Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2025 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt.
Die Einführung des Protokolls der Niederschrift Nr. 1/2025 muss richtig lauten:
Der Satz: Der Gemeinderat Matthias Reuter hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt. muss gestrichen werden.
Weiterhin lautet die Nr. der Niederschrift 1/2025.
Es werden keine weiteren Einwände erhoben, das Protokoll gilt mit den Änderungen als genehmigt.
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Gewerbegebiet „An den Furtwiesen“ in Heßdorf - Wasserrechtsverfahren
Nach 10 Jahren muss die Gemeinde Karsbach ein neues Wasserrechtsverfahren für das Gewerbegebiet „An den Furtwiesen“ in Heßdorf durchführen. Bei dieser Ausarbeitung muss die tatsächliche Bebauung bzw. Nutzung des Gebietes wasserrechtlich geprüft werden. Das Ingenieurbüro Steenken & Breitenbach wurde mit der Neuberechnung beauftragt. Der Oberflächenplan wird dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt und erläutert. Weiterhin wird eine Email von Herrn Steenken vom 07.03.2025 vollinhaltlich verlesen. Anhand eines Vorabzugs wird das geplante Absetzbecken mit 3x1,5 m sowie die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens dargestellt. Für die Anpassungen werden Baukosten in Höhe von brutto 28.300 € kalkuliert.
Die Unterlagen wurden zur Prüfung an das Landratsamt Main-Spessart sowie das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg übergeben. Sobald hier eine Rückmeldung vorliegt, wird das Ingenieurbüro die Ausschreibung durchführen.
Zur Information - ohne Beschluss.
I.2. Neuausbau der Weinbergstraße im Ortsteil Weyersfeld - Wasserrechtsverfahren
Nachdem im Rahmen des Neuausbaus der Weinbergstraße im Ortsteil Weyersfeld ein Rückhaltebecken errichtet werden soll, wurde nun durch das Landratsamt Main-Spessart mitgeteilt, dass ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich ist. Das Ingenieurbüro Steenken & Breitenbach bereitet die benötigten Unterlagen vor.
Ebenfalls zur Information - ohne Beschluss.
I.3. Beteiligungsverfahren - 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg - Windenergie
- Vorranggebiet W52-II, Gemarkungen Seifriedsburg, Heßdorf und Höllrich
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 22.01.25 beschlossen, die Teilfortschreibung im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1. „Windenergie“ und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Die Gemeinde Karsbach ist mit dem Vorranggebiet für Windkraft W52-II betroffen. Anhand eines Ausschnittes aus der Tekturkarte 2 wird das Gebiet dargestellt. Dies betrifft das zusammenhängende Waldgebiet im Bereich Seifriedsburg, Heßdorf und Höllrich mit einer Fläche von 276 ha. Weiterhin werden stichpunkthaltig die eingearbeiteten Stellungnahmen vorgetragen und beraten. Die Abstandsflächen zur Ortsbebauung betragen 1.000 m.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach hat keine weiteren Anmerkungen zum Vorranggebiet W52-II, Gemarkung Seifriedsburg, Heßdorf und Höllrich.
12 : 1
I.4. Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Main-Spessart - Beteiligung der Gemeinde Karsbach
Wie bereits in der vergangenen Sitzung angesprochen, soll im Landkreis Main-Spessart ein Regionalwerk gegründet werden, in dem sich alle Städte und Gemeinden beteiligen sollten.
Die Grundkonzeption ist die Regionale Wertschöpfung und Einflussnahme durch Bündelung der Ressourcen sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern im Bereich der Energieerzeugung.
Die Gemeinderäte Karsbach haben vor der Sitzung Unterlagen zugesandt bekommen, um sich auf diesen Tagesordnungspunkt vorbereiten zu können. Bürgermeister Göbel erläutert nochmals einige Grundsätze zu dem anstehenden Projekt. Des Weiteren verliest er eine Email vom Bereich Wirtschafts- und Landkreisentwicklung, Herrn Kühl. Darin erklärt Herr Kühl nochmals die finanziellen Beteiligungsbeträge der Teilhaber. Er stellt klar, dass es sich bei der fixierten Summe von 6.400,00 €/Kommune um einen maximalen Betrag im jeweiligen Geschäftsjahr handelt. Dieser Höchstbetrag wird sich auch nicht verändern, wenn sich weniger Kommunen an der jetzigen Gründung beteiligen. Weiterhin verweist er auf die finanziellen Chancen als direkt beteiligter Gesellschafter bei einzelnen Projekten für Windkraftanlagen und Freiflächen-PV-Anlagen.
Gemeinderat Jürgen Finger beantragt eine nichtöffentliche Beratung hinsichtlich der Vertragsinhalte. Deshalb unterbricht der Gemeinderat Karsbach den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Presse, Herrn Helmut Hussung, und den Zuhörer, aus dem Sitzungssaal.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach unterbricht die öffentliche Sitzung für eine nichtöffentliche Sitzung.
13 : 0
nichtöffentliche Sitzung: 19:36 Uhr bis 20.20 Uhr
Der Gemeinderat Karsbach hat sich ausführlich in der nichtöffentlichen Beratung über dieses Thema ausgetauscht. Bürgermeister Göbel erklärt nochmals einige wesentliche Grundsätze für die Gründung des Regionalwerks. Der Beitritt am Regionalwerk soll öffentlich beschlossen werden. Der endgültige Vertragsabschluss wird in einer weiteren Gemeinderatssitzung abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeinde Karsbach tritt dem Regionalwerk Main-Spessart bei.
12 : 1
I.5. Neubau der Kläranlage in Karsbach
- Planungsstand
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird die Niederschrift über die Ortsbesichtigung Nr. 3/2025 auf der Kläranlage der Gemeinde Oberleichtersbach verlesen. Mit der Niederschrift besteht Einverständnis.
Nachdem vier Gemeinderäte an dieser Ortsbesichtigung nicht teilnehmen konnten, wird das Konzept in der heutigen Sitzung nochmals ausführlich besprochen. Dabei wird die genehmigte Planung kurz erläutert. Nachdem sich allerdings in Bezug auf die zukünftige Klärschlammverwertung eine neue Möglichkeit ergeben hat, kann man beim Neubau auf zwei bisher geplante Klärschlammbehälter verzichten. Der jetzige Planentwurf ist ähnlich aufgebaut, wie die Kläranlage in Oberleichtersbach und soll nun auch in dieser Form umgesetzt werden.
Aus dem Gemeinderat Karsbach wird angesprochen, dass möglicherweise eine Sandrückgewinnung sowie eine Photovoltaikanlage miteingeplant werden sollten. Bei den Ausschreibungsunterlagen werden verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. Sandrückgewinnung nicht mit aufgenommen. Diese können von den Firmen zusätzlich mit angeboten werden. Zum Thema Photovoltaikanlage werden die Installationsvorgaben für eine PV-Anlage auf dem Betriebsgebäude vorgesehen. Der Kauf einer PV-Anlage sollte während der Baumaßnahme nochmals separat von der Gemeinde Karsbach ausgeschrieben werden.
Gemeinderat Jürgen Finger, der die Maßnahme durch das Ingenieurbüro Arz betreut, erläutert, dass die Detailpläne nun erstellt werden. Die Ausschreibung wird danach unverzüglich durchgeführt.
Bürgermeister Göbel verweist nochmals darauf, dass auf Grund der schwächelnden Konjunktur derzeit günstige Ausschreibungsergebnisse erzielt werden und er deshalb darauf drängt, dass die Ausschreibung für den Neubau der Kläranlage sobald wie möglich erfolgen sollte.
Zur Information - ohne Beschluss.
I.6. Vorberatungen zum Haushaltsplan 2025
Wie bereits bekannt, stehen in der Gemeinde Karsbach schon längere Zeit größere Investitionen an. Mit der Genehmigung des Neubaus der Kläranlage Karsbach können voraussichtlich diese Investitionen in der nächsten Zeit angegangen werden. Wegen den Verzögerungen hat sich mittlerweile ein Überschuss aus dem Jahr 2024 von 2,7 Millionen Euro gebildet. Die Ausschreibung für den Neubau der Kläranlage soll demnächst erfolgen. Eine Fertigstellung im Jahr 2025 ist nicht zu erwarten.
Weiterhin ist für den Neuausbau der Weinbergstraße in Weyersfeld und der zusätzlichen Oberflächenentwässerung mit Regenrückhaltebecken eine größere Investitionssumme einzuplanen. Hier gibt es nun allerdings durch das benötigte Wasserrechtsverfahren nochmals eine Verzögerung hinsichtlich der Bauausführung.
Bei dem mittlerweile genehmigten Bauplan für das Industrie- und Gewerbegebiet in Karsbach sind mehrere Firmen an einem kurzfristigen Kauf von Gewerbeflächen interessiert, wodurch eine Erschließung auch nicht noch länger hinausgeschoben werden sollte. Der Grunderwerb für alle in dem Erweiterungsgebiet liegenden Grundstücksflächen hat der Gemeinderat Karsbach bereits beschlossen. Somit ergeben sich größere Investitionssummen, die für den diesjährigen Haushaltsplan eingestellt werden sollten.
| Überschuss aus 2024 | 2.700.000 € |
| Investitionsmaßnahmen | |
| Kläranlage Karsbach | ca. 2,5 Millionen |
| Weinbergstraße |
|
| Kanal,Wasser, Straße usw. | ca. 2 Millionen |
| Ind.- und Gewerbegebiet Schönauer Weg | |
| Grunderwerb | 800.000 € |
| Erschließung Gewerbegebiet | ca. 1 Million |
| Gewerbegebiet Furtwiesen, Heßdorf | 40.000 € |
| Bauhof | |
| Fahrzeug, Maschinen, Geräte | 50.000 € |
| Feuerwehrbedarf | |
| Atemschutzanzüge, | |
| Schutzanzüge und Weiteres | 70.000 € |
| Feuerwehrfahrzeug | 200.000 € |
|
| 6.600.000 € |
Der Gemeinderat Karsbach ist mit den genannten Maßnahmen einverstanden und hat keine Ergänzungen hinzuzufügen.
Zur Information - ohne Beschluss.
I.7. Verschiedenes
I.7.1. Information zur stationären Geschwindigkeitsmessung
Der Gemeinderat Karsbach hatte sich mit der Firma RadarWacht GmbH aus Würzburg abgestimmt, dass die Firma eine fest installierte Geschwindigkeitsmesseinrichtung (Blitzersäule) in der Ortsdurchfahrt in Höllrich (B27) errichten. Der benötigte Stromanschluss wurde von der Gemeinde beantragt und die rechtlichen Grundlagen wurden geschaffen.
Seit einigen Monaten sind nur noch wenige Kontakte zu Mitarbeiter/innen der Firma möglich gewesen. Ein Vertrag hinsichtlich der Aufstellung der Blitzersäule wurde noch nicht unterschrieben.
Wegen den Verzögerungen hat Bürgermeister Göbel Kontakt zu einer anderen Firma aufgenommen und bei einem Vororttermin zusammen mit 2. Bürgermeister Hautsch und Bauhofleiter Reuter deren Interesse für die Errichtung einer Blitzersäule besprochen.
Mittlerweile liegen Kenntnisse vor, die eine weitere Zusammenarbeit mit der Firma RadarWacht in Frage stellen. Die neue Firma hat an einer Zusammenarbeit großes Interesse gezeigt. Es werden hier jedoch andere Modalitäten vorgegeben. Diese werden derzeit erfasst und das Konzept wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt.
I.7.2. Main-Post Artikel vom 11.03.2025
Gemeinderat Axel Höfler möchte nochmals kurz auf den Artikel der Main-Post vom 11.03.2025 „Hängen Wahlergebnisse von NSDAP und AfD zusammen?“ eingehen. Für ihn persönlich haben die betroffenen Gemeinden keine Reaktion gezeigt.
Bürgermeister Göbel führt aus, dass er sich dem Bürgermeister der Gemeinde Gräfendorf, Johannes Wagenpfahl, besprochen hat und sie sich dazu entschieden haben, keine Stellungnahme abzugeben.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:05 Uhr