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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 10/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung „Mühlwiesen II"

Gemarkung Gemünden a.Main, Stadt Gemünden a.Main

Bekanntmachung

des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main vom 6. März 2023

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a.Main am 2. März 2023 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht:

„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Mühlwiesen II", Gemarkung Gemünden a.Main, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellt."

Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:

Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Be- zeichnungen sowie die der Stadt Gemünden a.Main nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.

Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.

Zustellung des Umlegungsplans:

Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

Einsichtnahme in den Umlegungsplan:

Der Umlegungsplan liegt ab 10. März 2023 bis zum Abschluss des Umlegungsverfahrens (bis zur Berichtigung des Grundbuchs) in der Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Zimmer 113, Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a.Main während der Dienststunden zur Ein- sichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Monika Leimeister
Vermessungsoberrätin