Der Gemeinderat Gössenheim trifft sich heute zur Besichtigung des Kindergartens im Neubau in der Ringstraße.
Bürgermeister Schäfer begrüßt alle Anwesenden.
Durch die Verlegung des Estrichs und Verputzen der Wände war sehr viel Feuchtigkeit in den Räumen entstanden, die durch Lüften nicht schnell genug beseitigt werden konnte und sich somit Schimmel in einigen Räumen bildete. Zwischenzeitlich wurden Trocknungsgeräte aufgestellt, die Heizung hochgefahren und weiterhin ausgiebig gelüftet. Die Fa. Hartmann aus Gemünden, die sich auf Schimmelbeseitigung spezialisiert hat, wurde mit der Beseitigung beauftragt. Herr Felix Feser erhält das Wort und trägt die Vorgehensweise zur Beseitigung der Schäden auf den unterschiedlichen Materialen vor.
Das kontaminierte Material wurde so weit wie möglich ausgetauscht, alles andere abgeschliffen und desinfiziert. Die vorhandene Dämmung wurde geöffnet und auf evtl. Feuchtigkeit geprüft. Die besagten Räume wurden abgedichtet und mit Sporenvernichter ausgenebelt. Ein beauftragtes Labor hat zwischenzeitlich Messungen vorgenommen. Auf die Auswertung wird noch gewartet.
Das Gremium nimmt die Räume in Augenschein.
Das Gremium begibt sich zur Fortsetzung der Sitzung in den Sitzungssaal der Zehntscheune.
Ab hier sind Gemeinderat Karsten Heeschen und Reinhold Rüger anwesend.
Bürgermeister Schäfer eröffnet die 2. Sitzung im Jahr 2024 und begrüßt alle recht herzlich, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong.
Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 1/2024 vom 18.01.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.
Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 14.03.2024 statt.
Ab diesem Top ist Gemeinderat Matthias Kaufmann anwesend.
I.1. Änderung der Satzung der Gemeinde Gössenheim über die öffentliche Bestattungseinrichtung (Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Aus der Bevölkerung von Sachsenheim wurde darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Urnengräbern zugenommen hat und nur wenige freie Gräber dafür vorhanden sind. Es werden einfach Grabstätten mit der Möglichkeit der individuellen Grabpflege gewünscht. Sowohl in Gössenheim als auch in Sachsenheim sind Grabanlagen für Urnen vorhanden. Für die Urnengrabanlagen sind weder Grabsteine noch Grabschmuck vorgesehen.
Seitens der Verwaltung wurde in Erwägung gezogen, in Sachsenheim die Doppelgräber Nummer 76 bis 78 in der Reihe VIII zu Einzelgräbern umzuwidmen. Damit würden sechs neue Einzelgräber entstehen.
Auf Nachfrage klärt der Bürgermeister auf, dass es nur einen Nutzungsberechtigten pro Einzelgrab gibt.
Nachdem die Urnenbestattungen allgemein zunehmen, soll die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung (Friedhofs- und Gestattungssatzung) evtl. angepasst werden.
§ 10 der Satzung besagt, dass höchstens 2 Särge und höchstens 2 Urnen in einem Einzelgrab gestattet sind.
Hier sollte der Text wie folgt geändert werden:
§ 10 Abs. 2:
„In jedem Einzelgrab darf nur eine Leiche beigesetzt werden, bei Tieferlegung höchstens zwei Leichen. Daneben ist die Bestattung von maximal zwei Urnen gestattet. Ebenfalls ist die Beisetzung einer Urne statt eines Sarges möglich. Die Grabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen neu belegt werden.“
Aufgrund der Änderung der Satzung wären bis zu 4 Urnenbestattungen in einem Einzelgrab möglich. Das Gremium tauscht sich rege aus. Es wird vorgebracht, dass die vorhandenen Freiflächen in beiden Friedhöfen einer Umgestaltung bedürfen und vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Gemeinderates die jeweiligen Friedhöfe einsehen sollten. Unabhängig von der Neugestaltung der Friedhöfe soll die Änderung der Satzung beschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim beschießt die Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung (Friedhofs- und Bestattungssatzung) wie vorgetragen.
12 : 0
I.2. Gemeindliches Förderprogramm für Familien mit Kindern beim Kauf eines gemeindlichen Bauplatzes
Bürgermeister Schäfer trägt aufgrund einer Anfrage vor, dass die gemeindliche Förderung für Familien mit Kindern beim Kauf eines gemeindlichen Bauplatzes, nach wie vor besteht. Der Text dazu wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Nachdem dieser Beschluss bereits 2007 gefasst wurde und sehr lange zurückliegt, stellt er die Weiterführung dieser Förderung in diesem Gremium zur Diskussion.
Der Gemeinderat Gössenheim spricht sich für die Weiterführung der Förderung für Familien mit Kindern beim Kauf eines gemeindlichen Bauplatzes wie bisher aus.
Beschluss: 12 : 0
I.3. Weiterführung der Verkehrsüberwachung
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat die Gemeinde Gössenheim die Beteiligung an der Verkehrsüberwachung mit 9 Stunden vom Vertrag der Gemeinde Karsbach mit RadarWacht bis April 2024 beschlossen.
Der Bürgermeister zeigt die Erfassung der Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsübertretungen kurz per Beamer auf. Im Dezember 2023 wurden in Sachsenheim ein Fahrer und in der 30-Zone in Gössenheim 56 Fahrer ermittelt, die die zulässige Geschwindigkeit überschritten hatten.
Die Einnahmen für Dezember 2023 belaufen sich auf 1.980,- €, die Ausgaben auf 3.406,18 €. Die verbleibenden Kosten für die Verkehrsüberwachung betragen somit 1.426,18 €.
Da in der kommenden Woche ein Gespräch mit der Fa. RadarWacht stattfindet, soll der Gemeinderat Gössenheim entscheiden, ob seitens der Gemeinde Gössenheim der Vertrag zur Verkehrsüberwachung in Gössenheim und Sachsenheim mit der Fa. RadarWacht weitergeführt werden soll. Die Verkehrsüberwachung wird kontrovers diskutiert. Ein Teil der Gremiumsmitglieder sieht durch diese Kontrolle keine Änderung der Fahrweise der Verkehrsteilnehmer. Die Bekanntgabe der Standorte der aktuellen Blitzer durch das Radio verhindert, dass mehr Fahrzeuge erfasst werden. Kontrollen durch die Polizei werden befürwortet.
Es ist klar, dass Mehreinnahmen durch die Verkehrsüberwachung nicht generiert werden, man erhofft sich jedoch mehr Sicherheit, besonders im Bereich der Schule.
Das Gremium möchte die Auswertungen von Januar und Februar noch abwarten und erst dann über die Weiterführung der Verkehrsüberwachung entscheiden.
Der Top wird bis zur nächsten Sitzung im März vertagt.
I.4. Entwurf zur Rechtsverordnung über das Ladenschlussgesetz
Am Sonntag, den 28.04.2024 wird seitens der Gemeinde in Sachsenheim ein Frühjahrsmarkt mit der Einweihung des Kirchplatzes in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt. Für die Öffnung und den Verkauf durch die Marktstände ist es erforderlich, die Rechtsverordnung über das Ladenschlussgesetz anzupassen. Der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung wird per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben. Die §§ 3, 14 und 24 LadSch/G sind entsprechend zu fassen.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt für den Entwurf der Rechtsverordnung für das Ladenschlussgesetz (LadSch/G) wie vorgelegt ab.
Beschluss: 12 : 0
I.5. Informationen des Bürgermeisters
I.5.a) Rechnung für das Zurückschneiden von sechs Weiden an der Wern in Sachsenheim
Von der Fa. Rathai, Baumpflege, Leinach liegt eine Rechnung für das Zurückschneiden der sechs Weiden an der Wern in Sachsenheim in Höhe von 4.471,43 € vor und wird per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.
I.5.b) Rechnung für die Fällung von drei Weiden an der Wern in Sachsenheim
Für die Fällung von drei Weiden an der Wern in Sachsenheim liegt von der Fa. Rathai, Baumpflege, Leinach eine Rechnung in Höhe von 3.757,43 € vor und wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
I.5.c) Rechnung für das Ausfräsen von vier Baumstubben am Brunnen am Radweg Richtung Sachsenheim
Im Zusammenhang mit den Schneide- und Fällungsarbeiten der Weiden an der Wern in Sachsenheim wurden die Baumstubben am Gelände des Brunnen ausgefräst.
Die Rechnung der Fa. Rathai, Leinach, wird aufgezeigt und beläuft sich auf 595,- €.
Bürgermeister Schäfer informiert, dass der Baum an der Alten Schule in Sachsenheim kostenlos entfernt wurde, weil die Gemeindearbeiter beim Zurückschneiden und Fällen der Weiden in Sachsenheim tatkräftig unterstützt haben.
Die Baumstämme der gefällten Weiden wurden bei der Nahwärme angeliefert. Die Äste wurden gehäckselt. Das Häckselgut liegt an der ehemaligen Rennbahn (Weg Richtung Flugplatz) und kann von der Bevölkerung verwendet werden.
In diesem Zusammenhang wird auf den vorhandenen Müll am dortigen Platz hingewiesen.
I.5.d) Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung - Notversorgungsleitung
Seitens des Landratsamtes werden Notversorgungsleitungen für die Wasserversorgung gefordert.
Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung ist der Bau einer ca. 1,5 km langen Verbindungsleitung zwischen den Hochbehältern Gössenheim und Gambach. Damit wäre es im Notfall möglich, sowohl Gambach als auch Gössenheim und Sachsenheim mit Wasser aus dem jeweiligen anderen Brunnen zu versorgen. Dazu fand am 12.12.2023 ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde Gössenheim und den Stadtwerken Karlstadt statt, bei dem beide Seiten angaben, dass dieses Vorhaben prüfenswert ist.
Die Versorgungssicherheit für die Anschlussnehmer in beiden Versorgungsgebieten kann mit dieser Maßnahme relativ kostengünstig und einfach erreicht werden. Die kurze Entfernung und der geringe Höhenunterschied zwischen den beiden Hochbehältern sowie eine Leitungstrasse ohne aufwändige Wiederherstellung von Straßenoberflächen erleichtern den Bau einer Verbindungsleitung. Die direkte Verbindung der beiden Hochbehälter sorgt dafür, dass die Wässer in den jeweiligen Behältern und nicht in den Ortsnetzen gemischt werden.
Die Stadtwerke leiten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gössenheim für den Bau einer erdverlegten Verbindungsleitung die nächsten Schritte wie u. a.
in die Wege.
Erforderliche weitere Beschlüsse werden anschließend von den zuständigen Gremien eingeholt.
Der Bürgermeister zeigt den Verlauf der geplanten Wasserleitung anhand von Plänen/Flurkarten dazu auf.
Ein Gremiumsmitglied regt an, diese Leitung bei der kommenden Erdverkabelung der Stromtrasse mit zu verlegen, um Kosten einzusparen.
Auch die Variante der sog. „Fliegenden Leitung“ aus Kunststoffrohren und Trinkwasserschläuchen wird vorgestellt, die erst errichtet werden würde, wenn eine Notversorgung erforderlich ist.
I.5.e) Wahlhelferliste Europawahl am 9.06.2024
Die Wahlhelferlisten für die Wahllokale in Gössenheim und Sachsenheim für die Europawahl am 09.06.2024 werden per Beamer aufgezeigt und kurz besprochen.
Ende der öffentlichen Sitzung.