II. Öffentliche Sitzung
Nach der nichtöffentlichen Sitzung wird die Gemeinderatssitzung ab 20.53 Uhr
öffentlich fortgesetzt.
II. 1. Bauantrag, Wohnhausneubau mit 2 Stellplätzen und Photovoltaikanlage, Homburgstraße 13, 97783 Karsbach
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 03.03.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 3/2026 „Wohnhausneubau mit 2 Stellplätzen und Photovoltaikanlage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 228, Homburgstraße 13, Gemarkung Karsbach, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bodendenkmals „Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im ehem. befestigten Ortsbereich von Karsbach“.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen im Detail aufgezeigt. Demnach planen die Bauherren, ein Wohnhaus mit einem Erd- und Obergeschoß sowie einem nicht ausbaufähigen Dachgeschoss zu errichten. Das Gebäude soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22° erhalten. Als Dacheindeckung sind Betondachsteine in anthrazit vorgesehen. Außerdem soll auf dem Dach eine Photovoltaikanlage angebracht werden. Vor dem Haus sind zwei Stellplätze eingeplant. Der rückwärtige Hang soll mit einer Trockensteinmauer abgesichert werden. Die Innenraumaufteilung des Gebäudes und die jeweilige Nutzung wurden ordnungsgemäß in
die Planung aufgenommen und eingezeichnet. Es wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Wohnhausneubau mit 2 Stellplätzen und Photovoltaikanlage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
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II. 2. Verschiedenes
Es werden keine weiteren Punkte vorgetragen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.30 Uhr