Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 4. Gemeinderatssitzung recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders Herrn Mähler und Herrn Kühl vom Landratsamt Main-Spessart, den Vertreter der Presse, Herrn Hussong, sowie die Zuhörer herzlich willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 3/2025 vom 13.03.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von einem weiteren TOP im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: 12 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 08.05.2025 statt.
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Gründung eines Regionalwerks Main-Spessart GmbH
Herr Kühl und Herr Mähler aus dem Landratsamt Main-Spessart präsentieren über den Beamer eine Vorstellung über das geplante Regionalwerk.
Beitritt als Gesellschafter in die Regionalwerk Main-Spessart GmbH
Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Grundidee
Gegenstand der Regionalwerk Main-Spessart GmbH ist die Förderung der Energiewende im Landkreis, insbesondere durch gemeinschaftliche Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
Dabei übernimmt das Regionalwerk bzw. dessen Tochtergesellschaften im Sinne eines Dienstleisters für seine Gesellschafter insbesondere folgende Aufgaben:
Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regionale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.
Durch dieses Modell haben auch Kommunen ohne eigenes Flächenpotenzial die Möglichkeit, über eine Beteiligung an Erneuerbare Energien-Projekten im Landkreis finanziell zu profitieren.
Das Regionalwerk
Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung
Organisationsform
Organisiert ist das Regionalwerk privatrechtlich in Form einer GmbH mit folgenden Gesellschaftergruppen:
Beteiligung
Ziel der Parteien ist es, diese Beteiligungsverhältnisse auch bei Aufnahme weiterer Parteien oder im Fall des Ausscheidens einzelner Parteien aufrecht zu erhalten.
Organe
Die Organe der Gesellschaft sind:
Geschäftsführung
Das Regionalwerk hat eine(n) hauptamtliche(n) Geschäftsführer(in). Die Bestellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er beschließt u.a. über folgende Angelegenheiten der Gesellschaft:
Die Landrätin bzw. der Landrat hat den Vorsitz des Aufsichtsrats inne, die bzw. der stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.
Gesellschafterversammlung
Der Gesellschafterversammlung obliegt grundsätzlich die Entscheidung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:
Finanzierung
Stammkapitaleinlage
Das Stammkapital des Regionalwerks beträgt 25.000 EUR, wobei sich die zu leistende Stammkapitaleinlage an der Höhe der jeweils übernommenen Geschäftsanteile eines Gesellschafters orientiert. Sofern sich alle 40 Kommunen des Landkreises Main-Spessart gemeinsam mit 59 % am Stammkapital beteiligen, beträgt die von jeder Kommune einmalig zu leistende Stammeinlage 368,75 EUR bei einer Anteilshöhe von ca. 1,48 %. Sollten sich beispielsweise nur 30 Städte und Gemeinden beteiligen, so läge die Stammeinlage bei 491,67 EUR bei einer Anteilshöhe von ca. 1,97 %.
Kapitalrücklage
Darüber hinaus leisten die Gesellschafter in den ersten zehn Jahren nach Gründung im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft jährlich eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage zur Finanzierung der Anfangsverluste. Diese ist auf insgesamt 400.000 EUR pro Jahr begrenzt. Die pro Stadt bzw. Gemeinde zu leistende jährliche Einzahlung in die Kapitalrücklage beträgt im Falle einer Beteiligung aller 40 Kommunen maximal ca. 4.800 EUR. Sollten sich beispielsweise nur 30 Kommunen beteiligen, so läge dieser Betrag bei ca. 6.400 EUR.
Alternativ dazu sind Gesellschafterdarlehen in gleicher Höhe möglich.
Geschäftsmodell
Projektentwicklung
Hauptaufgabe des Regionalwerks ist es, im Rahmen der Vorprüfungsphase grundlegende rechtliche und technische Aspekte sowie die örtlichen Gegebenheiten zu klären. Dazu zählen:
Im Anschluss daran entscheidet der Aufsichtsrat, ob die weitere Projektentwicklung vom Regionalwerk selbst oder von einem Projektentwickler bzw. einem regionalen Konsortium erbracht werden soll. Sofern ein Projekt im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Risikominimierung nicht vom Regionalwerk weiterentwickelt wird, entscheidet der Aufsichtsrat unter Sicherung einer Rückkaufoption über eine Veräußerung der Projektrechte auf Basis im Konsortialvertrag festgelegter Kriterien. Dazu zählt unter anderem die regionale Verankerung des Erwerbers.
Projektbeteiligung
Sobald ein Erneuerbare Energien-Projekt geplant, genehmigt und realisiert und im Falle einer vorherigen Projektrechte-Veräußerung wieder zurückgekauft ist, sind die dem Regionalwerk zur Verfügung stehenden Anteile an der für den Betrieb der Anlage zuständigen Projektgesellschaft im Regelfall nach folgendem Muster zu verteilen:
| 1. | Regionalwerk: | bis zu 15 % |
| 2. | Örtliches EVU: | bis zu 25 % |
| 3. | Ortsgemeinde: | bis zu 35 % |
|
| (davon mind. 15 % Bürgerbeteiligung) |
| 4. | Gesellschafter Regionalwerk: | 25 % + nicht abgerufene Anteile 1.-3. |
| 5. | Falls bis dahin kein vollständiger Abruf erfolgt, gilt folgende Reihenfolge: | |
| 1. | Regionalwerk |
| 2. | Bürgerbeteiligungen |
| 3. | Dritte |
Für das Regionalwerk selbst, vor allem aber auch für dessen Gesellschafter ergeben sich aus der Beteiligung an „fertigen“ Erneuerbare Energien-Projekten somit finanzielle Chancen.
Flächensicherung
Für den Erfolg des Regionalwerks ist die Sicherung geeigneter kommunaler und privater Flächen entscheidend. Dabei fällt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu.
Es gilt zum einen, potenzielle Flächen im kommunalen Eigentum nicht an externe Projektentwickler zu vergeben und zum anderen private Grundstücksbesitzer für die Regionalwerk-Idee zu sensibilisieren und dadurch dazu beizutragen, Flächen zu sichern. Das Landratsamt Main-Spessart bietet hier weiterhin seine Unterstützung an.
Indikative Businessplanung
Um den finanziellen Rahmen für die Gesellschafter des Regionalwerks einschätzen zu können, wurde im Zuge eines betriebswirtschaftlichen Planungsmodells eine grobe Prognose der künftigen Ergebnisentwicklung erstellt (siehe Anlage 3).
Darin fließen auf der Ausgabenseite ein:
Die aus den Aktivitäten des Regionalwerks resultierenden finanziellen Chancen einer direkten Beteiligung der Gesellschafter an einzelnen Projektgesellschaften werden dort nicht abgebildet.
Das Regionalwerk selbst erfüllt damit einerseits eine Dienstleistungsfunktion für die beteiligten Kommunen im Rahmen der Projektentwicklung. Andererseits sichert es den Kommunen die Möglichkeit, sich an konkreten Erneuerbaren Energien-Projekten zu beteiligen. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Kommunen lange flexibel bleiben und die Projektentwicklung schon weit fortgeschritten ist, bis eine Entscheidung über eine mögliche Beteiligung bzw. deren Höhe getroffen werden muss. Das Investitionsrisiko für die Kommunen wird dadurch erheblich gesenkt.
Aus den vom Regionalwerk erbrachten Dienstleistungen resultiert gemäß Planungsmodell bis zum Jahr 2034 eine durchschnittliche jährliche Unterdeckung i.H.v. ca. 179.000 EUR. Beteiligen sich alle 40 Kommunen des Landkreises Main-Spessart gemeinsam mit 59 % am Stammkapital, so beträgt die von jeder Kommune jährlich zu leistende durchschnittliche Zuzahlung in die Kapitalrücklage ca. 2.600 EUR. Sollten sich beispielsweise nur 30 Kommunen beteiligen, so würde sich dieser Betrag auf 3.500 EUR erhöhen.
Im Falle eines im Planungsmodell ebenfalls dargestellten Worst Case-Szenarios mit deutlich weniger umgesetzten Erneuerbare Energien-Projekten würde bei einer Beteiligung aller 40 Kommunen die von jeder Kommune jährlich zu leistende durchschnittliche Zuzahlung in die Kapitalrücklage ca. 3.300 EUR betragen. Sollten sich nur 30 Kommunen beteiligen, so würde sich dieser Betrag auf ca. 4.300 EUR erhöhen.
In allen dargestellten Fällen würde der vertraglich fixierte jährliche Höchstbetrag pro Stadt bzw. Gemeinde nicht erreicht werden.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Der Stadtrat/Gemeinderat stimmt der Gründung der Regionalwerk Main-Spessart GmbH zu und beschließt, dieser durch Übernahme von Geschäftsanteilen in Höhe von bis zu 2,00 % beizutreten. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgt zum Nennbetrag von bis zu 500,00 EUR. Die endgültige Höhe der Geschäftsanteile ergibt sich aus der Anzahl der beteiligten Kommunen. |
| 2. | Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird beauftragt, das im Entwurf vorliegende Vertragswerk in Form von Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag (Anlage 1 und 2) zu unterzeichnen. |
| 3. | Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, in den Jahren 2025 bis einschließlich 2034 jährlich bis zu 6.400 EUR zur Anschubfinanzierung in die Kapitalrücklage der Regionalwerk Main-Spessart GmbH einzuzahlen. Die endgültige Höhe ergibt sich aus der Anzahl der beteiligten Kommunen und dem jeweiligen Kapitalbedarf der Regionalwerk Main-Spessart GmbH. |
| 4. | Über die Planung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im kommunalen Eigentum informiert die Stadt/Gemeinde die Regionalwerk Main-Spessart GmbH und bietet dieser im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Pacht der Flächen an. Nur wenn seitens des Regionalwerks binnen eines angemessenen Zeitraums keine Entscheidung gefällt wird, das entsprechende Projekt zu übernehmen, oder die Einbeziehung Dritter rechtlich erforderlich ist, soll die Fläche Dritten zur Verfügung gestellt werden. |
| 5. | Für die Planung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen, die sich ganz oder teilweise im Besitz mehrerer privater Eigentümer befinden, strebt die Stadt/Gemeinde an, ein Flächenpoolingverfahren unter Federführung der Regionalwerk Main-Spessart GmbH durchzuführen. |
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt den Beitritt der Gemeinde Gössenheim als Gesellschafter in die Regionalwerk Main-Spessart GmbH.
12 : 0
Ab diesem Top ist Gemeinderätin Christiane Gössl anwesend.
I.2. Antrag Kindergartenverein St. Radegundis, Gössenheim – Lagerhalle für Altpapiersammlung
Mit Schreiben vom 10.02.2025 bittet der Kindergartenverein St. Radegundis die Gemeinde Gössenheim zur Sammlung und Lagerung des Altpapiers eine Lagerhalle zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat Gössenheim einigt sich darauf, die Hälfte der Halle am Geisweg, wie bisher, an den Kindergartenverein St. Radegundis zur Sammlung und Lagerung des Altpapiers zu vermieten.
Es wurde sich außerdem gegen einen Container entschieden, der zur Überlegung stand.
Beschluss: 12 : 1
I.3. Tierschutzverein Lohr – Mitgliedsbeitrag
Frau David, Vorsitzende des Tierschutzvereins aus Lohr beantragte wie bereits in der letzten Sitzung angesprochen, eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf 1,00 €. Der Gemeinderat blieb bei seiner Entscheidung vom Jahr 2022, 60 Cent/Einwohner als Mitgliedsbeitrag zu leisten.
Nach der letzten Sitzung meldeten sich der Tierschutzverein und auch Bürger, mit der erneuten Bitte den Beitrag auf 1,00 € zu erhöhen.
Nun berät sich der Gemeinderat und beschließt den Beitrag zu erhöhen.
Beschluss:
Der Betrag wird auf 1,00 Euro/Einwohner erhöht.
7 : 6
I.4. Zufahrt Hauptstraße 46 A – Angebot
Bürgermeister Klaus Schäfer zeigte ein Angebot für eine Asphaltierung der Zufahrt der Hauptstraße 46 A der Firma Grümbel.
Der Weg ist nicht mit Rollstuhl oder Rollator zu befahren und wurde in den letzten Jahren stark beschädigt, darum liegt die Bitte vor, 25 m der Zufahrt zu asphaltieren, die Kosten hierfür belaufen sich auf 20.920,78 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beriet sich ausgiebig, die Zufahrt wird auf Kosten der Gemeinde asphaltiert
10 : 3
I.5. Beleuchtung Bushaltestelle Sachsenheim in Richtung Wernfeld
Da die Beleuchtung an der Bushaltestelle im Ortsteil Sachsenheim sehr schwach ist, möchte die Gemeinde Gössenheim durch verstärkte Glühlampen in den zwei bestehenden Straßenlampen einen sichereren und helleren Platz an der Bushaltestelle schaffen. Dafür sind der Gemeinde drei Varianten von Herrn Marco Reith geboten, unter anderem eine neue zusätzliche Straßenlampe zu kaufen.
Beschluss:
Die Bushaltestelle wird durch verstärkte Straßenlaternenköpfe in den bereits vorhandenen Lampen verbessert – Das entspricht der 3. Variante.
13 : 0
I.6. Vollzug der Baugesetze; Vorabzug Neubau Lagerhalle Bauhof
Die geplante Lagerhalle des Bauhofs soll auf einer Bodenplatte oder einem Streifenfundament errichtet werden. Die Tendenz geht zu einer Bodenplatte, da das Gelände des Bauhofes bei der damaligen Errichtung des Bauhofes mit Rohfels aufgefüllt wurde. Aufgrund dieser Gegebenheit bietet sich eine Bodenplatte an.
Es werden Angebote für beide Varianten eingeholt und erst dann ein Beschluss gefasst.
l.7. Aufarbeitung Fenster Alte Schule Sachsenheim - Vergabe
Die Gemeinde hat nach mehreren Firmenanfragen noch keine ausreichenden Angebote erhalten, weshalb über die Vergabe noch nicht abgestimmt werden kann.
l.8. Aufarbeitung Fenster Zehntscheune Gössenheim – Vergabe
Die Gemeinde hat nach mehreren Firmenanfragen noch keine ausreichenden Angebote erhalten, weshalb über die Vergabe noch nicht abgestimmt werden kann.
l.9. Information des Bürgermeisters
l.9.a) Antrag auf Erneuerung und Sanierung Spielplatz „Hinterm Dorf“
Frau Siebenlist von Land und Plan aus Wartmannsroth arbeitet an einem Entwurfsplan, wie der Spielplatz neu umgestaltet werden kann. Diese Pläne werden erst nach dem Sommer fertig sein, dann wird sich der Gemeinderat darüber beraten.
Ende der öffentlichen Sitzung