. FC Gössenheim auf der Homburg
Es wird angefragt, ob das jährliche Weinfest des 1. FC Gössenheim im August durchgeführt werden kann. Der Bürgermeister berichtet, dass der Sachverständige, der im Januar vor Ort Einsicht nehmen wollte, erwartet wird. Es bleibt noch abzuwarten.
I.7.b) Grünbeet an der Zehntscheune
Es wird vorgetragen, dass das Grünbeet/die Rasenfläche unterhalb der Zehntscheune entlang der B 27 befahren wird. Um das zu unterbinden, sollen hier einige Findlinge eingelegt werden.
Die abgestellten Fahrzeuge von Paketdiensten blockieren die Fläche und den Gehweg. Die Fahrzeugführer sollen darauf hingewiesen werden, dass sie die Fahrzeuge am Sportgelände parken.
I.7.c) Ausweisung der Spielstraße
Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass viele Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen durch die ausgewiesene Spielstraße der Bäckergasse und Simonsgasse fahren und erkundigt sich, ob die nötigen Eintragungen zur Ausweisung der Spielstraßen dazu vollzogen wurden. Der Hinweis wird an die Verwaltung weitergegeben. Jedoch wird auch erklärt, dass der komplette Vollzug einige Zeit andauert.
Auch wird moniert, dass seit der Ausweisung der Spielstraße die Fahrzeuge wieder schneller in diesem Bereich fahren und Anwohner ihre Fahrzeuge erneut vor ihren Anwesen parken.
I.7.d) Blumenkübel an der Hauptstraße
Auf dem Gehweg an der B27 gegenüber der Metzgerei wurde ein Blumenkübel aufgestellt. Dies wird durch den Gemeinderat angemahnt. Bürgermeister Schäfer klärt auf, dass er bereits Rücksprache dazu gehalten hat. Der Blumenkasten wird wieder beseitigt.
I.7.e) Grünbeet der Gemeinde an der Einfahrt zur Friedhofstraße
Im Gremium wird beanstandet, dass eine Ecke des Pflanzbeetes im Einfahrtsbereich der Friedhofstraße durchfahren und als Parkfläche genutzt wird. Der vorhandene Findlingsstein wurde weggerutscht. Mit dem Amt für Ländliche Entwicklung soll Kontakt aufgenommen werden, um abzusprechen, dass hier ein Polller einzubauen ist.
I.7.f) Internetverbindung in der Oberen Eichenau
Einige Anwohner in der Oberen Eichenau hätten trotz der Verlegung von Glasfaser keine optimale Internetverbindung. Es wird angefragt, ob man nicht an das neue Baugebiet anschließen könnte.
Herr Schmelz klärt auf, dass der Ausbau in diesem Gebiet mit den Stadtwerken Hammelburg (HAB-Net) erfolgte. Infolgedessen liegt eine Bandbreite von mindestens 75 Mbit/s vor.
Ende der öffentlichen Sitzung