Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main Nr. 1/2024 vom 19.02.2024

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung wird vom Gemeinschaftsvorsitzenden Martin Göbel eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Alexander Rohner, dessen Stellvertreter Johannes Schmelz und den Personalrat Benedikt Steigerwald. Zunächst wird festgestellt, dass die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 13. März 2023 versandt wurde. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I.1. Beratung über den Haushaltsplan 2024 und Erlass der Haushaltssatzung

Der Gemeinschaftsvorsitzende leitet kurz in die Thematik ein, spricht insbesondere die Tarifrunde des öffentlichen Dienstes an und übergibt dann das Wort an den Kämmerer. Dieser berichtet, dass der Verwaltungshaushalt 2024 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.041.760 Euro vorsieht. Gegenüber dem Vorjahresansatz ist hier eine Steigerung um 105.480 Euro zu verzeichnen. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 50.000 Euro ab. Hier ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 1.091.760 Euro und liegt somit um 105.480 Euro über dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Der Anstieg des Volumens im Verwaltungshaushalt verteilt sich auf verschiedene Positionen, ist aber zum größten Teil in den Personalkosten begründet. Die Personalausgaben steigen insgesamt um 101.380 Euro. Dies unterteilt sich in Dienstbezüge (79.210 Euro), Beiträge zur Sozialversicherung (11.850 Euro), Beiträge zu Versorgungskassen (8.130 Euro) und Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (1.840 Euro). Außerdem steigen die Kosten für verschiedenen Betriebsaufwand (EDV) um 11.250 Euro, für Bücher (Gesetze, Kommentare usw.) um 4.170 Euro und für Post- und Fernmeldegebühren um 2.950 Euro. Dagegen sinken die Mietkosten für Maschinen und Geräte um 10.400 Euro und die Kosten für Aus- und Fortbildung um 4.000 Euro.

Bei den Einnahmen steigt die VG-Umlage um 122.370 Euro und die Verwaltungsgebühren insgesamt um 6.950 Euro. Sinkende Einnahmen gibt es bei der Zuführung (23.000 Euro) zu verzeichnen. Bei den übrigen Einnahme- und Ausgabeposten haben sich nur geringe Veränderungen zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.

Wegen der oben genannten steigenden Kosten kann trotz der geplanten größeren Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 50.000 Euro für 2024 eine deutliche Erhöhung des Umlagebetrages für die drei Mitgliedsgemeinden nicht vermieden werden. Der Umlagebetrag steigt für dieses Jahr um 122.370 Euro auf 916.290 Euro. Die Umlage je Einwohner beläuft sich für 2024 auf 220,6333 Euro, während für das Jahr 2023 noch 192,0929 Euro je Einwohner an Umlage zu entrichten waren. Dies entspricht einem Anstieg um 28,5404 Euro je Einwohner. Von diesem Betrag entfallen 242.255 Euro auf die Gemeinde Gössenheim (1.098 Einwohner), 293.222 Euro auf die Gemeinde Gräfendorf (1.329 Einwohner) und 380.813 Euro auf die Gemeinde Karsbach (1.726 Einwohner).

Im Vermögenshaushalt ist auf der Einnahmeseite wie im Vorjahr lediglich die Rücklagenentnahme mit 50.000 Euro veranschlagt. Im Ausgabenbereich sind 48.000 Euro für weitere Beschaffungen (Tische im Sitzungssaal, höhenverstellbare Schreibtische, weiteres Mobiliar und EDV) vorgesehen. Der Differenzbetrag von 2.000 Euro wird dem Verwaltungshaushalt zugeführt und trägt zu dessen Ausgleich und zur Begrenzung des Umlagenanstiegs der Mitgliedsgemeinden bei. Im Stellenplan gibt es gegenüber dem Vorjahr keine Änderung. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 173.626 Euro festgesetzt. Nach einigen Nachfragen, Erläuterungen und kurzer Aussprache wird die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für das Haushaltsjahr 2024 vollinhaltlich verlesen. Anschließend wird diese zur Beschlussfassung empfohlen. Die Versammlung stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu.

Beschluss: 9 : 0

I.2. Beratung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2023 bis 2027

Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2027 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von 48.000 Euro, hauptsächlich für Mobiliar (Tische, höhenverstellbare Schreibtische und Schränke) sowie für die EDV vorgesehen. Die Gemeinschaftsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 werden mit folgenden Zahlen vorgeschlagen:

Jahr

Investitionsprogramm

Finanzplan

2023

25.000 Euro

986.000 Euro

2024

48.000 Euro

1.092.000 Euro

2025

17.000 Euro

1.101.000 Euro

2026

12.000 Euro

1.127.000 Euro

2027

12.000 Euro

1.129.000 Euro

Diesem Vorschlag stimmt die Versammlung einstimmig zu.

Beschluss: 9 : 0

I.3. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Die Verwaltung informiert die Versammlung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, die am 08.02.2024 stattgefunden hat. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Eberhard Freye, trägt den Bericht und zwei Anmerkungen dazu vor. Zu diesen beiden Punkten teilt die Verwaltung mit, dass die Behebung der angesprochenen Punkte mit dem Buchhalter besprochen wurde. Die künftige Beachtung wird zugesichert. Die Prüfung soll künftig direkt mit dem Kassenprogramm durchgeführt werden.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 hat keine rechnerische Beanstandung ergeben. Über die Prüfung der Jahresrechnung wurde eine Niederschrift erstellt, die den Rechnungsunterlagen beigefügt wird. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, wird die Jahresrechnung mit den Endergebnissen vorgetragen. Die Jahresrechnung 2022 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.063.451,17 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 921.509,60 Euro und auf den Vermögenshaushalt 141.941,57 Euro. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV betrug 137.358,59 Euro. Die Versammlung stellt die Jahresrechnung 2022 wie vorgetragen fest.

Beschluss: 9 : 0

I.4. Entlastung der Jahresrechnung 2022

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Gemeinschaftsversammlung erteilt auf Vorschlag der Verwaltung gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2022.

Beschluss: 8 : 0

(Gemeinschaftsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)

I.5. Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten Pia Pieringer

Die Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wird durch die Firma actago GmbH als externer Dienstleister im Bereich Datenschutz betreut. Aufgrund eines personellen Wechsels bei der actago wird der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main ein neuer Ansprechpartner für den Bereich Datenschutz zugewiesen. Aus diesem Grund muss die bisherige Datenschutzbeauftragte Frau Pia Pieringer mit Wirkung zum 30.11.2023 gemäß Art. 37 DSGVO von beiden Parteien einvernehmlich widerrufen werden. Die förmliche Abberufung wird vollinhaltlich verlesen.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Abberufung der bisherigen Datenschutzbeauftragten Frau Pia Pieringer mit Wirkung zum 30.11.2023.

Beschluss: 9 : 0

I.6. Benennung des neuen Datenschutzbeauftragten Thomas Sturm

Wie im vorhergehenden Beschluss vorgestellt, wechselt der Datenschutzbeauftragte der actago GmbH gemäß Art. 37 DSGVO. Der neue Datenschutzbeauftragte der actago GmbH wird ab 01.12.2023 Herr Thomas Sturm sein. Die förmliche Benennung zum Datenschutzbeauftragten wird vollinhaltlich verlesen.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Benennung des neuen Datenschutzbeauftragten Herrn Thomas Sturm zum 01.12.2023.

Beschluss: 9 : 0

I.7. Verschiedenes

Unter diesem Tagesordnungspunkt ergeht keine Wortmeldung.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:15 Uhr