Bekanntmachung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Für den Bereich der Stadt Gemünden a.Main sind insgesamt 7 Personen vorzuschlagen.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben. Die relevanten rechtlichen Bestimmungen finden sich auszugsweise als Anlage zu diesem Aufruf.
Bei Wohnsitz in der Stadt Gemünden a.Main kann die Bewerbung spätestens bis zum 04.04.2023 schriftlich übersandt oder bei der Stadt Gemünden a.Main, Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a.Main, Erdgeschoss, Zimmer-Nummer 05, Herrn Stich oder Vertretung persönlich abgeben werden.
Bitte geben Sie diesen Aufruf auch an geeignete Bewerberinnen und Bewerber in Ihrem Umfeld weiter.
Für eine Bewerbung benötigen wir mindestens folgende Angaben:
| - | Anrede, Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vorname(n), |
| - | Geburtsdatum, Geburtsort, |
| - | Staatsangehörigkeit, |
| - | Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort, |
| - | Beruf, |
| - | ggfs. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten. |
Gerne senden wir Ihnen das Bewerbungsformular zu oder übermitteln es digital. Natürlich können Sie dieses auch während unserer Öffnungszeiten im Rathaus, Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a.Main, Erdgeschoss, Zimmer-Nummer 05 persönlich abholen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt persönlich, telefonisch (Tel. 09351/8001-1211) oder per E-Mail unter wahlamt@gemuenden.bayern.de zur Verfügung.