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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 2/2024 vom 22.02.2024

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 2. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Gäste und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 1/2024 vom 25.01.2024 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Bauantrag auf Dachstuhlerneuerung auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 52, Gemarkung Schonderfeld“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

10 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Europawahl am 09.06.2024“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

10 : 0

Außerdem wird beantragt, den TOP „Gründung eines Regionalwerkes für den Landkreis Main-Spessart“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

10 : 0

1.0.1.

Bauantrag auf Dachstuhlerneuerung auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 52, Gemarkung Schonderfeld

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 20.02.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 3/2024 „Dachstuhlerneuerung“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 52, Schonderfeld 31, Gemarkung Schonderfeld liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schonderfeld Süd“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter wurde als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, das beantragte Bauvorhaben ist somit allgemein zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergibt sich bezüglich der Dachneigung eine notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schonderfeld Süd“. Der Bebauungsplan sieht eine Dachneigung von 25°-30° vor, geplant wird jedoch eine Dachneigung von 32°, wodurch sich auch eine Dacherhöhung von ca. 0,30 m ergibt.

Der beantragten Befreiung kann aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 3/2024 „Dachstuhlerneuerung“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schonderfeld Süd“ hinsichtlich der abweichenden Dachneigung sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

10 : 0

1.0.2.

Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Europawahl am 09.06.2024

Für die Wahlhelfertätigkeiten (während der Abstimmungsphase sowie der Ergebnisermittlung) wurden den Wahlhelfern bei den vergangenen Wahlen bislang durch die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) ausgezahlt.

Dieses Erfrischungsgeld bemisst sich anhand des jeweiligen Wahlaufwandes sowie der dazugehörigen, einschlägigen Rechtsgrundlage.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 wurde das Mindest-Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gezahlt.

Gemäß § 10 Abs. 2 EuWO (Europawahlordnung) ist den Mitgliedern der Wahlvorstände mindestens ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € zu zahlen.

Aufgrund der Verwaltungsvereinfachung wird vom Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main vorgeschlagen, einheitlich für alle Wahlhelfer der Mitgliedsgemeinden, den Mindestsatz in Höhe von 35 € zu zahlen und keine Differenzierung zwischen den Mitgliedsgemeinden zu machen.

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf setzt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für alle Wahlhelfer der Europawahl (am Sonntag, den 09.06.2024) fest.

10 : 0

1.0.3.

Gründung eines Regionalwerkes für den Landkreis Main-Spessart

Es stehen Überlegungen an, für den Landkreis Main-Spessart ein Regionalwerk zu gründen. Dieses Regionalwerk wäre dann ein geeignetes Instrument, um erneuerbare Energieprojekte aus der Region heraus entwickeln und umsetzen zu können. Dadurch könnte die Energiewende mit hiesigen Akteuren aktiv gestaltet werden. Die Wertschöpfung bliebe in der Region und der Kommune würde die wirtschaftliche Teilhalbe an der Wertschöpfung ermöglicht werden. Es wäre ein Instrument zur Sicherstellung einer verbraucherfreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge. Man würde Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Unternehmen schaffen. Auch könnte man dadurch die Akzeptanz für erneuerbare Energieanlage steigern. In dieser Angelegenheit fanden im vergangenen Jahr verschiedene Informations- und Austauschveranstaltungen statt an denen kommunale Vertreter und Vertreter von Energieversorgungsunternehmen teilnahmen. Ein Regionalwerk kann von den Kommunen und dem Landkreis alleine oder von den Kommunen, dem Landkreis und den Energieversorgungsunternehmen gegründet werden. Die Mehrheit der Kommunen plädierten für eine Beteiligung der Energieversorgungsunternehmen. Dies ist in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft möglich, an der Kommunen und Energieversorger (EVUs) beteiligt sind. Der Vorteil eines gemeinsamen Kommunalunternehmens wäre, dass die Entscheidungsbefugnis ausschließlich in kommunaler Hand liege. Die Vorteile einer GmbH sind zum einen das geringere finanzielle Risiko bzw. finanzielle Belastung der Kommunen und die schnellere Herstellung der Arbeitsfähigkeit durch das Fachwissen und Personalressourcen der Energieversorger. Die Bedingungen ür eine GmbH-Lösung aus Sicht des Landkreises ist die Beteiligung einer überwiegenden Mehrheit der Kommunen und EVUs, Wahrung der kommunalen Stimmenmehrheit (Landkreis und Kommunen) in den Entscheidungsgremien, ausgewogene finanzielle Risikoverteilung zwischen den Kommunen und EVUs, Bereitschaft der kommunalen Ebene, Flächen einzubringen, Bereitschaft der EVUs, Knowhow einzubringen und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Wenn die Gemeinde Gräfendorf Mitglied eines solchen Regionalwerkes wird, muss sie jedoch nicht zwingend alle ihre Projekte über dieses abwickeln. Zur weiteren Planung benötigt nun das Landratsamt Main-Spessart von den Kommunen eine Rückmeldung, wer grundsätzlich Interesse an der Gründung eines Regionalwerkes hat. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf begrüßt die Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Main-Spessart, bekundet sein grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung und befürwortet die Durchführung einer Geschäftsplanung für eine privatrechtliche Organisationsform. Das Landratsamt Main-Spessart übernimmt hierbei die Projektkoordination. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung wird über das weitere Vorgehen abgestimmt.

10 : 0

1.1.

Förderung des außerschulischen Sports 2023 aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Jugendsportförderung 2023 des Landkreises Main-Spessart zur Förderung des Sportbetriebes in den Sportvereinen

Die Gemeinde Gräfendorf fördert jedes Jahr den außerschulischen Sport sowie den Jugendsport in der Gemeinde Gräfendorf. Bei der Zuschusshöhe wird die Förderhöhe des Landratsamtes Main-Spessart sowie der Wasser-/Abwasserverbrauch berücksichtigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

1. Beschluss:

Für den SV Gräfendorf wird eine Förderung des außerschulischen Sports sowie der Jugendsportförderung in Höhe von 588,63 Euro gewährt.

10 : 0

2. Beschluss:

Für den TSV Wolfsmünster wird eine Förderung in Höhe von 809,55 Euro gewährt.

10 : 0

1.2.

StromNetzDC; hier: Vorstellung des Leistungsverlaufs der Gleichstromverbindungen NordWestLink und SuedWestLink

Um das Genehmigungsverfahren für das Gleichstromprojekt zu beschleunigen hat die Bundesnetzagentur am 16.11.2023 einen Präferenzraum zur Verlegung der Gleichstromleitungen festgelegt. Die Korridore des geplanten NordWestLinks und des SuedWestLinks führen gemeinsam über das Gebiet der Gemeinde Gräfendorf in den Süden hinunter. Am 05.02.2024 wurden die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main von Vertretern des für uns zuständigen Übertragungsnetzbetreibers Fa. TransnetBW über den Leitungsverlauf von NordWestLink und SuedWestLink informiert. Dem Gemeinderat wird der derzeit geplante Streckenverlauf aufgezeigt. Die Leitungen, die östlich von Michelau in unser Gemeindegebiet eintreten, werden, um Waldrodungen zu vermeiden, oberhalb von Michelau über die Felder in einem Bogen nach Westen bis kurz vor der Schutzhütte am Radweg geführt. Dort wird die MSP 17, die Eisenbahnlinie und die Fränkische Saale mittels einer Spühlbohrung unterquert. Auf der anderen Flussseite verläuft die Trassenführung über Flächen des Hofgutes Hurzfurt bzw. des Juliusspitals Richtung Neutzenbrunn. Die Trassen können nicht gerade herunter zwischen Michelau und Weickersgrüben geführt werden, da für diesen Bereich bereits die Stromtrasse P 43 geplant ist.

Bezüglich der Stromtrasse P43 wird berichtet, dass aufgrund unserer Eingaben, nach mündlicher Aussage des Gebietsreferenten, Herrn Wagner, vom 22.02.2024, der Trassenkorridor voraussichtlich nach Westen weg von der Roßmühle erweitert wird, damit die Leitung weiter entfernt von der Roßmühle verlaufen wird. Wir werden uns jedoch weiterhin für die komplette Verlegung der Trasse einsetzen. Als letztes Mittel bliebe noch die Klage im Rahmen des Feststellungsverfahrens.

1.3.

Kindergarten St. Sebastian Gräfendorf; hier: Errichtung einer dritten Kindergartengruppe

In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 27 Kinder in der Gemeinde Gräfendorf geboren. Damit auch in naher Zukunft alle Kinder im Kindergarten aufgenommen werden können, soll der Kindergarten um eine dritte Kindergartengruppe erweitert werden. Nach Rücksprache mit der Kindergartenleiterin, der Schulleitung, Mittagsbetreuung, des Schulverbandes Saaletal und der Architektin Frau Spahn-Fella kam man überein, ein Klassenzimmer im 1. Obergeschoss als neuen Gruppenraum und einen Teil des Flures als Leitungsbüro umzubauen. Dem Gemeinderat werden die Entwurfspläne aufgezeigt und erläutert. Die Kosten für die Baumaßnahme werden seitens der Architektin auf ca. 150.765,00 Euro geschätzt. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Erweiterung des Kindergartens St. Sebastian nach dem vorgestellten Konzept des Architektenbüros Spahn wird zugestimmt.

10 : 0

1.4.

Unbefristetes Verbot des Befahrens der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Bereich zwischen der Grenze zum Landkreis Rhön-Grabfeld und der Grenze zum Landkreis Main-Spessart durch den Landkreis Bad Kissingen

Das Landratsamt Bad Kissingen hat am 09.02.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft auf der gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen (Flusskilometer 84,5 – Grenze zum Landkreis Rhön-Grabfeld, Gemarkung Nickersfelden bis Flusskilometer 18,1 – Grenze zum Landkreis Main-Spessart, Gemarkung Morlesau) bis auf Weiteres verboten ist. Ausgenommen hiervon ist der Gewässerabschnitt „Saline“ bis „Lindesmühle“ in Bad Kissingen sowie der Gewässerabschnitt nach Morlesau bis zur Grenze zum Landkreis Main-Spessart. Dies wird damit begründet, dass das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, das für die Gewässerunterhaltung zuständig ist, dem Landkreis mitgeteilt hat, dass ein sehr hoher Anteil an überaltertem Baumbestand mit überhängenden Bäumen, welche eine hohe Bruchgefahr von Ästen ausweisen, an beiden Uferseiten der Fränkischen Saale vorhanden sind. Zudem ist die Standfestigkeit einiger Bäume aufgrund von unterspülten Wurzeltellern stark vermindert. Das WWA Bad Kissingen hat mehrmals darauf hingewiesen, dass deshalb möglicherweise eine erhöhte Gefährdungslage für alle Personen, die sich auf der Fränkischen Sale bewegen, besteht. Eine detaillierte Bestandsaufnahme wäre nötig. Nach ersten Schätzungen zufolge, wurde an verschiedenen kurzen Teilabschnitten ca. 20-35 % der am Ufer wachsenden Bäume als einsturzgefährdet kategorisiert, was dann auf die gesamte Gewässerstrecke der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen übertragen wurde.

Im Juli vergangenen Jahres wurde eine kleine Teilstrecke der Fränkischen Saale befahren und kontrolliert. Trotz starken Windes wurde nur ein umgefallener Baum festgestellt. Eine weitergehende Baumkartierung ist seitens des WWA derzeit nicht leistbar. In der Verfügung wird außerdem darauf hingewiesen, dass im Laufe der Jahre sich der natürliche Bewuchs entlang der Fränkischen Saale durch natürlichen Alterungsprozess und sonstige Einflüsse verändert hat. Damit ändern sich auch die Möglichkeiten des Naturgenusses in dieser Umgebung. Es gebe keinen Anspruch des Einzelnen, die Natur künstlich durch Eingriffe so zu erhalten, dass ein Naturgenuss wie im bisherigen Umfang weiter möglich ist. Der Gemeinde Gräfendorf liegt jedoch ein Schreiben des WWA Aschaffenburgs vor, in dem beschrieben ist, dass zu den Unterhaltungsarbeiten des WWAs das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer sowie kleiner Räumungsarbeiten gehören.

Außerdem hat die Bevölkerung das freie Betretungsrecht der Natur.

Entlang der Fränkischen Saale in diesem Bereich befinden sich ca. 8-10 Bootsverleiher, die durch diese Verfügung besonders betroffen sind. Die Gemeinde Gräfendorf befürchtet, dass sich die Nutzung der Fränkischen Saale auf den im Landkreis Main-Spessart liegenden Bereich verlagern wird. Dies ist jedoch nicht zumutbar. Wir sind der Meinung, dass die Ursachen bekämpft werden müssen und die Fränkische Saale so schnell wie möglich wieder geöffnet werden muss. Die Stadt Hammelburg wird sich mit gleicher Meinung schriftlich an Staatsminister Thorsten Glauber wenden.

Entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung der Allgemeinverfügung kann gegen diese innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg erhoben werden. Wir stehen mit verschiedenen Kommunen und Verbänden in Kontakt, ob dieser Weg eingeschlagen werden soll. Es wird derzeit auch geprüft, ob eine solche Klage über unseren Rechtsschutzversicherer abgedeckt wäre. Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass am 28.02.2024 ein Treffen mit Vertretern des Landkreises, des WWAs, des Kanuverbandes und den Bootsverleihern im Landratsamt Bad Kissingen stattfindet. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Nach Meinung des Gemeinderates Gräfendorf geht vom Uferbewuchs der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen keine atypische Gefahr aus. Eine unbefristete Sperrung von über 60 Flusskilometern geht in jedem Fall zu weit, da dies unverhältnismäßig ist. Die Gemeinde Gräfendorf erwartet für unsere 19 Flusskilometer eine erhebliche Mehrbelastung, weil die Bootsfahrer auf unseren Abschnitt in Main-Spessart ausweichen werden. Aus diesem Grund kann der Allgemeinverfügung nicht zugestimmt werden. Diese erhebliche Mehrbelastung ist für die Gemeinde Gräfendorf nicht zumutbar. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Klagebefugnis gegen die Allgemeinverfügung zu prüfen und gegebenenfalls eine Anwaltskanzlei mit der Klageerhebung zu beauftragen.

9 : 1

1.5.

Antrag des ASC Forelle auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Jugendarbeit

Der ASC-Forelle Gräfendorf e.V. stellte wieder einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Jugendarbeit. Dem Verein gehören derzeit elf jugendliche Mitglieder an, denen der ASC verschiedene Veranstaltungen anbietet. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt dem ASC-Forelle Gräfendorf e.V. für seine Jugendarbeit wieder einen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 Euro.

10 : 0

1.6.

Verschiedenes;

1.6.1.

Information zu personellen Veränderungen in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass der jetzige Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main seine Versetzung in das Landratsamt Main-Spessart beantragt hat. Er wird dort Leiter Naturschutz und Jagdangelegenheiten. Neuer Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wird Herr Johannes Schmelz. Er bleibt weiterhin auch Leiter des Bauamtes. Sein Stellvertreter und neuer Kämmerer wird Herr Benedikt Steigerwald. Die Stelle des Leiters des Standes- und Ordnungsamtes wird zur Neubesetzung ausgeschrieben. Die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2024 wird Herr Rohner noch erstellen.

1.6.2.

Information zum Haushaltsplan 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Es wird vorgetragen, dass sich die Kosten im Verwaltungshaushalt 2024 gegenüber dem Vorjahr um 105.480 Euro erhöhen. Dies liegt insbesondere an den erheblichen, tariflich bedingten Personalkostensteigerungen mit 101.380,00 Euro. Dies erfordert eine höhere VG-Umlage. Der Anteil der Gemeinde Gräfendorf steigt von 254.715,00 Euro im Vorjahr um 38.507,00 Euro auf 293.222,00 Euro. Dazu informiert der Bürgermeister, dass die Schlüsselzuweisung 2024 gegenüber dem Vorjahr um ca. 80.000,00 Euro niedriger sein wird und gleichzeitig die Kreisumlage 2024 um ca. 80.000 Euro steigt. Dies bedeutet Mehrausgaben von rund 200.000 Euro in diesen maßgeblichen Positionen.

Ende der öffentlichen Sitzung