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Mitteilungsblatt der Stadt Gemünden am Main
Ausgabe 11/2023
Amtsblatt der Stadt Gemünden a. Main
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Stand: März 2023

Beurteilung:

1)

Das abgegebene Trinkwasser des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden, wird permanent vom Institut Dr. Nuss, Bad Kissingen, und den Mitarbeitern des Wasserwerks überwacht und gesichert.

2)

Das vom Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden verteilte Trinkwasser erfüllt hinsichtlich der mikrobiologischen und chemischen Beschaffenheit die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 in der Fassung v. 10.03.2016.

3)

Im Versorgungsbereich des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden sind für die Hausinstallation alle Werkstoffe und sonstige Materialien, die das DVGW-Prüfzeichen tragen, geeignet und gesundheitlich unbedenklich.

4)

Das Trinkwasser wird nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) in 3 Härtebereiche (dH = deutsche Härte) eingeteilt.

a)

Härtebereich weich: unter 8,4° dH / weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

b)

Härtebereich mittel: 8,4° dH - 14° dH / 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

c)

Härtebereich hart: über 14° dH / mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

Die Dosierung von Waschmitteln wird nach dem Härtebereich „mittel“ empfohlen. Lediglich bei unbefriedigendem Waschergebnis sollte die Dosis etwas erhöht werden.

5)

Das Wasser ist klar, farblos und hat einen neutralen Geschmack.

Vor der Entnahme sollte das in der Leitung stehende Wasser einen Moment ablaufen.

6)

Die Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch werden eingehalten (TrinkwV 2001 i.d.F.v. 10.03.2016; Richtlinie 2013/51/EURATOM des Rates vom 22. Oktober 2013).