Die Stadt Gemünden a. Main weist darauf hin, dass das Halten von Hunden im Stadtgebiet einer „Hundesteuersatzung“ unterliegt.
Gemäß § 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 und Abs. 2 dieser Satzung ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, das Halten eines über vier Monate alten Hundes der Stadt Gemünden a. Main zu melden.
Das Nichtbeachten dieser Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sofern keine Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung vorliegt, beträgt die Jahressteuer für jeden Hund grundsätzlich 60,00 €.
Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Gemünden a. Main (www.stadt-gemuenden.de) veröffentlicht. Dort sind auch entsprechende Anmeldeformulare hinterlegt.
Die Anmeldung ist auch persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer-Nr. 101, 1. Stock und Zimmer 204, 2. Stock möglich. Bei Rückfragen: Tel.-Nr. 09351/8001-1412 oder 8001-1413.
Gemünden a. Main, den 16.12.2025