über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Wohnmobilstellplätze Duivenallee und Lindenwiese (Wohnmobilstellplatzgebührensatzung 2023) vom 20.03.2023
Aufgrund von Abschnitt 1, Art. 1, 2 und 8 Abs. 1 bis 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Gemünden a.Main folgende Satzung:
Für die Benutzung der städtischen Wohnmobilstellplätzen Duivenallee und Lindenwiese, erhebt die Stadt Gemünden a.Main Gebühren nach dieser Satzung.
Gebührenschuldner ist Derjenige, der die städtischen Wohnmobilstellplätze Duivenallee und Lindenwiese benutzt oder sonstige Leistungen im Sinne von § 4 dieser Satzung in Anspruch nimmt.
(1) 1Die Benutzungsgebühren für städtischen Wohnmobilstellplätze Duivenallee und Lindenwiese, entstehen mit dem Abstellen eines Wohnmobils auf einem Stellplatz. 2Die Gebühren sind mit dem Abstellen des Wohnmobils am Parkscheinautomat zu entrichten. 3Es ist für jedes Wohnmobil jeweils nur ein Stellplatz anmietbar.
(2) Die Benutzungsgebühren für einen Stellplatz am Wohnmobilstellplatz im Bereich Duivenallee und Lindenwiese, sind am vorhandenen Parkscheinautomaten oder bei Nichtfunktionsfähigkeit des Automaten an der Information des Freibades/Campingplatzes, vor Stellplatznutzung zu entrichten und die erhaltene Gebührenquittung von außen gut einsehbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
(1) Gebühr Wohnmobilstellplatz Duivenallee und Lindenwiese:
(für maximal zwei Nächte)
| 1 | Stellplatzgebühr für Wohnmobile pro Nachtohne Ver- u. Entsorgung | 7,00 € |
(2) Ver- und Entsorgungsgebühr
(Ohne Übernachtung)
| 2 | Kassette:Je nach Größe auf Anfrage | 1,50 bis 3,00 € |
| 3 | Bodenablauf:Je nach Größe auf Anfrage | 1,50 bis 3,00 € |
(3) Nutzung der Campingplatzeinrichtung:
| 4 | Duschen | 2,00 € |
1In den Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. 2Die zusätzlichen Ver- und Entsorgungsgebühren sind an der Information Freibad/Campingplatz zu entrichten.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemünden a.Main, den 20.03.2023