TransnetBW hat nach der Bestätigung des Präferenzraumes und des Netzentwicklungsplanes 2037 durch die BNetzA einen ambitionierten Zeitplan für den Beginn des Genehmigungsverfahrens nach §19 NABEG mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt, um alle beschleunigenden Effekte der Notfall-Verordnung (gültig bis 30.06.2025) für die Genehmigung zu erwirken.
Grundlage für die geplante Antragstellung nach §19 NABEG war hierbei die Aufnahme der DC-Verbindungen in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Erste Entwürfe des Gesetzes lagen seit dem Spätsommer für eine parlamentarische Abstimmung vor. Mit dem Ende der Ampelregierung Anfang November 2024 und der durchgeführten Neuwahl im Februar 2025 ist ein Zeitplan für das neue BBPlG schwer abzuschätzen. Auch der Inhalt eines möglichen neuen BBPlG wird mit der Bundesnetzagentur und dem neuen zuständigen Ministerium nach der Regierungsbildung diskutiert werden.
Deshalb haben wir uns im Sinne eines nachhaltigen Ressourceneinsatzes dazu entschieden, die Kartierungen beim aktuellen Planungsstand nicht mehr durchzuführen.