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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 3/2026 vom 26.03.2026

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 3. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in und die Gäste. Weiterhin begrüßt er Frau Pia Meiller und Frau Simone Zinnbauer vom Institut für Energietechnik IfE GmbH, Amberg. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 2/2026 vom 26.02.2026 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Der TOP 1.1. wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da Herr Matthias Wallrapp, Forstbetriebsleiter und Förster, Juliusspital Würzburg, noch verhindert ist.

1.2.

Kommunale Wärmeplanung; hier: Vorstellung und Beschlussfassung zur Wärmeplanung Gemeinde Gräfendorf

Bürgermeister Wagenpfahl erteilt Frau Pia Meiller vom Institut für Energietechnik IfE GmbH, Amberg, das Wort. Frau Meiller erläutert dem Gemeinderat Gräfendorf die Ergebnisse der Wärmeplanung in der Abschlusspräsentation.

Sachverhalt:

Wie dem Gremium bekannt ist, wurde am 12.12.2024 vom Gemeinderat beschlossen, zusammen mit dem Institut für Energietechnik eine kommunale Wärmeplanung für die gesamte Kommune durchzuführen.

Ziel der Planung ist, neben einer Aufnahme der Ist-Situation, Möglichkeiten und Potentiale für die Wärmeversorgung in der Gemeinde zu identifizieren und mögliche Umsetzungen abzuleiten.

Das Institut für Energietechnik stellt in der heutigen Sitzung vom 26.03.2026 den Entwurf des Wärmeplans vor.

Hinzuweisen ist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die für kommunale Wärmeplanungen gelten:

Mit dem erarbeiteten Wärmeplan erfüllt die Gemeinde Gräfendorf die Verpflichtung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG (Gemeinden unter 100.000 Einwohner), bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erarbeiten zu müssen. Der Wärmeplan entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung des darin Enthaltenen (§ 23 Abs. 3 WPG).

Große Bedeutung hat der Wärmeplan für Bau und Sanierung von Gebäuden, vgl. § 71 GEG.

Aus § 71 Abs. 1 und Abs. 8 GEG folgt, dass spätestens mit dem 30. Juni 2028 im Gebiet der Gemeinde die Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG gelten, d.h. ab dem 1. Juli 2028 dürfen Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme nur dann in Gebäuden eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie die bereitgestellte Wärme zu 65% aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Ein vorheriger Zeitpunkt gilt nur, sofern eine Kommune auf der Grundlage ihres Wärmeplans ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gem. § 26 WPG ausgewiesen hätte.

Die Verwaltung hält es aktuell nicht für sinnvoll ein solches Gebiet in Gräfendorf auszuweisen, wenn insbesondere die Gemeinde noch kein entsprechendes Angebot an die Bürgerinnen und Bürger machen kann. Sollten die Planungen zu einem kommunalen Wärmenetz voranschreiten, kann dies ggf. jederzeit erfolgen. Bis dahin bzw. bis zum 30. Juni 2028 entfaltet die Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG daher in Gräfendorf keine Wirkung.

Nach Aufstellung der Wärmeplanung selbst, wäre der nächste Schritt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung eben jenes Wärmenetzes. Dabei wird konkret die Umsetzung untersucht; die Studie dient so der Vorbereitung einer nachfolgenden Netz- und Wirtschaftlichkeitsplanung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wärmeplan der Gemeinde Gräfendorf wie vorgestellt. Er ist im Internet zu veröffentlichen. Von einer Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG wird vorerst abgesehen.

Übersicht der Entwicklung in der Gemeinde Gräfendorf je Teilgebiet und Zeithorizont:

12 : 0

Bürgermeister Wagenpfahl verabschiedet die Damen Meiller und Zinnbauer und wünscht ihnen einen guten Nachhauseweg.

1.3.

Bauantrag BV-Nr. 1/2026 auf Neubau Schleuderbetonmast mit 3m-Aufsatzrohr (Gesamthöhe 62,95 m) inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatten und Außenanlagen sowie Rückbau des vorhandenen Mastes inkl. Systemtechnik auf Flurstück 177/1 (Gmk. Schonderfeld) nach Inbetriebnahme des neuen Mastes (Masttausch)

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 13.03.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2026 „Neubau Schleuderbetonmast mit 3m-Aufsatzrohr (Gesamthöhe 62,95m) inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatten und Außenanlagen sowie Rückbau des vorhandenen Mastes inkl. Systemtechnik auf Flurstück 177/1 (Gmk. Schonderfeld) nach Inbetriebnahme des neuen Mastes (Masttausch)" eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließen-der Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das zu bebauende Grundstück Fl.-Nr. 180, Gemarkung Schonderfeld liegt bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich. Das Grundstück befindet sich zwar nicht im Eigentum des Bauherrn, dies steht jedoch einer evtl. Baugenehmigung nicht entgegen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO um einen Sonderbau, da der Mast die Höhe von 30 m überschreitet.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Anlage ist die Rückbauverpflichtung im Fall ihrer dauerhaften Aufgabe. Diese liegt dem Bauantrag bei.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Für die Netzerweiterung soll ein Schleuderbetonmast sowie die dazugehörige Systemtechnik auf entsprechenden Fundamenten errichtet werden. Es wird festgestellt, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen sowie die straßenmäßige Erschließung gesichert ist. Zum geplanten Standort führt ein Betonweg, der eine Breite von ca. 2,90 m aufweist. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht vonnöten. Der Schleuderbetonmast, der sich auf dem gegenüberliegenden Grundstück, Fl.Nr. 177/1, Gemarkung Schonderfeld, befindet, wird nach der Inbetriebnahme des neuen Mastes abgebaut. Das Baugrundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet, das eine naturschutzrechtliche Prüfung erforderlich macht.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2026 „Neubau Schleuderbetonmast mit 3m-Aufsatzrohr (Gesamthöhe 62,95m) inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatten und Außenanlagen sowie Rückbau des vorhandenen Mastes inkl. Systemtechnik auf Flurstück 177/1 (Gmk. Schonderfeld) nach Inbetriebnahme des neuen Mastes (Masttausch)" sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

Nach TOP 1.3. ist Herr Matthias Wallrapp, Forstbetriebsleiter und Förster, Juliusspital Würzburg, anwesend. Bürgermeister Wagenpfahl begrüßt ihn.

1.1.

Auftragserteilung zur Erstellung einer neuen Forsteinrichtung für den Gemeindewald Gräfendorf

Nach 20 Jahren ist die Forsteinrichtung für den Gemeindewald Gräfendorf zu erneuern. Bürgermeister Wagenpfahl erteilt hierzu Herrn Matthias Wallrapp, Forstbetriebsleiter und Förster, Juliusspital Würzburg, das Wort.

Die gesetzliche Grundlage für die Forsteinrichtung im Körperschaftswald ist § 19 Abs. 2 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) sowie § 1-5 der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (KWaldV). Die Forsteinrichtung in Form einer mittel- und langfristigen Inventur und Planung für den Kommunalwald findet in periodischen Zeitabständen mit einer 20-jährigen Hauptrevision und dazwischen eingeschoben eine 10-jährige Zwischenrevision statt.

Die Aufgaben im Einzelnen sind:

  • den Waldzustand aufzunehmen (Zustandserfassung)
  • das Ergebnis des bisherigen Vorgehens zu überprüfen und zu bewerten (Erfolgsprüfung/-kontrolle) sowie
  • Maßnahmen ausgerichtet an der ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielvorstellung für den nächsten Zeitabschnitt und darüber hinaus festzulegen (Planung).

Besondere Bedürfnisse der Körperschaften sind dabei in angemessener Weise zu berücksichtigen (Art. 19, Abs. 1 BayWaldG und § 2 Abs. 1 KWaldV).

Die Forsteinrichtung ist die Grundlage, um die gesetzlich vorgeschriebene vorbildliche Waldbewirtschaftung umzusetzen und die Nachhaltigkeit sicherzustellen.

Die Ergebnisse werden im Forstwirtschaftsplan zusammengefasst.

Sie sind die Grundlage für

  • die nachhaltig nutzbare Holzmenge
  • die mittelfristige betriebswirtschaftliche Planung
  • die jährliche Betriebsplanung
  • den Betriebsvollzug und die Betriebskontrolle
  • die Sicherung der Waldfunktionen und der Naturschutzbelange

Die Forsteinrichtung dient damit der Steuerung des gesamten Betriebsablaufes.

Die Ziele und die geplanten Maßnahmen der Forsteinrichtung sind verbindlich und sollen im Planungszeitraum erfüllt und umgesetzt werden. Im Rahmen der Forsteinrichtung unterscheidet man das Standardverfahren mit einer betriebsweisen Stichprobeninventur und der Forsteinrichtung mit einer permanenten Stichprobeninventur.

In Vorgesprächen mit dem zuständigen Abteilungsleiter Felix Bach vom AELF plädiert dieser und auch der Betriebsleiter Matthias Wallrapp für eine permanente betriebsweise Inventur.

Der Vorteil liegt in der umfangreicheren Bestandsaufnahme: die Stichpunkte sind mittels Magneten für künftige Wiederholungen exakt wieder auffindbar. Dadurch werden die Ergebnisse genauer und aussagekräftiger. Dieses Vorgehen hat sich in allen größeren kommunalen Forstbetrieben etabliert.

Die vorhandene Standortkartierung wird im Rahmen der Arbeiten ebenfalls digitalisiert, was dem heutigen Stand der Technik entspricht und daher gesetzlich gefordert wird. Die Inhalte und Aufstellung einer Forsteinrichtung werden von freiberuflich tätigen Sachverständigen im Auftrag der unteren Forstbehörde erstellt. Das heißt, dass die amtliche Forstverwaltung in Zusammenarbeit mit dem AELF die Angebotseinholung in Abstimmung mit der Gemeinde ausführt. Die Forstverwaltung wertet die Angebote aus und schließt mit dem wirtschaftlichsten Anbieter einen Werkvertrag.

Zum Ende des Verfahrens hat sich die Kommune mit 50 % an den bestehenden Kosten zu beteiligen. Für den Wald der Gemeinde Gräfendorf können anhand von aktuellen Erfahrungswerten Gesamtkosten von 200.000 Euro erwartet werden. Somit ergebe sich ein Kostenanteil von 100.000 Euro für die Gemeinde Gräfendorf.

Beschluss:

Die Durchführung einer neuen Forsteinrichtung soll zum baldmöglichsten Zeitpunkt mit permanenter betriebsweisen Stichprobeninventur und Digitalisierung sowie Anpassung der Standortskartierung erfolgen.

Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 200.000 Euro, wobei der gesetzliche, gemeindliche Eigenanteil 50 % und mithin ca. 100.000 Euro beträgt. Der Eigenanteil wird nach Abschluss aller Arbeiten, voraussichtlich im Sommer 2028 für die Gemeinde Gräfendorf fällig.

12 : 0

Bürgermeister Wagenpfahl verabschiedet Herrn Wallrapp und wünscht ihm einen guten Nachhauseweg.

1.4.

Bestätigung des wiedergewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld

Herr Christoph Koberstein wurde in der Jahreshauptversammlung am 28.02.2026 zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld wiedergewählt. Er muss als 1. Kommandant von der Gemeinde Gräfendorf bestätigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, Herrn Christoph Koberstein das Amt des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld mit Wirkung ab 08.03.2026 mit allen Rechten und Pflichten wieder zu übertragen. Die Amtszeit dauert 6 Jahre, soweit nicht andere Beendigungsgründe (z.B. Krankheit mit der Folge einer dauernd nicht leistbaren Amtsführung, o.ä.) eintreten. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.

12 : 0

1.5.

Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld

Herr Daniel Lutz wurde in der Jahreshauptversammlung am 28.02.2026 zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld neu gewählt. Er muss als stellvertretender Kommandant von der Gemeinde Gräfendorf bestätigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, Herrn Daniel Lutz das Amt des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld mit Wirkung ab 08.03.2026 mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Amtszeit dauert 6 Jahre, soweit nicht andere Beendigungsgründe (z.B. Krankheit mit der Folge einer dauernd nicht leistbaren Amtsführung, o.ä.) eintreten. Noch erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres zu absolvieren. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.

12 : 0

1.6.

Förderung des organisierten Sports für Sport- und Schützenvereine aus Mitteln des Freistaates Bayern 2025 sowie Jugendsportförderung 2025 des Landkreises Main-Spessart

Die Gemeinde Gräfendorf fördert jedes Jahr den organisierten Sport sowie den Jugendsport in der Gemeinde Gräfendorf. Bei der Zuschusshöhe wird die Förderhöhe des Landratsamtes Main-Spessart sowie der Wasser-/Abwasserverbrauch berücksichtigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf gewährt dem SV Gräfendorf eine Förderung des organisierten Sports sowie der Jugendsportförderung in Höhe von 574,57 Euro und dem TSV Wolfsmünster eine Förderung in Höhe von 807,02 Euro.

12 : 0

1.7.

Bezuschussung der Verschönerungsvereine der Ortsteile der Gemeinde Gräfendorf für Mäh- und Pflegearbeiten; hier: Antrag auf Erhöhung der Vereinspauschale durch den Verschönerungsverein Weickersgrüben e.V.

Die Gemeinde Gräfendorf gewährte in den vergangenen Jahren den Gartenbauvereinen einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 250,00 Euro zum Ausgleich angefallener Kosten für Betriebsmittel und Unterhaltungskosten der Gerätschaften.

Der Verschönerungsverein Weickersgrüben e.V. bittet mit Schreiben vom 09.02.2026, diesen Zuschuss auf 500,00 Euro jährlich zu erhöhen. Bürgermeister Wagenpfahl beantragt, Herrn Martin Deisenroth, der als Zuhörer anwesend ist, ein Rederecht zu erteilen. Dem stimmt der Gemeinderat Gräfendorf zu.

Beschluss: 12 : 0

Herr Deisenroth führt aus, dass neben den Materialkosten für z. B. Benzin und Ersatzteile für den Rasenmäher auch die Pflege des Spielplatzes, der Grün- und Pflanzflächen mehrmals jährlich Arbeitseinsätze der Mitglieder erfordern. Er bittet darum, den Zuschuss auf 500,00 Euro zu erhöhen und damit das Vereinsengagement zu unterstützen und zu fördern. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, den bisherigen jährlichen Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro für alle aktiven Obst- und Gartenbauvereine/Verschönerungsvereine der Ortsteile Gräfendorf auf jährlich 500,00 Euro zu erhöhen.

12 : 0

1.8.

Antrag der Kirchengemeinden Höllrich, Heßdorf und Weickersgrüben auf Gewährung eines Zuschusses für die neue Orgel in der evangelischen Kirche Weickersgrüben

Die evangelische Kirchengemeinden Höllrich, Heßdorf und Weickersgrüben haben eine gebrauchte Orgel für 3.600,00 Euro gekauft. Sie beantragen mit Schreiben vom 16.03.2026, das dem Gemeinderat verlesen wird, hierfür einen kommunalen Zuschuss. Zuletzt hat die Gemeinde der evang. Gemeinde Gräfendorf bei einem Kaufpreis von 4.950,00 Euro einen Zuschuss von 1.500,00 Euro im Jahr 2021 gewährt. Bürgermeister Wagenpfahl schlägt vor, analog einen Zuschuss von 1.000,00 Euro zu gewähren.

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf unterstützt den Kauf einer Orgel der evangelischen Kirchengemeinden Höllrich, Heßdorf und Weickersgrüben mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro.

12 : 0

1.9.

Anbringen von Hinweisschildern der Bäckerei „Tanjas Brotnatur"

Herr Manuel Simon möchte im Ortsteil Gräfendorf für die Bäckerei „Tanjas Brotnatur" zwei Hinweisschilder anbringen.

Beschreibung Hinweistafel:

An der Hinweistafel am Bahndamm/ Radweg

Größe Hinweisschild: Ca. 205 cm x ca. 18 cm.

Design: Hintergrund schwarz, Schrift weiß.

Außerdem möchte Herr Simon an der Straßenlaterne vor dem Wanderheim einen Richtungspfeil anbringen.

Größe Hinweisschild: Ca. 90 cm x ca. 22 cm.

Design: Hintergrund schwarz, Schrift weiß.

Die gewünschten Anbringungspunkte der Schilder werden dem Gemeinderat zur Entscheidung aufgezeigt. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt dem Anbringen der beiden Hinweisschilder für die Bäckerei „Tanjas Brotnatur" im Ortsteil Gräfendorf zu.

12 : 0

1.10.

Verschiedenes

1.10.1. Information des Bürgermeisters

Bürgermeister Wagenpfahl teilt mit, dass die Zimmererarbeiten für die „Neue Mitte" Gräfendorf an die Firma Weißenberger, Schwebenried und die Erschließung der Bauplätze in Weickersgrüben an die Firma Brand, Rieneck, vergeben wurden.

1.10.2. Gießwasser Friedhof Wolfsmünster

Ein Gemeinderat fragt nach, warum im Wolfsmünsterer Friedhof das Gießwasser noch nicht zur Verfügung steht. 2. Bürgermeister Brönner erwidert, dass aufgrund der noch herrschenden Frostnächte dies noch nicht möglich ist.

Ende der öffentlichen Sitzung 20:51 Uhr