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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 11/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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B e k a n n t m a c h u n g Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 – 2028

Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 – 2028

Die Amtsdauer der Jugendschöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Es sind daher die Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 neu zu wählen. Für diese Wahl hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart eine Vorschlagsliste zu erstellen, die dem für die Wahl zuständigen Amtsgericht übermittelt wird. Der Jugendhilfeausschuss trifft seine Auswahl aus den beim Amt für Jugend und Familien eingehenden Bewerbungen.

Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zum Amt des Jugendschöffen sollen solche Personen nicht berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis Main-Spessart wohnen. Außerdem sollen Jugendschöffen zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 70 Jahre alt sein. Im Übrigen sind die Bestimmungen der Schöffenbekanntmachung über die Verpflichtung zur Übernahme des Schöffenamtes, die Unfähigkeit und Nichtberufung zum Schöffenamt, über weitere nicht zu berufende Personen und die Ablehnung des Schöffenamtes zu beachten.

Personen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und an der Ausübung des Amtes eines Jugendschöffen interessiert sind, können sich bis zum 20.03.2023 beim Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Hierbei soll das einheitliche Bewerbungsformular, welches Sie online unter: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ finden, verwendet werden.

Zwingend erforderlich sind nachfolgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer, kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, eventuell frühere Schöffentätigkeit (von bis), Telefonnummer.

Nähere Auskünfte erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart des Landratsamtes unter der Telefonnummer 09353/793-1516.