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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 10/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Verbot des Ablagerns von Grün- bzw. Gartenabfällen in Wald und Flur

Bekanntmachung

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Ablagern von Gartenabfällen, Mähgut, Gehölzschnitt etc. in Wald und Flur verboten ist. Insbesondere im Bereich des Stadtteils Hofstetten aber auch in vielen anderen Bereichen der Stadt Gemünden a.Main mit seinen Stadtteilen wurde festgestellt, dass immer wieder Ablagerungen stattfinden.

Maßgebend für die Verwertung und Entsorgung von Abfällen ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Darin ist mit § 28 - Ordnung der Abfallbeseitigung geregelt: „Abfälle dürfen zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.“

Auch das Ablagern von Grün- und Gartenabfällen jeglicher Art gilt als Entsorgung von Abfällen und stellt, außerhalb zugelassener Anlagen, eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wird ein solches ordnungswidriges Verhalten festgestellt, so wird dies ausnahmslos verfolgt und mit einem Bußgeld nach § 69 KrWG geahndet.

Es wird dringend gebeten, derartiges Material ordnungsgemäß zu entsorgen. Möglichkeiten dazu bietet die Kompostierungsanlage bzw. die entsprechenden Grüngutsammlungen.